Bei dem Hinweis auf das Arbeitszeitgesetz musste ich gerade schmunzeln :-) Ich habe mit dem ganzen WP/UB usw. Gedöns nicht viel zu tun und kann es nicht nachvollziehen, dass man so lange arbeiten kann. Dennoch interessant, dass das doch ein Begriff zu sein scheint, selbst bei den Big4.
Vielleicht nicht die richtige Stelle hier, aber trotzdem mal die Frage an dich, lieber KPMGler: Sollten die Arbeitszeiten so stimmen, die hier bei den Big4 vorherrschen sollen (was ich wirklich nicht bezweifeln möchte!), habt ihr da nicht regelmäßig Probleme mit Arbeitszeitverstößen? Ich denke vor allem an so Situationen, wenn eure WP-Assis, Junior Consultants und co. am Abend von der Arbeit nach Hause oder ins Hotel fahren. Wenn da mal ein Unfall passiert und rauskommt, dass die wirklich so lange gearbeitet haben, müsste es da nicht Probleme mit Versicherungen usw. geben?
Wie gesagt, ganz ernst gemeinte Frage: Beratung & Arbeitszeitgesetz - wie ist das vereinbar?
Ein KPMGler schrieb:
Ich werde dir auch keine konkreten Zahlen nennen.
Grundsätzlich werden bei Managern und Senior Managern alle
Überstunden bezahlt mit (Fixgehalt pro Monat / 172) pro Stunde.
Ab einem gewissen Gehaltslevel (irgendwo knapp über 70tEUR
p.a. fix) sind die ersten 16 Überstunden pro Monat abgegolten.
Wieviele Überstunden man macht, kann nicht pauschalisiert
werden. In manchen Monaten (z.B. mit 2 Wochen Urlaub, viele
Feiertage, ...) kommt man innerhalb des
Arbeitszeitschutzgesetzes gar nicht über 16hrs, manchmal
kommt man aber auch extrem schnell dadrüber. In der
Gesamtsumme der variablen Vergütung ist die
Überstundenvergütung aber eher von untergeordneter Bedeutung.
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