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Steuer auf Sonderzahlung

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WiWi Gast

Steuer auf Sonderzahlung

Moin Leute,
ich habe heute meine Gehaltsabrechnung für diesen Monat bekommen und gesehen, dass ich auf meine Jahressonderzahlen (1 volles Gehalt 5,5k) fast 50% Lohnsteuer zahlen muss.
Echt Kathstrophe in diesem Land.

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WiWi Gast

Steuer auf Sonderzahlung

Das ist doch jetzt nicht überraschend oder?

Bei Wiwi-Treff dürfte so ziemlich jeder, der nicht mehr Student ist und länger als zwei Jahre arbeitet den Spitzensteuersatz von 42% plus X als Grenzsteuersatz zahlen. Es sei denn er ist mit nem Geringverdiener in ner Ehe - was hier ebenfalls eher selten sein dürfte. Man bleibt ja unter sich.

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WiWi Gast

Steuer auf Sonderzahlung

WiWi Gast schrieb am 16.11.2023:

Moin Leute,
ich habe heute meine Gehaltsabrechnung für diesen Monat bekommen und gesehen, dass ich auf meine Jahressonderzahlen (1 volles Gehalt 5,5k) fast 50% Lohnsteuer zahlen muss.
Echt Kathstrophe in diesem Land.

Mein Arbeitgeber hat hierfür die Inflationsausgleichsprämie raus gedonnert und den Rest über die reguläre Lohnsteueranmeldung.

Aber wieso 50%, schon durch gerechnet ?
Hast du hohe Werbungskosten ? Ich würde diese einfach vorher anmelden, dass bringt echt was.

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WiWi Gast

Steuer auf Sonderzahlung

WiWi Gast schrieb am 19.11.2023:

Moin Leute,
ich habe heute meine Gehaltsabrechnung für diesen Monat bekommen und gesehen, dass ich auf meine Jahressonderzahlen (1 volles Gehalt 5,5k) fast 50% Lohnsteuer zahlen muss.
Echt Kathstrophe in diesem Land.

Mein Arbeitgeber hat hierfür die Inflationsausgleichsprämie raus gedonnert und den Rest über die reguläre Lohnsteueranmeldung.

Aber wieso 50%, schon durch gerechnet ?
Hast du hohe Werbungskosten ? Ich würde diese einfach vorher anmelden, dass bringt echt was.

Seit wann kann man Werbungskosten vorher anmelden. Die erklärt man in der Steuererklärung im Nachhinein. Nicht zu fassen was hier für absurde Tips gegeben werden…

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WiWi Gast

Steuer auf Sonderzahlung

WiWi Gast schrieb am 19.11.2023:

Moin Leute,
ich habe heute meine Gehaltsabrechnung für diesen Monat bekommen und gesehen, dass ich auf meine Jahressonderzahlen (1 volles Gehalt 5,5k) fast 50% Lohnsteuer zahlen muss.
Echt Kathstrophe in diesem Land.

Mein Arbeitgeber hat hierfür die Inflationsausgleichsprämie raus gedonnert und den Rest über die reguläre Lohnsteueranmeldung.

Aber wieso 50%, schon durch gerechnet ?
Hast du hohe Werbungskosten ? Ich würde diese einfach vorher anmelden, dass bringt echt was.

Seit wann kann man Werbungskosten vorher anmelden. Die erklärt man in der Steuererklärung im Nachhinein. Nicht zu fassen was hier für absurde Tips gegeben werden…

Nicht der Vorposter, doch bevor du dich hier aufplusterst und über jemanden herziehst, solltest du den 39a EStG kennen. Sonst machst du dich leider lächerlich.

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WiWi Gast

Steuer auf Sonderzahlung

Bei der Besteuerung des Monatseinkommens wird so getan als wenn du das JEDEN Monat verdienst. Dadurch steigt natürlich dein Durchschnittssteuersatz bei Sonderzahlungen extrem. Jedoch kann man sich das entsprechend durch die Einkommenssteuererklärung wieder zurück holen, wenn dein realer Durchschnittssteuersatz geringer ist.

