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Freistellung (nach Arbeitsrecht) verlangen?

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WiWi Gast

Freistellung (nach Arbeitsrecht) verlangen?

Hallo Forengemeinde,

mein Vertrag läuft zum 31.12.2013 aus. Am liebsten möchte man, dass ich früher weg bin. Gründe sind jetzt mal egal. Meine Stelle ist auch schon neu ausgeschrieben und zwar mit Tätigkeitsbeginnn "ab sofort".

Wie käme mein Vorschlag an, wenn ich mich der Geschäftsleitung den Vorschlag mache, mich unter Bezahlung meiner Bezüge, bis Ende 2013 freistellen zu lassen?

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WiWi Gast

Re: Freistellung (nach Arbeitsrecht) verlangen?

Wird wohl kaum passieren, da die dir ja die Asche komplett ohne Gegenleistung geben würden. So sitzt du rum und machst wenigstens ein bisschen was.

Vorschlagen kannst du es, kommt aber stark auf die Vorgeschichte an.

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WiWi Gast

Re: Freistellung (nach Arbeitsrecht) verlangen?

Lounge Gast schrieb:

Hallo Forengemeinde,

mein Vertrag läuft zum 31.12.2013 aus. Am liebsten möchte
man, dass ich früher weg bin. Gründe sind jetzt mal egal.
Meine Stelle ist auch schon neu ausgeschrieben und zwar mit
Tätigkeitsbeginnn "ab sofort".

Wie käme mein Vorschlag an, wenn ich mich der
Geschäftsleitung den Vorschlag mache, mich unter Bezahlung
meiner Bezüge, bis Ende 2013 freistellen zu lassen?

Wie ich das so lese, handelt es sich um einen befristeten
Arbeitsvertrag, der aus bestimmten Gründen nicht verlängert
wird. Das weiß sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer
(= Du). Irgendwie lese ich auch zwischen den Zeilen Unmut,
Ärger oder Probleme - also eher ein angespanntes Verhältnis.

Aber wie kommst Du (dann noch nach Arbeitsrecht) auf die
Idee, Dich bezahlt freistellen zu lassen??? Das geht ggf. nur,
wenn Dich der Arbeitgeber gekündigt hat oder bei einem
Aufhebungsvertrag. Das trifft aber nicht für Dich zu, da Dein
Vertrag "ganz normal" ausläuft und daher keiner Kündigung
bedarf.
Ich denke mal, dass der Bewerbungsprozess incl. Auswahl
auch mehrere Monate in Anspruch nehmen wird, vielleicht
darfst/kannst/musst Du den "Neuen" noch einarbeiten.

Aber für 6 Monate "nichts tun" auch noch volle Bezahlung
vorschlagen, finde ich schon - egal was in der Firma war -
dreist. Denn das zeigt, dass Du keine Ahnung vom
Arbeitsrecht hast (das Arbeitsverhältnis wird nur durch
Kündigung, Ablauf des Vertrages oder Tod des Arbeitnehmers
beendet) und wird nicht gerade förderlich für Dein Arbeitszeugnis
sein (Verhaltensbeurteilung).
Deshalb mein Rat: Egal wie sch... der Laden ist, schnell was
Neues suchen und dann kündigen.

antworten
WiWi Gast

Re: Freistellung (nach Arbeitsrecht) verlangen?

Meld dich einfach krank, scheint ja gekracht zu haben... ansonsten DRINGEND einen Anwalt/in konsultieren, der/die kann weiterhelfen!

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WiWi Gast

Re: Freistellung (nach Arbeitsrecht) verlangen?

Lounge Gast schrieb:

Wird wohl kaum passieren, da die dir ja die Asche komplett
ohne Gegenleistung geben würden. So sitzt du rum und machst
wenigstens ein bisschen was.

Vorschlagen kannst du es, kommt aber stark auf die
Vorgeschichte an.

