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Betriebsbedingte Kündigung in der dritten Probezeit?

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WiWi Gast

Betriebsbedingte Kündigung in der dritten Probezeit?

Hallo zusammen,

Ich arbeite in einer Konzerntochter eines MDAX-Konzerns.
Hier habe ich meinen Bachelor und Master gemacht und fange zum 1.10 meine neue Stelle an.

Der Vertrag ist schon unterschrieben. Leider enthält er einen Absatz über 6 Monate Probezeit. Im Vorfeld habe ich schon mit meinem Chef darüber gesprochen und er sagte, das sei normal. Ich finde es zwar komisch nach 5 Jahren im UN nochmal eine Probezeit aufzurufen, aber egal.

Bisher habe ich mir auch keine großen Gedanken darüber gemacht, allerdings wurde heute bekanntgegeben, dass es wahrscheinlich in den nächsten Wochen auf Grund fehlender Aufträge Kurzarbeit geben wird.

Jetzt stellt sich mir die Frage wie sicher mein Job ist. Neben mir sind noch 3 andere Personen in dieser Lage. Denkt ihr es ist wahrscheinlich, dass die Chance genutzt wird Geld zu sparen indem man diese Verträge in der Probezeit auflöst, oder kann man durch den Konzern (dem es gut geht) im Rücken solche Phasen ohne diese Maßnahmen aushalten?

Generell komme ich sehr gut mit meinem Chef aus. Wegen einer Umstrukturierung im Konzern war zunächst nicht sicher, ob meine Stelle nach dem Master zu Stande kommt und hier hat er sich stark über längere Zeit für mich eingesetzt. Ich habe standortübergreifend ein gutes Standing und außerdem einen Behindertenausweis, der ja auch betrachtet wird bei so etwas.

Sollte ich mich schonmal nach neuen Stellen umsehen, oder denkt ihr das sind dinge die, zumindest kurzfristig, ohne Kündigungen auskommen?

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WiWi Gast

Betriebsbedingte Kündigung in der dritten Probezeit?

WiWi Gast schrieb am 11.09.2023:

Generell komme ich sehr gut mit meinem Chef aus. Wegen einer Umstrukturierung im Konzern war zunächst nicht sicher, ob meine Stelle nach dem Master zu Stande kommt und hier hat er sich stark über längere Zeit für mich eingesetzt. Ich habe standortübergreifend ein gutes Standing und außerdem einen Behindertenausweis, der ja auch betrachtet wird bei so etwas.

Insbesondere deshalb würde ich mir gar keine Gedanken machen. Wenn natürlich die große Kündigungswelle rollt bist du weg, aber das wärst du aufgrund von Sozialauswahl sowieso (nur halt mit Abfindung).

Je nach Unternehmen muss die Probezeit halt sein wobei ich auch schon gesehen habe, dass darauf verzichtet wurde

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WiWi Gast

Betriebsbedingte Kündigung in der dritten Probezeit?

Ich kann dir nur raten was ich machen würde: Mich definitiv nach neuen Stellen umschauen, damit du einen Plan B hast, falls es wirklich schief geht. Dein Chef kann dir noch so oft versichern, dass er dich um alles halten will, wenn die Ansage von "ganz oben" kommt, dann kann es einen trotzdem erwischen und er kann nichts dagegen machen.

Also hock dich doch mal hin, stöber mal rum ob du ein paar interessante Stellen findest und bereite deine Bewerbungsunterlagen vor. Das nimmt ja eh schon ein bisschen Zeit in Anspruch. Idealerweise haust du auch gleich mal ein paar Bewerbungen raus, das schadet ja nicht. Bis du da mal Rückmeldungen bekommst, sind in Summe dann eh schon ein paar Wochen rum, eventuell weißt du dann auch genaueres in deiner aktuellen Firma. Wenn sich abzeichnet, dass du möglicherweise gehen musst, dann hast du schon ein paar Wochen Vorsprung in der jetzt ohnehin notwendigen Bewerbungsphase.

Im besten Fall kannst du bei dir weiterarbeiten und sagst die anderen Bewerbungen höflich wieder ab

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WiWi Gast

Betriebsbedingte Kündigung in der dritten Probezeit?

Die Probezeit kann zwar wieder im Vertrag stehen, bringen tut es dem Arbeitgeber wenig, weil das KuSchG nicht unterlaufen werden darf. Bedeutet, selbst wenn man dich nun in der neuen Probezeit kündigen sollte, muss das im MDAX genau so behandelt werden, als wärst du schon 5 Jahre dabei, siehe § 1 I KSchG:

(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

WiWi Gast schrieb am 11.09.2023:

Hallo zusammen,

Ich arbeite in einer Konzerntochter eines MDAX-Konzerns.
Hier habe ich meinen Bachelor und Master gemacht und fange zum 1.10 meine neue Stelle an.

