EY: Ob die Lehman-Klage den Bonus in D. beeinflusst?
Re: EY: Ob die Lehman-Klage den Bonus in D. beeinflusst?
Ich glaube 150 Mio werden recht leicht weggesteckt.
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Hat E&Y Überkreuzbeteiligungen? Wenn ja, dann ist nicht nur dein kleiner Bonus weg.
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LOL :-) wär zmd n argument aus ey-sicht, die sind ja sonst auch nich so *g*
antwortenRe: EY: Ob die Lehman-Klage den Bonus in D. beeinflusst?
Also jeder, der bei einer Big4 auch nur ein Praktikum gemacht hat, weiß, dass die Gesellschaften in den Ländern weitestgehend unabhängig sind. Gerade um mögliche Haftungsfälle - die zudem in einigen Ländern auch limitiert sind - nicht weltweit durchschlagen zu lassen.
Da ändern auch die europäischen Zusammenschlüsse (z.B. KPMG LLP, etc.) nichts dran, denn in diesen sind die einzelnen Landesgesellschaften Mitglieder und es ist nicht eine Firma.
Ganz unabhängig davon könnte mit einer solchen Klage ein enormer Reputationsschaden eintreten. Lehman sagt ja nun mittlerweile jedem Kleinanleger etwas und es werden ja immer Schuldige gesucht, auf die man zeigen kann. Allerdinigs glaube ich kaum, dass EY in Deutschland damit ein Problem bekommen wird. Jedenfalls habe ich erst kürzlich erlebt, dass ein EY-Partner aus dem Banking-Bereich das Thema Klage in den USA sehr süffisant kommentiert hat.
antwortenRe: EY: Ob die Lehman-Klage den Bonus in D. beeinflusst?
Fasznierend. Eine Überschrift, die nichts mit dem Link zu tun hat und eine anschließende Aussage, die einfach nichtssagend ist.
Ich könnte mir deinen Gedankengang eventuell herleiten, doch wieso sollte Ich mir diesen Aufwand antun, wenn du es doch nicht einmal in der Schule gelernt hast Fragen richtig zu formulieren.
Re: EY: Ob die Lehman-Klage den Bonus in D. beeinflusst?
höchstens wenn an diesem Fall das ganze Netzwerk den Bach runtergeht (Siehe AA). Aber nun ist das Testieren vonRepo 105 ja nun nicht kriminell wie damals die AA Aktionen. von daher wird´s der US Firm sicherlich zusetzten aber in D wird es wohl nicht so harte Konsequenzen geben.. was will man an diesem unterirdischen Bonus denn nur noch kürzen?
antwortenRe: EY: Ob die Lehman-Klage den Bonus in D. beeinflusst?
Ich glaube 150 Mio werden recht leicht weggesteckt.
Das mag sein, das ist aber auch nur das vorgesehene Bußgeld. Hinzu kämen potentielle Schadenersatzforderungen der Aktionäre (wie der Artikel auch schon erwähnt).
antwortenRe: EY: Ob die Lehman-Klage den Bonus in D. beeinflusst?
- E&Y hat wohl eben nicht diese ländertechnische Haftung wie die anderen der Big 4
- Die 150 Mio tun nicht weh. Der zusätzliche zu leistende Schadenersatz kann allerdings weitaus höher sein.
- Das wenig Bonus das E&Y so schon zahlt.....
Re: EY: Ob die Lehman-Klage den Bonus in D. beeinflusst?
Außer den Schadensersatzforderungen auch der Imageschaden (für den WP-Bereich sehr böse). An solchen Situationen sind andere Gesellschaften (Arthur Anderson) oder Kanzleien (Haarmann Hemmelrath) schon zerbrochen. Ich will aber "den Teufel nicht an die Wand malen". Zerbrochen heißt man hat sich in alle Himmelsrichtungen zerstreut und anderswo angeheuert. Da steht man so schnell nicht vor dem Nichts. Aber so locker (kann man wegstecken) würde ich das nicht gerade sehen.
antwortenRe: EY: Ob die Lehman-Klage den Bonus in D. beeinflusst?
wäre doch saulustig, wenn EY für die laxen Prüfungen blechen müsste...im Endeffekt ist jan nicht geprüft, sondern lediglich dokumentiert worden
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