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EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 11.08.2023:

  1. sind die Maßstäbe in dieser Diskussion komplett quer,

  2. ist ein Arbeitsplatz mehr als Geld.

Ich bin wesentlich zufriedener als vorher, aber vielleicht musste ich auch erstmal

Alleine schon die Tatsache, dass ich im Führerstand meine Ruhe habe und Vorgesetze grundsätzlich nur per Mail und Telefon kenne, außer ich entscheide mich mal dazu im Büro vorbei zu kommen, ist so unendlich viel wert. Ich muss mich nicht mit Kunden auseinander setzen, wenn ich nicht will. Das ist so dermaßen chillig, ich freue mich jeden Tag auf die Arbeit.

Sehr schön! Endlich mal jemand der glücklich ist!

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Okay, Boomer.

Zu 1.: Das Durchschnittseinkommen in Deutschland liegt bei 48k pro Jahr oder bei rund 4k pro Monat. Das Durchschnittseinkommen bei der DB liegt bei 3k pro Monat.
Aber erzähl gerne weiter Märchen und dass man ja nicht rumjammern soll. Berechtigte Forderungen zu stellen, hat nichts mit rumjammern zu tun, diese Erkenntnis sollte sich langsam mal auch in Deutschland rumsprechen.

WiWi Gast schrieb am 11.08.2023:

  1. sind die Maßstäbe in dieser Diskussion komplett quer, bitte googlet mal eine konkrete Aufschlüsselung der Einkommensgruppen in Deutschland oder anderen Industrieländern und ihr seht, dass Eisenbahner im Betriebsdienst gut im Mittelfeld sind, vom Vergleich mit Schwellen- und Entwicklungsländern rede ich ja gar nicht, Jammern auf hohem Niveau und warum einen Familienmitglieder angeblich bemitleiden, wenn ich sowas schon lese...

  2. ist ein Arbeitsplatz mehr als Geld. Ich bin eigentlich Jurist, habe 3x soviel verdient als jetzt als Tf nach meiner Umschulung, aber hatte quasi kein Leben und einen Stresslevel den ich nicht bis zur Rente ausgehalten hätte, ohne Herzinfarkt. Ich musste raus aus dem Akademiker-Hamsterrad. Wenn ich mal ganz ehrlich bin mache ich jetzt als Tf nicht viel mehr als dem Zug beim Fahren zuzuschauen und dabei wachsam zu sein. Die größte Anstrengung während eines normalen Dienstes ist es auch nicht vor lauter "nichts tun" die Aufmerksamkeit zu verlieren. Solange keine besonderen Vorkommnisse sind werde ich quasi für das Herumsitzen bezahlt, im Dienstplan ist für jeden Handgriff zwischen den Fahrten reichlich Zeit eingeplant und der Zusammenhalt zwischen den Kollegen ist gut, man hat immer Zeit für ein Schwätzchen unter Kollegen wenn man sich trifft, usw. Und ja, es gibt reichlich Eisenbahn-Romantik wenn man ein Auge für die Natur und Landschaften, unterschiedliches Wetter und Jahreszeiten hat. Ich werde dafür bezahlt durch die Landschaft zu fahren und sie zu betrachten. Herrlich. Ich weiss, dass manche meiner Kollegen dafür komplett blind sind, ich bin davon immer wieder neu begeistert.

Ich bin wesentlich zufriedener als vorher, aber vielleicht musste ich auch erstmal woanders reinschnuppern um das zu merken, zumal ich mich bewusst dafür entschieden habe. Mancher Kollege, der nach der Schule irgendwie zur Bahn gekommen ist, vielleicht einfach nur weil das die erste Firma war die eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz beantwortet hat, ist doch sehr klagsam und fühlt sich ständig zurückgesetzt, hat noch nie was anderes gesehen und weiss daher gar nicht wie gut er es hat, dass andere Berufe nicht nur mit mehr Entgelt (und tbh mit höherer Qualifikation, die man erstmal erreichen muss) verbunden sind, sondern mit viel mehr Arbeitsdichte, Druck, anstrengendem Sozialverhalten...

Alleine schon die Tatsache, dass ich im Führerstand meine Ruhe habe und Vorgesetze grundsätzlich nur per Mail und Telefon kenne, außer ich entscheide mich mal dazu im Büro vorbei zu kommen, ist so unendlich viel wert. Ich muss mich nicht mit Kunden auseinander setzen, wenn ich nicht will. Das ist so dermaßen chillig, ich freue mich jeden Tag auf die Arbeit.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 11.08.2023:

  1. sind die Maßstäbe in dieser Diskussion komplett quer, bitte googlet mal eine konkrete Aufschlüsselung der Einkommensgruppen in Deutschland oder anderen Industrieländern und ihr seht, dass Eisenbahner im Betriebsdienst gut im Mittelfeld sind, vom Vergleich mit Schwellen- und Entwicklungsländern rede ich ja gar nicht, Jammern auf hohem Niveau und warum einen Familienmitglieder angeblich bemitleiden, wenn ich sowas schon lese...

  2. ist ein Arbeitsplatz mehr als Geld. Ich bin eigentlich Jurist, habe 3x soviel verdient als jetzt als Tf nach meiner Umschulung, aber hatte quasi kein Leben und einen Stresslevel den ich nicht bis zur Rente ausgehalten hätte, ohne Herzinfarkt. Ich musste raus aus dem Akademiker-Hamsterrad. Wenn ich mal ganz ehrlich bin mache ich jetzt als Tf nicht viel mehr als dem Zug beim Fahren zuzuschauen und dabei wachsam zu sein. Die größte Anstrengung während eines normalen Dienstes ist es auch nicht vor lauter "nichts tun" die Aufmerksamkeit zu verlieren. Solange keine besonderen Vorkommnisse sind werde ich quasi für das Herumsitzen bezahlt, im Dienstplan ist für jeden Handgriff zwischen den Fahrten reichlich Zeit eingeplant und der Zusammenhalt zwischen den Kollegen ist gut, man hat immer Zeit für ein Schwätzchen unter Kollegen wenn man sich trifft, usw. Und ja, es gibt reichlich Eisenbahn-Romantik wenn man ein Auge für die Natur und Landschaften, unterschiedliches Wetter und Jahreszeiten hat. Ich werde dafür bezahlt durch die Landschaft zu fahren und sie zu betrachten. Herrlich. Ich weiss, dass manche meiner Kollegen dafür komplett blind sind, ich bin davon immer wieder neu begeistert.

Ich bin wesentlich zufriedener als vorher, aber vielleicht musste ich auch erstmal woanders reinschnuppern um das zu merken, zumal ich mich bewusst dafür entschieden habe. Mancher Kollege, der nach der Schule irgendwie zur Bahn gekommen ist, vielleicht einfach nur weil das die erste Firma war die eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz beantwortet hat, ist doch sehr klagsam und fühlt sich ständig zurückgesetzt, hat noch nie was anderes gesehen und weiss daher gar nicht wie gut er es hat, dass andere Berufe nicht nur mit mehr Entgelt (und tbh mit höherer Qualifikation, die man erstmal erreichen muss) verbunden sind, sondern mit viel mehr Arbeitsdichte, Druck, anstrengendem Sozialverhalten...

Alleine schon die Tatsache, dass ich im Führerstand meine Ruhe habe und Vorgesetze grundsätzlich nur per Mail und Telefon kenne, außer ich entscheide mich mal dazu im Büro vorbei zu kommen, ist so unendlich viel wert. Ich muss mich nicht mit Kunden auseinander setzen, wenn ich nicht will. Das ist so dermaßen chillig, ich freue mich jeden Tag auf die Arbeit.

Ich gehe jede Wette ein,das sie noch nicht lange bei der Bahn arbeiten.Außerdem unterstelle ich jetzt mal,das sie als Jurist wohl nichts getaugt haben.
Ich bin ebenfalls TF im Nahverkehr und man muss sich mit Kunden auseinandersetzen,ob man will oder nicht,außer bei Cargo.
Sie arbeiten wahrscheinlich auch noch nicht lange Schicht,denn die Arbeitszeiten machen mich zb von Jahr zu Jahr mehr kaputt.
Und der einstige Traumberuf Lokführer wurde und wird von den Begleiterscheinungen immer mehr zum Fiasko.
Marode Infrastruktur,ahnungslose Vorgesetzte,planungslose Disponenten usw usw.
In diesem Sinne weiterhin frohes Arbeiten

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Ich lese seit einigen Wochen hier im Chat und auch bei der Tarifverhandlungs-Seite auf DB-Planet mit. Nun schrieb ein Mitarbeiter dort, dass in den 140 Seiten steht, dass die DB Netz AG nach der Annahme des Schlichterspruchs 42 Stunden pro Woche arbeiten soll. Davon habe ich aber in den 140 Seiten nichts gelesen. Oder habe ich da etwas übersehen? Hat einer von Euch diese Info in den 140 Seiten gefunden? Das wäre ja ein noch größerer Grund für viele Leute bei DB Netz, den Schlichterspruch abzulehnen.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Ich muss sagen, dass ich das Gesamtvolumen der Einigung auch gar nicht so übel finde.

Die späte Zahlung (Dez) und Staffelung, gepaart mit dem bewussten Hinhalten der DB, stößt mir jedoch sehr sauer auf.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 11.08.2023:

  1. sind die Maßstäbe in dieser Diskussion komplett quer, bitte googlet mal eine konkrete Aufschlüsselung der Einkommensgruppen in Deutschland oder anderen Industrieländern und ihr seht, dass Eisenbahner im Betriebsdienst gut im Mittelfeld sind, vom Vergleich mit Schwellen- und Entwicklungsländern rede ich ja gar nicht, Jammern auf hohem Niveau und warum einen Familienmitglieder angeblich bemitleiden, wenn ich sowas schon lese...

  2. ist ein Arbeitsplatz mehr als Geld. Ich bin eigentlich Jurist, habe 3x soviel verdient als jetzt als Tf nach meiner Umschulung, aber hatte quasi kein Leben und einen Stresslevel den ich nicht bis zur Rente ausgehalten hätte, ohne Herzinfarkt. Ich musste raus aus dem Akademiker-Hamsterrad. Wenn ich mal ganz ehrlich bin mache ich jetzt als Tf nicht viel mehr als dem Zug beim Fahren zuzuschauen und dabei wachsam zu sein. Die größte Anstrengung während eines normalen Dienstes ist es auch nicht vor lauter "nichts tun" die Aufmerksamkeit zu verlieren. Solange keine besonderen Vorkommnisse sind werde ich quasi für das Herumsitzen bezahlt, im Dienstplan ist für jeden Handgriff zwischen den Fahrten reichlich Zeit eingeplant und der Zusammenhalt zwischen den Kollegen ist gut, man hat immer Zeit für ein Schwätzchen unter Kollegen wenn man sich trifft, usw. Und ja, es gibt reichlich Eisenbahn-Romantik wenn man ein Auge für die Natur und Landschaften, unterschiedliches Wetter und Jahreszeiten hat. Ich werde dafür bezahlt durch die Landschaft zu fahren und sie zu betrachten. Herrlich. Ich weiss, dass manche meiner Kollegen dafür komplett blind sind, ich bin davon immer wieder neu begeistert.

