WiWi Gast schrieb am 09.12.2021:
Vertue weniger Zeit dabei dich über die Anbieter zu ärgern und lies stattdessen doch lieber ein paar RS, RH und PH mehr :-)
I.
ich geh den andern Weg:
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Löse die Fälle selber und lerne, die Probleme selber zu lösen.
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Vergleiche das, was Du selber löst mit dem was in der Lösung dieses Anbieters steht und mit dem was das IDW sagt
- betrachte die Unterschiede
II.
Wenn nun in meiner Lösung mehr Probleme drinstecken als in der Lösung des Anbieters fange ich mir an, Gedanken zu machen. Das Problem kann dann in der Vorgehensweise des Anbieters liegen.
Beispiel von heute: Modul Prüfungswesen,
ich lese die Klausur mal und die Lösung und sage "naja." Gegenstand war eine Bewertungseinheit, eine Forderung und eine Verbindlichkeit.
Also nehme ich Papier und Bleistift in die Hand und löse den Fall selber.
Schritt 1: Die Forderung in Fremdwährung
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Anschaffungstag: Ansatz, Bewertung, Ausweis, ggf. Abschreibung
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Zwischenstichtag (unterjährig passiert etwas lt. Sachverhalt): Ansatz, Bewertung, Ausweis, ggf. Abschreibung
- Abschlußstichtag: Ansatz, Bewertung, Ausweis, ggf. Abschreibung
Schritt 2: Die Verbindlichkeit
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Anschaffungstag: Ansatz, Bewertung, Ausweis, ggf. Abschreibung
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Zwischenstichtag (unterjährig passiert etwas lt. Sachverhalt): Ansatz, Bewertung, Ausweis, ggf. Abschreibung
- Abschlußstichtag: Ansatz, Bewertung, Ausweis, ggf. Abschreibung
Schritt 3: Saldierung
Das Problem liegt gerade darin, daß es ein Wahlrecht ist, ob und ab wann saldiert werden kann.
Also:
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Wann kann das Wahlrecht zur Saldierung erstmals ausgeübt werden ? Welche Abweichungen ergeben sich dann zu Schritt 1 und Schritt 2 ?
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Was passiert, wenn man sich unterjährig entscheidet, das Wahlrecht auszuüben, zu saldieren, insbesondere an den Stichtagen, an denen lt. Sachverhalten Ereignisse auftreten ? Welche Abweichungen ergeben sich dann zu Schritt 1 und Schritt 2 ?
- Wann kann das Wahlrecht zuletzt ausgeübt werden ? Welche Abweichungen ergeben sich dann zu Schritt 1 und Schritt 2 ?
Ich hab das dann bei der 45 Punkte Aufgabe zur Übung selbst durchexerziert. Die Folge war, dass ich auf einmal einen ganzen Batzen mehr Probleme hatte. Je mehr Probleme ich aber sehe und je mehr Probleme ich in der Klausur bearbeite, desto mehr Punkte habe ich.
III.
Man kann die BWL aber auch absichtlich verkomplizieren und theoretisieren...
Ich sehe es so: ich habe 300 Min Zeit in der Klausur, ich brauch mind. 150 Punkte, um eine ordentliche Note zu erreichen. Es wird einen gewissen Zeitdruck geben, d.h. es bleibt einem jetzt nicht wirklich viel Zeit zu überlegen, was wohl die Intentionen und der theoretische Background des Aufgabenstellers war, sondern man rechnet das Ganze so schnell wie möglich runter möglichst ohne all zu viele Punkte liegen zu lassen. Es sollte nicht der Anspruch sein alles bis ins letzte Detail richtig auszurechen und zu wissen. Den gleichen Ansatz verfolge ich in der Vorbereitung und beim Durcharbeiten der Unterlagen. Das ist zumindest mein Ansatz.
sicher aber in der Vorbereitung sollte das Bestreben sein, zu trainieren, dass man 300 Punkte erreichen kann.
Das Material dieses Anbieters trainiert mich nur auf 150 Punkte, weil die Lösung wie oben aufgezeigt weder nach Sachverhalten noch chronologisch gliedert. Wer aber nicht das Gliedern lernt, lernt auch nicht die Gliederung mit dem Ziel, in der Klausur Probleme zu generieren und durch das Generieren von Problemen Lösungen für diese Probleme aufzuzeigen und Punkte zu generieren.
Die im vorstehenden Absatz beschriebenen Defizite scheinen wesentlich zu sein für Leute, die BWL studieren. Dies erscheint dann traurig, denn alle, die BWL studieren, machen es sich durch eine ineffektive Vorbereitung vermeidbar schwer:
zu erreichen: 300 Punkte
wegen schlechtem Material der Anbieter außer acht gelasse: 40 %
von den 60 % in der Klausur übersehen 40 %
Also: 100 - 40 % = 60 % * 60 % = 36 % = grausame Note
IV.
Ich bring Dir noch ein Beispiel.
Prüfungswesen. Bilanzierung eines Handy - Vertrages, Laufzeit 24 Monate, das Handy kostet 1 € und wird über die Grundgebühr subventioniert.
Der WP ist bei der Geschäftsführung eingeladen und das Thema kommt zur Sprache. Die Geschäftsführung legt die Möglichkeiten dar, wie sie meint, verfahren zu können.
Sorry aber das erste was ich mach, ist doch, daß ich mir überlege, welche Möglichkeiten der Bilanzierung es gibt bzw. geben könnte, die NICHT im Sachverhalt stehen. Aber genau dieser Aspekt fehlt in der Lösung.
Soll denn der WP nicht eigenverantwortlich nach Lösungen suchen ?
Das Material des Anbieters vermeidet komplexe Diskussionen, nimmt Bezug auf irgendwelche IDW Verlautbarungen und kommt aber nie bei dem eigentlichen Thema an:
- Verlust im Erstjahr ? Warum ?
- Ausgeglichenes Ergebnis im Erstjahr ? warum ?
- Gewinn im Erstjahr ?
Und genau da sind wir wieder beim Problem: Auswendiglernen von IDW Standards trainniert gerade nicht die Rechtsanwendung von IDW Standards, die der WP eigenverantwortlich vorzunehmen hat.
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