Startertipps: Arbeitsvertrag 5 - Gehalt, Urlaub, Kündigung
Welche Zusatzleistungen des Arbeitgebers sollten im Vertrag geregelt sein? - Welche Kündigungsfrist gilt, wenn im Vertrag nichts festgelegt wurde?
Urlaub
Der Arbeitsvertrag muss nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 Nachweisgesetz Angaben über die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs enthalten. Es muss klar hervorgehen,
- wie viele Werktage (= Tage, die weder Sonn- noch gesetzliche Feiertage sind) dem Arbeitnehmer an bezahltem Erholungsurlaub zustehen und
- welche Zusatzregelungen (z.B. aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) für den Erholungsurlaub eine Rolle spielen werden.
Die gesetzliche Mindestdauer entsprechend dem Bundesurlaubsgesetz beträgt 24 Werktage im Jahr (§ 3 Abs. 1 BUrlG) bei sechs Arbeitstagen pro Woche. In der Praxis sind aber 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche durchaus üblich.
- Seite 1: Gehalt
- Seite 2: Zusatzleistungen
- Seite 3: Urlaub
- Seite 4: Kündigung