WiWi Gast schrieb am 21.04.2023:
Jede GmbH muss im Bundesanzeiger veröffentlichen und zwar ohne Ausnahme.
Das ist falsch.
Lies hierzu den § 326 Abs. 2 HGB:
(2) Auf Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) ist § 325 Absatz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die gesetzlichen Vertreter nur die Bilanz zu übermitteln haben und dabei die Einstellung in das Unternehmensregister durch dauerhafte Hinterlegung verlangen können. Kleinstkapitalgesellschaften dürfen von dem in Satz 1 geregelten Recht nur Gebrauch machen, wenn sie gegenüber der das Unternehmensregister führenden Stelle mitteilen, dass sie zwei der drei in § 267a Absatz 1 genannten Merkmale für die nach § 267 Absatz 4 maßgeblichen Abschlussstichtage nicht überschreiten.
Also nein, nicht jede HGB veröffentlicht, Kleinstgesellschaften hinterlegen ggf. nur.
Im Unternehmensregister habe ich eine veröffentlichung eines jahresabschlusses gefunden. Den kann man aber nicht einfach so einsehen sondern man muss sich registrieren und den für 1€?? kaufen?
Dies deutet drauf hin, dass eben eine solche Hinterlegung erfolgt ist.
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