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Studienplatzvergabe in Betriebswirtschaftslehre (BWL): Bewerbung, NC und Wartezeit

Die Betriebswirtschaftslehre, kurz BWL, ist das beliebteste Studienfach in Deutschland. Der Weg zum Studienplatz kann daher steinig sein. Die Chancen auf einen Studienplatz in BWL sind an Hochschulen sehr unterschiedlich und hängen von Abiturnote und Qualifikation ab. Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) hat aktuell Zulassungsverfahren und die Studienplatzvergabe an deutschen Universitäten und Fachhochschulen untersucht. Dabei werden häufige Fragen zu Numerus Clausus, Wartezeit und Auswahlverfahren speziell am Beispiel der Betriebswirtschaftslehre beantwortet.

Jonas in der Berliner U-Bahn

Studienplatzvergabe in Betriebswirtschaftslehre (BWL): Bewerbung, NC und Wartesemester
Auf dem Weg zum Wunsch-Studienplatz warten auf Studieninteressierte unterschiedlich hohe Hürden. Aktuell sind rund 40 Prozent aller Bachelor-Studiengänge in Deutschland zulassungsbeschränkt. In den meisten Fällen müssen sich Studieninteressierte direkt an der Hochschule bewerben. Die aktuelle Publikation des CHE gemeinnützige Centrum für Hochschulentwicklung „(Wie) Komme ich an einen Studienplatz? – Zulassungsverfahren und Zulassungschancen an deutschen Universitäten und Fachhochschulen“ widmet sich dem Thema Studienplatzwahl und erläutert, wie, wo und warum bestimmte Zulassungsbeschränkungen und Zulassungschancen existieren.

In der Studie verdeutlichen Beispiele von Musterbewerberinnen und Musterbewerbern, was eine Abiturnote bei der Bewerbung für einen Studienplatz in Betriebswirtschaftslehre (BWL) wert ist und welche Möglichkeiten sich bei der Studienplatzwahl in BWL ergeben. Zudem erläutern die Autoren und Autorinnen, was sich hinter Fachbegriffen wie „Abiturbestenquote“ oder „Ortspräferenz“ verbirgt, die einem bei der Bewerbung begegnen können. Beleuchtet wird auch, wie das Auswahlverfahren nach Wartezeit und Wartesemestern abläuft.

Cort-Denis Hachmeister vom CHE betont dabei: „Entgegen der vielfach verbreiteten Meinung zählen etwa Semester, in denen ein anderes Fach studiert wird, nicht als Wartesemester“.

Auswahlverfahren im Fach Betriebswirtschaftslehre (BWL) an Universität und Fachhochschulen
Betriebswirtschaftslehre ist das beliebteste Fach an deutschen Hochschulen. Insgesamt studierten laut Statistischem Bundesamt im WS 2014/15 circa 232.000 Personen dieses Fach, darunter rund 59.000 im ersten Fachsemester. Der Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zeigt allein für das Studienfeld „Betriebswirtschaftslehre“ insgesamt 640 grundständige Studiengänge an. Als grundständig werden alle Studiengänge ohne ein vorheriges Studium bezeichnet. Von den grundständigen Studiengängen werden in der BWL 101 an Universitäten, 537 an Fachhochschulen und zwei weitere an einer Kunsthochschule angeboten.

Nur 27 zulassungsfreie BWL-Studiengänge an deutschen Universitäten
Von den 640 genannten BWL-Studiengänge im Hochschulkompass waren zum letzten Wintersemester (2015/16) 297 Studienangebote zulassungsfrei, davon 27 an Universitäten und 268 an Fachhochschulen. In Nordrhein-Westfalen (NRW) gab es allerdings für Betriebswirtschaftslehre kein zulassungsfreies Angebot an einer Universität. Die einzige Ausnahme ist in NRW die FernUniversität Hagen. An Fachhochschulen werden in NRW dagegen 18 zulassungsfreie BWL-Studiengänge angeboten, beispielsweise an der Fachhochschule Bielefeld. An der Technischen Universität Clausthal in Niedersachsen hätten sich Studieninteressierte aber beispielsweise im WS 2015/16 ebenfalls direkt im Studienfach Betriebswirtschaftslehre einschreiben können.