Ich bin wesentlich zufriedener als vorher, aber vielleicht musste ich auch erstmal woanders reinschnuppern um das zu merken, zumal ich mich bewusst dafür entschieden habe. Mancher Kollege, der nach der Schule irgendwie zur Bahn gekommen ist, vielleicht einfach nur weil das die erste Firma war die eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz beantwortet hat, ist doch sehr klagsam und fühlt sich ständig zurückgesetzt, hat noch nie was anderes gesehen und weiss daher gar nicht wie gut er es hat, dass andere Berufe nicht nur mit mehr Entgelt (und tbh mit höherer Qualifikation, die man erstmal erreichen muss) verbunden sind, sondern mit viel mehr Arbeitsdichte, Druck, anstrengendem Sozialverhalten...

Alleine schon die Tatsache, dass ich im Führerstand meine Ruhe habe und Vorgesetze grundsätzlich nur per Mail und Telefon kenne, außer ich entscheide mich mal dazu im Büro vorbei zu kommen, ist so unendlich viel wert. Ich muss mich nicht mit Kunden auseinander setzen, wenn ich nicht will. Das ist so dermaßen chillig, ich freue mich jeden Tag auf die Arbeit.

Ich gehe jede Wette ein,das sie noch nicht lange bei der Bahn arbeiten.Außerdem unterstelle ich jetzt mal,das sie als Jurist wohl nichts getaugt haben.
Ich bin ebenfalls TF im Nahverkehr und man muss sich mit Kunden auseinandersetzen,ob man will oder nicht,außer bei Cargo.
Sie arbeiten wahrscheinlich auch noch nicht lange Schicht,denn die Arbeitszeiten machen mich zb von Jahr zu Jahr mehr kaputt.
Und der einstige Traumberuf Lokführer wurde und wird von den Begleiterscheinungen immer mehr zum Fiasko.
Marode Infrastruktur,ahnungslose Vorgesetzte,planungslose Disponenten usw usw.
In diesem Sinne weiterhin frohes Arbeiten

Ich würde eher auf einen bahnfremden Troll tippen ;)

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 11.08.2023:

Ich lese seit einigen Wochen hier im Chat und auch bei der Tarifverhandlungs-Seite auf DB-Planet mit. Nun schrieb ein Mitarbeiter dort, dass in den 140 Seiten steht, dass die DB Netz AG nach der Annahme des Schlichterspruchs 42 Stunden pro Woche arbeiten soll. Davon habe ich aber in den 140 Seiten nichts gelesen. Oder habe ich da etwas übersehen? Hat einer von Euch diese Info in den 140 Seiten gefunden? Das wäre ja ein noch größerer Grund für viele Leute bei DB Netz, den Schlichterspruch abzulehnen.

Nur in der Bussparte soll eine Stunde länger gearbeitet werden, weil man damit rechnet, da jetzt kommunale Anbieter besser als die DB Bus zahlen, dass ein 1/5 der Belegschaft in 2024 abwandern wird.

Im gesanten DB Konzern ist nur angedacht, ab 2025 das 12er-Wahlurlaubstagemodell zu streichen und maximal noch das 6er-Wahlurlaubsmodell zu erlauben, um den Personalengpässen Herr zu werden.

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D-Boy

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Hier aus einem FAQ der EVG zum Schlichtungsergebnis (sollte bei euch auch im Mailfach liegen?):

Wann wird die Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt?

Die Auszahlung der 2.850 Euro als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie erfolgt im Oktober 2023. Dabei gilt eine Stichtagsregelung: Der Mitarbeitende muss am 25. Oktober in einem aktiven Arbeitsverhältnis stehen. Geht er vorher in Rente, wird diese Prämie nicht mehr ausgezahlt.

Ich war in den vergangenen Monaten krank, bekomme auch ich die Inflationsausgleichsprämie?

Inflationsausgleichsprämien sind nach den entsprechenden Gesetzen eine Leistung für besondere Belastungen während der hohen Inflation. Voraussetzung für die Leistung ist, dass man auch gearbeitet hat. Für Monate ohne Entgeltbezug wird die Inflationsausgleichsprämie insofern gekürzt. Für die Zahlung im Oktober heißt das: Für jeden vollen Monat ohne Entgelt wird die IAP um 310 Euro gekürzt. Das gilt auch für Krankheits-Monate nach dem Auslaufen der Entgeltfortzahlung.

Wenn ich seit über einem Monat krank aber noch in der Entgeltfortzahlung bin, bekomme ich dann auch den einen Monat gekürzt?

Die Kürzung erfolgt nur für jeden vollen Monat, in dem man ohne Entgelt war. Wenn ich am Anfang des Monats noch eine Entgeltfortzahlung bekommen habe und dann Krankengeld erhalten habe, aber vor Monatsende die Arbeit wieder aufgenommen habe, war ich jeweils keinen vollen Monat ohne Entgelt und erhalte daher die Inflationsausgleichsprämie.
Die vollen Monate im Krankengeldbezug werden aber gekürzt.

Eine Sache fand ich jedoch merkwürdig:

Ist die Inflationsausgleichsprämie steuerfrei?

Die Inflationsausgleichsprämie ist steuer- und auch „beitragsfrei“.
Anders als ansonsten im Steuerrecht üblich, wird allerdings nicht nur das jeweilige Jahr betrachtet, sondern der gesamte Zeitraum, in dem Zahlungen geleistet wurden. Wenn z. B. eine Kollegin oder ein Kollege schon bei einem anderen Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie erhalten hat und dann zur Bahn gewechselt ist, muss alles oberhalb von insgesamt 3.000 Euro versteuert und verbeitragt werden. Das gilt auch für mehrere Zahlungen in einem Unternehmen, die in Summe 3.000 Euro übersteigen. Auch hier muss der Betrag oberhalb der Freigrenze versteuert werden.

Meines Wissens nach ist es absolut möglich, die IAP jetzt auch wieder steuerfrei zu bekommen, wenn man sie vorher bei einem anderen Arbeitgeber (Nicht-DB) auch schon mal erhalten hat.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 11.08.2023:

Ich lese seit einigen Wochen hier im Chat und auch bei der Tarifverhandlungs-Seite auf DB-Planet mit. Nun schrieb ein Mitarbeiter dort, dass in den 140 Seiten steht, dass die DB Netz AG nach der Annahme des Schlichterspruchs 42 Stunden pro Woche arbeiten soll. Davon habe ich aber in den 140 Seiten nichts gelesen. Oder habe ich da etwas übersehen? Hat einer von Euch diese Info in den 140 Seiten gefunden? Das wäre ja ein noch größerer Grund für viele Leute bei DB Netz, den Schlichterspruch abzulehnen.

Nur in der Bussparte soll eine Stunde länger gearbeitet werden, weil man damit rechnet, da jetzt kommunale Anbieter besser als die DB Bus zahlen, dass ein 1/5 der Belegschaft in 2024 abwandern wird.

Im gesanten DB Konzern ist nur angedacht, ab 2025 das 12er-Wahlurlaubstagemodell zu streichen und maximal noch das 6er-Wahlurlaubsmodell zu erlauben, um den Personalengpässen Herr zu werden.

Wo steht das, mit Streichung des 12er Modells? Was passiert mit denen die es zu dem Zeitpunkt haben? Bestandschutz oder zurückstufung aufs 6er?

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Wo steht das in der Vereinbarung, dass das Wahlmodell ab 2025 teilweise abgeschafft werden soll? DB hat doch jetzt schon versucht, das Wahlmodell komplett abzuschaffen, hat es aber nicht geschafft. Ich vermute aber mal, dass DB das nun bei jeder Verhandlung als Druckmittel einsetzen wird und das Wahlmodell nur dann erhalten bleibt, wenn die EVG andere Kröten schluckt. Diesmal wurden ja schon Stück für Stück andere Dinge abgeschafft. In den nächsten Jahren werden nach und nach in der Vergangenheit erkämpfte Dinge langsam aber sicher wieder abgeschafft. Traurig.

WiWi Gast schrieb am 11.08.2023:

Ich lese seit einigen Wochen hier im Chat und auch bei der Tarifverhandlungs-Seite auf DB-Planet mit. Nun schrieb ein Mitarbeiter dort, dass in den 140 Seiten steht, dass die DB Netz AG nach der Annahme des Schlichterspruchs 42 Stunden pro Woche arbeiten soll. Davon habe ich aber in den 140 Seiten nichts gelesen. Oder habe ich da etwas übersehen? Hat einer von Euch diese Info in den 140 Seiten gefunden? Das wäre ja ein noch größerer Grund für viele Leute bei DB Netz, den Schlichterspruch abzulehnen.

Nur in der Bussparte soll eine Stunde länger gearbeitet werden, weil man damit rechnet, da jetzt kommunale Anbieter besser als die DB Bus zahlen, dass ein 1/5 der Belegschaft in 2024 abwandern wird.

Im gesanten DB Konzern ist nur angedacht, ab 2025 das 12er-Wahlurlaubstagemodell zu streichen und maximal noch das 6er-Wahlurlaubsmodell zu erlauben, um den Personalengpässen Herr zu werden.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 11.08.2023:

  1. sind die Maßstäbe in dieser Diskussion komplett quer, bitte googlet mal eine konkrete Aufschlüsselung der Einkommensgruppen in Deutschland oder anderen Industrieländern und ihr seht, dass Eisenbahner im Betriebsdienst gut im Mittelfeld sind, vom Vergleich mit Schwellen- und Entwicklungsländern rede ich ja gar nicht, Jammern auf hohem Niveau und warum einen Familienmitglieder angeblich bemitleiden, wenn ich sowas schon lese...

