Ohne Witz du plapperst so viel falsches Zeug. Wenn du dich nicht mit der Bilanzierung von derivativen FI auskennst, dann schreib doch einfach nicht dazu in einer Fachdiskussion. Dir haben neben mir jetzt schon 3 Leute gesagt, dass du falsch liegst.
Schon allein, dass du felsenfest davon überzeugt bist, dass derivative FI keine schwebenden Geschäfte sind, weil es per Definition keine abgeschlossenen Geschäfte sind und deshalb auch keine Prämie oder Sicherungsleistung gezahlt sein kann, zeigt einfach nur dass du weder inhaltlich begreifst was Derivate sind noch dass du dich mit Bilanzierung auskennst, die über gelernte FH-Definitionen rausgeht.
Hab auch keine Lust mehr weiter dir zu antworten. Schon alleine eine einfache Google-Suche zu dem Thema liefert die oben aufgeführten Resultate.
Fakt ist:
Derivate sind handelsrechtlich nicht bilanzierungsfähig und gelten als schwebende Geschäfte, sodass nur Verluste durch Bildung einer Drohverkustrückstellung gezeigt werden. Eine Ausnahme bildet §254 was die Bildung von Bewertungseinheiten regelt (hedging). Erhaltene Optionsprämen und geleistete Optionsprämen werden bilanziert, weil sie die Kriterien der Bilanzierungsfähigkeit (anders als das eigentliche Derivat) erfüllen. Das gleiche trifft auf die initial Margin zu, die wie eine Forderung später wieder ausgebucht werden kann.
Und jetzt komm mir nicht mit irgendwelchen Skript-Definitionen, die konkret auf den Sachverhalt nicht anwendbar sind.
WiWi Gast schrieb am 25.01.2020:
Was sollen überhaupt "derivative FI" sein. So etwas gibt es doch gar nicht. Aber ich kann es mir schon denken was Du meint. Du solltest dich zum anderen mal informieren, was schwebende Geschäfte überhaupt sind. "schwebend" bedeutet nämlich, dass das Geschäft noch gar nicht abgeschlossen ist. Wenn das Geschäft aber noch nicht abgeschlossen ist, dann gibt es auch KEINE "Optionsprämie" oder "Margin", logisch oder ?!
Sieh Dir mal den § 285 HGB an.
Zum anderen solltest Du dich mal mit dem § 266 HGB vertraut machen. Dort findest Du den Bilanzaufbau bzw. entsprende Konten. Unter dem Anlagevermögen und Umlauvermögen das Konto "Wertpapiere".
Wenn Du jetzt immer noch der Meinung bist, es müsste keine Buchung erfolgen, dann mach dich mal dem dem § 283b StGB vertraut.
WiWi Gast schrieb am 25.01.2020:
Ja tun sie. Sie besagen zB dass schwebende Geschäfte also derivative FI nicht zu bilanzieren sind und damit nur die Optionspräme und initial Margin. Also genau das was geschrieben wurde.
Hat schon seinen Grund warum du nur plakativ irgendwas schreibst, ohne ins Detail gehen zu können. Hau doch mal raus, was falsches geschrieben wurde oben?
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