Der Vertrag ist schon unterschrieben. Leider enthält er einen Absatz über 6 Monate Probezeit. Im Vorfeld habe ich schon mit meinem Chef darüber gesprochen und er sagte, das sei normal. Ich finde es zwar komisch nach 5 Jahren im UN nochmal eine Probezeit aufzurufen, aber egal.

Bisher habe ich mir auch keine großen Gedanken darüber gemacht, allerdings wurde heute bekanntgegeben, dass es wahrscheinlich in den nächsten Wochen auf Grund fehlender Aufträge Kurzarbeit geben wird.

Jetzt stellt sich mir die Frage wie sicher mein Job ist. Neben mir sind noch 3 andere Personen in dieser Lage. Denkt ihr es ist wahrscheinlich, dass die Chance genutzt wird Geld zu sparen indem man diese Verträge in der Probezeit auflöst, oder kann man durch den Konzern (dem es gut geht) im Rücken solche Phasen ohne diese Maßnahmen aushalten?

Generell komme ich sehr gut mit meinem Chef aus. Wegen einer Umstrukturierung im Konzern war zunächst nicht sicher, ob meine Stelle nach dem Master zu Stande kommt und hier hat er sich stark über längere Zeit für mich eingesetzt. Ich habe standortübergreifend ein gutes Standing und außerdem einen Behindertenausweis, der ja auch betrachtet wird bei so etwas.

Sollte ich mich schonmal nach neuen Stellen umsehen, oder denkt ihr das sind dinge die, zumindest kurzfristig, ohne Kündigungen auskommen?

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WiWi Gast

Betriebsbedingte Kündigung in der dritten Probezeit?

WiWi Gast schrieb am 12.09.2023:

Die Probezeit kann zwar wieder im Vertrag stehen, bringen tut es dem Arbeitgeber wenig, weil das KuSchG nicht unterlaufen werden darf. Bedeutet, selbst wenn man dich nun in der neuen Probezeit kündigen sollte, muss das im MDAX genau so behandelt werden, als wärst du schon 5 Jahre dabei, siehe § 1 I KSchG:

(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

WiWi Gast schrieb am 11.09.2023:

Hallo zusammen,

Ich arbeite in einer Konzerntochter eines MDAX-Konzerns.
Hier habe ich meinen Bachelor und Master gemacht und fange zum 1.10 meine neue Stelle an.

Der Vertrag ist schon unterschrieben. Leider enthält er einen Absatz über 6 Monate Probezeit. Im Vorfeld habe ich schon mit meinem Chef darüber gesprochen und er sagte, das sei normal. Ich finde es zwar komisch nach 5 Jahren im UN nochmal eine Probezeit aufzurufen, aber egal.

Bisher habe ich mir auch keine großen Gedanken darüber gemacht, allerdings wurde heute bekanntgegeben, dass es wahrscheinlich in den nächsten Wochen auf Grund fehlender Aufträge Kurzarbeit geben wird.

Jetzt stellt sich mir die Frage wie sicher mein Job ist. Neben mir sind noch 3 andere Personen in dieser Lage. Denkt ihr es ist wahrscheinlich, dass die Chance genutzt wird Geld zu sparen indem man diese Verträge in der Probezeit auflöst, oder kann man durch den Konzern (dem es gut geht) im Rücken solche Phasen ohne diese Maßnahmen aushalten?

Generell komme ich sehr gut mit meinem Chef aus. Wegen einer Umstrukturierung im Konzern war zunächst nicht sicher, ob meine Stelle nach dem Master zu Stande kommt und hier hat er sich stark über längere Zeit für mich eingesetzt. Ich habe standortübergreifend ein gutes Standing und außerdem einen Behindertenausweis, der ja auch betrachtet wird bei so etwas.

Sollte ich mich schonmal nach neuen Stellen umsehen, oder denkt ihr das sind dinge die, zumindest kurzfristig, ohne Kündigungen auskommen?

Ist davon abhängig, ob er wirklich in der gleichen Tochter beschäftigt wird. Falls nicht, dann ist es ein neues Unternehmen

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WiWi Gast

Betriebsbedingte Kündigung in der dritten Probezeit?

WiWi Gast schrieb am 12.09.2023:

Die Probezeit kann zwar wieder im Vertrag stehen, bringen tut es dem Arbeitgeber wenig, weil das KuSchG nicht unterlaufen werden darf. Bedeutet, selbst wenn man dich nun in der neuen Probezeit kündigen sollte, muss das im MDAX genau so behandelt werden, als wärst du schon 5 Jahre dabei, siehe § 1 I KSchG:

(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

WiWi Gast schrieb am 11.09.2023:

Hallo zusammen,

Ich arbeite in einer Konzerntochter eines MDAX-Konzerns.
Hier habe ich meinen Bachelor und Master gemacht und fange zum 1.10 meine neue Stelle an.

