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Kilometergeld

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WiWi Gast

Kilometergeld

Hallo,

ich wohne schon seit dem Studium in einer Großstadt (=Zweitwohnsitz), die 100 km vom Elternhaus entfernt liegt. Allerdings habe ich den Erstwohnsitz bei meinen Eltern gelassen, um ständiges Ummelden und administrative Gängelung zu vermeiden.

Nun arbeite ich in dieser Großstadt. Die Wohnsitze habe ich beide beibehalten.

In meinem Job bin ich nun für einige Monate außerhalb der Großstadt eingesetzt =200 km Entfernung.

Zum Elternhaus beträgt die Entfernung nur 100 km.

Darf ich jetzt das Kilometergeld (30 Cent pro Kilometer steuerfrei) für die Entfernung von 200 km ansetzen oder könnte der Arbeitgeber darauf bestehen, dass er mir nur die Strecke von 100 km bezahlt?

PS: Ich fahre tatsächlich immer am WE in die Großstadt. Zu meinen Eltern nur ca. einmal im Monat oder seltener.

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WiWi Gast

Re: Kilometergeld

dem arbeitgeber kann es egal sein, wo du hinfährst. du kannst ja genausogut in deinem arbeitsort eine verabredung haben. das weiß der AG ja nicht. und das finanzamt auch nicht, wenn du familienheimfahrten geltend machst.

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WiWi Gast

Re: Kilometergeld

mach das mit deinem Gewissen aus, nachdem du ein schlechtes Gewissen hast...man sollte immer nur max die Strecke angeben, die man auch zurückgelegt hat, wenn es vom Büro aus kürzer ist, dann diese Strecke

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WiWi Gast

Re: Kilometergeld

Solange Arbeitgeber und Finanzamt diese Rosinenpickerei mitmachen, sollte da nichts passieren. Das wird aber nicht lange so bleiben. Finanzämter bestehen normalerweise darauf, dass die Arbeitsstätte auch der Lebensmittelpunkt ist und dementsprechend Erstwohnsitz wird. Es ist leider in der Tat eine administrative Gängelei, da Deutschland in den Köpfen immer noch ein Flickenteppich ist. Am einfachsten fährt hier leider immer noch derjenige, der von Geburt bis Tod nicht ein einziges Mal seinen Wohnsitz wechselt und möglichst auch nie auf die Idee kommt, "außergewöhnlich" zu leben (häufiger Wechsel von Autos, Fernbeziehung, Arbeit im Ausland, mehrere Berufe etc.).

Nach einiger Zeit wird bei Dir entweder die Meldebehörde oder das Finanzamt darauf bestehen, dass Du den Erstwohnsitz beim Arbeitgeber anmeldest, damit die ihren Steueranteil gemäß Einwohnerzahl hochtreiben können.

Sei froh, dass Du bis dahin keine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen musst.

Eines Tages wirst Du vielleicht freiwillig den Erstwohnsitz an Deinen Arbeitsort legen, da Du dann auch die adminisrativen Vorgänge in der Nähe der Arbeitsstätte erledigen kannst. Wenn Du z.B. den Führerschein verlierst, musst Du zur Behörde am Erstwohnsitz reisen, um einen neuen zu bekommen. Auf Dauer wird das nervig, irgendwo in Deutschland noch einen Pseudo-Erstwohnsitz zu haben, den man dann ständig für irgendwelche Behördengänge aufsuchen muss.

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WiWi Gast

Re: Kilometergeld

Ich hatte einen ähnlichen Fall. An deiner Stelle würde ich als Haupwohnsitz deine Wohnung angeben und als Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz) das Elternhaus.

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WiWi Gast

Re: Kilometergeld

Hallo,

so wie ich Dich verstehe, schickt Dich Dein AG auf eine Dienstreise.
Der AG hat ein Weisungsrecht, d.h. Du "musst" die Reise antreten. Andersherum hast Du leider keinen Anspruch auf Kilometergeld, aber:

a) Du kannst die Kilometer aber bei der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen.
b) Viele AG erstatten aber auch das Kilometergeld freiwillig, meist mit 30Cent pro Kilometer.
c) Erhälst Du sogar mehr als 30 Cent, musst Du die Differenz versteuern.
d) Sind es weniger als 30 Cent, kann Du die Differenz analog (a) behandeln.

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WiWi Gast

Re: Kilometergeld

Man muss die steuerrechtliche Erfassung der Wohnsitzes (Erst- Zweitwohnsitz) von der melderechtlichen Situation trennen. Das Finanzamt interessiert sich nicht dafür wo dein Haupt, oder Zweitwohnsitz befindet. Wohl aber dafür, wo sich dein tatsächlicher Lebensmittelpunkt befindet.

Ich habe meinen Zweitwohnsitz auch am Arbeitsort und gebe jedes Jahr die doppelte Haushaltsführung in meiner Steuererklärung an. Mit Erfolg.

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