Vorgeschichte: Weiß ich auch nicht was da gelaufen.

Im Sales Bereich gibt es schnell Gründe jemanden zu kicken. Aber es kann auch ein vorgeschobener Grund sein. Es wurden bisher keine Gespräche über verfehlte Ziele geführt, definierte Umsatzziele gibt es nämlich keine, die sind im Unternehmen mitbestimmungspflichtig und die GF scheut den BR wie der Deifel das Weihwasser. Einmal wurde im Zielvereinbarungsgespräch die Anzahl der Kundenkontakte bemängelt weil diese teilweise zu gering waren (aber nicht wirklich gravierend) Ich fand die Anmerkung hatte was von Hysterie. In diesem Zielvereinbarungsgespräch hatte ich aber selbst angmerkt, dass ich mit dem Output (Verträge) nicht zufrieden bin im Vergleich zu dem was ich reingesteckt habe. Das wurde mir angekreidet (meine Offenheit mit der Folge Prämie gestrichen) aber zwei später kam der Chefe doch zur Einsicht ,dass es sinnlos sei Kaltaqkuise zu betreiben.

Jedenfalls habe ich bisher mein Geld immer verdient, im Vergleich zu den Sachbearbeitern die den Papierstapel von links nach rechts umbauen.

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WiWi Gast

Re: Freistellung (nach Arbeitsrecht) verlangen?

Such dir ein guten Arzt und lass dich einfach krank schreiben und gut is

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WiWi Gast

Re: Freistellung (nach Arbeitsrecht) verlangen?

Wie ich das so lese, handelt es sich um einen befristeten
Arbeitsvertrag, der aus bestimmten Gründen nicht verlängert
wird.

JA. Gründe weiß ich nicht. Verhaltensbedingt wohlnicht sonst wäre ich gekündigt worden zum Quartal.

Das weiß sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer
(= Du).

Ja stimmt, wir beiden wissen es. Ich hatte dann mit dem GF gesprochen (mein Vorgesetzter wollte mir nichts dazu sagen, faselte nur was von einer Umstrukturierun, die aber meine Stelle nicht betrifft) und er meinte es wäre ihm gespiegelt worden, dass ich zu wenig Kundenkontakte bzw. Vertragsabschlüsse hatte (obwohl keine Vorgaben gibt was die Anzahl der Verträge angeht).

Irgendwie lese ich auch zwischen den Zeilen Unmut,
Ärger oder Probleme - also eher ein angespanntes Verhältnis.

JA, es ist so. Ich kann das nicht so auf mich sitzen lassen zumal ich vom GF den Grund kenne, der Vorgesetzte aber keine Stellung dazu genommen hat. Es steht schließlich noch ein Arbeitszeugniss aus. Es ist zum Ko...!!

Aber wie kommst Du (dann noch nach Arbeitsrecht) auf die
Idee, Dich bezahlt freistellen zu lassen???

bei wiki steht Freistellung nach Arbeitsrecht. vllhab ich auch wirklich keine Ahnung von AR, macht mir aber nichts aus. Muss mich dann reinlesen. Wozu hab ich studiert?

Das geht ggf. nur,
wenn Dich der Arbeitgeber gekündigt hat oder bei einem
Aufhebungsvertrag. Das trifft aber nicht für Dich zu, da Dein
Vertrag "ganz normal" ausläuft und daher keiner
Kündigung
bedarf.

Aufhebungvertrags verstehe ich so, dass der Vertrag aufgehoben (im gegenseitigen Einvernehmen) wird, damit z.B. eine Kündigungsfrist umgangen wird, wenn man z.B.in dieser Zeit schon einen neuen Job gefunden hat und früher anfangen möchte, als wie es die Zeit bis zum Kündigungszeitpunkt (Kündigungsfrist) vorsieht.

Ich denke mal, dass der Bewerbungsprozess incl. Auswahl
auch mehrere Monate in Anspruch nehmen wird, vielleicht
darfst/kannst/musst Du den "Neuen" noch einarbeiten.