Was sagt das Verhältnis von Bewerberinnen und Bewerber zu Studienplätzen aus?
Von den ausgewählten Studiengängen in der Tabelle 3 ist keiner zulassungsfrei. Bei manchen der Studiengänge ist das Verhältnis von Bewerberinnen und Bewerber zu Studienplätzen sehr ungünstig: So bietet die Universität Münster zwar beinahe 600 Plätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger in der BWL an. Es haben sich im Wintersemester 2014/15 dort jedoch mehr als 8.000 Interessierte beworben. Damit hat die Universität Münster ein Verhältnis von fast 15 zu 1 bei den Studienplätzen in BWL.


Tabelle zum Numerus Clausus in Betriebswirtschaftslehre (BWL) an Universitäten zum WS 2014/15


Von dem zahlenmäßigen Verhältnis alleine sollte sich aber niemand von einer Bewerbung abschrecken lassen. Die Studieninteressierten bewerben sich verständlicherweise auf mehrere Studienplätze und können letztendlich nur den von einer Hochschule annehmen. An der Uni Bochum war das Verhältnis von Bewerberinnen und Bewerber zu Plätzen für ein BWL-Studium im WS 2014/15 ebenfalls mehr als 13:1, letztendlich konnten allerdings noch Bewerber mit einem Abiturdurchschnitt von 2,9 zugelassen werden. Auch an der Uni Mainz oder der Uni Erlangen-Nürnberg wären Studienanfängerinnen und Studienanfänger mit einer Abiturnote ab 2,5 zugelassen worden.

Wie funktioniert die Studienplatzvergabe nach Abiturnoten und was ist der Numerus Clausus?
Die Auswahlgrenzen können sich von Jahr zu Jahr ändern, weil sie nicht im Voraus festgesetzt sind. Es bekommen immer jeweils die Bewerberinnen und Bewerber mit den besten Noten zuerst eine Zusage. Die Note, mit der die oder der Letzte noch zugelassen wurde, entspricht der von den Hochschulen veröffentlichten Auswahlgrenze.

Der Numerus Clausus (NC) steht für die Abiturnote der letzten zum Studium neu zugelassenen Person im vergangenen Semester. Das heißt, der NC beschreibt immer den Grenzwert aus dem vergangenen Auswahlverfahren. Wer also eine Abiturnote von 2,4 hat, konnte sich an der Uni Münster im WS 2014/15 bei einem NC von 2,1 nicht einschreiben. Das bedeutet wiederum aber nicht, dass derjenige keine Chance im WS 2015/16 hätte. Denn der NC-Werte dient als Orientierungshilfe und ist nicht gleichzusetzten mit dem NC aus dem aktuellen Jahr.

Das heißt, dass eine Zulassung im aktuellen Jahr beziehungsweise Semester mit einer Abiturnote von 2,4 durchaus möglich sein kann. Erst durch eine Bewerbung zeigt sich, ob ein Abiturienten mit zugelassen wird oder nicht. Nach der Durchschnittsnote beziehen die Hochschulen verschiedene weitere Auswahlkriterien in das Ranking der Studieninteressierten ein.

Wie funktioniert die Studienplatzvergabe nach Wartezeit?
Neben dem Abiturdurchschnitt sind die Werte der Wartezeit relevant. Ein Teil der Studienplätze wird an die Bewerberinnen und Bewerber mit der längsten Wartezeit vergeben. Wer direkt nach dem Abitur kein Studium aufnimmt, sammelt sogenannte Wartesemester. Das ist beispielsweise der Fall bei einem Freiwilligen Sozialen Jahr oder einer Berufsausbildung. Studiensemester aus anderen Fächern gelten nicht als Wartesemester. Wartesemester sind Zeiten, in denen nicht studiert wurde. Ein Jahr in dem nicht studiert wird, entspricht demnach zwei Wartesemestern.

