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Jobwechsel & ExitAufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag bei Jobwechsel?

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WiWi Gast

Aufhebungsvertrag bei Jobwechsel?

Moin Zusammen,

bei mir steht ein Jobwechsel an. In der aktuellen Firma arbeite ich seit mehr als 10 Jahren.

Im Arbeitsvertrag ist Folgendes geschrieben:
Es gelten die Kündigungsfristendes Manteltarifvertrages. Diese Kündigungsfristen gelten für beide Seiten gleichermaßen.

Im Manteltarifvertrag steht Folgendes:
Die Kündigung ist nur zum Vierteljahresschluss zulässig. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 6 Wochen.
Bei einer Beschäftigungszeit von mindestens 5 Jahren in demselben
Unternehmen kann der Arbeitgeber nur wie folgt kündigen: bei einer Beschäftigungszeit von mindestens 10 Jahren mit einer Frist von mindestens 5 Monaten zum Vierteljahresschluss,

Ich bin unschlüssig welche Frist greift. Einerseits ist im Arbeitsvertrag geregelt dass die Kündigungsfristen für beide Seiten gleichermaßen gelten - andererseits ist im Tarifvertrag die Frist von 5 Monaten ausschließlich für den AG genannt.

Welche Kündigungsfrist greift hier bei Kündigung durch den AN?
Welche Besonderheiten sollte man bei einem Aufhebungsvertrag beachten?

Wäre für jeden Input dankbar!

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WiWi Gast

Aufhebungsvertrag bei Jobwechsel?

Wende dich an die zuständige Gewerkschaft oder an euren Betriebsrat, die können da sicherlich die Frage zur Kündigungsfrist beantworten. Ich würde allerdings annehmen, dass du die 6 Wochen Frist zum Quartalsende hast. Der Absatz mit den 5 Monaten gilt explizit nur für den AG und liest sich für mich als Zusatz. Eigentliche Regelung nach TV sind 6 Wochen zum Quartalsende für beide Seiten.

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WiWi Gast

Aufhebungsvertrag bei Jobwechsel?

Als AN werden dir im Vertrag größere (Schutz-)Rechte eingeräumt als dem AG, das ist ja nicht kompliziert.
Und Aufhebungsvertrag ist immer sinnvoll anzufragen, wenn man früher wechseln möchte.

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WiWi Gast

Aufhebungsvertrag bei Jobwechsel?

Hi,
würde mich auch interessieren, habe eine ähnliche Regelung

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WiWi Gast

Aufhebungsvertrag bei Jobwechsel?

WiWi Gast schrieb am 27.07.2023:

Als AN werden dir im Vertrag größere (Schutz-)Rechte eingeräumt als dem AG, das ist ja nicht kompliziert.
Und Aufhebungsvertrag ist immer sinnvoll anzufragen, wenn man früher wechseln möchte.

In diesem Fall sind es doch keine besseren Schutzrechte wenn der AN die gleichen Fristen wie der AG bekommt, da ja auf den Tarifvertrag verwiesen wird.

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WiWi Gast

Aufhebungsvertrag bei Jobwechsel?

Mit den Chef und dem HR reden,
so kannst du einen Aufhebungsvertrag
aushandeln, auf Datum X.
Kündigungs- Zeiten entfallen.

WiWi Gast schrieb am 27.07.2023:

Moin Zusammen,

bei mir steht ein Jobwechsel an. In der aktuellen Firma arbeite ich seit mehr als 10 Jahren.

Im Arbeitsvertrag ist Folgendes geschrieben:
Es gelten die Kündigungsfristendes Manteltarifvertrages. Diese Kündigungsfristen gelten für beide Seiten gleichermaßen.

Im Manteltarifvertrag steht Folgendes:
Die Kündigung ist nur zum Vierteljahresschluss zulässig. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 6 Wochen.
Bei einer Beschäftigungszeit von mindestens 5 Jahren in demselben
Unternehmen kann der Arbeitgeber nur wie folgt kündigen: bei einer Beschäftigungszeit von mindestens 10 Jahren mit einer Frist von mindestens 5 Monaten zum Vierteljahresschluss,

Ich bin unschlüssig welche Frist greift. Einerseits ist im Arbeitsvertrag geregelt dass die Kündigungsfristen für beide Seiten gleichermaßen gelten - andererseits ist im Tarifvertrag die Frist von 5 Monaten ausschließlich für den AG genannt.