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know-it-all

Steuer auf Sonderzahlung

WiWi Gast schrieb am 19.11.2023:

Bei der Besteuerung des Monatseinkommens wird so getan als wenn du das JEDEN Monat verdienst.

Das ist nicht korrekt. Gängige Lohnabrechnungsprogramme können sehr wohl unterscheiden zwischen laufendem Bruttogehalt und Einmalzahlungen (EZ). EZ werden rechnerisch auf das "normale" Jahresbruttogehalt (=Summe von 12 normalen Monatsgehältern) hinzuaddiert. Dann wird die auf diese Einmalzahlung entfallende zusätzliche Steuer (laut Tarif) berechnet und in dem Monat, in dem die EZ erfolgt, wieder vom Bruttogehalt abgezogen.
Auf den Gehaltsabrechnungen werden dann Begriffe wie "Lohnsteuer EZ" oder ähnlich auftauchen. Das führt auch wenn über das Jahr >1 EZ erfolgt, und auch wenn sich das normale Bruttogehalt aufgrund einer Lohnerhöhung ändert.

Dadurch steigt natürlich dein Durchschnittssteuersatz bei Sonderzahlungen extrem.
Jedoch kann man sich das entsprechend durch die Einkommenssteuererklärung wieder zurück holen, wenn dein realer Durchschnittssteuersatz geringer ist.

Sofern der TE das gesamte Jahr beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt ist, hat dieser die volle Übersicht wieviel der AN in diesem Zeitraum verdient hat (Summe Bruttogehalt und alle EZ), und wieviel Lohnsteuer in Summe vom Bruttogehalt einbehalten worden ist. Am Jahresende vergleicht der AG diese Werte und ermittelt wieviel Einkommensteuer der AN laut Steuertarif tatsächlich zahlen muss. Wurde bis dahin zuviel Steuer vom Lohn einbehalten, wird das bereits der AG erstatten (Lohnsteuerjahresausgleich, meist mit der Lohnabrechnung im Dezember oder danach), und man muss nicht die Steuererklärung dafür bemühen. Ungenau wird es lediglich, wenn unterjährig ein Arbeitgeberwechsel erfolgt, Zeiten der Nichtbeschäftigung vorlagen, oder wenn der Berufseinstieg unterjährig erfolgt ist.

Die Tatsache, dass beim TE von einer Einmalzahlung so um die 50% als Steuer einbehalten werden, liegt wohl einfach und banal daran, dass bereits das normale monatliche Bruttogehalt bin in den Bereich des Spitzensteuersatzes hineinreicht. Folglich unterliegt dann die gesamte Einmalzahlung dem Spitzensteuersatz von 42% zzgl. SolZ und ggf. Kirchensteuer.
Davon wird er/sie sich auch nichts mit der Steuererklärung wiederholen können, es sei denn er zaubert noch irgendwelche Werbungsausgaben oder Sonderausgaben aus dem Hut.

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WiWi Gast

Steuer auf Sonderzahlung

know-it-all schrieb am 19.11.2023:

Bei der Besteuerung des Monatseinkommens wird so getan als wenn du das JEDEN Monat verdienst.

Das ist nicht korrekt. Gängige Lohnabrechnungsprogramme können sehr wohl unterscheiden zwischen laufendem Bruttogehalt und Einmalzahlungen (EZ). EZ werden rechnerisch auf das "normale" Jahresbruttogehalt (=Summe von 12 normalen Monatsgehältern) hinzuaddiert. Dann wird die auf diese Einmalzahlung entfallende zusätzliche Steuer (laut Tarif) berechnet und in dem Monat, in dem die EZ erfolgt, wieder vom Bruttogehalt abgezogen.
Auf den Gehaltsabrechnungen werden dann Begriffe wie "Lohnsteuer EZ" oder ähnlich auftauchen. Das führt auch wenn über das Jahr >1 EZ erfolgt, und auch wenn sich das normale Bruttogehalt aufgrund einer Lohnerhöhung ändert.

