Prokurist - Rechte, Pflichten, Haftung??
Guten Tag,
ich arbeite in einer kleinen GmbH, bisher 2 Geschäftsführer, 6 Angestellte.
Einer der GF scheidet nun aus. Damit im Falle von Krankheit/Abwesenheit des verbleibenden, dann alleinigen Geschäftsführers noch jemand da ist und ggf. Entscheidungen treffen oder unterschreiben kann, soll ich nun Prokura erhalten.
Was muss ich beachten? Wie sieht es mit der Haftung? Ichhabe gelesen, dass zB. auch steuerliche Sachen unterschrieben werden dürften. Davon habe ich überhaupt keine Ahnung und müsste mich komplett auf den StB verlassen. Aber im zweifelsfalle halte ich den Kopf hin?
M.E. kommt erschwerend hinzu, dass diese GmbH, in der alles sehr familiär und auf dem kurzen Dienstweg besprochen werden konnte, nun an eine ausländische AG verkauft wird. Da wird es wohl etwas schwieriger, auch schon sprachl. bedingt. Außerdem kenn man sich nicht schon jahrelang sehr persönlich so wie das bisher der Fall war.
Was soll ich tun? Ablehnen? Außerdem denke ich, dass ich bedingt durch die Mehrverantwortung auch mehr Geld bekommen müsste. Darüber wurde nicht ansatzweise gesprochen. Wieviel könnte man verhandeln?
Dass mir irgend ein "Strick" gedreht werden soll, glaube ich übrigends nicht.
Danke!!!
antworten