Aber für 6 Monate "nichts tun" auch noch volle
Bezahlung
vorschlagen, finde ich schon - egal was in der Firma war -
dreist. Denn das zeigt, dass Du keine Ahnung vom
Arbeitsrecht hast (das Arbeitsverhältnis wird nur durch
Kündigung, Ablauf des Vertrages oder Tod des Arbeitnehmers
beendet) und wird nicht gerade förderlich für Dein
Arbeitszeugnis
sein (Verhaltensbeurteilung).

Ok.

Deshalb mein Rat: Egal wie sch... der Laden ist, schnell was
Neues suchen und dann kündigen.

Danke für den Tipp.

Kündigen kann ich laut Vertrag nur Q-weise. Von daher wäre 1.1.2014 optimaler Arbeitsbeginn bzw. falls mir früher eine Stelle angeboten wird dann doch ein Aufhebungsvertrag.

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WiWi Gast

Re: Freistellung (nach Arbeitsrecht) verlangen?

Ich finde es eine gute Idee, denn nach §312 Abs 3. Arbeitsrechtbuch stehen dir maximal 6 Monate Freistellung bei vollem Gehalt rechtlich zu.

Nach Abs. 4 ist der Zeitpunkt der in Anspruchnahme der Punkt, an dem nachweislich der erste Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch für deine Stelle eingeladen wurde.

Schwierig ist es allerdings, mit dem Weihnachts- und Urlaubsgeld, sowie etwaigen Boni.

Die würde ich gesondert ansprechen, denn laut Arbeitsrecht stehen die dir leider nicht zu. :(((

antworten
WiWi Gast

Re: Freistellung (nach Arbeitsrecht) verlangen?

"Ich finde es eine gute Idee, denn nach §312 Abs 3. Arbeitsrechtbuch stehen dir maximal 6 Monate Freistellung bei vollem Gehalt rechtlich zu"

Was ist denn ein Arbeitsrechtbuch?

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WiWi Gast

Re: Freistellung (nach Arbeitsrecht) verlangen?

Woher beziehst du denn bitte dein Halbwissen?

Falls das ironisch gemeint war, dann habe ich den Ironie-Tag wohl übersehen, weil du ihn versteckt hast.

Lounge Gast schrieb:

Ich finde es eine gute Idee, denn nach §312 Abs 3.
Arbeitsrechtbuch stehen dir maximal 6 Monate Freistellung bei
vollem Gehalt rechtlich zu.

Nach Abs. 4 ist der Zeitpunkt der in Anspruchnahme der Punkt,
an dem nachweislich der erste Bewerber zu einem
Vorstellungsgespräch für deine Stelle eingeladen wurde.

antworten
WiWi Gast

Re: Freistellung (nach Arbeitsrecht) verlangen?

Lounge Gast schrieb:

Meld dich einfach krank, scheint ja gekracht zu haben...

Gekracht zu haben weiß ich nicht, habe nichts mitbekommen, nur dass mein Vertrag nicht verlängert wird. Das sagte mir mein direkter Vorgesetzter. Der GF sagte mir, es habe an zu wenigen Kundenkontakten / zu wenigen Verträgen gelegen (dafür gab es keine quantitative Zielvorgabe)

ansonsten DRINGEND einen Anwalt/in konsultieren, der/die kann
weiterhelfen!

wieso DRINGEND? Und was könnte er für mich machen? Befristet ist befristet...

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WiWi Gast

Re: Freistellung (nach Arbeitsrecht) verlangen?

Lounge Gast schrieb:

Ich finde es eine gute Idee, denn nach §312 Abs 3.
Arbeitsrechtbuch stehen dir maximal 6 Monate Freistellung bei
vollem Gehalt rechtlich zu.

