Fragen zu Reisekostenerstattung und Spesen als Berater
Hallo Zusammen,
als Berater werden die Reisekosten wenn man zum Kunden fährt so wie ich das verstanden habe erstattet. Spesen gibt es auch, das wird aber von der Weite und Dauer des Einsatzes bestimmt. Und genau dazu habe ich einige Fragen - natürlich alles im Rahmen der Gesetzliche Regelung.
Wie ist es bei Reisen mit dem Auto (eigenes Privatauto). Dort bekommt man km Geld. Gibt es da Grundregeln wie hoch das min sein muss? Hätte bei vielen 0,30 pro km gelesen, gehört das es aber auch 0,45 existiert. Ist 0,30 das Minimum? Und was ich sehr gerne wissen möchte: kann verstehen das 200-300 km weite Strecken ungerne übernommen werden und man auf die Bahn verwiesen wird, aber wie sieht es mit Kurzstrecken aus -> wenn man 20km zum Kunden fährt, muss das der Arbeitgeber bezahlen oder erst ab einer bestimmten Länge?
Bei Spesen habe ich mir die Tabelle angesehen. Das man erst ab 8h Geld bekommt und max 24? am Tag möglich sind. Mir wurde aber bei der Bewerbung von einigen Unternehmen auch gesagt das Spesen nur ab x km von nächsten Unternehmensstandort gibt.
Da war ich wieder verwirrt. Beispiel: ich würde von Mainz nach Frankfurt fahren, weil dort der Kunde ist ABER dort ist auch eines unsere Standorte. Da Entfernung von Standort und Kunde zu klein, würde ich laut einigen Unternehmen gar keine Spesen bekommen? Auch wenn ich ja eigentlich von deutlich weiter komme?
Ist das so gesetzlich geregelt? Gilt km Geld auch erst ab einer Minimum Standort-UnternehmenKunde bzw wird das auch vom nächsten Standort-UnternehmenKunde berechnet oder von meinem Haus aus?
Das wäre ärgerlich wenn alle nur nach Unternehmensstandort geregelt wird, verstehe jetzt aber auch warum ein Beraterhaus noch in 20 anderen Städten Standorte hat...
Ich würde mich freuen wenn Jemand mir einige der Fragen erklären würde!
Danke und Gruß
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