Externes Rechnungswesen...Hilfe!
Hallo Leute,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen, dass was ich hier zu lösen beabsichtige ist keine Hausaufgabe oder ähnliches (gibt es auf der Uni eh nicht).
Ich versuche nur diese Aufgabe zu verstehen und zu lösen, aber komm nicht drauf. Kann einer von euch wenigstens ein Denkanstoß geben?
Also die Aufgabe lautet:
Der bei der Software-Entwicklungs-AG in der Forschungs- und Entwicklungsabteilung beschäftigte Diplom-Ingenieur Bauer hat während seiner regulären Arbeitszeit ein neuartiges Computerprogramm entwickelt, das ausschließlich zur Optimierung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit eingesetzt werden kann. Die Entwicklungskosten betrugen TDM 30, der Verkehrswert des Computerprogramms beträgt TDM 100.
a) Führt der Vorgang bei der Software-Entwicklungs-AG zu einem bilanzierungspflichtigen Vorgang, wenn die Gesellschaft die Software dauerhaft und nur für ihren eigenen Konzern einzusetzen beabsichtigt?
b) Wurde sich ein Unterschied zu a) ergeben, wenn Bauer die Entwicklung während seiner Freizeit gemacht hat und er entsprechend der Verordnung für Arbeitnehmererfindung einen Betrag von TDM 100 von der AG erhält?
c) Würde sich ein Unterschied zu a) ergeben, wenn die AG die Entwicklung vornehmen ließ, um das Programm im Rahmen ihrer originären Geschäftstätigkeit zu veräußern?
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