Hallo, ich finde diesen § nicht. Hättest Du einen Link?
´

Nach Abs. 4 ist der Zeitpunkt der in Anspruchnahme der Punkt,an dem nachweislich der erste Bewerber zu einem
Vorstellungsgespräch für deine Stelle eingeladen wurde.

Wie beweise ich, dass ein VG stattgefunden hat?

Schwierig ist es allerdings, mit dem Weihnachts- und
Urlaubsgeld, sowie etwaigen Boni.

Das wäre nicht so tragisch.

UG und WG sind sowieso eine Einmalzahlung und macht etwa 75% der letzten 3 Monatsgehälter im Durchschnitt aus.

Boni gibt es aus anderem Gründen im Unternehmen nicht. Für alle.

Die Freizeit wäre mir mehr wert, zum Bewerben, zum VG fahren, mich allg. zum Umschauen / Neuorientieren.

Die würde ich gesondert ansprechen, denn laut Arbeitsrecht
stehen die dir leider nicht zu. :(((

antworten
WiWi Gast

Re: Freistellung (nach Arbeitsrecht) verlangen?

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Ich finde es eine gute Idee, denn nach §312 Abs 3.
Arbeitsrechtbuch stehen dir maximal 6 Monate
Freistellung bei
vollem Gehalt rechtlich zu.

Hallo, ich finde diesen § nicht. Hättest Du einen Link?
´

Nach Abs. 4 ist der Zeitpunkt der in Anspruchnahme der
Punkt,an dem nachweislich der erste Bewerber zu einem
Vorstellungsgespräch für deine Stelle eingeladen wurde.

Wie beweise ich, dass ein VG stattgefunden hat?

Schwierig ist es allerdings, mit dem Weihnachts- und
Urlaubsgeld, sowie etwaigen Boni.

Das wäre nicht so tragisch.

UG und WG sind sowieso eine Einmalzahlung und macht etwa 75%
der letzten 3 Monatsgehälter im Durchschnitt aus.

Boni gibt es aus anderem Gründen im Unternehmen nicht. Für
alle.

Die Freizeit wäre mir mehr wert, zum Bewerben, zum VG fahren,
mich allg. zum Umschauen / Neuorientieren.

Die würde ich gesondert ansprechen, denn laut Arbeitsrechtbuch
stehen die dir leider nicht zu. :(((

a) Den Link findest du hier: www. gesetze-im-internet-arbeitsrechtbuch de. Wird aber ständig aktualisiert wegen der laufenden Rechtsprechung.

b) Pass einfach auf, was deine Vorgesetzten so machen und habe immer eine Kamera (Smartphone) dabei. Notfalls mach einfach ein Foto vom Pizzajungen und behaupte, dass das ein Bewerber war. Klingt komisch, aber du musst nur Indizien liefern (z.B. Foto) der Arbeitgeber muss das Gegenteil beweisen und das kann er nicht, weil er mit Sicherheit einen Nachfolger für dich sucht.

c) Wenn du auf UG und WG verzichten kannst, dann passt es, denn das kriegst du nur, wenn du geschickt bist. Du könntest z.B. mit Klage wegen der Freistellung drohen und dass du die durchziehst, auch wenn er einlenkt und die Kosten, Zeit und öffentliche Berichte will er sich bestimmt ersparen! Kann also sein, dass der Chef darauf reinfällt, denn immerhin hast du ja BWL studiert und da gibt es ja Pflichtvorlesungen Arbeitsrecht.

d) Hör bloß nicht auf die Leute, die dir hier zum "krankmachen" raten. So lange wirst du nur mit einem burnout oder einer anderen Psychosache aus dem Beruf genommen und rate mal, wer dich bei der Krankenakte noch nimmt?

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WiWi Gast

Re: Freistellung (nach Arbeitsrecht) verlangen?

Wenn man das Arbeitsverhältnis im beiderseitigen Einvernehmen aufhebt, dann bekommt man in der Regel kein Geld mehr.

