Nimm das nicht persönlich, aber ist dir klar, dass es ein absoluter Luxus ist, dass du überhaupt die Möglichkeit hast ein Sabbatical einzulegen? In vielen anderen Ländern (und Unternehmen) ist soetwas unmöglich und du müsstest zwingend kündigen dafür.
Auserdem "Mich ärgert es wenn ich wegen meiner Freiheit auf den von mir erworbenen Anspruch auf ALG 1 verzichte und dafür noch KV bezahlen muss obwohl ich ja den Anspruch hätte dass durch ALG 1 Arbeitslosengeld plus KV bezahlt wird"
Klingt für mich wie eine ziemlich große Anspruchshaltung du dier hier hast obwohl es beim Sabbatical ja um eine freiwillig! genommene Auszeit von der Arbeit geht und nicht um eine unfreiwillige, wie bei Arbeitlosigkeit.
Du hast mit der Möglichkeit ein Sabbatical zu nehmen und dem Sachverhalt der KV ein absolutes Luxusproblem, eine Situation in die viele gar nicht erst nie kommen. Sei dankbarer für die Möglichkeiten, die du hast, vor allem dann, wenn du bisher gut genug verdient hast, und das zahlen des Mindestbeitrags für dich finanziell verkraftbar ist.
Ich hatte mich direkt nach dem Studium selbstständig gemacht. Lief anfangs recht schlecht. Hatte keinerlei Erspartes, Konto nur knapp über Null, und wegen einer Bürokratischen Regelungslücke, kein Hartz 4 bekommen. Also quasi fast kein Einkommen und trotzdem die KK am Hals. Hätte genüg Gründe gehabt, um sich darüber zu beschweren, aber hab damit gelebt. Du bist in einer deutlich besseren Ausgangslage und machst nichts als Mimimi...
WiWi Gast schrieb am 06.02.2024:
WiWi Gast schrieb am 06.02.2024:
Ok, wenn Du meinst? Ich habe das sehr wohl so verstanden wie Du es jetzt detailliert beschreibst. Diese Infos sind mir bekannt. Nur Du hast nicht verstanden dass es mich ärgert eine freiwillige KV (das wäre mein Fall) zu zahlen für ein Mindestgehalt obwohl ich gar keins habe. Ist auch nicht geplant in der Zeit, kein Einstieg in die Selbständigkeit o.ä. Mich ärgert es wenn ich wegen meiner Freiheit auf den von mir erworbenen Anspruch auf ALG 1 verzichte und dafür noch KV bezahlen muss obwohl ich ja den Anspruch hätte dass durch ALG 1 Arbeitslosengeld plus KV bezahlt wird. Verstehst Du es jetzt?
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