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Zeitpunkt, Reisekostenerstattung

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WiWi Gast

Zeitpunkt, Reisekostenerstattung

Hallo,

habe ich eigentlich auch einen Anspruch auf Erstattung meiner Reisekosten, wenn ich den Job bekommen habe?

Und wann sollte man die Kosten beantragen, zwischen VG und Ab-/zusage oder lieber erst warten bis Entscheidung gefallen ist.

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WiWi Gast

Re: Zeitpunkt, Reisekostenerstattung

hi,

das würd mich auch sehr interessieren. weiß das jemand?

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WiWi Gast

Re: Zeitpunkt, Reisekostenerstattung

natürlich hast du anspruch auf die reisekostenerstattung. aber ich denek, wenn du den job bekommen hast, kannst5 du ruhig verzichten. kannst die kosten dann in deiner steuererklärung geltend machen.

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WiWi Gast

Re: Zeitpunkt, Reisekostenerstattung

Warum sollte man darauf verzichten? Es sind Kosten, die wirklich angefallen sind und die Dir in Deiner Brieftasche fehlen. Also wiederholen! Wenn man das steuerlich absetzt, ist das effektiv nur eine Erstattung von etwa 30-40% der Kosten. Das Unternehmen hat bei Deiner Einladung bereits einkalkuliert, dass es Dir Reisekosten zahlen muss, also tust Du damit niemandem weh.

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WiWi Gast

Re: Zeitpunkt, Reisekostenerstattung

wann sollte man am Besten nachfragen, ob die Reisekosten übernommen werden??

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WiWi Gast

Re: Zeitpunkt, Reisekostenerstattung

Reisekostenerstattung muss man im Normalfall im 1. Vorstellungsgespräch ansprechen. Das ist üblich und kein Nachteil, wenn man das macht. Wenn das Unternehmen nichts zu den Reisekosten sagt, ist das eine Zustimmmung zur Übernahme der Reisekosten. Nur wenn das Unternehmen ausdrücklich sagt, sie übernehmen nichts, müssen sie es auch nicht übernehmen. Schau mal, ob in der Stellenanzeige oder sonst irgendwo steht, ob sie die Reisekosten nicht übernehmen.

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WiWi Gast

Re: Zeitpunkt, Reisekostenerstattung

ich danke dir für deine Antwort :)

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WiWi Gast

Re: Zeitpunkt, Reisekostenerstattung

Also ich habe meine Reisekosten immer abgerechnet, auch wenn ich den Job bekommen habe. Man hat schließlich auch einen Anspruch darauf. Negative Reaktionen habe ich nie erlebt. So läuft das eben. Das weiß auch jeder Personaler. Bei Absagen habe ich mich noch in der gleichen Woche darum gekümmert ... dann kann einem ja egal sein, was der Personaler denkt.

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WiWi Gast

Re: Zeitpunkt, Reisekostenerstattung

ich hatte auch ein vorstellunggespräch und leider wurde reisekostenerstattung nicht angesprochen. kann ich unaufgefordert meine kosten an das unternehmen zuschicken? wie formuliere ich so ein schreiben?

gruß,
tom

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WiWi Gast

Re: Zeitpunkt, Reisekostenerstattung

Tom, würde ich auf jeden Fall versuchen. Mustertexte kannst Du ergooglen. Für die Fahrt mit dem Auto gibts 0,15 EUR pro km. Ansonsten Fahrkarte beilegen und diese Kosten abrechnen.

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WiWi Gast

Re: Zeitpunkt, Reisekostenerstattung

Hi,

also wenn man es sich finanziell leisten kann, würde ich abwarten, bis man eine Zu- oder Absage zum Job hat. Danach ein formloses Schreiben mit den Nachweisen (Fahrkarte, Taxiquittung etc.) und Kontonummer, wohin die Kohle soll. Im Vorstellungsgespräch würde ich das nicht ansprechen. Wenn nämlich nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass die Fahrkosten nicht übernommen werden, muss das Unternehmen sie immer tragen.
Grüße

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MarilynHeger

Re: Zeitpunkt, Reisekostenerstattung

Für die Fahrt pro km gibt es 0,30¤! Und du kannst/darfst die km erst ab dem 21. km berechnen, wenn du es in der Steuererklärung geltend machst!Ist neu.Es liegt meiner Meinung nach in deinem Ermessen, ob du in der Firma nachfragst. Kommt drauf an, wie du die Leute einschätzt!Normalerweise verstehen die das aber. Vor allen Dingen wenn man evtl vorher kein Geld verdient hat... Und sonst einfach "vorsichtig" nachfragen. z.b.: Ob du das richtig verstanden hast, dass sie dir das erstatten. Nur wenn du im Büro tätig bist, ist das natürlich ein bisschen doof.dann denken die , du weisst das nicht ;)

[%sig%]

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WiWi Gast

Re: Zeitpunkt, Reisekostenerstattung

Also eine Firma die jemanden nicht einstellt weil er Reisekosten zum Vorstellungsgespräch haben möchte, wär ja wohl das allerletzte! Auf jeden Fall nachfragen.. wenn man deswegen nicht eingestellt wird, kann man froh sein, dass man bei diesem Sauhaufen nicht eingestellt wurde.

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WiWi Gast

Re: Zeitpunkt, Reisekostenerstattung

Jeder hat das Anrecht auf die Erstattung der Kosten. Ich hatte auch Unternehmen, die sich dazu nicht geäußert haben. Da habe ich dann einfach nach der Absage oder Zusage eine Mail hingeschickt, dass ich x km gefahren bin und um Erstattung der Reisekosten bitte (inkl. Kontonummer). I.d.R. bekommt man 30 Cent pro KM. Also schon sehr viel!

Ich denke, es ist egal, wann man den Antrag macht, aber ich warte auch immer erst die Entscheidung ab.

Wenn ein U. nichts zu den Kosten sagt, dann muss es diese erstatten. Viele U. schreiben schon gleich zur Einladung dazu, welche Kosten übernommen werden. Falls ein U. keine Kosten übernimmt und dies auch direkt sagt, kannst du zum Arbeitsamt gehen und die übernehmen dann die Kosten (wenn du Arbeitssuchend gemeldet bist).

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