Lounge Gast schrieb:
Zu 1)
Das war ein Grundsatzurteil. Wenn es schon jemanden betrifft,
der Jahre lang auf den Job gearbeitet hat, dann trifft es
jemanden, der seine Eignung noch nie nachgewiesen hat, erst
recht. Behauptest du nun etwa ernsthaft, dass Absolventen
nicht in 1-Euro-Jobs gesteckt werden? Bitte mal einen Beleg
dafür, wenn das Grundsatzurteil das Gegenteil beweist. Deine
Behauptungen sind doch absurd.
Natürlich werden Absolventen, zumindest innerhalb des ersten Jahres nach dem Ende ihres Studiums nicht in einen 1-Euro-Job gesteckt, da kannst du so lange mit den Füßen strampeln wie du willst. Andernfalls hätte ich gerne Belege dafür! Du behauptest hier etwas, was so einfach nicht vorkommt/vorkommen sollte. Daher bist du in der Pflicht, deine These mit Beweisen zu untermauern. Das kannst du, wie wir jetzt schon mehrfach festgestellt haben, nicht. Dabei gräbst du einfach ein 5 Jahre altes Urteil aus, in dem es um einen fast 60-jährigen Akademiker geht, der sich nach 3 Jahren Arbeitslosigkeit weigerte, einen 1-Euro-Job anzunehmen und behauptest, einfach weil es dir bei deiner Argumentation in den Kram passt, es würde sich hierbei um ein Grundsatzurteil handeln.
zu 2)
Ich denke du hast nicht verstanden, dass es nur eine
Textstelle ist. Dass die Gruppe U-25 besonders gefördert
wird, kannst du auf jeder Seite der ARGE oder der Argentur
für Arbeit lesen. Beispielhaft:
http://www.jobcenter-ge.de/lang_de/nn_487688/Argen/ArgeTeltow-Flaeming/DE/Service-fuer-Buergerinnen-und-Buerger/Arbeitsvermittlung-U25/Arbeitsverm-U25-Knoten.html__nnn=true
Was willst du mir damit sagen? Besonders gefördert ist ungleich wird sofort in Maßnahmen und 1-Euro-Jobs gesteckt! Besonders gefördert heißt in dem Zusammenhang, dass hier besonders intensiv auf Umstände der Personen eingegangen werden soll.
Bitte zeig mir doch einfach, wo genau steht, dass U25 sofort auf Teufel komm raus in Maßnahmen gesteckt werden sollen. Ich wiederhole mich: Du wirst nichts finden.
zu 3)
Bei Hartz 4 werden Schulden nicht mit dem Vermögen
verrechnet. Damit ist deine Aussage unsinnig. Die Grenze ist
also mit einem Bausparer, einer Lebensversicherung, einem
schönen Auto, einen großen Fernseher sehr schnell erreicht
und das Amt interessiert es nicht, ob du 10.000 Euro
Bafög-Schulden hast.
Hä!? Du redest komplett wirr, merkst du das denn nicht? Wer solche Dinge besitzt, IST DOCH AUCH GAR NICHT HILFEBEDÜRFTIG. Völlig logisch, dass so jemand KEIN Hartz 4 bekommt. Man kann aber auch ganz einfach hingehen, das schöne Auto verkaufen und davon seine Schulden tilgen. Natürlich hat man danach wieder Anspruch auf Hartz 4. Alles in allem habe ich keine Ahnung, was du hiermit wieder beweisen willst!?
zu 4.)
Wer soll "man" sein? Der größte Teil gibt den
Studentenwohnsitz als Zweitwohnsitz an. Würde man ihn als
Erstwohnsitz angeben, müsste man den Ausweis, die
Fahrzeugdaten, alle Versicherungen und sonstige Daten ändern
lassen. Von GEZ & Co. ganz zu Schweigen. Deswegen rät
auch niemand dazu. Deine Einlassung ist einfach nur weltfremd.