Dadurch steigt natürlich dein Durchschnittssteuersatz bei Sonderzahlungen extrem.
Jedoch kann man sich das entsprechend durch die Einkommenssteuererklärung wieder zurück holen, wenn dein realer Durchschnittssteuersatz geringer ist.

Sofern der TE das gesamte Jahr beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt ist, hat dieser die volle Übersicht wieviel der AN in diesem Zeitraum verdient hat (Summe Bruttogehalt und alle EZ), und wieviel Lohnsteuer in Summe vom Bruttogehalt einbehalten worden ist. Am Jahresende vergleicht der AG diese Werte und ermittelt wieviel Einkommensteuer der AN laut Steuertarif tatsächlich zahlen muss. Wurde bis dahin zuviel Steuer vom Lohn einbehalten, wird das bereits der AG erstatten (Lohnsteuerjahresausgleich, meist mit der Lohnabrechnung im Dezember oder danach), und man muss nicht die Steuererklärung dafür bemühen. Ungenau wird es lediglich, wenn unterjährig ein Arbeitgeberwechsel erfolgt, Zeiten der Nichtbeschäftigung vorlagen, oder wenn der Berufseinstieg unterjährig erfolgt ist.

Die Tatsache, dass beim TE von einer Einmalzahlung so um die 50% als Steuer einbehalten werden, liegt wohl einfach und banal daran, dass bereits das normale monatliche Bruttogehalt bin in den Bereich des Spitzensteuersatzes hineinreicht. Folglich unterliegt dann die gesamte Einmalzahlung dem Spitzensteuersatz von 42% zzgl. SolZ und ggf. Kirchensteuer.
Davon wird er/sie sich auch nichts mit der Steuererklärung wiederholen können, es sei denn er zaubert noch irgendwelche Werbungsausgaben oder Sonderausgaben aus dem Hut.

Diese Jahresbetrachtung von Einmalzahlungen können die gängigen Lohnabrechnungsprogramme nicht nur alle, sie folgen damit auch bloß dem Gesetz (§ 34b Abs. 3 EStG), das diese Art der Berechnung verbindlich vorschreibt, auch wenn Nutzer von Onlineforen in GROSSBUCHSTABEN etwas anderes behaupten.

Dass der Fragesteller hier so viel "Lohnsteuer" gezahlt hat, liegt schlicht daran, dass er alle Abzüge, insbesondere auch den RV-Beitrag, also solche deklariert hat. Wenn man das macht, kommt man ziemlich genau auf die genannten Zahlen.

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WiWi Gast

Steuer auf Sonderzahlung

Kann es sein, dass umgekehrt der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer abführen kann? Ich hab jedes Jahr das Problem, dass ich mit meinem Fixgehalt (94k) ca im ersten Drittel der Gleitzone bin, all in aber die vollen 5,5% zahlen muss (ca. 120k). Um das noch zusätzlich komplizierter zu machen erfolgt die Gehaltsanpassung immer unterjährig. Das führt immer dazu, dass immer kräftig SolZ nachzahlen muss, da mein AG iwie die Lohnsteuer auf den Soli vermasselt. Ausgleich am Jahresende gibt es keinen, jedenfalls habe ich bisher davon nichts mitbekommen. Nur mit meinen Werbungskosten (ca. 2,4K p.a.) komme ich so plus minus null raus, ansonsten kommt bei Elster immer ne Nachzahlung raus. Ist das normal? Dachte die AGs müssen sicherstellen, dass die Lohnsteuer immer die Einkommenssteuer abdeckt (mal von Sonderfällen wie PKV Erstattung abgesehen)

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WiWi Gast

Steuer auf Sonderzahlung

WiWi Gast schrieb am 19.11.2023:

