Wie ich das so lese, handelt es sich um einen befristeten
Arbeitsvertrag, der aus bestimmten Gründen nicht verlängert
wird.
JA. Gründe weiß ich nicht. Verhaltensbedingt wohlnicht sonst wäre ich gekündigt worden zum Quartal.
Das weiß sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer
(= Du).
Ja stimmt, wir beiden wissen es. Ich hatte dann mit dem GF gesprochen (mein Vorgesetzter wollte mir nichts dazu sagen, faselte nur was von einer Umstrukturierun, die aber meine Stelle nicht betrifft) und er meinte es wäre ihm gespiegelt worden, dass ich zu wenig Kundenkontakte bzw. Vertragsabschlüsse hatte (obwohl keine Vorgaben gibt was die Anzahl der Verträge angeht).
Irgendwie lese ich auch zwischen den Zeilen Unmut,
Ärger oder Probleme - also eher ein angespanntes Verhältnis.
JA, es ist so. Ich kann das nicht so auf mich sitzen lassen zumal ich vom GF den Grund kenne, der Vorgesetzte aber keine Stellung dazu genommen hat. Es steht schließlich noch ein Arbeitszeugniss aus. Es ist zum Ko...!!
Aber wie kommst Du (dann noch nach Arbeitsrecht) auf die
Idee, Dich bezahlt freistellen zu lassen???
bei wiki steht Freistellung nach Arbeitsrecht. vllhab ich auch wirklich keine Ahnung von AR, macht mir aber nichts aus. Muss mich dann reinlesen. Wozu hab ich studiert?
Das geht ggf. nur,
wenn Dich der Arbeitgeber gekündigt hat oder bei einem
Aufhebungsvertrag. Das trifft aber nicht für Dich zu, da Dein
Vertrag "ganz normal" ausläuft und daher keiner
Kündigung
bedarf.
Aufhebungvertrags verstehe ich so, dass der Vertrag aufgehoben (im gegenseitigen Einvernehmen) wird, damit z.B. eine Kündigungsfrist umgangen wird, wenn man z.B.in dieser Zeit schon einen neuen Job gefunden hat und früher anfangen möchte, als wie es die Zeit bis zum Kündigungszeitpunkt (Kündigungsfrist) vorsieht.
Ich denke mal, dass der Bewerbungsprozess incl. Auswahl
auch mehrere Monate in Anspruch nehmen wird, vielleicht
darfst/kannst/musst Du den "Neuen" noch einarbeiten.
Aber für 6 Monate "nichts tun" auch noch volle
Bezahlung
vorschlagen, finde ich schon - egal was in der Firma war -
dreist. Denn das zeigt, dass Du keine Ahnung vom
Arbeitsrecht hast (das Arbeitsverhältnis wird nur durch
Kündigung, Ablauf des Vertrages oder Tod des Arbeitnehmers
beendet) und wird nicht gerade förderlich für Dein
Arbeitszeugnis
sein (Verhaltensbeurteilung).
Ok.
Deshalb mein Rat: Egal wie sch... der Laden ist, schnell was
Neues suchen und dann kündigen.
Danke für den Tipp.
Kündigen kann ich laut Vertrag nur Q-weise. Von daher wäre 1.1.2014 optimaler Arbeitsbeginn bzw. falls mir früher eine Stelle angeboten wird dann doch ein Aufhebungsvertrag.
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