Ich versuche es erst einmal mit relativ allgemeinen Aussagen, um möglichst viel der Thematik zu vermitteln:
Umzugskosten sind Aufwendungen, die unmittelbar oder mittelbar mit einem Wohnungsumzug zusammenhängen oder durch ihn veranlasst sind. Sie rechnen grundsätzlich zu den steuerlich nicht abziehbaren Aufwendungen für die private Lebensführung.
Umzugskosten stellen aber Werbungskosten oder Betriebsausgaben dar, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist.
Ein Umzug ist beruflich veranlasst, wenn er aufgrund des Antritts einer neuen Arbeitsstelle, einer Versetzung oder aus Anlass der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit erfolgt. Eine berufliche Veranlassung liegt aber auch vor, wenn durch den Umzug die Zeitspanne für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich vermindert wird.
Als Umzugskosten sind folgende Kosten abzugsfähig:
•Mehraufwendungen für Verpflegung für Wohnungssuche und/oder am Umzugstag,
•Fahrtkosten für Wohnungssuche und/oder am Umzugstag,
•Übernachtungskosten,
•Speditionsrechnung/Miete Fahrzeuge,
•Mietentschädigungen (alte oder neue Wohnung),
•Maklergebühren (alte oder neue Wohnung),
•Mieten für die bisherige Wohnung, wenn nicht rechtzeitig gekündigt werden konnte
•Kosten für zusätzlichen Unterricht der Kinder bei Schulwechsel sowie
•sonstige Umzugsauslagen.
Bei letzterem Punkt ist zu beachten, dass sonstige Umzugsauslagen in Höhe der Umzugskostenpauschale entstehen. Diese beträgt ab dem 1. Juni 2020:
Für Ledige: 860 €, für jede weitere Person, die mit umzieht: +563 €.
Besteht vor oder nach (!) dem Umzug kein eigener Hausstand, verringert die Pauschale sich auf 172 € (im Fall des TE relevant).
Mehrere Umzüge im Jahr sind hier unschädlich (TE), vielmehr gilt, dass sich die Pauschbeträge um 50% erhöhen (beim zweiten Umzug), wenn innerhalb der letzten 5 Jahre ein beruflich veranlasster Umzug vorausgegangen ist. Dies gilt allerdings nur, wenn auch beim vorherigen Umzug von der bisherigen in die neue Wohnung ein Hausstand bestand. (erfüllt der TE nicht).
Im Falle des anderen Schreibers kann ich hingegen nur einen beruflich bedingten Umzug erkennen (Umzug zwecks Berufseinstiegs).
Hiermit sollten nun hoffentlich alle Fragen beantwortet sein.
Liebe Grüße
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