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Nach zurückgezogener Zusage erneut bewerben (öffentlicher Dienst)

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WiWi Gast

Nach zurückgezogener Zusage erneut bewerben (öffentlicher Dienst)

Hallo zusammen,

bin neu hier, vielleicht hat jemand einen guten Rat für mich. Und zwar bin ich seit knapp zehn Jahren in der Wirtschaft tätig und wollte vor rund drei Jahren in den ÖD wechseln. Zum einen weil es eine interessante Stelle war, zum anderen wegen Familie und Planbarkeit.
Nachdem ich mich beworben hatte erhielt ich die Zusage mit maximaler Punktzahl, blöderweise kam mir fast zeitgleich eine private Situation dazwischen, die mir einen Wechsel leider unmöglich machte. Den Vertrag hatte ich schon unterschrieben und musste einen Rückzieher machen, das war mir sehr unangenehm, aber ging nicht anders.
Mittlerweile hat sich bei mir einiges glücklicherweise wieder geändert und durch Zufall wurde die gleiche Stelle vor kurzem erneut ausgeschrieben. Habe mich jetzt erneut beworben, die bisherige Führungskraft aus dem ersten Vorstellungsgespräch ist aber mittlerweile im Ruhestand.
Weiß jemand ob ich deswegen den kompletten Bewerbungsprozess erneut durchlaufen muss oder kann ggf. die damalige Zusage hier einen Einfluss haben? Die ursprünglich zuständige Recruiterin erreiche ich leider auch nicht mehr.

Danke 😎

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WiWi Gast

Nach zurückgezogener Zusage erneut bewerben (öffentlicher Dienst)

Ich bin kein Personaler aber ich schätze, dass du den gesamten Prozess noch einmal durchlaufen musst, das wäre ja anderenfalls unfair und regelwidrig jedem anderen bewerber auf die stelle gegenüber.

Sprich mit der neuen Führungskraft und dem neuen Personaler und erkläre denen, dass du interessiert bist und dich sogar schon einmal beworben hattest auf die gleiche stelle. Dass du genommen wurdest kannst du zwar erwähnen, es besteht aber die gefahr, dass es überheblich rüberkommen könnte.

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WiWi Gast

Nach zurückgezogener Zusage erneut bewerben (öffentlicher Dienst)

Jedes Verfahren ist in der Regel separat. Gerade wenn drei Jahre dazwischen sind. Ich kenne zwei Bundesländer, in denen ein Rückschluss auf vorherige Verfahren in den Richtlinien zur Personalauswahl nicht zulässig ist. Es gilt die Papierbasis plus die Auswahlgespräche.

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WiWi Gast

Nach zurückgezogener Zusage erneut bewerben (öffentlicher Dienst)

WiWi Gast schrieb am 23.03.2024:

Hallo zusammen,

bin neu hier, vielleicht hat jemand einen guten Rat für mich. Und zwar bin ich seit knapp zehn Jahren in der Wirtschaft tätig und wollte vor rund drei Jahren in den ÖD wechseln. Zum einen weil es eine interessante Stelle war, zum anderen wegen Familie und Planbarkeit.
Nachdem ich mich beworben hatte erhielt ich die Zusage mit maximaler Punktzahl, blöderweise kam mir fast zeitgleich eine private Situation dazwischen, die mir einen Wechsel leider unmöglich machte. Den Vertrag hatte ich schon unterschrieben und musste einen Rückzieher machen, das war mir sehr unangenehm, aber ging nicht anders.
Mittlerweile hat sich bei mir einiges glücklicherweise wieder geändert und durch Zufall wurde die gleiche Stelle vor kurzem erneut ausgeschrieben. Habe mich jetzt erneut beworben, die bisherige Führungskraft aus dem ersten Vorstellungsgespräch ist aber mittlerweile im Ruhestand.
Weiß jemand ob ich deswegen den kompletten Bewerbungsprozess erneut durchlaufen muss oder kann ggf. die damalige Zusage hier einen Einfluss haben? Die ursprünglich zuständige Recruiterin erreiche ich leider auch nicht mehr.