  2. ist ein Arbeitsplatz mehr als Geld. Ich bin eigentlich Jurist, habe 3x soviel verdient als jetzt als Tf nach meiner Umschulung, aber hatte quasi kein Leben und einen Stresslevel den ich nicht bis zur Rente ausgehalten hätte, ohne Herzinfarkt. Ich musste raus aus dem Akademiker-Hamsterrad. Wenn ich mal ganz ehrlich bin mache ich jetzt als Tf nicht viel mehr als dem Zug beim Fahren zuzuschauen und dabei wachsam zu sein. Die größte Anstrengung während eines normalen Dienstes ist es auch nicht vor lauter "nichts tun" die Aufmerksamkeit zu verlieren. Solange keine besonderen Vorkommnisse sind werde ich quasi für das Herumsitzen bezahlt, im Dienstplan ist für jeden Handgriff zwischen den Fahrten reichlich Zeit eingeplant und der Zusammenhalt zwischen den Kollegen ist gut, man hat immer Zeit für ein Schwätzchen unter Kollegen wenn man sich trifft, usw. Und ja, es gibt reichlich Eisenbahn-Romantik wenn man ein Auge für die Natur und Landschaften, unterschiedliches Wetter und Jahreszeiten hat. Ich werde dafür bezahlt durch die Landschaft zu fahren und sie zu betrachten. Herrlich. Ich weiss, dass manche meiner Kollegen dafür komplett blind sind, ich bin davon immer wieder neu begeistert.

Ich bin wesentlich zufriedener als vorher, aber vielleicht musste ich auch erstmal woanders reinschnuppern um das zu merken, zumal ich mich bewusst dafür entschieden habe. Mancher Kollege, der nach der Schule irgendwie zur Bahn gekommen ist, vielleicht einfach nur weil das die erste Firma war die eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz beantwortet hat, ist doch sehr klagsam und fühlt sich ständig zurückgesetzt, hat noch nie was anderes gesehen und weiss daher gar nicht wie gut er es hat, dass andere Berufe nicht nur mit mehr Entgelt (und tbh mit höherer Qualifikation, die man erstmal erreichen muss) verbunden sind, sondern mit viel mehr Arbeitsdichte, Druck, anstrengendem Sozialverhalten...

Alleine schon die Tatsache, dass ich im Führerstand meine Ruhe habe und Vorgesetze grundsätzlich nur per Mail und Telefon kenne, außer ich entscheide mich mal dazu im Büro vorbei zu kommen, ist so unendlich viel wert. Ich muss mich nicht mit Kunden auseinander setzen, wenn ich nicht will. Das ist so dermaßen chillig, ich freue mich jeden Tag auf die Arbeit.

Dann kannst du ja zu uns in den Osten kommen. Jede Woche einen Doppeldienst(Hotelschichten), jede 2. Schicht über 12 Stunden und fast jedes Wochenende 1Tag arbeiten. Haben wir keine Familie? Und das soll noch mehr werden nach dieser Schlichtung und ausgebaut werden. Betrifft dann nicht nur Cargo und teilweise den Fernverkehr, sondern alle Lokführer der DB. Ich glaube das wirst du dann nicht mehr so schön finden und zu guter letzt sollten noch die Wertigkeit der Lohngruppen heruntergestuft werden.

Die DB und die Privaten finden jetzt schon keinen Nachwuchs im operativen Bereich weil er jetzt schon zu schlecht Bezahlt wird. Ob Fdl, Rangierer, Lokführer usw und wenn da keiner mehr ist, woher soll dann das Geld für die Verwaltung kommen? Ohne diese Leute funktioniert Bahn eben nicht. Also schaut alle mal über den eigenen Tellerrand. Wir alle haben es verdient gerecht bezahlt zu werden egal ob im Büro oder operativen Bereich.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 11.08.2023:

Wo steht das in der Vereinbarung, dass das Wahlmodell ab 2025 teilweise abgeschafft werden soll? DB hat doch jetzt schon versucht, das Wahlmodell komplett abzuschaffen, hat es aber nicht geschafft. Ich vermute aber mal, dass DB das nun bei jeder Verhandlung als Druckmittel einsetzen wird und das Wahlmodell nur dann erhalten bleibt, wenn die EVG andere Kröten schluckt. Diesmal wurden ja schon Stück für Stück andere Dinge abgeschafft. In den nächsten Jahren werden nach und nach in der Vergangenheit erkämpfte Dinge langsam aber sicher wieder abgeschafft. Traurig.

Ich lese seit einigen Wochen hier im Chat und auch bei der Tarifverhandlungs-Seite auf DB-Planet mit. Nun schrieb ein Mitarbeiter dort, dass in den 140 Seiten steht, dass die DB Netz AG nach der Annahme des Schlichterspruchs 42 Stunden pro Woche arbeiten soll. Davon habe ich aber in den 140 Seiten nichts gelesen. Oder habe ich da etwas übersehen? Hat einer von Euch diese Info in den 140 Seiten gefunden? Das wäre ja ein noch größerer Grund für viele Leute bei DB Netz, den Schlichterspruch abzulehnen.

Nur in der Bussparte soll eine Stunde länger gearbeitet werden, weil man damit rechnet, da jetzt kommunale Anbieter besser als die DB Bus zahlen, dass ein 1/5 der Belegschaft in 2024 abwandern wird.

Im gesanten DB Konzern ist nur angedacht, ab 2025 das 12er-Wahlurlaubstagemodell zu streichen und maximal noch das 6er-Wahlurlaubsmodell zu erlauben, um den Personalengpässen Herr zu werden.

Macht es dann Sinn, das 12er Modell für 2024 zu wählen, damit man das sicher hat. Oder kann man das 12er-Modell auch weggenommen bekommen in 2025. Der zusätzliche Urlaub ist eine der wenigen positiven Aspekte bei der DB. Ich hoffe die evg kämpft bei der nächsten Tarifverhandlung dafür

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 11.08.2023:

Wo steht das in der Vereinbarung, dass das Wahlmodell ab 2025 teilweise abgeschafft werden soll? DB hat doch jetzt schon versucht, das Wahlmodell komplett abzuschaffen, hat es aber nicht geschafft. Ich vermute aber mal, dass DB das nun bei jeder Verhandlung als Druckmittel einsetzen wird und das Wahlmodell nur dann erhalten bleibt, wenn die EVG andere Kröten schluckt. Diesmal wurden ja schon Stück für Stück andere Dinge abgeschafft. In den nächsten Jahren werden nach und nach in der Vergangenheit erkämpfte Dinge langsam aber sicher wieder abgeschafft. Traurig.

Ich lese seit einigen Wochen hier im Chat und auch bei der Tarifverhandlungs-Seite auf DB-Planet mit. Nun schrieb ein Mitarbeiter dort, dass in den 140 Seiten steht, dass die DB Netz AG nach der Annahme des Schlichterspruchs 42 Stunden pro Woche arbeiten soll. Davon habe ich aber in den 140 Seiten nichts gelesen. Oder habe ich da etwas übersehen? Hat einer von Euch diese Info in den 140 Seiten gefunden? Das wäre ja ein noch größerer Grund für viele Leute bei DB Netz, den Schlichterspruch abzulehnen.

Nur in der Bussparte soll eine Stunde länger gearbeitet werden, weil man damit rechnet, da jetzt kommunale Anbieter besser als die DB Bus zahlen, dass ein 1/5 der Belegschaft in 2024 abwandern wird.

Im gesanten DB Konzern ist nur angedacht, ab 2025 das 12er-Wahlurlaubstagemodell zu streichen und maximal noch das 6er-Wahlurlaubsmodell zu erlauben, um den Personalengpässen Herr zu werden.

Macht es dann Sinn, das 12er Modell für 2024 zu wählen, damit man das sicher hat. Oder kann man das 12er-Modell auch weggenommen bekommen in 2025. Der zusätzliche Urlaub ist eine der wenigen positiven Aspekte bei der DB. Ich hoffe die evg kämpft bei der nächsten Tarifverhandlung dafür

Im Tarifvertrag von 2025 könnten alle Möglichkeiten vereinbart werden:

  • alles bleibt, wie es ist
  • wer vor einem Stichtag bei der DB angefangen hat, darf es weiterhin auf Wunsch wählen (Besitzstand Variante 1)
  • wer es zu einem Stichtag gewählt hatte, darf es behalten. Wer es einmal abwählt, bekommt es nicht mehr wieder. (Besitzstand Variante 2)
  • es wird für alle abgeschafft

und sicher noch einige kreative Ideen mehr.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Kann dir aktuell niemand sagen. DB kann das Wahlmodell auch als Druckmittel nutzen, wie z.B. : Wir bieten statt 5% mehr Lohn nur 2% mehr bei 24 Monaten, dafür bleibt das Wahlmodell.

WiWi Gast schrieb am 11.08.2023:

Wo steht das in der Vereinbarung, dass das Wahlmodell ab 2025 teilweise abgeschafft werden soll? DB hat doch jetzt schon versucht, das Wahlmodell komplett abzuschaffen, hat es aber nicht geschafft. Ich vermute aber mal, dass DB das nun bei jeder Verhandlung als Druckmittel einsetzen wird und das Wahlmodell nur dann erhalten bleibt, wenn die EVG andere Kröten schluckt. Diesmal wurden ja schon Stück für Stück andere Dinge abgeschafft. In den nächsten Jahren werden nach und nach in der Vergangenheit erkämpfte Dinge langsam aber sicher wieder abgeschafft. Traurig.

Ich lese seit einigen Wochen hier im Chat und auch bei der Tarifverhandlungs-Seite auf DB-Planet mit. Nun schrieb ein Mitarbeiter dort, dass in den 140 Seiten steht, dass die DB Netz AG nach der Annahme des Schlichterspruchs 42 Stunden pro Woche arbeiten soll. Davon habe ich aber in den 140 Seiten nichts gelesen. Oder habe ich da etwas übersehen? Hat einer von Euch diese Info in den 140 Seiten gefunden? Das wäre ja ein noch größerer Grund für viele Leute bei DB Netz, den Schlichterspruch abzulehnen.

Nur in der Bussparte soll eine Stunde länger gearbeitet werden, weil man damit rechnet, da jetzt kommunale Anbieter besser als die DB Bus zahlen, dass ein 1/5 der Belegschaft in 2024 abwandern wird.

Im gesanten DB Konzern ist nur angedacht, ab 2025 das 12er-Wahlurlaubstagemodell zu streichen und maximal noch das 6er-Wahlurlaubsmodell zu erlauben, um den Personalengpässen Herr zu werden.

Macht es dann Sinn, das 12er Modell für 2024 zu wählen, damit man das sicher hat. Oder kann man das 12er-Modell auch weggenommen bekommen in 2025. Der zusätzliche Urlaub ist eine der wenigen positiven Aspekte bei der DB. Ich hoffe die evg kämpft bei der nächsten Tarifverhandlung dafür

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Und sollte es für alle abgeschafft werden,kann DB es ja als Lohnerhöhung verkaufen, man bekommt dann ja 5,2% mehr Geld 😉 ohne die 42 Urlaubstage ertrage ich es nicht bei der DB,entweder kündigen oder halt zusätzlich 12 Tage krank im Jahr.

