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Prokurist - Rechte, Pflichten, Haftung??

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WiWi Gast

Prokurist - Rechte, Pflichten, Haftung??

Guten Tag,
ich arbeite in einer kleinen GmbH, bisher 2 Geschäftsführer, 6 Angestellte.

Einer der GF scheidet nun aus. Damit im Falle von Krankheit/Abwesenheit des verbleibenden, dann alleinigen Geschäftsführers noch jemand da ist und ggf. Entscheidungen treffen oder unterschreiben kann, soll ich nun Prokura erhalten.

Was muss ich beachten? Wie sieht es mit der Haftung? Ichhabe gelesen, dass zB. auch steuerliche Sachen unterschrieben werden dürften. Davon habe ich überhaupt keine Ahnung und müsste mich komplett auf den StB verlassen. Aber im zweifelsfalle halte ich den Kopf hin?

M.E. kommt erschwerend hinzu, dass diese GmbH, in der alles sehr familiär und auf dem kurzen Dienstweg besprochen werden konnte, nun an eine ausländische AG verkauft wird. Da wird es wohl etwas schwieriger, auch schon sprachl. bedingt. Außerdem kenn man sich nicht schon jahrelang sehr persönlich so wie das bisher der Fall war.

Was soll ich tun? Ablehnen? Außerdem denke ich, dass ich bedingt durch die Mehrverantwortung auch mehr Geld bekommen müsste. Darüber wurde nicht ansatzweise gesprochen. Wieviel könnte man verhandeln?

Dass mir irgend ein "Strick" gedreht werden soll, glaube ich übrigends nicht.

Danke!!!

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WiWi Gast

Re: Prokurist - Rechte, Pflichten, Haftung??

Kann nur was zum Stuerrecht sagen.

Du kannst haftbar gemacht werden. Mit der Ernennung zum Prokuristen hast du die Verantwortung die der Geschäftsführer normalerweise hat.

Bücher führen, Steuererklärungen erstellen, Abführen der Lohnsteuer...

In der kurzen zeit in der du dort die Verantwortung trägst, achte einfach besonders auf die richtige behandlung von allem Vorgängen die in irgendeiner Form mit Umsatzsteuer (Ausführung von Leistungen/Lieferungen) zu tun haben. Frage im Zweifel lieber immer den Berater. Und sorge dafür das die Sozialabgaben- und Lohnsteuern pünktlich gezahlt werden.

Sofern du die Vertretung zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung hast und der Berater legt dir eine Vollständigkeitserklärung vor und möchte dass du diese unterzeichnest, dann tue das nicht. Denn damit testierst du die Richtigkeit der Angaben in der Bilanz/GUV/Anahng. Du solltest auch keine Jahressteuererklärungen unterzeichnen, dann muss das im Zweifel halt warten oder die Erklärungen gehen vorab ununterzeichnet an das FA.

Das ist schon nicht ohne so eine Position. Wenn du überhaupt kein Bezug zum Rechnungswesen hast und garkeine Ahnung mit Leistungsfakturierung, Zusammenstellung der Buchführungsbelege...,dann würde ich die Prokura an dieser Stelle ausschlagen.

antworten
WiWi Gast

Re: Prokurist - Rechte, Pflichten, Haftung??

Wenn mich nicht alles täuscht, dann fällt das Abzeichnen von GuV, Bilanz und Anhang nicht in die Kompetenz des Prokuristen, sondern ist ein Akt den nur der GF vollziehen kann.

antworten
WiWi Gast

Re: Prokurist - Rechte, Pflichten, Haftung??

Was jeder Kaufmann in der Ausbildung lernt: Bei einer GmbH haften die Gesellschafter mit Ihrer Einlage.

Du als Prokurist haftest für nichts. Natürlich steht es dem Arbeitgeber frei, dich fristlos rauszuwerfen, wenn Du grob fahrlässig und bewusst fehlerhaft handelst und z.B. das Gesamte Firmenvermögen in einen neuen Fuhrpark investierst.

Mit der gestiegenen Verantwortung solltest Du allerdings auf jeden Fall mehr Geld verlangen. Anderseits liest sich eine Prokuristenstelle im Lebenslauf auch nicht schlecht, falls Du vorhast, mal bei anderen unternehmen anzuklopfen...

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