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Steuerrückerstattung und Pendlerpauschale

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WiWi Gast

Steuerrückerstattung und Pendlerpauschale

Hallo zusammen!

Habe gerade meinn Bescheid erhalten und bin etwas wütend, was ich hier für Zahlen sehe! Steuerrückerstattung in Höhe von 430,00 € !! Das ist doch lächerlich, oder wie seht ihr das?
Jahreseinkommen 30T. Fahrtkosten zur Arbeitsstätte im Jahr 09 etwas über 3.500 € (mit Pendlerpauschalsatz 0,30 berechnet).

Wie seht ihr das, was kann ich da machen?

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WiWi Gast

Re: Steuerrückerstattung und Pendlerpauschale

Widerspruch einlegen.

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WiWi Gast

Re: Steuerrückerstattung und Pendlerpauschale

also mit den informationen kann dir da keiner helfen. hast du denn noch mehr werbungskosten/sonderausgaben, die du angesetzt hast und die keine berücksichtigung gefunden haben? gib deine werte mal in einen netto rechner ein (inkl. der pers. angaben, wie kinder, familienstand etc.).

sollte das finanzamt bestimmte ausgaben nicht anerkannt haben, dann solltest du evtl. innerhalb der rechtsbehelfsfrist (1 monat ab erhalt) einspruch einlegen. wenn aber wie von dir erklärt veranlagt wurde, dann ist das nunmal so.

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WiWi Gast

Re: Steuerrückerstattung und Pendlerpauschale

kann man so pauschal schlecht sagen. Wenn man nur die Werbungskosten insb. Fahrtkosten betrachtet, dann müsstest du die Steuerzahlung um etwa 1.000 bis 1.200 Euro senken können (Grenzsteuersatz in dem Bereich etwa 30%). Jetzt kommt es aber drauf an, ob du anderes Einkommen bisher zu gering/garnicht versteuert hast. Hast du bspw. ein Privatdarlehen vergeben, geldwerte Vorteile etc. bekommen, so hast du im vergangenen Jahr zu wenig Steuern an den Fiskus gezahlt, was du jetzt mit deiner EStErklräung nachholst. Evtl. hast du auch einen zu hohen Freibetrag eingetragen gehabt, so dass du monatlich zu wenig Lohnsteuer abgeführt hast. In der EStE werden die jeweils geltenden Ansprüche dann verrechnet. Daher wahrscheinlich die deiner Meinung nach zu geringe Rückzahlung.

Was hast du denn für eine gesamte Steuerlast im Jahr gehabt?

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WiWi Gast

Re: Steuerrückerstattung und Pendlerpauschale

Kann einer mal kurz erklären, wie ich die zu erwartende Steuerrückerstattung berechnen kann?
Werbungskosten habe ich in Höhe von 3450 ? (50 km zur Arbeit *0,30 ? * 230 Tage).

Kann ich mir jetzt mit so einem Brutto Netto Rechner einmal ausrechnen, wieviele Steuern ich ohne die Werbungskosten bezahle und einmal wieviel wenn ich die Werbungskosten vom Jahresbrutto abziehe?

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WiWi Gast

Re: Steuerrückerstattung und Pendlerpauschale

Guckst Du in Lohnsteuerjahrestabelle bei deinem Jahresgehalt, dann guckst Du in Lohnsteuerjahrestabelle bei Jahresgehalt abzgl Werbungskosten.... jeweils was die LSt.-Höhe ist...

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WiWi Gast

Re: Steuerrückerstattung und Pendlerpauschale

ja

Lounge Gast schrieb:

Kann einer mal kurz erklären, wie ich die zu erwartende
Steuerrückerstattung berechnen kann?
Werbungskosten habe ich in Höhe von 3450 ? (50 km zur Arbeit
*0,30 ? * 230 Tage).

Kann ich mir jetzt mit so einem Brutto Netto Rechner einmal
ausrechnen, wieviele Steuern ich ohne die Werbungskosten
bezahle und einmal wieviel wenn ich die Werbungskosten vom
Jahresbrutto abziehe?

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WiWi Gast

Re: Steuerrückerstattung und Pendlerpauschale

Also das Grundprinzip ist so:

Die bereits gezahlte Lohnsteuer steht auf der Lohnsteuerbescheinigung vom AG (hies früher eTIN, keine Ahnung wie das Ding jetzt heißt). In der gezahlten Lohnsteuer ist i.d.R. die Werbekostenpauschale von 1.000 EUR bereits beinhaltet, d.h. Werbungskosten bis zu 1.000 EUR führen zu keiner Steuerrückerstattung. Nur sofern du höhere Werbungskosten ansetzt, führt der über 1.000 EUR hinausgehende Betrag tatsächlich zu einer Erstattung von zuviel gezahlter Lohnsteuer. Wenn du also keine weiteren Werbungskosten außer die Pendlerpauschale ansetzen kannst, und diese vollständig durch das Finanzamt anerkannt werden, dann bekommst du für etwa 2450 EUR Werbungskosten die Lohnsteuer zurück. Überschlagsweise musst du das mit deinem Grenzsteuersatz (laut Beitrag oben ca. 30%) multiplizieren und demnach solltest du zumindest etwa 750 EUR zurückbekommen.
Die Rechnung wird komplizierter, wenn du noch Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen, Versicherungen etc.) ansetzt oder auch noch Lohnsteuer zahlst.

Hast du nicht noch andere Werbungskosten, die du ansetzen kannst?
+Zeitschriftenabos (Fachzeitschriften)
+Abschreibung privater Computer für tw. berufliche Nutzung (80% der AHK über 3 Jahre können angesetzt werden)
+Kontoführungsgebühren
+Tw. dienstliche Nutzung des privaten Telefons/Internetanschluss
usw.
+Reinigung Berufskleidung (Pauschale von 103 EUR ansetzen!)
Da kommt zwar u.U. nicht viel zusammen, aber da du allein mit deiner Pendlerpauschale ja schon deutlich über die 1.000 EUR Werbungskosten kommst, wirkt sich dann auch jeder zusätzlich anerkannte Euro an Werbungskosten direkt auf die Steuerrückerstattung aus.

Lounge Gast schrieb:

Kann einer mal kurz erklären, wie ich die zu erwartende
Steuerrückerstattung berechnen kann?
Werbungskosten habe ich in Höhe von 3450 ? (50 km zur Arbeit
*0,30 ? * 230 Tage).

Kann ich mir jetzt mit so einem Brutto Netto Rechner einmal
ausrechnen, wieviele Steuern ich ohne die Werbungskosten
bezahle und einmal wieviel wenn ich die Werbungskosten vom
Jahresbrutto abziehe?

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WiWi Gast

Re: Steuerrückerstattung und Pendlerpauschale

Reinigung Berufskleidung geht in der Regel nicht durch...

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WiWi Gast

Re: Steuerrückerstattung und Pendlerpauschale

Ich setze jedes Jahr den Pauschalbetrag an und so ungefähr jedes zweite Jahr wird es anerkannt und zwischendurch auch mal wieder nicht.
Versuchen kann man es ja und wenn es klappt, hat man Glück und ein paar EUR mehr zurück.

Lounge Gast schrieb:

Reinigung Berufskleidung geht in der Regel nicht durch...

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