WiWi Gast schrieb am 11.08.2023:

Wo steht das in der Vereinbarung, dass das Wahlmodell ab 2025 teilweise abgeschafft werden soll? DB hat doch jetzt schon versucht, das Wahlmodell komplett abzuschaffen, hat es aber nicht geschafft. Ich vermute aber mal, dass DB das nun bei jeder Verhandlung als Druckmittel einsetzen wird und das Wahlmodell nur dann erhalten bleibt, wenn die EVG andere Kröten schluckt. Diesmal wurden ja schon Stück für Stück andere Dinge abgeschafft. In den nächsten Jahren werden nach und nach in der Vergangenheit erkämpfte Dinge langsam aber sicher wieder abgeschafft. Traurig.

Ich lese seit einigen Wochen hier im Chat und auch bei der Tarifverhandlungs-Seite auf DB-Planet mit. Nun schrieb ein Mitarbeiter dort, dass in den 140 Seiten steht, dass die DB Netz AG nach der Annahme des Schlichterspruchs 42 Stunden pro Woche arbeiten soll. Davon habe ich aber in den 140 Seiten nichts gelesen. Oder habe ich da etwas übersehen? Hat einer von Euch diese Info in den 140 Seiten gefunden? Das wäre ja ein noch größerer Grund für viele Leute bei DB Netz, den Schlichterspruch abzulehnen.

Nur in der Bussparte soll eine Stunde länger gearbeitet werden, weil man damit rechnet, da jetzt kommunale Anbieter besser als die DB Bus zahlen, dass ein 1/5 der Belegschaft in 2024 abwandern wird.

Im gesanten DB Konzern ist nur angedacht, ab 2025 das 12er-Wahlurlaubstagemodell zu streichen und maximal noch das 6er-Wahlurlaubsmodell zu erlauben, um den Personalengpässen Herr zu werden.

Macht es dann Sinn, das 12er Modell für 2024 zu wählen, damit man das sicher hat. Oder kann man das 12er-Modell auch weggenommen bekommen in 2025. Der zusätzliche Urlaub ist eine der wenigen positiven Aspekte bei der DB. Ich hoffe die evg kämpft bei der nächsten Tarifverhandlung dafür

Im Tarifvertrag von 2025 könnten alle Möglichkeiten vereinbart werden:

  • alles bleibt, wie es ist
  • wer vor einem Stichtag bei der DB angefangen hat, darf es weiterhin auf Wunsch wählen (Besitzstand Variante 1)
  • wer es zu einem Stichtag gewählt hatte, darf es behalten. Wer es einmal abwählt, bekommt es nicht mehr wieder. (Besitzstand Variante 2)
  • es wird für alle abgeschafft

und sicher noch einige kreative Ideen mehr.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Die 42 Urlaubstage sowie zusätzliche freie Brückentage sind der einzige Grund, warum ich noch nicht bei der DB gekündigt habe. Kein anderer Arbeitgeber bietet dies hier in der Region.

WiWi Gast schrieb am 11.08.2023:

Und sollte es für alle abgeschafft werden,kann DB es ja als Lohnerhöhung verkaufen, man bekommt dann ja 5,2% mehr Geld 😉 ohne die 42 Urlaubstage ertrage ich es nicht bei der DB,entweder kündigen oder halt zusätzlich 12 Tage krank im Jahr.

WiWi Gast schrieb am 11.08.2023:

Wo steht das in der Vereinbarung, dass das Wahlmodell ab 2025 teilweise abgeschafft werden soll? DB hat doch jetzt schon versucht, das Wahlmodell komplett abzuschaffen, hat es aber nicht geschafft. Ich vermute aber mal, dass DB das nun bei jeder Verhandlung als Druckmittel einsetzen wird und das Wahlmodell nur dann erhalten bleibt, wenn die EVG andere Kröten schluckt. Diesmal wurden ja schon Stück für Stück andere Dinge abgeschafft. In den nächsten Jahren werden nach und nach in der Vergangenheit erkämpfte Dinge langsam aber sicher wieder abgeschafft. Traurig.

Ich lese seit einigen Wochen hier im Chat und auch bei der Tarifverhandlungs-Seite auf DB-Planet mit. Nun schrieb ein Mitarbeiter dort, dass in den 140 Seiten steht, dass die DB Netz AG nach der Annahme des Schlichterspruchs 42 Stunden pro Woche arbeiten soll. Davon habe ich aber in den 140 Seiten nichts gelesen. Oder habe ich da etwas übersehen? Hat einer von Euch diese Info in den 140 Seiten gefunden? Das wäre ja ein noch größerer Grund für viele Leute bei DB Netz, den Schlichterspruch abzulehnen.

Nur in der Bussparte soll eine Stunde länger gearbeitet werden, weil man damit rechnet, da jetzt kommunale Anbieter besser als die DB Bus zahlen, dass ein 1/5 der Belegschaft in 2024 abwandern wird.

Im gesanten DB Konzern ist nur angedacht, ab 2025 das 12er-Wahlurlaubstagemodell zu streichen und maximal noch das 6er-Wahlurlaubsmodell zu erlauben, um den Personalengpässen Herr zu werden.

Macht es dann Sinn, das 12er Modell für 2024 zu wählen, damit man das sicher hat. Oder kann man das 12er-Modell auch weggenommen bekommen in 2025. Der zusätzliche Urlaub ist eine der wenigen positiven Aspekte bei der DB. Ich hoffe die evg kämpft bei der nächsten Tarifverhandlung dafür

Im Tarifvertrag von 2025 könnten alle Möglichkeiten vereinbart werden:

  • alles bleibt, wie es ist
  • wer vor einem Stichtag bei der DB angefangen hat, darf es weiterhin auf Wunsch wählen (Besitzstand Variante 1)
  • wer es zu einem Stichtag gewählt hatte, darf es behalten. Wer es einmal abwählt, bekommt es nicht mehr wieder. (Besitzstand Variante 2)
  • es wird für alle abgeschafft

und sicher noch einige kreative Ideen mehr.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 11.08.2023:

Im gesanten DB Konzern ist nur angedacht, ab 2025 das 12er-Wahlurlaubstagemodell zu streichen und maximal noch das 6er-Wahlurlaubsmodell zu erlauben, um den Personalengpässen Herr zu werden.

Macht es dann Sinn, das 12er Modell für 2024 zu wählen, damit man das sicher hat. Oder kann man das 12er-Modell auch weggenommen bekommen in 2025. Der zusätzliche Urlaub ist eine der wenigen positiven Aspekte bei der DB. Ich hoffe die evg kämpft bei der nächsten Tarifverhandlung dafür

Dafür ist es zu spät, das hättest Du dir früher überlegen müssen. Man kann das Modell immer nur mit Frist zum 30.6. für das Folgejahr neu wählen. Wenn Du jetzt aktiv werden willst kannst Du es nur mit Beginn in 2025 wählen (dafür hast Du noch Zeit bis Ende Juno 2024). Da es erst danach wieder Tarifverhandlungen gibt - wenn die Schlichtung kommt - sollte es zumindest für 2025 noch möglich sein zu wählen

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 11.08.2023:

  1. sind die Maßstäbe in dieser Diskussion komplett quer, bitte googlet mal eine konkrete Aufschlüsselung der Einkommensgruppen in Deutschland oder anderen Industrieländern und ihr seht, dass Eisenbahner im Betriebsdienst gut im Mittelfeld sind, vom Vergleich mit Schwellen- und Entwicklungsländern rede ich ja gar nicht, Jammern auf hohem Niveau und warum einen Familienmitglieder angeblich bemitleiden, wenn ich sowas schon lese...

  2. ist ein Arbeitsplatz mehr als Geld. Ich bin eigentlich Jurist, habe 3x soviel verdient als jetzt als Tf nach meiner Umschulung, aber hatte quasi kein Leben und einen Stresslevel den ich nicht bis zur Rente ausgehalten hätte, ohne Herzinfarkt. Ich musste raus aus dem Akademiker-Hamsterrad. Wenn ich mal ganz ehrlich bin mache ich jetzt als Tf nicht viel mehr als dem Zug beim Fahren zuzuschauen und dabei wachsam zu sein. Die größte Anstrengung während eines normalen Dienstes ist es auch nicht vor lauter "nichts tun" die Aufmerksamkeit zu verlieren. Solange keine besonderen Vorkommnisse sind werde ich quasi für das Herumsitzen bezahlt, im Dienstplan ist für jeden Handgriff zwischen den Fahrten reichlich Zeit eingeplant und der Zusammenhalt zwischen den Kollegen ist gut, man hat immer Zeit für ein Schwätzchen unter Kollegen wenn man sich trifft, usw. Und ja, es gibt reichlich Eisenbahn-Romantik wenn man ein Auge für die Natur und Landschaften, unterschiedliches Wetter und Jahreszeiten hat. Ich werde dafür bezahlt durch die Landschaft zu fahren und sie zu betrachten. Herrlich. Ich weiss, dass manche meiner Kollegen dafür komplett blind sind, ich bin davon immer wieder neu begeistert.

Ich bin wesentlich zufriedener als vorher, aber vielleicht musste ich auch erstmal woanders reinschnuppern um das zu merken, zumal ich mich bewusst dafür entschieden habe. Mancher Kollege, der nach der Schule irgendwie zur Bahn gekommen ist, vielleicht einfach nur weil das die erste Firma war die eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz beantwortet hat, ist doch sehr klagsam und fühlt sich ständig zurückgesetzt, hat noch nie was anderes gesehen und weiss daher gar nicht wie gut er es hat, dass andere Berufe nicht nur mit mehr Entgelt (und tbh mit höherer Qualifikation, die man erstmal erreichen muss) verbunden sind, sondern mit viel mehr Arbeitsdichte, Druck, anstrengendem Sozialverhalten...

Alleine schon die Tatsache, dass ich im Führerstand meine Ruhe habe und Vorgesetze grundsätzlich nur per Mail und Telefon kenne, außer ich entscheide mich mal dazu im Büro vorbei zu kommen, ist so unendlich viel wert. Ich muss mich nicht mit Kunden auseinander setzen, wenn ich nicht will. Das ist so dermaßen chillig, ich freue mich jeden Tag auf die Arbeit.

