Jeder AG hat seine eigenen Richtlinien im Hinblick auf die Erstattung von Fahrtkosten. Die relevanten Regeln sollte man im Zweifel bei dem jeweiligen Unternehmen erfragen.
Es gibt übrigens auch Firmen, die tatsächlich weniger erstatten, als die 0,30 EUR/km. Das ist nur ein Richtwert, den der Gesetzgeber vorgibt, da dies der maximal mögliche pauschale Erstattungsbetrag ist, der steuerfrei erstattet werden darf. Kein AG wird aber gezwungen, tatsächlich die 0,30 EUR zu erstatten.
Die Erstattung der tatsächlichen Kosten bei PKW-Nutzung ist dagegen in der Regel nicht vorgesehen.
Oft gibt es noch Klauseln, dass die Erstattungssumme für die mit dem privaten PKW gefahrenen Kilometer nicht über den Kosten der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (namentlich Bahn 2.Klasse) liegen darf.
Sofern das Unternehmen bei dem das Vorstellungsgespräch stattfindet, gar nicht selbst zahlt, kann man die Kosten auch vom Arbeitsamt erstatten lassen, wobei ich aber glaube, dass man diese VORHER beim Amt anmelden muss und außerdem erstattet das Amt weniger als 0,30 EUR /km.
Eine dritte Möglichkeit ist es die Kosten über die Lohnsteuererklärung am Jahresende abzurechnen. Hierbei kann man wieder die gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückweg) als Werbungskosten geltend machen. Das zu versteuernde Einkommen reduziert sich dann um diese Kosten. Je nach individueller Steuersituation ist der Erstattungsbetrag aber oft nicht besonders hoch (wenn nicht gar 0 EUR)
Lounge Gast schrieb:
Bei Anreise mit dem Auto wie schon geschrieben die kürzeste
Strecke mal 30 Cent pro KM (Hin+Rück) als Betrag einreichen.
Manchmal haben Firmen ohnehin bestimmte Regelungen, z.B.
selbst wann man Auto einreicht bekommt man nur die Kosten der
öffentlichen Verkehrsmittel erstattet (Bahn Normalpreis 2.
Klasse i.d.R.) oder die PKW-Kosten sind gedeckelt (z.B.
Telekom bis 500KM max.)
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