Übungsaufgaben Bilanzen
Vielen Dank an Kathrin aus Münster, die vorgeschlagen hat, auch Übungsaufgaben in den WiWi-TReFF aufzunehmen und uns die folgenden Aufgaben zugesendet hat. Wir haben diese für Euch ins Netz gestellt. Für die Korrektheit der Lösungen übernehmen wir keine Garantie.
[6] Abschreibungswahlrecht zw. geom.-degressiver und linearer Abschreibung, GoB konform sind Zeit- oder Leistungsabschreibung (Abgrenzung der Sache und Zeit nach, Grds. Der Klarheit und, Methodenstetigkeit § 252 I Nr. 6 HGB)
Linear: a = (AK RBW)/ND = 124.000 / 5 = 24.800 => 24.800 * 8/12 = 16.533,33
Geom.-degr.: a = (AK RBW) *0,3 = 124.000 * 0,3 = 37.200 (steuerliche Halbj. Regel, Anschaffungszeitpunkt im 1. Halbjahr)
Max.
Aufw. f. AFA 16.533,33 an techn. Anlagen u. Maschinen 16.533,33
Min. Aufw. f. AFA 37.200 an techn. Anlagen u. Maschinen 37.200
[7] Siehe 1
Max.
techn. Anlagen u. Maschinen 124.000 und aktive RAP 6.000 an Wechselverb. 130.000 31.12 8/11*6.000 =4.333,33 an aktive RAP 4.333,33
Min.
techn. Anlagen u. Maschinen 124.000 und Zinsaufw. 6.000 an Wechselverb. 130.000
[8] § 248 II HGB Aktivierungsverbot f. selbsterstellte Vermögengegesnstände des AV sonstiger betriebl.
Aufwand 600.000 an Bank 600.000
[9] Gem. Aktivierungsgrundsatz nicht aktivierungsfähig da nicht selbständig verwertbar, zukunftsbezogenen Zahlung ohne konkreten zeitlichen Bezug und mit unsicherer Eintrittswahrscheinlichkeit, daher keine RAP.
Aufw. 150.000 an Verb. 150.000
[10] Gem. § 269 S.1 HGB Aktivierungswahlrecht Bilanzierungshilfe für Erweiterungsaufw.
Max.
Ingangsetzungsaufw. 25.000 an Bank 25.000
Min. Personalaufw. 25.000 an Bank 25.000
Wenn Ihr auch Übungsaufgaben mit Lösungen habt, die wir ins Netz stellen sollen, schickt sie einfach an redaktion@wiwi-treff.de .
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