Welche Kündigungsfrist greift hier bei Kündigung durch den AN?
Welche Besonderheiten sollte man bei einem Aufhebungsvertrag beachten?

Wäre für jeden Input dankbar!

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WiWi Gast

Aufhebungsvertrag bei Jobwechsel?

Wenn die den Aufhebungsvertrag nicht zustimmen wollen, kannst du ja andeuten, dass du dich auf einmal sehr schlecht fühlst und vielleicht die nächsten Wochen krank ausfallen wirst. Das klappt immer.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2023:

Mit den Chef und dem HR reden,
so kannst du einen Aufhebungsvertrag
aushandeln, auf Datum X.
Kündigungs- Zeiten entfallen.

Moin Zusammen,

bei mir steht ein Jobwechsel an. In der aktuellen Firma arbeite ich seit mehr als 10 Jahren.

Im Arbeitsvertrag ist Folgendes geschrieben:
Es gelten die Kündigungsfristendes Manteltarifvertrages. Diese Kündigungsfristen gelten für beide Seiten gleichermaßen.

Im Manteltarifvertrag steht Folgendes:
Die Kündigung ist nur zum Vierteljahresschluss zulässig. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 6 Wochen.
Bei einer Beschäftigungszeit von mindestens 5 Jahren in demselben
Unternehmen kann der Arbeitgeber nur wie folgt kündigen: bei einer Beschäftigungszeit von mindestens 10 Jahren mit einer Frist von mindestens 5 Monaten zum Vierteljahresschluss,

Ich bin unschlüssig welche Frist greift. Einerseits ist im Arbeitsvertrag geregelt dass die Kündigungsfristen für beide Seiten gleichermaßen gelten - andererseits ist im Tarifvertrag die Frist von 5 Monaten ausschließlich für den AG genannt.

Welche Kündigungsfrist greift hier bei Kündigung durch den AN?
Welche Besonderheiten sollte man bei einem Aufhebungsvertrag beachten?

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WiWi Gast

Aufhebungsvertrag bei Jobwechsel?

Ich kann Dir von einem Friseur-Meister
Berichten dieser hat drei Wochen
unentschuldigt gefehlt.
Schon am Ende dieser Zeit gab es
die Arbeitgeberseitige Kündgung

WiWi Gast schrieb am 29.08.2023:

Wenn die den Aufhebungsvertrag nicht zustimmen wollen, kannst du ja andeuten, dass du dich auf einmal sehr schlecht fühlst und vielleicht die nächsten Wochen krank ausfallen wirst. Das klappt immer.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2023:

Mit den Chef und dem HR reden,
so kannst du einen Aufhebungsvertrag
aushandeln, auf Datum X.
Kündigungs- Zeiten entfallen.

Moin Zusammen,

bei mir steht ein Jobwechsel an. In der aktuellen Firma arbeite ich seit mehr als 10 Jahren.

Im Arbeitsvertrag ist Folgendes geschrieben:
Es gelten die Kündigungsfristendes Manteltarifvertrages. Diese Kündigungsfristen gelten für beide Seiten gleichermaßen.

Im Manteltarifvertrag steht Folgendes:
Die Kündigung ist nur zum Vierteljahresschluss zulässig. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 6 Wochen.
Bei einer Beschäftigungszeit von mindestens 5 Jahren in demselben
Unternehmen kann der Arbeitgeber nur wie folgt kündigen: bei einer Beschäftigungszeit von mindestens 10 Jahren mit einer Frist von mindestens 5 Monaten zum Vierteljahresschluss,

Ich bin unschlüssig welche Frist greift. Einerseits ist im Arbeitsvertrag geregelt dass die Kündigungsfristen für beide Seiten gleichermaßen gelten - andererseits ist im Tarifvertrag die Frist von 5 Monaten ausschließlich für den AG genannt.

Welche Kündigungsfrist greift hier bei Kündigung durch den AN?
Welche Besonderheiten sollte man bei einem Aufhebungsvertrag beachten?