Dann kannst du ja zu uns in den Osten kommen. Jede Woche einen Doppeldienst(Hotelschichten), jede 2. Schicht über 12 Stunden und fast jedes Wochenende 1Tag arbeiten. Haben wir keine Familie? Und das soll noch mehr werden nach dieser Schlichtung und ausgebaut werden. Betrifft dann nicht nur Cargo und teilweise den Fernverkehr, sondern alle Lokführer der DB. Ich glaube das wirst du dann nicht mehr so schön finden und zu guter letzt sollten noch die Wertigkeit der Lohngruppen heruntergestuft werden.

Die DB und die Privaten finden jetzt schon keinen Nachwuchs im operativen Bereich weil er jetzt schon zu schlecht Bezahlt wird. Ob Fdl, Rangierer, Lokführer usw und wenn da keiner mehr ist, woher soll dann das Geld für die Verwaltung kommen? Ohne diese Leute funktioniert Bahn eben nicht. Also schaut alle mal über den eigenen Tellerrand. Wir alle haben es verdient gerecht bezahlt zu werden egal ob im Büro oder operativen Bereich.

Ich wollte Umschulung als Fdl machen, aber wenn ich die ganzen Beiträge lese, weiß ich nicht, ob ich das Richtige mache 😅 Ich habe eine Frage an Fdl, wie viele Überstunden machen sie durchschnittlich im Monat, wenn man das Personal mängel Engpässe bei der DB.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 11.08.2023:

Macht es dann Sinn, das 12er Modell für 2024 zu wählen, damit man das sicher hat. Oder kann man das 12er-Modell auch weggenommen bekommen in 2025. Der zusätzliche Urlaub ist eine der wenigen positiven Aspekte bei der DB. Ich hoffe die evg kämpft bei der nächsten Tarifverhandlung dafür

Wenn die das wegmachen wollen, kann dies für alle gemacht werden. Besitzstandswahrung gibt es da nicht. Und die EVG wird für gar nix (wirksam) kämpfen, die setzt das um, was der Vorstand will. Sollte jetzt mal jedem langsam klar sein.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 11.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 11.08.2023:

Wo steht das in der Vereinbarung, dass das Wahlmodell ab 2025 teilweise abgeschafft werden soll? DB hat doch jetzt schon versucht, das Wahlmodell komplett abzuschaffen, hat es aber nicht geschafft. Ich vermute aber mal, dass DB das nun bei jeder Verhandlung als Druckmittel einsetzen wird und das Wahlmodell nur dann erhalten bleibt, wenn die EVG andere Kröten schluckt. Diesmal wurden ja schon Stück für Stück andere Dinge abgeschafft. In den nächsten Jahren werden nach und nach in der Vergangenheit erkämpfte Dinge langsam aber sicher wieder abgeschafft. Traurig.

Ich lese seit einigen Wochen hier im Chat und auch bei der Tarifverhandlungs-Seite auf DB-Planet mit. Nun schrieb ein Mitarbeiter dort, dass in den 140 Seiten steht, dass die DB Netz AG nach der Annahme des Schlichterspruchs 42 Stunden pro Woche arbeiten soll. Davon habe ich aber in den 140 Seiten nichts gelesen. Oder habe ich da etwas übersehen? Hat einer von Euch diese Info in den 140 Seiten gefunden? Das wäre ja ein noch größerer Grund für viele Leute bei DB Netz, den Schlichterspruch abzulehnen.

Nur in der Bussparte soll eine Stunde länger gearbeitet werden, weil man damit rechnet, da jetzt kommunale Anbieter besser als die DB Bus zahlen, dass ein 1/5 der Belegschaft in 2024 abwandern wird.

Im gesanten DB Konzern ist nur angedacht, ab 2025 das 12er-Wahlurlaubstagemodell zu streichen und maximal noch das 6er-Wahlurlaubsmodell zu erlauben, um den Personalengpässen Herr zu werden.

Macht es dann Sinn, das 12er Modell für 2024 zu wählen, damit man das sicher hat. Oder kann man das 12er-Modell auch weggenommen bekommen in 2025. Der zusätzliche Urlaub ist eine der wenigen positiven Aspekte bei der DB. Ich hoffe die evg kämpft bei der nächsten Tarifverhandlung dafür

"... Wenigen positiven Aspekte bei der DB"??? Die zusätzliche Urlaubstagen werden nicht verschenkt!!! Dafür ziehen sie dir 5,2% vom Jahresgehalt ab!!! Fyi

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Das mit Kündigungsfrist von 6 Monaten ist schon raffiniert, macht einen fliegenden Wechsel von der DB zu einem wirklich Top-AG sehr schwer. Nur die wenigen AG können so lange warten.

Dazu durch Spaltung der Belegschaft gute Chancen die Schlichtung durchzubekommen. Dazu die Lokführer finanziell in Zukunft schlechter gestellt als den Rest, quasi als Revanche für früher GDL-Streiks.

Das aktuelle DB-Management kennt alle Kniffe und wendet sie schonungslos an.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 11.08.2023:

Wo steht das in der Vereinbarung, dass das Wahlmodell ab 2025 teilweise abgeschafft werden soll? DB hat doch jetzt schon versucht, das Wahlmodell komplett abzuschaffen, hat es aber nicht geschafft. Ich vermute aber mal, dass DB das nun bei jeder Verhandlung als Druckmittel einsetzen wird und das Wahlmodell nur dann erhalten bleibt, wenn die EVG andere Kröten schluckt. Diesmal wurden ja schon Stück für Stück andere Dinge abgeschafft. In den nächsten Jahren werden nach und nach in der Vergangenheit erkämpfte Dinge langsam aber sicher wieder abgeschafft. Traurig.

Ich lese seit einigen Wochen hier im Chat und auch bei der Tarifverhandlungs-Seite auf DB-Planet mit. Nun schrieb ein Mitarbeiter dort, dass in den 140 Seiten steht, dass die DB Netz AG nach der Annahme des Schlichterspruchs 42 Stunden pro Woche arbeiten soll. Davon habe ich aber in den 140 Seiten nichts gelesen. Oder habe ich da etwas übersehen? Hat einer von Euch diese Info in den 140 Seiten gefunden? Das wäre ja ein noch größerer Grund für viele Leute bei DB Netz, den Schlichterspruch abzulehnen.

Nur in der Bussparte soll eine Stunde länger gearbeitet werden, weil man damit rechnet, da jetzt kommunale Anbieter besser als die DB Bus zahlen, dass ein 1/5 der Belegschaft in 2024 abwandern wird.

Im gesanten DB Konzern ist nur angedacht, ab 2025 das 12er-Wahlurlaubstagemodell zu streichen und maximal noch das 6er-Wahlurlaubsmodell zu erlauben, um den Personalengpässen Herr zu werden.

Macht es dann Sinn, das 12er Modell für 2024 zu wählen, damit man das sicher hat. Oder kann man das 12er-Modell auch weggenommen bekommen in 2025. Der zusätzliche Urlaub ist eine der wenigen positiven Aspekte bei der DB. Ich hoffe die evg kämpft bei der nächsten Tarifverhandlung dafür

"... Wenigen positiven Aspekte bei der DB"??? Die zusätzliche Urlaubstagen werden nicht verschenkt!!! Dafür ziehen sie dir 5,2% vom Jahresgehalt ab!!! Fyi

Anderswo musst du dafür Teilzeit anmelden und hoffen, dass man sich auf diese Lage der Arbeitszeit einigen wird.

Hier machst du zwei Klick und bist nächstes Jahr drin in Modell.

FYI zu den Unterschieden.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 11.08.2023:

Das mit Kündigungsfrist von 6 Monaten ist schon raffiniert, macht einen fliegenden Wechsel von der DB zu einem wirklich Top-AG sehr schwer. Nur die wenigen AG können so lange warten.

Dazu durch Spaltung der Belegschaft gute Chancen die Schlichtung durchzubekommen. Dazu die Lokführer finanziell in Zukunft schlechter gestellt als den Rest, quasi als Revanche für früher GDL-Streiks.

Das aktuelle DB-Management kennt alle Kniffe und wendet sie schonungslos an.

Wer nicht wagt der nicht gewinnt! Ich würde sagen Mut zur Lücke, oder wollt ihr euch durch sowas festbinden lassen? Und selbst wenn es nicht nahtlos klappt mit dem neuen AG, dann hat man notfalls eine kleine Lücke die man u.U. auch gut für einen Ortswechsel (notwendiger Umzug) nutzen kann. Denn der Schlichtungsvorschlag hat wirklich nichts was mich zum bleiben bewegt. Einzig den Mitarbeiterfahrkarten werde ich ein paar Krokodilstränen nachweinen, die habe ich wirklich gut genutzt.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 11.08.2023:

Wo steht das in der Vereinbarung, dass das Wahlmodell ab 2025 teilweise abgeschafft werden soll? DB hat doch jetzt schon versucht, das Wahlmodell komplett abzuschaffen, hat es aber nicht geschafft. Ich vermute aber mal, dass DB das nun bei jeder Verhandlung als Druckmittel einsetzen wird und das Wahlmodell nur dann erhalten bleibt, wenn die EVG andere Kröten schluckt. Diesmal wurden ja schon Stück für Stück andere Dinge abgeschafft. In den nächsten Jahren werden nach und nach in der Vergangenheit erkämpfte Dinge langsam aber sicher wieder abgeschafft. Traurig.

Ich lese seit einigen Wochen hier im Chat und auch bei der Tarifverhandlungs-Seite auf DB-Planet mit. Nun schrieb ein Mitarbeiter dort, dass in den 140 Seiten steht, dass die DB Netz AG nach der Annahme des Schlichterspruchs 42 Stunden pro Woche arbeiten soll. Davon habe ich aber in den 140 Seiten nichts gelesen. Oder habe ich da etwas übersehen? Hat einer von Euch diese Info in den 140 Seiten gefunden? Das wäre ja ein noch größerer Grund für viele Leute bei DB Netz, den Schlichterspruch abzulehnen.

Nur in der Bussparte soll eine Stunde länger gearbeitet werden, weil man damit rechnet, da jetzt kommunale Anbieter besser als die DB Bus zahlen, dass ein 1/5 der Belegschaft in 2024 abwandern wird.

Im gesanten DB Konzern ist nur angedacht, ab 2025 das 12er-Wahlurlaubstagemodell zu streichen und maximal noch das 6er-Wahlurlaubsmodell zu erlauben, um den Personalengpässen Herr zu werden.

Macht es dann Sinn, das 12er Modell für 2024 zu wählen, damit man das sicher hat. Oder kann man das 12er-Modell auch weggenommen bekommen in 2025. Der zusätzliche Urlaub ist eine der wenigen positiven Aspekte bei der DB. Ich hoffe die evg kämpft bei der nächsten Tarifverhandlung dafür

"... Wenigen positiven Aspekte bei der DB"??? Die zusätzliche Urlaubstagen werden nicht verschenkt!!! Dafür ziehen sie dir 5,2% vom Jahresgehalt ab!!! Fyi

Anderswo musst du dafür Teilzeit anmelden und hoffen, dass man sich auf diese Lage der Arbeitszeit einigen wird.

