Jobben im Studium 2: Unselbstständige/selbstständige Arbeit
Wer neben dem Studium jobbt, muss einiges beachten, damit die Abzüge so gering wie möglich bleiben.
Jobben im Studium: Selbstständige Beschäftigung »Beschäftigungsverhältnisse« dieser Art haben seit der Rentenversicherungspflicht zugenommen und sind in vielen Bereichen, z.B. bei
- journalistischen Tätigkeiten,
- Übersetzungsaufträgen,
- Software-Entwicklung,
- gestalterischen Arbeiten usw.
an der Tagesordnung. Selbstständige Beschäftigung bedeutet, dass der oder die Studierende nicht auf Lohnsteuerkarte, sondern als Honorarkraft »auf eigene Rechnung« arbeitet, was die Pflicht zur Versteuerung des Eingenommenen mit sich bringt. Im Unterschied zur abhängigen Tätigkeit kann eine Honorarkraft (auch als »freier Mitarbeiter« oder »Freelancer« bezeichnet) Ort und Zeit, in der die Arbeit verrichten werden soll, frei wählen und unterliegt nicht den Weisungen des Auftraggebers. Dafür gibt es keinen Anspruch auf Folgeaufträge. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben und arbeitet man regelmäßig nur für einen Auftraggeber, handelt es sich um so genannte »Scheinselbstständigkeit«. In einigen Branchen gibt es Arbeitgeber, die nur mit diesem Prinzip überleben.
Vorteil einer selbstständigen Beschäftigung ist die Höhe des Honorars, das wegen der fehlenden Abzüge im Normalfall höher ausfällt. Die Nachteile etwa bei der Rentenversicherung müssen dagegen sorgfältig abgewogen werden.