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WiWi Gast

Aufhebungsvertrag bei Jobwechsel?

WiWi Gast schrieb am 29.08.2023:

Wenn die den Aufhebungsvertrag nicht zustimmen wollen, kannst du ja andeuten, dass du dich auf einmal sehr schlecht fühlst und vielleicht die nächsten Wochen krank ausfallen wirst. Das klappt immer.

Mit den Chef und dem HR reden,
so kannst du einen Aufhebungsvertrag
aushandeln, auf Datum X.
Kündigungs- Zeiten entfallen.

Moin Zusammen,

bei mir steht ein Jobwechsel an. In der aktuellen Firma arbeite ich seit mehr als 10 Jahren.

Im Arbeitsvertrag ist Folgendes geschrieben:
Es gelten die Kündigungsfristendes Manteltarifvertrages. Diese Kündigungsfristen gelten für beide Seiten gleichermaßen.

Im Manteltarifvertrag steht Folgendes:
Die Kündigung ist nur zum Vierteljahresschluss zulässig. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 6 Wochen.
Bei einer Beschäftigungszeit von mindestens 5 Jahren in demselben
Unternehmen kann der Arbeitgeber nur wie folgt kündigen: bei einer Beschäftigungszeit von mindestens 10 Jahren mit einer Frist von mindestens 5 Monaten zum Vierteljahresschluss,

Ich bin unschlüssig welche Frist greift. Einerseits ist im Arbeitsvertrag geregelt dass die Kündigungsfristen für beide Seiten gleichermaßen gelten - andererseits ist im Tarifvertrag die Frist von 5 Monaten ausschließlich für den AG genannt.

Welche Kündigungsfrist greift hier bei Kündigung durch den AN?
Welche Besonderheiten sollte man bei einem Aufhebungsvertrag beachten?

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Ja, ein Kollege hat dafür eine Abmahnung bekommen und aufgrund der Ankündigung auch kein Gehalt = toller Tipp

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WiWi Gast

Aufhebungsvertrag bei Jobwechsel?

Niemand redet von unentschuldigt. Es gibt zudem genug Ärzte, die dir ein Attest ausstellen. Der Arbeitgeber kann da nichts machen. (Smart <> Street Smart)

WiWi Gast schrieb am 29.08.2023:

Ich kann Dir von einem Friseur-Meister
Berichten dieser hat drei Wochen
unentschuldigt gefehlt.
Schon am Ende dieser Zeit gab es
die Arbeitgeberseitige Kündgung

WiWi Gast schrieb am 29.08.2023:

Wenn die den Aufhebungsvertrag nicht zustimmen wollen, kannst du ja andeuten, dass du dich auf einmal sehr schlecht fühlst und vielleicht die nächsten Wochen krank ausfallen wirst. Das klappt immer.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2023:

Mit den Chef und dem HR reden,
so kannst du einen Aufhebungsvertrag
aushandeln, auf Datum X.
Kündigungs- Zeiten entfallen.

Moin Zusammen,

bei mir steht ein Jobwechsel an. In der aktuellen Firma arbeite ich seit mehr als 10 Jahren.

Im Arbeitsvertrag ist Folgendes geschrieben:
Es gelten die Kündigungsfristendes Manteltarifvertrages. Diese Kündigungsfristen gelten für beide Seiten gleichermaßen.

Im Manteltarifvertrag steht Folgendes:
Die Kündigung ist nur zum Vierteljahresschluss zulässig. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 6 Wochen.
Bei einer Beschäftigungszeit von mindestens 5 Jahren in demselben
Unternehmen kann der Arbeitgeber nur wie folgt kündigen: bei einer Beschäftigungszeit von mindestens 10 Jahren mit einer Frist von mindestens 5 Monaten zum Vierteljahresschluss,

Ich bin unschlüssig welche Frist greift. Einerseits ist im Arbeitsvertrag geregelt dass die Kündigungsfristen für beide Seiten gleichermaßen gelten - andererseits ist im Tarifvertrag die Frist von 5 Monaten ausschließlich für den AG genannt.

Welche Kündigungsfrist greift hier bei Kündigung durch den AN?
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