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FYI zu den Unterschieden.

Und als Schichtarbeiten kannst Du nur hoffen wenigstens einen Teil deiner 42 Urlaubstage zum gewünschten Datum zu bekommen da man sich auf den Dienststellen absprechen muss und durch das Wahlmodell ist da schon langsam eine Grenze erreicht. Auch hier wäre Teilzeit vielleicht die bessere Wahl - oder beides, Teilzeit und 12 Urlaubstage extra wer es sich finanziell leisten kann

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 11.08.2023:

Wo steht das in der Vereinbarung, dass das Wahlmodell ab 2025 teilweise abgeschafft werden soll? DB hat doch jetzt schon versucht, das Wahlmodell komplett abzuschaffen, hat es aber nicht geschafft. Ich vermute aber mal, dass DB das nun bei jeder Verhandlung als Druckmittel einsetzen wird und das Wahlmodell nur dann erhalten bleibt, wenn die EVG andere Kröten schluckt. Diesmal wurden ja schon Stück für Stück andere Dinge abgeschafft. In den nächsten Jahren werden nach und nach in der Vergangenheit erkämpfte Dinge langsam aber sicher wieder abgeschafft. Traurig.

Ich lese seit einigen Wochen hier im Chat und auch bei der Tarifverhandlungs-Seite auf DB-Planet mit. Nun schrieb ein Mitarbeiter dort, dass in den 140 Seiten steht, dass die DB Netz AG nach der Annahme des Schlichterspruchs 42 Stunden pro Woche arbeiten soll. Davon habe ich aber in den 140 Seiten nichts gelesen. Oder habe ich da etwas übersehen? Hat einer von Euch diese Info in den 140 Seiten gefunden? Das wäre ja ein noch größerer Grund für viele Leute bei DB Netz, den Schlichterspruch abzulehnen.

Nur in der Bussparte soll eine Stunde länger gearbeitet werden, weil man damit rechnet, da jetzt kommunale Anbieter besser als die DB Bus zahlen, dass ein 1/5 der Belegschaft in 2024 abwandern wird.

Im gesanten DB Konzern ist nur angedacht, ab 2025 das 12er-Wahlurlaubstagemodell zu streichen und maximal noch das 6er-Wahlurlaubsmodell zu erlauben, um den Personalengpässen Herr zu werden.

Macht es dann Sinn, das 12er Modell für 2024 zu wählen, damit man das sicher hat. Oder kann man das 12er-Modell auch weggenommen bekommen in 2025. Der zusätzliche Urlaub ist eine der wenigen positiven Aspekte bei der DB. Ich hoffe die evg kämpft bei der nächsten Tarifverhandlung dafür

"... Wenigen positiven Aspekte bei der DB"??? Die zusätzliche Urlaubstagen werden nicht verschenkt!!! Dafür ziehen sie dir 5,2% vom Jahresgehalt ab!!! Fyi

Anderswo musst du dafür Teilzeit anmelden und hoffen, dass man sich auf diese Lage der Arbeitszeit einigen wird.

Hier machst du zwei Klick und bist nächstes Jahr drin in Modell.

FYI zu den Unterschieden.

Bei der IGM gibt es ja eh weit verbreitet die 35-h-Woche. Die 12 Tage extra entsprechen. ner 37-h-Woche. Ganz früher war noch abgeleitet vom ÖD ne 38-h-Woche bei der DB AG. Dann war unter Mehdorn zur 1. "Rettung" der DB AG eine Stunde unentgeltliche Wochenmehrarbeit in Regie mit Transnet um 2002 angeordnet. Die unentgeltliche Mehrarbeitsstunde ist bis heute erhalten geblieben und wurde finanziell nie kompensiert. Alles was Bahnern weggenommen wird, kommt nie wieder. Wenn da die Belegschaft nicht bald im Konzern endlich aufwacht und der EVG und dem Vorstand mächtig auf die Finger klopft, dann ist der Sack zu.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Der extra Urlaub ist eh komplett sinnlos. Als Lokführer bekommt man sowieso maximal zwei Wochen so wie man sie gerne hätte und auch nicht Juni bis August, weil da nur die Leute mit Kindern Urlaub bekommen. Die restlichen Tage bekommt man zufällig verteilt und dann kann man im Februar nach Hawaii fliegen, nachdem man 4 Jahre drauf gespart hat und falls in der Zeit das Auto nicht verreckt ist.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 12.08.2023:

Der extra Urlaub ist eh komplett sinnlos. Als Lokführer bekommt man sowieso maximal zwei Wochen so wie man sie gerne hätte und auch nicht Juni bis August, weil da nur die Leute mit Kindern Urlaub bekommen. Die restlichen Tage bekommt man zufällig verteilt und dann kann man im Februar nach Hawaii fliegen, nachdem man 4 Jahre drauf gespart hat und falls in der Zeit das Auto nicht verreckt ist.

Wieder so eine Scheisshausparole

  1. Sei froh wenn du nicht in der Hauptsaison(Kinder) Urlaub nehmen musst.Da ist es nämlich am teuersten.In unserem Regionalbereich sind 3 Wochen am Stück eigentlich Standard.
    42 Tage Urlaub sind 42 Tage frei.
    Und bei soviel Leuten muss man halt auch etwas Kompromissbereit sein.Bei uns klappt das immer sehr gut.Da gab es beim Urlaub nie Probleme
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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 12.08.2023:

Der extra Urlaub ist eh komplett sinnlos. Als Lokführer bekommt man sowieso maximal zwei Wochen so wie man sie gerne hätte und auch nicht Juni bis August, weil da nur die Leute mit Kindern Urlaub bekommen. Die restlichen Tage bekommt man zufällig verteilt und dann kann man im Februar nach Hawaii fliegen, nachdem man 4 Jahre drauf gespart hat und falls in der Zeit das Auto nicht verreckt ist.

Gerade als Lokführer ist der Urlaub doch ein Gewinn. Die Arbeit kann ja nicht liegen gelassen werden, so dass es wirklich ein Plus ist. Das könnte halt noch größer sein, wenn man den Urlaub besser verteilen könnte und mehr Geld hätte es zu nutzen.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 12.08.2023:

Der extra Urlaub ist eh komplett sinnlos. Als Lokführer bekommt man sowieso maximal zwei Wochen so wie man sie gerne hätte und auch nicht Juni bis August, weil da nur die Leute mit Kindern Urlaub bekommen. Die restlichen Tage bekommt man zufällig verteilt und dann kann man im Februar nach Hawaii fliegen, nachdem man 4 Jahre drauf gespart hat und falls in der Zeit das Auto nicht verreckt ist.

Gerade als Lokführer ist der Urlaub doch ein Gewinn. Die Arbeit kann ja nicht liegen gelassen werden, so dass es wirklich ein Plus ist. Das könnte halt noch größer sein, wenn man den Urlaub besser verteilen könnte und mehr Geld hätte es zu nutzen.

Liegenbleiben kann die Arbeit schon, wenn es nicht zu Zugausfällen kommt. Der Regelfall ist, dass Fdl und Lokführer per Plan und unfreiwillig Überstunden machen. müssen, damit die Züge weiter ununterbrochen fahren können. Also die zusätzlichen Urlaubstage von sich und/oder der Kollegen per Überstunden wieder abarbeiten. Einzige Reißleine ist da der gelbe Schein. Und dann fallen Züge aus.

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WiWi Gast

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Na und, dann fallen die Züge halt aus. Die Schicht ist vorbei und Urlaub ist Urlaub. Wenn man von mir als Bürokraft will, dass ich länger arbeite, dann verlange ich, dass man es anordnet. Früher hatte man mich nur mit Hundeblick angucken müssen und ich habe länger gemacht. Jetzt mache ich meine 8h und wenn ich es nicht in den 8h schaffe, dann mache ich es am nächsten Tag. Mein Leben geht eindeutig vor.

WiWi Gast schrieb am 12.08.2023:

Der extra Urlaub ist eh komplett sinnlos. Als Lokführer bekommt man sowieso maximal zwei Wochen so wie man sie gerne hätte und auch nicht Juni bis August, weil da nur die Leute mit Kindern Urlaub bekommen. Die restlichen Tage bekommt man zufällig verteilt und dann kann man im Februar nach Hawaii fliegen, nachdem man 4 Jahre drauf gespart hat und falls in der Zeit das Auto nicht verreckt ist.

Gerade als Lokführer ist der Urlaub doch ein Gewinn. Die Arbeit kann ja nicht liegen gelassen werden, so dass es wirklich ein Plus ist. Das könnte halt noch größer sein, wenn man den Urlaub besser verteilen könnte und mehr Geld hätte es zu nutzen.

Liegenbleiben kann die Arbeit schon, wenn es nicht zu Zugausfällen kommt. Der Regelfall ist, dass Fdl und Lokführer per Plan und unfreiwillig Überstunden machen. müssen, damit die Züge weiter ununterbrochen fahren können. Also die zusätzlichen Urlaubstage von sich und/oder der Kollegen per Überstunden wieder abarbeiten. Einzige Reißleine ist da der gelbe Schein. Und dann fallen Züge aus.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 11.08.2023:

Das mit Kündigungsfrist von 6 Monaten ist schon raffiniert, macht einen fliegenden Wechsel von der DB zu einem wirklich Top-AG sehr schwer. Nur die wenigen AG können so lange warten.

Dazu durch Spaltung der Belegschaft gute Chancen die Schlichtung durchzubekommen. Dazu die Lokführer finanziell in Zukunft schlechter gestellt als den Rest, quasi als Revanche für früher GDL-Streiks.

Das aktuelle DB-Management kennt alle Kniffe und wendet sie schonungslos an.

Wer nicht wagt der nicht gewinnt! Ich würde sagen Mut zur Lücke, oder wollt ihr euch durch sowas festbinden lassen? Und selbst wenn es nicht nahtlos klappt mit dem neuen AG, dann hat man notfalls eine kleine Lücke die man u.U. auch gut für einen Ortswechsel (notwendiger Umzug) nutzen kann. Denn der Schlichtungsvorschlag hat wirklich nichts was mich zum bleiben bewegt. Einzig den Mitarbeiterfahrkarten werde ich ein paar Krokodilstränen nachweinen, die habe ich wirklich gut genutzt.