Mit einer zweijährigen Berufsausbildung hätte jemand über die vier Semester Wartezeit demnach in Mainz, Erlangen-Nürnberg und Hohenheim auch über die Wartezeit einen Studienplatz in Betriebswirtschaftslehre erhalten, denn an diesen Hochschulen wurden alle Studieninteressierten mit mindestens 3 Semestern Wartezeit zugelassen. Nicht gereicht hätte es dagegen für einen BWL-Studienplatz in:

Wenn viele Bewerberinnen und Bewerber die gleiche Anzahl von Wartesemestern aufweisen und die Hochschule nicht alle Bewerberinnen und Bewerber mit dieser Anzahl von Wartesemestern aufnehmen kann, wird zusätzlich nach der Abiturnote entschieden. Die Wartesemester-Angabe der Uni Münster lautet etwa „6 Wartesemester; 3,3 Abiturnote“. Das bedeutet, dass derjenige mit 6 Wartesemestern und einer Abiturnote von mindestens 3,3 zugelassen würde. Ebenso zugelassen würde jemand mit mindestens 7 Wartesemestern. Bei einer Abiturnote von 2,4, reichen sechs Wartesemester entsprechend ebenso.

Wann ist die Wartezeit nachrangig bei der Studienplatzvergabe?
Umgekehrt wird die Anzahl der Wartesemester auch als zweites Kriterium bei der Zulassung herangezogen. Unter Bewerberinnen und Bewerber mit der gleichen Abiturdurchschnittsnote wird dann nach Wartesemester ausgewählt. Die Angabe der Hochschulen zum Auswahlverfahren "Durchschnittnote 2,6 (2)" bedeutet, dass alle Studieninteressierten mit einer Abiturnote von besser als 2,6 sowie alle mit der Note von 2,6 und mindestens zwei Wartesemestern zugelassen wurden.

Welche weiteren Auswahlkriterien werden bei der Studienplatzvergabe angewandt?
Manche Hochschulen wählen nicht ausschließlich nach der Abiturdurchschnittsnote und der Wartezeit aus. Sie ziehen weitere Kriterien für die Auswahlentscheidung im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) heran. Die Abiturnote muss im Auswahlverfahren jedoch per Gesetz immer eine wesentliche Rolle spielen. In Frankfurt wird beispielsweise die Mathematiknote besonders berücksichtigt. In Hohenheim lässt sich dagegen mit der Berufsausbildung punkten. Dadurch besteht auch mit einem schlechteren Abiturdurchschnitt die Chance auf einen Studienplatz. In Hohenheim wurden so im WS 2014/15 einige noch mit der Abiturnote von 3,8 zugelassen.

BWL-BEISPIEL: Eignungsfeststellungsverfahren
Beim Bachelor-Studiengang Technologie- und Managementorientierte Betriebswirtschaftslehre der Technischen Universität München gibt es ein sogenanntes Eignungsfeststellungsverfahren. Bei der „normalen“ Auswahl werden alle Bewerberinnen und Bewerber in eine Rangfolge gebracht und dann so viele von der Liste von oben angefangen zugelassen, bis alle Plätze vergeben sind. Wenn sich die Anzahl der Studieninteressierten und der Studienplätze die Waage halten, werden alle zugelassen. Bei der Eignungsfeststellung werden dagegen von vornherein Grenzwerte festgelegt und alle Studieninteressierten zugelassen, die besser sind. Ein Eignungsfeststellungsverfahren kann auch bei zahlenmäßig nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen angewendet werden. Daher sollte jeder bei der Stichwortsuche nach zulassungsfreien Studiengängen prüfen, ob es auch andere Arten der Auswahl gibt.

BWL-BEISPIEL: Mischung aus Abiturnote und anderen relevanten Schulnoten
Für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Technischen Universität München zählt zum Beispiel zunächst die Abiturnote zu 65 Prozent. Zudem zählen zu 35 Prozent eine Mischung aus den Noten in

Wer dabei eine gewisse Mindestpunktzahl von 80 aus 100 Punkten erreicht, wird sofort zugelassen. Wer knapp unter der Mindestpunktzahl liegt, den lädt die Hochschule zu einem Vorstellungsgespräch ein. Wer darin punkten kann und zusammen mit der in diesem Fall zu 50 Prozent zählenden Abiturnote eine gewisse Mindestpunktzahl von 70 Punkten erreicht, wird ebenfalls zugelassen. Generell sind solche aufwändigen Verfahren im vergleichsweise günstigen Massenstudiengang BWL aber eher unüblich. Einige private Hochschulen und Business Schools legen jedoch großen Wert auf eine Auswahl ihrer Studierenden, die mehr als nur die Abiturnote und die Wartezeit als Kriterien berücksichtigt.