Eine Abfindung oder bezahlte Freistellung wird nur dann bezahlt, wenn die Aufhebung auf Wunsch des Arbeitgebers erfolgte (als Ausgleich für den nicht eingehaltenen Vertrag). Da aber der Aufhebungswunsch von dir aus geht, wird der Arbeitgeber sicher nichts zahlen.

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WiWi Gast

Re: Freistellung (nach Arbeitsrecht) verlangen?

Dieses Gesetz §312 Abs. 3 und 4 lässt sich einfach nicht finden....schade. Um welches Gesetzbuch geht es hier genau. Das lässt sich eindeutig eingrenzen.

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WiWi Gast

Re: Freistellung (nach Arbeitsrecht) verlangen?

Wenn du den Vorschlag bringst, wird man dich drauf hinweisen, dass Arbeitsverweigerung Schadenersatzklagen mit sich ziehen.

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WiWi Gast

Re: Freistellung (nach Arbeitsrecht) verlangen?

Ich glaube, dass § 312 Abs. 3 und 4 durch eine europäische Verordnung ersetzt wurden. Kann sein, dass es daher nicht mehr auffindbar ist.

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WiWi Gast

Re: Freistellung (nach Arbeitsrecht) verlangen?

Lass dich nicht auf den Arm nehmen. :-)

antworten
WiWi Gast

Re: Freistellung (nach Arbeitsrecht) verlangen?

Lounge Gast schrieb:

Lass dich nicht auf den Arm nehmen. :-)

Dafür gibt sich der "§312 Verfechter" aber schon große Mühe.

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WiWi Gast

Re: Freistellung (nach Arbeitsrecht) verlangen?

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Lass dich nicht auf den Arm nehmen. :-)

Dafür gibt sich der "§312 Verfechter" aber schon
große Mühe.

Was genau stimmt denn an dem § 312 nicht? Steht doch genauso im Arbeitsrechtbuch, wie er es beschreibt und da jeder BWL-Absolvent Pflichtvorlesungen im Arbeitsrecht hat, sollte jeder genau wissen, wie der Inhalt zu deuten ist.

antworten
WiWi Gast

Re: Freistellung (nach Arbeitsrecht) verlangen?

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Lass dich nicht auf den Arm nehmen. :-)

Dafür gibt sich der "§312 Verfechter" aber schon
große Mühe.

Was genau stimmt denn an dem § 312 nicht? Steht doch genauso
im Arbeitsrechtbuch, wie er es beschreibt und da jeder
BWL-Absolvent Pflichtvorlesungen im Arbeitsrecht hat, sollte
jeder genau wissen, wie der Inhalt zu deuten ist.

Bin aber kein BWL er und daher hatte ich diese Pflichtvorlesung nicht. Aber auch ohne Pflichtvorlesung weiß ich, dass wenn man einen § angibt, dahinter auch angibt aus welchem Gesetzbuch es stammt. (BGB, HGB, SGB etc...)

antworten
WiWi Gast

Re: Freistellung (nach Arbeitsrecht) verlangen?

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Lass dich nicht auf den Arm nehmen. :-)

Dafür gibt sich der "§312 Verfechter"
aber schon
große Mühe.

Was genau stimmt denn an dem § 312 nicht? Steht doch
genauso
im Arbeitsrechtbuch, wie er es beschreibt und da jeder
BWL-Absolvent Pflichtvorlesungen im Arbeitsrecht hat,
sollte
jeder genau wissen, wie der Inhalt zu deuten ist.

Bin aber kein BWL er und daher hatte ich diese
Pflichtvorlesung nicht. Aber auch ohne Pflichtvorlesung weiß
ich, dass wenn man einen § angibt, dahinter auch angibt aus
welchem Gesetzbuch es stammt. (BGB, HGB, SGB etc...)

Arbeitsrechtbuch = ARB, integriert in den Gesetztestexten der laufenden Rechtsprechung u.a. bei Pallandt.

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