Jetzt erzählst du mir also, dass die Änderung der paar Daten eine zu große Herausforderung an die Jungakademiker stellt oder was? Bafög-Empfänger sind von der GEZ befreit. Den Rest werden die 17,5 Euro im Monat sicherlich nicht in die Privatinsolvenz treiben. Weltfremd mein Lieber ist, dass du schon anscheinend schon mit einer Ummeldung und 1-2 Telefonaten bei Versicherung etc völlig überfordert bist. Wahnsinn!
zu 5.)
Es kann durchaus sein, dass eine WG zur Bedarfsgemeinschaft
gemacht wird, nämlich dann, wenn gemeinsames Haushaltsgeld
und ein gemeinsamer Kühlschrank geführt wird. Kam schon vor.
Deswegen habe ich ja auch geschrieben. Es kann sein, muss
aber nicht.
Hör doch bitte auf hier Lügen zu verbreiten! Es ist völlig egal, ob ein gemeinsamer Kühlschrank "geführt" wird oder das Haushaltsgeld gemeinsam verwaltet wird. Lediglich bei Lebenspartnerschaften kann das relevant werden.
Ansonsten kann jeder - den es interessiert - hier nachlesen, was eine Bedarfsgemeinschaft ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft#Abgrenzung_zwischen_Bedarfsgemeinschaft.2C_Wohngemeinschaft_und_Haushaltsgemeinschaft
Es kann also erst dann eine Bedarfsgemeinschaft vermutet werden, wenn man beispielsweise mit dem Partner/der Partnerin schon länger als ein Jahr zusammenlebt. Und auch dann bildet man NICHT zwangsläufig eine Bedarfsgemeinschaft.
zu 6.)
Auch hier ist deine Einlassung völlig realitätsbefreit. In
der Realität nimmt das Amt einfach an, dass eine
Bedarfsgemeinschaft mit dem Lebenspartner besteht und du
darfst das Gegenteil beweisen.
Siehe 5.
zu 7.)
Sowas spricht sich immer rum. Besonders auf dem Land. Auch
spricht man ja mit niemanden und alle halten die Klappe. Man
trifft ja auch niemanden, während man Stunden warten, den
Park saubermacht oder wenn nur das Auto da steht. Außerdem
hat das nicht nur was mit Dritten zu tun, sondern auch mit
dem Gefühl in einem selbst.
Du wirst innerhalb des ersten Jahres nicht den Park saubermachen müssen. Und wenn du bis dahin nicht in der Lage warst, eine Anstellung zu finden, kannst du dann auch ruhig mal den Park säubern.
Bitte, liefere mir EINEN FALL, in dem ein Jungakademiker innerhalb der ersten 12 Monate nach seinem Studium (rechtmäßig) in einen 1-Euro-Job gesteckt wurde und dagegen nicht vorgehen konnte. Sollte ein Sachbearbeiter doch einmal auf die lustige Idee kommen, sofort mit Beratungshilfeschein zum Anwalt. Die Vermittlung beim Jobcenter muss verhältnismäßig und individuell abgestimmt sein und das ist sie in diesem Fall definitiv nicht. Wenn einer mal 1-2 Jahre arbeitslos war, dann sieht das eventuell anders aus, wobei ich auch dann einen 1-Euro-Job noch nicht für angemessen halte.
Ich habe ja großes Verständnis dafür, dass du dich verrannt
hast und unbedingt Recht haben willst, aber womit? Enweder
sind deine Einlassungen sachlich falsch oder extrem zynisch.
Ich finde, dass haben die armen Absolventen nicht verdient.
Ich glaube nicht recht zu haben, ich weiß dass ich recht habe. Du ignorierst Gesetzestexte bzw. versuchst sie dir zurechtzubiegen, so dass sie in deine krude Argumentationsstruktur passen.
Ich bin jetzt aber auch raus hier. Meine Zeit ist mir einfach zu kostbar, um sie mit beratungsresistenten Trollen zu vergeuden. Es soll einfach jeder, wenn er es denn braucht (und nein, Absolventen mit hochwertigen Bausparverträgen, Vermögen oder teuren Autos gehören sicher nicht dazu), seine eigenen Erfahrungen machen und man wird in den meisten Fällen merken, dass die Sachbearbeiter auch nur Menschen sind und nicht den personifizierte Teufel darstellen, wenn man anständig mit ihnen umgeht.
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