Erstattung der Vorstellungskosten
Hi an alle,
da ja ZA Firmen bekannterweise keine Kosten für An und Abfahrt zu einem Vorstellungstermin übernehmen, nun meine Frage. Ein ZA Firma vermittelt mir ein Vorstellungsgespräch bei einem Kunden, dieser ist ca. 110 Kilometer von meinem Wohnort entfernt, muss dieser die Kosten übernehmen (§ 670 BGB), oder kann er sich auf die rechtliche Beziehung zwischen ZA und interessietem UN beziehen? Ich soll wohl erst über die ZA angestellt werden und dann evtl. bei Eignung übernommen werden.
Wäre nett, wenn ich hier konkrete Antworten bekommen würde, danke vorab.
Grüßes
Studi