Startertipps: Arbeitsvertrag 5 - Gehalt, Urlaub, Kündigung
Welche Zusatzleistungen des Arbeitgebers sollten im Vertrag geregelt sein? - Welche Kündigungsfrist gilt, wenn im Vertrag nichts festgelegt wurde?
Kündigung
Sind insbesondere für die Probezeit akzeptable Kündigungsregelungen enthalten? Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, dem eine Probezeit »vorgeschaltet« ist, kann dem Arbeitnehmer bei einer Probedauer von nicht mehr als sechs Monaten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Verkürzungen können nur durch Tarifvertrag festgelegt werden. Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten,
- wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden
- weder einzel- noch tarifvertragliche Vereinbarungen zur Kündigungsfrist getroffen wurden.
Wird im Arbeitsvertrag auf die jeweils geltenden gesetzlichen Kündigungsfristen verwiesen, sind damit die für Arbeiter und Angestellte in der gesamten Bundesrepublik einheitlichen Grundkündigungsfristen des BGB gemeint. Diese gelten auch, wenn vertraglich nichts zur Frage der Kündigungsfrist vereinbart wurde und kein einschlägiger Tarifvertrag die Kündigungsfristen regelt.
Grundregel: Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum 15. des Folgemonats oder zum Monatsende gekündigt werden (§ 622 Abs. 1 BGB). Verlängerte Kündigungsfristen gelten nur für Arbeitgeber: Sie müssen - abhängig von der Betriebs- bzw. Unternehmenszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab Vollendung seines 25. Lebensjahres - u.U. verlängerte Kündigungsfristen einhalten (§ 622 Abs. 2 BGB): So verlängert sich z.B. die gesetzliche Kündigungsfrist bei 10-jähriger Unternehmenszugehörigkeit auf 4 Monate.
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- Seite 1: Gehalt
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