Ich habe so ein bisschen das Gefühl, dass die kündigungsfrist falsch verstanden wird. Wenn man als Arbeitnehmer gekündigt wird, beträgt die min Frist immer 4 Wochen. Und selbst mit Klausel im Vertrag, sollte das ungültig sein.

Andersherum gelten andere Regeln je nach Betriebszugehörigkeit. Kein AG kann einen wie einen Leibeigenen ein halbes Jahr festhalten. Das stimmt meiner Meinung nach nicht.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Ist zulässig. Steht im Arbeitsvertrag ein Verweis auf den Tarifvertrag, so gilt dieser, wenn er von Vorteil ist:

"In Deinem Arbeits­vertrag steht wahrscheinlich eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche. Sie darf für den Arbeitnehmer nie länger sein als für den Arbeitgeber.

In vielen Arbeitsverträgen wird die Frist entsprechend der Dauer der Be­triebs­zu­ge­hörig­keit verlängert. Eine solche Vereinbarung ist zulässig, wenn sie für beide Seiten gelten soll, also auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer. Das kann dazu führen, dass Du eine sehr lange Kündigungsfrist hast. Die Kündigungsfrist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergibt sich meist aus dem Arbeits­vertrag. Sollte dort auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen sein, gelten diese, insbesondere die verlängerten Fristen, wenn jemand schon länger für seinen Arbeitgeber tätig war. Gilt ein Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis, sind die tarifvertraglichen Fristen entscheidend, aber nur, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind."

WiWi Gast schrieb am 12.08.2023:

Das mit Kündigungsfrist von 6 Monaten ist schon raffiniert, macht einen fliegenden Wechsel von der DB zu einem wirklich Top-AG sehr schwer. Nur die wenigen AG können so lange warten.

Dazu durch Spaltung der Belegschaft gute Chancen die Schlichtung durchzubekommen. Dazu die Lokführer finanziell in Zukunft schlechter gestellt als den Rest, quasi als Revanche für früher GDL-Streiks.

Das aktuelle DB-Management kennt alle Kniffe und wendet sie schonungslos an.

Wer nicht wagt der nicht gewinnt! Ich würde sagen Mut zur Lücke, oder wollt ihr euch durch sowas festbinden lassen? Und selbst wenn es nicht nahtlos klappt mit dem neuen AG, dann hat man notfalls eine kleine Lücke die man u.U. auch gut für einen Ortswechsel (notwendiger Umzug) nutzen kann. Denn der Schlichtungsvorschlag hat wirklich nichts was mich zum bleiben bewegt. Einzig den Mitarbeiterfahrkarten werde ich ein paar Krokodilstränen nachweinen, die habe ich wirklich gut genutzt.

Ich habe so ein bisschen das Gefühl, dass die kündigungsfrist falsch verstanden wird. Wenn man als Arbeitnehmer gekündigt wird, beträgt die min Frist immer 4 Wochen. Und selbst mit Klausel im Vertrag, sollte das ungültig sein.

Andersherum gelten andere Regeln je nach Betriebszugehörigkeit. Kein AG kann einen wie einen Leibeigenen ein halbes Jahr festhalten. Das stimmt meiner Meinung nach nicht.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 12.08.2023:

Wieder so eine Scheisshausparole

  1. Sei froh wenn du nicht in der Hauptsaison(Kinder) Urlaub nehmen musst.Da ist es nämlich am teuersten.In unserem Regionalbereich sind 3 Wochen am Stück eigentlich Standard.
    42 Tage Urlaub sind 42 Tage frei.
    Und bei soviel Leuten muss man halt auch etwas Kompromissbereit sein.Bei uns klappt das immer sehr gut.Da gab es beim Urlaub nie Probleme

Schei*hausparole? "Etwas" Kompromissbereit? Jedes Jahr das Theater, dass 75% der Leute hier ihren Urlaub nicht so bekommen, wie geplant?
Außerdem sind in der Hauptsaison 80% aller Festivals - die kannst du quasi tutto completto knicken! Tolle Sache! Jeder ist sich hier einig, dass die Urlaubslanung eine absolute Katastrophe ist!

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 12.08.2023:

Das mit Kündigungsfrist von 6 Monaten ist schon raffiniert, macht einen fliegenden Wechsel von der DB zu einem wirklich Top-AG sehr schwer. Nur die wenigen AG können so lange warten.

Dazu durch Spaltung der Belegschaft gute Chancen die Schlichtung durchzubekommen. Dazu die Lokführer finanziell in Zukunft schlechter gestellt als den Rest, quasi als Revanche für früher GDL-Streiks.

Das aktuelle DB-Management kennt alle Kniffe und wendet sie schonungslos an.

Wer nicht wagt der nicht gewinnt! Ich würde sagen Mut zur Lücke, oder wollt ihr euch durch sowas festbinden lassen? Und selbst wenn es nicht nahtlos klappt mit dem neuen AG, dann hat man notfalls eine kleine Lücke die man u.U. auch gut für einen Ortswechsel (notwendiger Umzug) nutzen kann. Denn der Schlichtungsvorschlag hat wirklich nichts was mich zum bleiben bewegt. Einzig den Mitarbeiterfahrkarten werde ich ein paar Krokodilstränen nachweinen, die habe ich wirklich gut genutzt.

Ich habe so ein bisschen das Gefühl, dass die kündigungsfrist falsch verstanden wird. Wenn man als Arbeitnehmer gekündigt wird, beträgt die min Frist immer 4 Wochen. Und selbst mit Klausel im Vertrag, sollte das ungültig sein.

Andersherum gelten andere Regeln je nach Betriebszugehörigkeit. Kein AG kann einen wie einen Leibeigenen ein halbes Jahr festhalten. Das stimmt meiner Meinung nach nicht.

Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, dass im Tarifvertrag abweichende Regelungen getroffen werden. Davon machen die Tarifparteien hier Gebrauch. Entsprechend gibt es die langen Kündigungsfristen für alle.

Im Arbeitsvertrag wird dazu nichts gesondertes vereinbart.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 12.08.2023:

Na und, dann fallen die Züge halt aus. Die Schicht ist vorbei und Urlaub ist Urlaub.

Macht die Führung ja nicht. Durch den Plusurlaub wäre eigentlich mehr operatives Personal erforderlich, das wird/kann aber nicht einstellt werden, also wird das Fehlpersonal durch mehr Schichten kompensiert. Muss man halt manchmal 6-mal die Woche laut Schichtplan kommen.
Die Bordgastronomen sollen nach der Schlichtung jetzt nach erlaubten 12-h-Schichten auch 3-mal die Woche für 15 h verdonert werden können. Können dann im ICE-Bordbistro gleich ihr Nickerchen machen.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 12.08.2023:

Ist zulässig. Steht im Arbeitsvertrag ein Verweis auf den Tarifvertrag, so gilt dieser, wenn er von Vorteil ist:

"In Deinem Arbeits­vertrag steht wahrscheinlich eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche. Sie darf für den Arbeitnehmer nie länger sein als für den Arbeitgeber.

In vielen Arbeitsverträgen wird die Frist entsprechend der Dauer der Be­triebs­zu­ge­hörig­keit verlängert. Eine solche Vereinbarung ist zulässig, wenn sie für beide Seiten gelten soll, also auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer. Das kann dazu führen, dass Du eine sehr lange Kündigungsfrist hast. Die Kündigungsfrist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergibt sich meist aus dem Arbeits­vertrag. Sollte dort auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen sein, gelten diese, insbesondere die verlängerten Fristen, wenn jemand schon länger für seinen Arbeitgeber tätig war. Gilt ein Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis, sind die tarifvertraglichen Fristen entscheidend, aber nur, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind."

Das kann man doch auch hier wieder drehen und wenden wie man will. Du schreibst die Regelung gilt wenn sie von Vorteil ist, im Text wird dann erläutert warum es doch für beide Parteien gilt was mir fehlt ist eine Definition vom Vorteil. Ohne juristische Kenntnisse zu haben würde ich sagen eine lange Kündigungsfrist ist für eine Kündigung durch den AG besser für den AN der bleiben möchte (verbesserter Kündigungsschutz aufgrund langer Betriebszugehörigkeit), während für einen wechselwilligen AN der mit einer Eigenkündigung das Unternehmen verlassen möchte eine kürzere Kündigungsfrist besser ist. Wenn es zum Vorteil des AN ausgelegt werden kann verstehe ich es so, dass die langen Fristen nur für den AG gelten. Wie sehen das die Experten unter euch?

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 13.08.2023:

Na und, dann fallen die Züge halt aus. Die Schicht ist vorbei und Urlaub ist Urlaub.

Macht die Führung ja nicht. Durch den Plusurlaub wäre eigentlich mehr operatives Personal erforderlich, das wird/kann aber nicht einstellt werden, also wird das Fehlpersonal durch mehr Schichten kompensiert. Muss man halt manchmal 6-mal die Woche laut Schichtplan kommen.
Die Bordgastronomen sollen nach der Schlichtung jetzt nach erlaubten 12-h-Schichten auch 3-mal die Woche für 15 h verdonert werden können. Können dann im ICE-Bordbistro gleich ihr Nickerchen machen.

Danke für die Info zu den Bordgastronomen, dieses Schlichtungsdetail kannte ich noch nicht. Bin nicht mehr in der EVG und habe daher keinen Zugriff. Ich finde es aber sehr wichtig diese Informationen zu teilen. Also bitte schreibt alle weiteren kleingedruckten Verschlechterungen hier rein! Nur so kann das Schlichtungsergebnis noch abgewendet werden wenn das ganze Ausmass offenbar wird und genug ablehnen.

15 Stunden-Schichten gehören weiterhin verboten, mir als Fdl reichen schon am Sonntag die langen Tage bzw. die lange Nacht So auf Mo (12h), da kriecht man auch schon auf dem Zahnfleisch gerade wenn dann Montag früh kurz vor Schichtende noch ne fette Störung reinkommt, man schon kurz vorm umfallen ist und dann wegen der Störung die Ablösung nicht ran kommt (oder Frühschicht nicht besetzt, gab es auch schon) und man deswegen verpflichtet ist weitere zwei Stunden auf Ablösung zu warten.

Fehlt gerade noch, dass die kurzen Wechsel noch kürzer werden dürfen als sie eh schon sind. Ich finde diese gehören auch komplett verboten, doch leider wird gerade für die Berufsgruppen wo es um Leben oder Tod geht hier schon eine sehr AG-freundliche Ausnahme vom Arbeitszeitgesetz gemacht. Wisst ihr ob dazu auch was geändert /verschlechtert werden soll im Schlichtungsergebnis?

