Arbeitsrecht: Eingruppierung als Werkstudent nach Tarif-Vertrag. Nachträglich möglich?
Hallo zusammen, während meines Bachelorstudiums habe ich stets als Werkstudent neben dem Studium gearbeitet um mir mein Studium zu finanzieren. Mir ist aufgefallen, dass mein dortiges Werkstudentengehalt nicht dem in Tarifvertrag vereinbarten Stundenlöhnen entspricht. Rückblickend fühle ich mich stark ausgenutzt und unfair behandelt, da man mir nicht mein rechtmäßigen Lohn gezahlt hat und mich somit schlechter gestellt hat als die Putzfrau dort (sofern die denn nach TV bezahlt wurde). Deshalb wollte ich mich hier mal umhören, welche Anspruchsgrundlagen ich hab um eventuell die abgerechneten Zeiten nachträglich eingruppieren zu lassen. Gibt es in diesem Bereich des Arbeitsrecht Umstände, in dennen die Indiviudualabrede schlechter sein darf als der Tarifvertrag?
Würde mich über eure Beiträge freuen und es wäre auch sehr edel, wenn Ihr einem Studenten hilf der systematischen Ausnutzung zu entkommen...
Vielen Dank im Voraus!
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