Danke 😎

Denke die Frage stellt sich nicht, Natürlich musst du den kompletten Prozess durchlaufen. Gerade im ÖD.
Nur weil du dich damals durchgesetzt hast, hast du jetzt keinen Freifahrtsschein.

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WiWi Gast

Nach zurückgezogener Zusage erneut bewerben (öffentlicher Dienst)

Du musst für jede Stelle den kompletten Verlauf durchmachen. Es geht um rechtssicherheit und transparenz. Es muss jederzeit wahrnehmbar sein, dass alle gleiche chancen hatten und niemand über dubiose wege bevorzugt wurde. Du verlangst eine Bevorzugung.

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WiWi Gast

Nach zurückgezogener Zusage erneut bewerben (öffentlicher Dienst)

Ok dachte ich mir fast, danke für die Antworten. Und ja stimmt, wäre unfair anderen Bewerbern gegenüber, vor allem weil es schon so lange her ist.
Mal sehen, vielleicht habe ich ja dieses Mal auch Glück, dann würde ich die Stelle annehmen :)

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WiWi Gast

Nach zurückgezogener Zusage erneut bewerben (öffentlicher Dienst)

Ich würde mir eher Gedanken machen, ob das ein Nachteil ist und ich überhaupt ne Chance habe. Vertrag schon unterschrieben und dann zurück gezogen ist immer übel

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WiWi Gast

Nach zurückgezogener Zusage erneut bewerben (öffentlicher Dienst)

WiWi Gast schrieb am 24.03.2024:

Ich würde mir eher Gedanken machen, ob das ein Nachteil ist und ich überhaupt ne Chance habe. Vertrag schon unterschrieben und dann zurück gezogen ist immer übel

Normalerweise dürften darüber keine Unterlagen mehr existieren. Schwierig wird es, wenn noch ein Entscheider sich erinnern kann. Kann ein Vorteil oder Nachteile sein

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WiWi Gast

Nach zurückgezogener Zusage erneut bewerben (öffentlicher Dienst)

WiWi Gast schrieb am 24.03.2024:

Ich würde mir eher Gedanken machen, ob das ein Nachteil ist und ich überhaupt ne Chance habe. Vertrag schon unterschrieben und dann zurück gezogen ist immer übel

Ja weiß ich, normalweise ist es das. Wenn man aber die Hintergründe kennt, dann nicht mehr.
Bin seit damals immer noch beim gleichen AG angestellt und habe die Unterschrift ja nicht zurückgezogen, um wo anders zu arbeiten.

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WiWi Gast

Nach zurückgezogener Zusage erneut bewerben (öffentlicher Dienst)

WiWi Gast schrieb am 24.03.2024:

Ich würde mir eher Gedanken machen, ob das ein Nachteil ist und ich überhaupt ne Chance habe. Vertrag schon unterschrieben und dann zurück gezogen ist immer übel

Normalerweise dürften darüber keine Unterlagen mehr existieren. Schwierig wird es, wenn noch ein Entscheider sich erinnern kann. Kann ein Vorteil oder Nachteile sein

Natürlich ist es ein Nachteil. Natürlich bestehen noch Unterlagen. Die Einstellung war doch schon durch und er hat innerhalb der gesetzlichen Frist gekündigt. Das darf der AN jederzeit, der AG erst ab den 1. Tag der Berufstätigkeit. Jede Firma wird ein absage schicken. ÖD nicht weil da alles standardisiert geht und alle maximalen Blödsinn anrichten wollen. Wenn die Recuterin ihren Job macht teilt sie es der FK mit. Dann kann man das Thema ja erklären und gut ist. Ich als FK würde sofort ablehnen. Wenn es mir jemand unterjubelt dass jemand schonmal einen Vertrag hatte wäre ich sauer. Egal ob der AN was dafür kann oder nicht. Die Schilderungen und die Fantasie man würde jetzt besser behandelt zeigt was beim TE los ist bzw nicht ganz richtig ist. Solche Leute braucht man nicht.

antworten
WiWi Gast

Nach zurückgezogener Zusage erneut bewerben (öffentlicher Dienst)

WiWi Gast schrieb am 25.03.2024:

Ich würde mir eher Gedanken machen, ob das ein Nachteil ist und ich überhaupt ne Chance habe. Vertrag schon unterschrieben und dann zurück gezogen ist immer übel

Ja weiß ich, normalweise ist es das. Wenn man aber die Hintergründe kennt, dann nicht mehr.
Bin seit damals immer noch beim gleichen AG angestellt und habe die Unterschrift ja nicht zurückgezogen, um wo anders zu arbeiten.

