Artikel zu Zeitarbeit
In den letzten zwei Jahrzehnten ist der Anteil der Leiharbeitnehmer an den Erwerbstätigen beständig gestiegen. Waren es im Jahr 1991 noch etwa 0,4 Prozent aller Erwerbstätigen, betrug der Anteil im Jahr 2011 bereits beinahe 2,2 Prozent und rund 880.000 Leiharbeitnehmer.
Die Zahl der atypisch Beschäftigten stieg im Jahr 2010 auf 7,84 Millionen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhöhte sie sich nach Ergebnissen des Mikrozensus gegenüber 2009 um 243 000 Personen.
Die Broschüre der Bundesagentur für Arbeit informiert über aktuelle Entwicklungen bei der Zeitarbeit im Jahr 2009. Sie umfasst 20 Seiten.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) im Rahmen eines Pressegesprächs in Frankfurt am Main mitteilte, hat die Zunahme neuer Beschäftigungsformen die Beschäftigungsentwicklung der vergangenen zehn Jahre in Deutschland maßgeblich geprägt.
Der Konjunkturaufschwung 2006 hat zu einem neuen Boom in der Zeitarbeit geführt. Am Stichtag 30.06.2006 waren 598.284 Menschen (+ 32%) nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beschäftigt.
IAB-Studie: Arbeitslose erhalten häufiger die Gelegenheit zu einer Erwerbstätigkeit in der Zeitarbeitsbranche. Die Zeitarbeitsbranche expandiert seit Jahren mit hohen Wachstumsraten.
Die größten Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland überflügeln mit durchschnittlich 22 Prozent Wachstum deutlich den Gesamtmarkt. Hochqualifizierte Aufgaben in Bereichen wie Finanzen oder Ingenieurleistungen werden zur großen Chance.
Nach den kürzlich veröffentlichten Angaben der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 30.06.2005 stieg die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten in Unternehmen, die ausschließlich oder überwiegend Zeitarbeit betreiben, um 14,3 Prozent auf 343.053 im 1. Halbjahr 2005.
Die Flexibilisierung der Arbeitnehmerüberlassung wird durchweg positiv aufgenommen, die Minijob-Reform hat zu einem deutlichen Anstieg der geringfügigen Beschäftigung geführt. Midijobs werden weniger stark genutzt.
Es gibt eine Menge von Formulierungen und Redewendungen, die in Arbeitszeugnissen immer wieder vorkommen. Offensichtlich ist der wohlwollende Klang, dennoch verbergen sich dahinter verschiedene Beurteilungen, die in Schulnoten übersetzbar sind. Diese Zeugnissprache ist für viele nicht einfach entschlüsselbar. Die Wahrheits- und Wohlwollenspflicht hat dazu geführt, dass eine geheime Zeugnissprache entstanden ist. Im Teil 2 zeigt der WiWi-Treff, hinter welchen Arbeitszeugnis-Formulierungen sich welche Noten verstecken.
Zeugnis per Mausklick: Mit dem kostenlosen Tool »PC-Arbeitszeugnis« werden die einzelnen mit Schulnoten bewerteten Kompetenzen zu einem kompletten Text verarbeitet. Sehr geeignet für alle, die ihr Praktikumszeugnis selber schreiben dürfen.
Was Formulierungen im Arbeitszeugnis wirklich bedeuten, ist vielen unklar. Der „geheime“ Code führt immer wieder zu Diskussionen und Klagen rund ums Thema Arbeitszeugnis. Was darf der Arbeitgeber, was nicht? Negative Formulierungen haben im Arbeitszeugnis nichts zu suchen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Formulierung „kennengelernt“ bewertet und nicht als negativ eingestuft.
Jeder hat nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnis Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Die Formulierungen drücken in der Regel die Einstufung in ein Schulnotensystem aus. „Zur vollen Zufriedenheit“ ist mit der Note befriedigend gleichzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht hat dies bestätigt. Entspricht das der Ansicht des Arbeitnehmers nicht, muss er darlegen, dass die Beurteilung unzutreffend ist.
Viele Arbeitnehmer finden in ihren Arbeitszeugnissen Dankes-Formulierungen und Glückwünsche für die weitere Zukunft. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat allerdings entschieden, dass der Arbeitgeber zu solchen Formulierungen denen persönliche Empfindungen vorrangehen nicht verpflichtet ist.
Das Arbeitszeugnis bescheinigt Arbeitnehmern ihre Leistungen und Fähigkeiten – es zeigt sowohl die fachlichen als auch die sozialen Kompetenzen. Gerade wenn es um die Formulierungen im Arbeitszeugnis geht, kommt es zu Meinungsverschiedenheiten. Im ersten Teil zeigt der WiWi-Treff auf welche arbeitsrechtliche Grundlagen ein Arbeitszeugnis beruht und gibt einen ersten Überblick.