Kilometergeld
Hallo,
ich wohne schon seit dem Studium in einer Großstadt (=Zweitwohnsitz), die 100 km vom Elternhaus entfernt liegt. Allerdings habe ich den Erstwohnsitz bei meinen Eltern gelassen, um ständiges Ummelden und administrative Gängelung zu vermeiden.
Nun arbeite ich in dieser Großstadt. Die Wohnsitze habe ich beide beibehalten.
In meinem Job bin ich nun für einige Monate außerhalb der Großstadt eingesetzt =200 km Entfernung.
Zum Elternhaus beträgt die Entfernung nur 100 km.
Darf ich jetzt das Kilometergeld (30 Cent pro Kilometer steuerfrei) für die Entfernung von 200 km ansetzen oder könnte der Arbeitgeber darauf bestehen, dass er mir nur die Strecke von 100 km bezahlt?
PS: Ich fahre tatsächlich immer am WE in die Großstadt. Zu meinen Eltern nur ca. einmal im Monat oder seltener.
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