Wie funktioniert die Studienplatzvergabe an einer Fachhochschule?
Da es insgesamt deutlich mehr BWL-Studiengänge an Fachhochschulen als an Universitäten gibt, lohnt es, auch ein paar Studienangebote von Fachhochschulen zu prüfen. Die folgende Tabelle 4 zeigt eine Auswahl an BWL-Studiengängen an Fachhochschulen, von denen mittlerweile die Mehrzahl das „Fachhochschule“ im Hochschulnamen zugunsten andere Bezeichnungen wie „Hochschule“, „Technische Hochschule“ oder „Hochschule für Angewandte Wissenschaften“ abgelegt hat.

Das Zulassungsverfahren unterscheidet sich im Großen und Ganzen nicht von dem an den Universitäten. Eine Besonderheit ist, dass an Fachhochschulen als Zulassungsvoraussetzung oft die Fachhochschulreife oder die Fachgebundene Hochschulreife ausreichen. Die Allgemeine Hochschulreife, das Abitur, ist keine Zulassungsvoraussetzung.


Tabelle für Numerus Clausus in Betriebswirtschaftslehre (BWL) an Fachhochschulen zum WS 2014/15


An Fachhochschulen ist die Anzahl der Studienplätze geringer
Wie auch in anderen Studienfächern ist die Anzahl der Studienplätze im Fach Betriebswirtschaftslehre an Fachhochschulen deutlich geringer als an den Universitäten. Von den hier abgebildeten Studiengängen überschreiten nur die Technische Hochschule Köln und die Technische Hochschule Nürnberg die Grenze von 300 Studienanfängerinnen und Studienanfängern im Wintersemester 2014/15. Die Bewerberzahlen sind jedoch trotzdem sehr hoch, sodass sich ein noch extremeres Verhältnis von Bewerbern und Zugelassenen ergibt als an den Universitäten. Im extremsten hier gelisteten Fall, der Hochschule Düsseldorf, ergibt sich ein Verhältnis von 31,3 Bewerbern je Zugelassenem.

Der für eine Zulassung über die Note notwendige Notenschnitt variiert recht stark zwischen 1,4 an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und 2,8 an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm. An Fachhochschulen gibt es oftmals eine zweite NC-Grenze für Bewerberinnen und Bewerber von Fachoberschulen. Um deren Chancen auf einen Studienplatz nicht zu schmälern, wird beispielsweise an der Technische Hochschule Nürnberg der gleiche Anteil an Bewerberinnen und Bewerbern zugelassen, wie es dem Anteil an den Bewerbungen entspricht. In der folgenden Tabelle 5 werden die verschiedenen Zulassungsverfahren für die in Tabelle 3 und Tabelle 4 aufgelisteten Studiengänge noch einmal ausführlicher dargestellt.


Tabelle: Beispiele für Zulassungsverfahren im Fach Betriebswirtschaftslehre (BWL) zum WS 2014/15


Berufsausbildungen helfen im Auswahlverfahren
Die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin und die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin wenden ein eigenes Auswahlverfahren an. In diesem wird unter anderem die Note der gegebenenfalls vorherigen Berufsausbildung berücksichtigt. Im Falle der Hochschule für Technik und Wirtschaft wird eine Berufsausbildung mit 30 Prozent angerechnet. Bewerberinnen und Bewerber ohne Berufsausbildung sind dort im Nachteile. Ihnen wird automatisch eine 4,0 für diesen Teil berechnet. Auch an der Hochschule für Wirtschaft und Recht wird eine Berufsausbildung berücksichtigt, jedoch nur mit 5 Prozent. Daneben gelten die Deutsch-, Mathe- und Englischnoten als entscheidend. Die private Fachhochschule des Mittelstandes wendet ebenfalls ein eigenes Eignungsfeststellungsverfahren an, das vor Ort an der Hochschule stattfindet. Das detaillierte Vorgehen wird jedoch nicht veröffentlicht.

Zusammenfassung von Auswahlverfahren für Betriebswirtschaftslehre (BWL):

Download Studie Studienplatzvergabe [PDF, 51 Seiten – 666 KB]
http://www.che.de/Auswahlverfahren-Studienplatz.pdf

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