Anhand der Beschreibung ist deine Frage schwer zu beantworten.
Der geldwerte Vorteil des Dienstwagens, welcher zu besteuern ist, bemisst sich immer anhand der 1%-Regelung, da kann dein AG meiner Meinung nach nichts dran ändern. Wenn du kein Fahrtenbuch führst womit du den tatsächlichen Anteil der privaten Nutzung des Dienstwagens belegen kannst, kommen noch die 0,03% des Listenpreises pro Entfernungskilometer hinzu.
Was dein AG aber sehr wohl kann, ist dir den Dienstwagen als Gehaltsäquivalent vom Brutto abzuziehen; das wäre dann kein "echter" Dienstwagen sondern eher eine Gehaltsumwandlung. Es kann sein, dass das mit den 2% gemeint ist.
Beispiel: Nettolistenpreis des PKW beträgt 30kEUR, 2% davon = 600 EUR,
dein Monatsbrutto reduziert sich um 600 EUR. Da Abzug vom Brutto, reduzieren sich auch die Lohnsteuer sowie die Sozialabgaben, somit ist die Auswirkung auf das Netto geringer (je nach individuellen Steuer- und Abgabensätzen).
Normalerweise wird bei einer Gehaltsumwandlung die Leasingrate des Dienstwagens vom Bruttogehalt abgezogen; es kann aber sein, dass dein AG dies stattdessen pauschal (2%) macht.
Das ist aber nur meine Interpretation; könnte ggf. auch anders gemeint sein.
Trotzdem würde in dem Fall noch zusätzlich ein geldwerter Vorteil entsprechend der oben dargestellten Regel anfallen.
Lounge Gast schrieb:
Hallo,
ich hab mal eine Frage zu dem Thema Dienstwagen.
Mal angenommen im Arbeitsvertrag steht, dass der Dienstwagen
mit 2% vom Listenpreis Gehaltsbestandteil wird, muss ich dann
diese 2% versteuern, also das doppelte des Listenpreises oder
nach 1% Regelung nur 1% des Listenpreises? Wie sieht es aus
mit den Fahrten zur Arbeitsstelle? Werden dann die 0,03% beim
Listenpreis oder beim doppelten Listenpreis angesetzt?
Hier herrscht bei mir leider große Verwirrung :(
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