Es ist völlig gleichgültig, wann (wenn es nicht gerade vor 2 Tagen war) und warum Du Deine Zusage zurückgezogen hast. ÖD hat -verglichen mit der Privatwirtschaft- feste Vorgaben, von denen nicht abgewichen werden darf. Wenn Du Dich nicht gerade in einer kleinen Gemeinde in Hintertupfingen als Einziger bewirbst, spielt (bei den normalen Stellen) auch Vitamin B keine Rolle (regelmäßig mehrere Leute, die entscheiden) oder ob Du jmd. kennst oder kanntest. Du musst den gleichen, meist aufwändigen Bewerbungsprozess wie beim ersten Mal durchlaufen und ob Du nochmal den Zuschlag bekommst, ist völlig offen. Glück könntest Du wirklich höchstens haben, wenn kaum Bewerber da sind und man unbedingt besetzen will. Wenn Du den jetzigen Entscheidern nicht passt, kann es auch sein, dass die Stelle frei bleibt. Nur als ITler dürftest Du ziemlich sichere Chancen haben, aber auch da habe ich schon Leute nach dem Auswahlverfahren erfolglos rausgehen sehen.

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WiWi Gast

Nach zurückgezogener Zusage erneut bewerben (öffentlicher Dienst)

WiWi Gast schrieb am 25.03.2024:

Ich würde mir eher Gedanken machen, ob das ein Nachteil ist und ich überhaupt ne Chance habe. Vertrag schon unterschrieben und dann zurück gezogen ist immer übel

Normalerweise dürften darüber keine Unterlagen mehr existieren. Schwierig wird es, wenn noch ein Entscheider sich erinnern kann. Kann ein Vorteil oder Nachteile sein

Natürlich ist es ein Nachteil. Natürlich bestehen noch Unterlagen. Die Einstellung war doch schon durch und er hat innerhalb der gesetzlichen Frist gekündigt. Das darf der AN jederzeit, der AG erst ab den 1. Tag der Berufstätigkeit. Jede Firma wird ein absage schicken. ÖD nicht weil da alles standardisiert geht und alle maximalen Blödsinn anrichten wollen. Wenn die Recuterin ihren Job macht teilt sie es der FK mit. Dann kann man das Thema ja erklären und gut ist. Ich als FK würde sofort ablehnen. Wenn es mir jemand unterjubelt dass jemand schonmal einen Vertrag hatte wäre ich sauer. Egal ob der AN was dafür kann oder nicht. Die Schilderungen und die Fantasie man würde jetzt besser behandelt zeigt was beim TE los ist bzw nicht ganz richtig ist. Solche Leute braucht man nicht.

Verstehe nicht ganz wie du darauf kommst, dass ich jetzt wegen einer erfolgreichen, vergangenen Bewerbung besser behandelt werden soll. Ich hatte lediglich die Frage gestellt, ob ich den Prozess trotz ehemaliger Zusage nochmals durchlaufen muss, weil ich den ÖD überhaupt nicht kenne.

Meine Bewerbung habe ich auch regulär eingereicht und werde mich neu behaupten - vollkommen in Ordnung und auch verständlich.
Zudem kennst du den Hintergrund für den Rückzieher nicht. Wenn du ihn kennen würdest, und da bin ich mir sicher, würdest du es verstehen. Finde ich deswegen auch nicht nett zu behaupten dass man solche Leute wie mich nicht braucht.

Aber wie auch immer, meine Frage konnte ja bereits geklärt werden, danke an alle.

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