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Neues Arbeit-von-morgen-Gesetz erleichtert Kurzarbeit

Das neue Arbeit-von-morgen-Gesetz der Bundesregierung erleichtert Kurzarbeit. Der Gesetzentwurf zielt auf die mit dem Coronavirus verbundenen Probleme für Unternehmen ab. So wurden die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen erweitern. Auch im Bereich der Leiharbeit wird Kurzarbeit ermöglicht. Zudem stehen der Klimaschutz, die digitale Wirtschaft, sowie die Aus- und Weiterbildungsförderung im Fokus.

Das Reichstagsgebäude des Bundestags in Berlin.

Neues Arbeit-von-morgen-Gesetz erleichtert Kurzarbeit
Das Bundeskabinett hat am 10. März 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung beschlossen. Das neue Arbeit-von-morgen-Gesetz erleichtert vor allem Kurzarbeit. Zudem stehen der Wandel hin zu einer emissionsarmen und digitalen Wirtschaft sowie die Weiterbildungsförderung und Ausbildungsförderung im Fokus.
 

Der Gesetzentwurf hat zwei Zielrichtungen
Der Gesetzentwurf enthält befristete Verordnungsermächtigungen, mit denen die Bundesregierung kurzfristig und entschlossen auf die Unwägbarkeiten vom Coronavirus (Covid-19) reagieren kann.

Zudem kann der Bezug von Kurzarbeitergeld auch im Bereich der Leiharbeit ermöglicht werden. Die Neuregelungen sollen bereits in der ersten Aprilhälfte 2020 in Kraft treten.

Bundesminister Hubertus Heil: "Wir sind gut aufgestellt und vereinfachen jetzt den Zugang zu Kurzarbeit. Die Beschäftigten sind das wichtigste Kapital der Unternehmen, sie auch in Zeiten von Auftragsrückgängen zu halten, ist wichtig. Wir geben den Betrieben und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das klare Signal, dass wir an ihrer Seite stehen und alles tun, um sie zu unterstützen."
 

Klimaschutz, digitale Wirtschaft, Aus- und Weiterbildung
Neben der aktuellen Situation steht auch der Strukturwandel hin zu einer emissionsarmen und digitalen Wirtschaft im Fokus. In vielen Bereichen des Verarbeitenden Gewerbes, in energieintensiven Industrien sowie in klimapolitisch zentralen Bereichen - wie der Energie-, Bau- und Automobilwirtschaft - ist mit erheblichem Anpassungsbedarf zu rechnen. Beschäftigte und Betriebe müssen daher so gut wie möglich unterstützt werden, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und die hohe Wertschöpfung und Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhalten.

Von zentraler Bedeutung hierbei sind Weiterbildung und Qualifizierung der Beschäftigten. Dies zeigen auch die Zahlen: Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind mit rund 18 Prozent sechsmal so häufig von Arbeitslosigkeit betroffen wie Fachkräfte. Deshalb sollen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente heute weiterentwickelt und noch zielgenauer ausgerichtet werden, damit die Beschäftigten von heute auch die Arbeit von morgen machen können.

Der Gesetzentwurf enthält dazu Verbesserungen der Weiterbildungsförderung von Beschäftigten, die Einführung von sogenannten Sammelanträgen in der Weiterbildungsförderung, die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses sowie Änderungen bei der Zulassung von Maßnahmen im Bereich der Arbeitsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Anpassungen der Bundesdurchschnittskostensätze.

Damit ein guter Start ins Berufsleben gelingt, werden auch die Regelungen zur Ausbildungsförderung verbessert, insbesondere soll die Assistierte Ausbildung weiterentwickelt und verstetigt werden. Denn frühzeitige Unterstützung verringert langfristig Beschäftigungsrisiken für den Einzelnen und eröffnet gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Weitere Infos Arbeit-von-morgen-Gesetz
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/arbeit-von-morgen-gesetz.html

Im Forum zu Kurzarbeit

8 Kommentare

Kurzarbeit im Lebenslauf

WiWi Gast

Entgegen der anderen würde ich es erwähnen, bzw. es zumindest nicht so darstellen, als ob du ein normales Traineeprogramm gehabt hättest. Ich würde es dir auch nicht negativ auslegen, dass es so ge ...

13 Kommentare

Kurzarbeit

WiWi Gast

Ja da stimme ich dir zu. Aber am Ende des Tages überlegt einfach mal bitte, wir subventionieren hier seit einem Jahr ganze Branche, Geschäftszweige, Zombie Unternehmen und Drückeberger durch. Leute di ...

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WiWi Gast

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KuG Betrug im Consulting

ExBerater

Was die Beratungen angeht, das kann ich sehr gut beurteilen da wir für praktisch für alle Beratungen arbeiten. Es gab einen mega Dip von Mitte März bis Ende Mai. Das waren 2.5 Monate. Danach war es ...

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Also so langsam aber sicher reicht es mir

WiWi Gast

WiWi Gast schrieb am 07.12.2020: Ja, "auf Managerebene" stimmt das wohl. Aber will und vor allen Dingen kann man das langfristig machen oder ist da nicht eher "up or out" angesagt?? ...

2 Kommentare

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WiWi Gast

Sofern du Abi hast kannst du dich zZt in Hagen für das Sommersemester 2021 einschreiben. Studiengang dann vermutlich Wirtschaftsinformatik, als eins der Wahlfächer Digitale Transformation. Bei VZ wärs ...

1 Kommentare

Praktikum und Kurzarbeit

Fernuni

Guten Tag. Ich bin im Moment Teilzeit beschäftigt und bekomme Kurzarbeitgeld. Da ich mit meinem Studium fertig bin und Berufseinstieg sich als schwierig gestaltet, bin ich am überlegen Praktikum ab ...

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