Hat der Prof einen Fehler gemacht? | Ordentliche Kapitalerhöhung
Hallo miteinander, ich befinde mich aktuell in der Vorbereitung für die Prüfung und bin aktuell dabei, Altklausuren zu rechnen. Bei dieser Aufgabe geht es um eine ordentliche Kapitalerhöhung bei einer AG.
Die Stuttgarter Autoblech AG plant eine Kapitalerhöhung. Die jungen Aktien sollen in jeglicher Hinsicht wie die alten Aktien ausgestattet sein. Der Nennwert der Aktie beträgt 5 €, zurzeit liegt der
Börsenkurs bei 13,50 €. Das gezeichnete Kapital beträgt 15 Mio. €.
Die AG braucht für eine neue Investition 5 Mio. €, die vollständig inklusive Agio durch die Kapitalerhöhung eigenfinanziert werden soll. Der Emissionskurs der jungen Aktien soll bei 10 € liegen.
Fragen zur Kapitalerhöhung der Autoblech AG:
Wie hoch ist das Bezugsverhältnis?
Ich hätte gesagt: BZV=Anzahl alter Aktien/ Anzahl neuer Aktien
Der Nennwert je Aktie liegt bei 5€ (für alt und neue Aktie). Bei einem gezeichneten Kapital von 15 Mio. € entspricht dies 3 Millionen alte Aktien.
Grudkapital soll um 5 Mio erhöht werden --> also eine Millionen neue Aktien
Ergebnis: Somit BZV von 3 zu 1
--> Der Prof meinte aber als er die Klausur besprochen hat 6 zu 1
Hab ich ein Denkfehler?
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