Wertaufholung nach 280 HGB
Hallo
gegen was bucht man die Wertaufholung bei den Vorräten? Gegen Materialaufwand oder sonstige betriebliche Erträge?
Hallo
gegen was bucht man die Wertaufholung bei den Vorräten? Gegen Materialaufwand oder sonstige betriebliche Erträge?
Die Wert- und auch die Mengenmäßige Veränderung im Warenbereich wird gegen Bestandsveränderung gebucht und im Warenberecih ausgewiesen.
Nur wenn es Wertaufholungen im außergewöhnlichen Bereich sind, werden diese in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Das müssten schon Ereignisse sein, die sehr außergewöhnlich sind. Tendenziell auch nur bei Unternehmen möglich, die sich im Monopol/oligopolbereich bewegen.
Wenn Vorräte aufgrund von Rohstoffschwankungen steigen, dann ist das nicht außergewöhnlich. Um in den Außergewöhnlichen Bereich zu gelangen müsste die Wertsteigerung dadurch beeinflusst werden, dass beispielsweise die hälfte alle Rohstofflieferanten aufgrung von irgenwelchen außergewöhnlichen Umständen nicht merh liefern können.
antwortenNoch eine Ergänzung, denn ich Vermute an deiner Fragestellung, dass du dich im HGB noch nicht so gut auskennst.
§ 280 HGB existiert nicht mehr, der wurde im Rahmen vom BilMog auf § 285 umgesetzt. Aber auch § 285 ist absolut unrelevant für dich.
Die exakte Antwort auf deine Frage findest du im Übrigen im § 277 Abs. II (im Umkehrschluss auch für Zuschreibungen zu verwenden)
§ 277 Abs. III, verpflichtet dich diese außergewöhnlichen Abscchreibungen/ in deinem Fall Zuschreibungen im Anhang zu erläutern.
§ 268, bildet bestimmte sprzielle Angaben zur Bilanzierung ab und sagt ob diese im Anhang dazulegen sind oder in der Bilanz, ebenso § 277 (halt nur für die GUV)
§ 285 (früher § 280), verpdlichtet Unternehmen weitere Vorgänge/Umstände im Anhang dazulehgen.
§ 277, § 268, § 285 sind nur Vorschriften die der Erklärung/Darlegung für Dritte diesen.
Die materiellen Vorschrift findest du für Abschreibungen im § 253 HGB.
Hoffe ich konnte dir helfen. Für solche Sachverhalte kann ich dir den Beckschen Bilanzkommentar nahelegen. Schnell, einfach und konkret alles auf wenigen Seiten (incl Hinweise zur Darstellung im Anhang und zur Zuordnung in der GUV/Bilanz)
antwortenwas passiert denn bei der Wertaufholung?
antwortenEine Wertaufholung setzt zuvor eine Abschreibung voraus, da die zu bilanzierende Obergrende die AK/HK sind. Sofern in den Vorjahren eine Abschreibung auf den niedrigeren gemeinen Wert (Def § 9 BewG) erfolgte, kann es in den Folgejahren zu einer Zuschreibung kommen, wenn der gemeine Wert (sozusagen der Marktwert) wider gestiegen ist.
Eine Zuschreibung ist Maximal bis zu den AK/HK möglich (im HGB/Steurrecht).
Seit BilMog besteht im HR ein stenges Wertaufholungsgebot § 253 Abs. 5 HGB.
(Früher galt die Pflicht zur Wertaufholung nur für Kapitalgesellschaften)
danke für eure Antworten!
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