Der Vertrag ist schon unterschrieben. Leider enthält er einen Absatz über 6 Monate Probezeit. Im Vorfeld habe ich schon mit meinem Chef darüber gesprochen und er sagte, das sei normal. Ich finde es zwar komisch nach 5 Jahren im UN nochmal eine Probezeit aufzurufen, aber egal.

Bisher habe ich mir auch keine großen Gedanken darüber gemacht, allerdings wurde heute bekanntgegeben, dass es wahrscheinlich in den nächsten Wochen auf Grund fehlender Aufträge Kurzarbeit geben wird.

Jetzt stellt sich mir die Frage wie sicher mein Job ist. Neben mir sind noch 3 andere Personen in dieser Lage. Denkt ihr es ist wahrscheinlich, dass die Chance genutzt wird Geld zu sparen indem man diese Verträge in der Probezeit auflöst, oder kann man durch den Konzern (dem es gut geht) im Rücken solche Phasen ohne diese Maßnahmen aushalten?

Generell komme ich sehr gut mit meinem Chef aus. Wegen einer Umstrukturierung im Konzern war zunächst nicht sicher, ob meine Stelle nach dem Master zu Stande kommt und hier hat er sich stark über längere Zeit für mich eingesetzt. Ich habe standortübergreifend ein gutes Standing und außerdem einen Behindertenausweis, der ja auch betrachtet wird bei so etwas.

Sollte ich mich schonmal nach neuen Stellen umsehen, oder denkt ihr das sind dinge die, zumindest kurzfristig, ohne Kündigungen auskommen?

Arbeitnehmer. Wenn er aber dualer Student war, dann sieht die Sache anders aus. Und so sieht es da halt aus.

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Ceterum censeo

Betriebsbedingte Kündigung in der dritten Probezeit?

Lieber TE,
hier wird ja wild herumgeraten. Diese Beiträge würde ich jedoch nur mit Vorsicht genießen. Den konkreten (rechtlichen) Sachverhalt kann man basierend auf deinen Infos und aus der Ferne leider nicht abschließend beurteilen. Ich kann dir nur anraten, im Falle einer Kündigung professionelle Hilfestellung zu suchen; ein findiger Arbeitsrechtler findet hier im Falle einer Kündigungsschutzklage mindestens 3 gute Ansätze.
Ob dies jedoch überhaupt relevant sein wird, steht ja in den Sternen. Belaste dich vorab nicht zu sehr mit diesem Gedanken, im wahrscheinlichsten Fall ist die ganze Grübelei hinfällig.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Betriebsbedingte Kündigung in der dritten Probezeit?

Ich kann dir nur sagen, dass der Absatz mit der Probezeit nicht viel Unterschied für dich macht.

  1. Geht es dem Unternehmen gut, wirst du weiterhin dort beschäftigt.

  2. Geht es dem Unternehmen sehr schlecht, werden Leute entlassen.
    Die Reihenfolge ist typischerweise.
    • erst alle weg, die über Personalvermittlungen da sind, also externe Mitarbeiter
    • dann alle weg, die intern sind, aber nur zeitlich befristete Verträge haben
    • dann alle weg, die intern und zeitlich unbefristet sind, aber von der Sozialauswahl als erstes dran sind: die jüngsten Mitarbeiter ohne Familie/Kinder und wenig BE (das bist du, egal ob mit oder ohne Probezeit)

Also mach dir keinen Kopf, wird schon werden.
Zur Zeit ist eher Arbeitnehmermarkt, da findest du schnell wieder was, falls es wirklich soweit kommen sollte.

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WiWi Gast

Betriebsbedingte Kündigung in der dritten Probezeit?

Also ich war derjenige der das da oben mit dem § 1 KSchG geschrieben hat. Wisst ihr, wenn ihr keine Ahnung habt, vielleicht wirklich einfach die Klappe halten wie ceterum censeo schon geschrieben hat. Auch frage ich mich, wie man solche simplen Sachverhalte einfach behaupten kann, wenn man doch bloß in jede Suchmaschine einzutippen braucht, ob das der Fall ist oder nicht.

WiWi Gast schrieb am 12.09.2023:

Arbeitnehmer. Wenn er aber dualer Student war, dann sieht die Sache anders aus. Und so sieht es da halt aus.

Duale Studenten sind Arbeitnehmer und eben keine (bzw. nicht nur) Studenten. Das Arbeitsrecht gilt auch für diese.

Ist davon abhängig, ob er wirklich in der gleichen Tochter beschäftigt wird. Falls nicht, dann > ist es ein neues Unternehmen

Auch macht es keinen Unterschied für die Betriebszugehörigkeit (!), bei welchem Tochterunternehmen er wo angestellt war. Der Konzern zählt bezüglich der Betriebszugehörigkeit als als EIN Unternehmen (LAG Hessen, 27.06.2001 - 8 Sa 393/99).

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