Kann es sein, dass umgekehrt der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer abführen kann? Ich hab jedes Jahr das Problem, dass ich mit meinem Fixgehalt (94k) ca im ersten Drittel der Gleitzone bin, all in aber die vollen 5,5% zahlen muss (ca. 120k). Um das noch zusätzlich komplizierter zu machen erfolgt die Gehaltsanpassung immer unterjährig. Das führt immer dazu, dass immer kräftig SolZ nachzahlen muss, da mein AG iwie die Lohnsteuer auf den Soli vermasselt. Ausgleich am Jahresende gibt es keinen, jedenfalls habe ich bisher davon nichts mitbekommen. Nur mit meinen Werbungskosten (ca. 2,4K p.a.) komme ich so plus minus null raus, ansonsten kommt bei Elster immer ne Nachzahlung raus. Ist das normal? Dachte die AGs müssen sicherstellen, dass die Lohnsteuer immer die Einkommenssteuer abdeckt (mal von Sonderfällen wie PKV Erstattung abgesehen)

Hast du bei Elster auch alle Daten eingepflegt, wie Krankenkasse und RV ? Vielleicht hat dieser das auch nicht direkt übernommen (also deine Beiträge).

Oder bist du privat versichert ? Es kann sein, dass dein gezahlter Beitrag nicht mit drin ist ?

Check mal deine Steuererklärung auf Vollständigkeit, kommst du noch immer auf keine Lösung, dann bemüh einen Fachmann (Lst Verein oder sogar nen Steuerberater) die können dir dann eher sagen was los ist. Grundsätzlich gibt es kaum Fälle in dem die das lohnsteuerabzugsverfahren weniger steuern als eigentlich notwendig abgeführt hätte.ich glaube dieses hin und her anmelden führt in dessen zu Irritationen….

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know-it-all

Steuer auf Sonderzahlung

WiWi Gast schrieb am 19.11.2023:

Kann es sein, dass umgekehrt der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer abführen kann? Ich hab jedes Jahr das Problem, dass ich mit meinem Fixgehalt (94k) ca im ersten Drittel der Gleitzone bin, all in aber die vollen 5,5% zahlen muss (ca. 120k). Um das noch zusätzlich komplizierter zu machen erfolgt die Gehaltsanpassung immer unterjährig. Das führt immer dazu, dass immer kräftig SolZ nachzahlen muss, da mein AG iwie die Lohnsteuer auf den Soli vermasselt. Ausgleich am Jahresende gibt es keinen, jedenfalls habe ich bisher davon nichts mitbekommen. Nur mit meinen Werbungskosten (ca. 2,4K p.a.) komme ich so plus minus null raus, ansonsten kommt bei Elster immer ne Nachzahlung raus. Ist das normal? Dachte die AGs müssen sicherstellen, dass die Lohnsteuer immer die Einkommenssteuer abdeckt (mal von Sonderfällen wie PKV Erstattung abgesehen)

Oder bist du möglicherweise verheiratet? Im Zusammenhang mit dem Ehegattensplitting (und Steuerklassen III / V, oder IV mit Faktor) sind Konstellationen denkbar, in denen die Arbeitgeber etwas zu wenig Lohnsteuer vom Bruttogehalt einbehalten, da sie ja immer nur Sicht auf das Gehalt eines Ehepartners und nicht auf das gemeinsame zvE haben.

Deswegen ist man mit diesen Steuerklassen (im Gegensatz zu IV ohne Faktor) auch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, da der Lohnsteuerabzug vom Lohn möglicherweise etwas zu niedrig ist und es zu Nachzahlungen kommen kann. Mit Steuerklasse IV kann das hingegen nicht passieren, da zahlt man bei ungleich verteilten Einkommen tendentiell eher zu viel Lohnsteuer und bekommt die mit der Steuererklärung zurück.
Beim SoliZuschlag kann ich übrigens auch nicht genau sagen, ab welchem Bruttogehalt (umgerechnet in zvE) bei den Steuerklassen III und V die Arbeitgeber SoliZ vom Lohn einbehalten. Bei Steuerklasse IV ist es wohl gleich wie Steuerklasse I.

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