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 13.08.2023:

Ist zulässig. Steht im Arbeitsvertrag ein Verweis auf den Tarifvertrag, so gilt dieser, wenn er von Vorteil ist:

"In Deinem Arbeits­vertrag steht wahrscheinlich eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche. Sie darf für den Arbeitnehmer nie länger sein als für den Arbeitgeber.

In vielen Arbeitsverträgen wird die Frist entsprechend der Dauer der Be­triebs­zu­ge­hörig­keit verlängert. Eine solche Vereinbarung ist zulässig, wenn sie für beide Seiten gelten soll, also auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer. Das kann dazu führen, dass Du eine sehr lange Kündigungsfrist hast. Die Kündigungsfrist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergibt sich meist aus dem Arbeits­vertrag. Sollte dort auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen sein, gelten diese, insbesondere die verlängerten Fristen, wenn jemand schon länger für seinen Arbeitgeber tätig war. Gilt ein Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis, sind die tarifvertraglichen Fristen entscheidend, aber nur, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind."

Das kann man doch auch hier wieder drehen und wenden wie man will. Du schreibst die Regelung gilt wenn sie von Vorteil ist, im Text wird dann erläutert warum es doch für beide Parteien gilt was mir fehlt ist eine Definition vom Vorteil.

Ohne juristische Kenntnisse zu haben würde ich sagen eine lange Kündigungsfrist ist für eine Kündigung durch den AG besser für den AN der bleiben möchte (verbesserter Kündigungsschutz aufgrund langer Betriebszugehörigkeit), während für einen wechselwilligen AN der mit einer Eigenkündigung das Unternehmen verlassen möchte eine kürzere Kündigungsfrist besser ist. Wenn es zum Vorteil des AN ausgelegt werden kann verstehe ich es so, dass die langen Fristen nur für den AG gelten. Wie sehen das die Experten unter euch?

Könnte man glauben, ist aber tatsächlich nicht so. Beidseitig längere Kündigungsfristen werden als vorteilhaft angesehen, da der Vergleich nicht zu einer fiktiven Regelung (verschieden lange Fristen) gezogen wird, die niemand vereinbart hat.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 13.08.2023:

Ist zulässig. Steht im Arbeitsvertrag ein Verweis auf den Tarifvertrag, so gilt dieser, wenn er von Vorteil ist:

"In Deinem Arbeits­vertrag steht wahrscheinlich eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche. Sie darf für den Arbeitnehmer nie länger sein als für den Arbeitgeber.

In vielen Arbeitsverträgen wird die Frist entsprechend der Dauer der Be­triebs­zu­ge­hörig­keit verlängert. Eine solche Vereinbarung ist zulässig, wenn sie für beide Seiten gelten soll, also auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer. Das kann dazu führen, dass Du eine sehr lange Kündigungsfrist hast. Die Kündigungsfrist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergibt sich meist aus dem Arbeits­vertrag. Sollte dort auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen sein, gelten diese, insbesondere die verlängerten Fristen, wenn jemand schon länger für seinen Arbeitgeber tätig war. Gilt ein Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis, sind die tarifvertraglichen Fristen entscheidend, aber nur, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind."

Das kann man doch auch hier wieder drehen und wenden wie man will. Du schreibst die Regelung gilt wenn sie von Vorteil ist, im Text wird dann erläutert warum es doch für beide Parteien gilt was mir fehlt ist eine Definition vom Vorteil. Ohne juristische Kenntnisse zu haben würde ich sagen eine lange Kündigungsfrist ist für eine Kündigung durch den AG besser für den AN der bleiben möchte (verbesserter Kündigungsschutz aufgrund langer Betriebszugehörigkeit), während für einen wechselwilligen AN der mit einer Eigenkündigung das Unternehmen verlassen möchte eine kürzere Kündigungsfrist besser ist. Wenn es zum Vorteil des AN ausgelegt werden kann verstehe ich es so, dass die langen Fristen nur für den AG gelten. Wie sehen das die Experten unter euch?

Im BGB §622 Absatz 1 ist denke ich Mal alles dazu gesagt. Zum 15 oder Ende des Monat, jeweils 4 Wochen.
Im Absatz zwei gibt es mehrere Punkte die mir einer Vereinbarung vertraglich angepasst werden können. Diesen gelten aber nur, wenn der Arbeitgeber dich kündigt. Ausschlaggebend ist aber der erste Absatz für den AN.
So zumin mein Verständnis, bin aber auch kein Jurist. :)
Gerne verbessern, wenn was anderes bestehen sollte.
Kann mich aber den oben genannten Post anschließen, das es weiterhin 4 Wochen bleiben.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 13.08.2023:

Ist zulässig. Steht im Arbeitsvertrag ein Verweis auf den Tarifvertrag, so gilt dieser, wenn er von Vorteil ist:

"In Deinem Arbeits­vertrag steht wahrscheinlich eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche. Sie darf für den Arbeitnehmer nie länger sein als für den Arbeitgeber.

In vielen Arbeitsverträgen wird die Frist entsprechend der Dauer der Be­triebs­zu­ge­hörig­keit verlängert. Eine solche Vereinbarung ist zulässig, wenn sie für beide Seiten gelten soll, also auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer. Das kann dazu führen, dass Du eine sehr lange Kündigungsfrist hast. Die Kündigungsfrist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergibt sich meist aus dem Arbeits­vertrag. Sollte dort auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen sein, gelten diese, insbesondere die verlängerten Fristen, wenn jemand schon länger für seinen Arbeitgeber tätig war. Gilt ein Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis, sind die tarifvertraglichen Fristen entscheidend, aber nur, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind."

Das kann man doch auch hier wieder drehen und wenden wie man will. Du schreibst die Regelung gilt wenn sie von Vorteil ist, im Text wird dann erläutert warum es doch für beide Parteien gilt was mir fehlt ist eine Definition vom Vorteil. Ohne juristische Kenntnisse zu haben würde ich sagen eine lange Kündigungsfrist ist für eine Kündigung durch den AG besser für den AN der bleiben möchte (verbesserter Kündigungsschutz aufgrund langer Betriebszugehörigkeit), während für einen wechselwilligen AN der mit einer Eigenkündigung das Unternehmen verlassen möchte eine kürzere Kündigungsfrist besser ist. Wenn es zum Vorteil des AN ausgelegt werden kann verstehe ich es so, dass die langen Fristen nur für den AG gelten. Wie sehen das die Experten unter euch?

Für den Mitarbeiter gibt es keinen Vorteil, jedoch ist die Vorgehensweise rechtens. Vorausgesetzt es wurde kein Fehler in den Vertrag eingearbeitet.

Bei uns im Unternehmen haben wir gleich nach Ende der Probezeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten beidseitig.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Unter Punkt 4 des Gesetzes steht aber auch:
"(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden.

WiWi Gast schrieb am 13.08.2023:

Ist zulässig. Steht im Arbeitsvertrag ein Verweis auf den Tarifvertrag, so gilt dieser, wenn er von Vorteil ist:

"In Deinem Arbeits­vertrag steht wahrscheinlich eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche. Sie darf für den Arbeitnehmer nie länger sein als für den Arbeitgeber.

In vielen Arbeitsverträgen wird die Frist entsprechend der Dauer der Be­triebs­zu­ge­hörig­keit verlängert. Eine solche Vereinbarung ist zulässig, wenn sie für beide Seiten gelten soll, also auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer. Das kann dazu führen, dass Du eine sehr lange Kündigungsfrist hast. Die Kündigungsfrist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergibt sich meist aus dem Arbeits­vertrag. Sollte dort auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen sein, gelten diese, insbesondere die verlängerten Fristen, wenn jemand schon länger für seinen Arbeitgeber tätig war. Gilt ein Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis, sind die tarifvertraglichen Fristen entscheidend, aber nur, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind."

Das kann man doch auch hier wieder drehen und wenden wie man will. Du schreibst die Regelung gilt wenn sie von Vorteil ist, im Text wird dann erläutert warum es doch für beide Parteien gilt was mir fehlt ist eine Definition vom Vorteil. Ohne juristische Kenntnisse zu haben würde ich sagen eine lange Kündigungsfrist ist für eine Kündigung durch den AG besser für den AN der bleiben möchte (verbesserter Kündigungsschutz aufgrund langer Betriebszugehörigkeit), während für einen wechselwilligen AN der mit einer Eigenkündigung das Unternehmen verlassen möchte eine kürzere Kündigungsfrist besser ist. Wenn es zum Vorteil des AN ausgelegt werden kann verstehe ich es so, dass die langen Fristen nur für den AG gelten. Wie sehen das die Experten unter euch?

Im BGB §622 Absatz 1 ist denke ich Mal alles dazu gesagt. Zum 15 oder Ende des Monat, jeweils 4 Wochen.
Im Absatz zwei gibt es mehrere Punkte die mir einer Vereinbarung vertraglich angepasst werden können. Diesen gelten aber nur, wenn der Arbeitgeber dich kündigt. Ausschlaggebend ist aber der erste Absatz für den AN.
So zumin mein Verständnis, bin aber auch kein Jurist. :)
Gerne verbessern, wenn was anderes bestehen sollte.
Kann mich aber den oben genannten Post anschließen, das es weiterhin 4 Wochen bleiben.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Als Jurist kann ich dir sagen: einfach mal etwas weiterlesen und dir § 622 Abs. 4 BGB anschauen. Ich habe 5 Jahre als Arbeitsrechtler bei der Bahn gearbeitet. Die verlängerten Kündigungsfristen gelten für beide Seiten.

Längere Kündi­gungs­fris­ten sind für den Ar­beit­neh­mer vor­teil­haft, weil sie sei­nen Ar­beits­platz si­che­rer ma­chen, so der Gedanke. Natürlich setzt die Rechtsprechung dem nach oben Grenzen (gibt z.B. ein Urteil, das eine Kündigungsfrist von drei Jahren den Arbeitnehmer unverhältnismäßig benachteiligt).

WiWi Gast schrieb am 13.08.2023:

Ist zulässig. Steht im Arbeitsvertrag ein Verweis auf den Tarifvertrag, so gilt dieser, wenn er von Vorteil ist:

"In Deinem Arbeits­vertrag steht wahrscheinlich eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche. Sie darf für den Arbeitnehmer nie länger sein als für den Arbeitgeber.

In vielen Arbeitsverträgen wird die Frist entsprechend der Dauer der Be­triebs­zu­ge­hörig­keit verlängert. Eine solche Vereinbarung ist zulässig, wenn sie für beide Seiten gelten soll, also auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer. Das kann dazu führen, dass Du eine sehr lange Kündigungsfrist hast. Die Kündigungsfrist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergibt sich meist aus dem Arbeits­vertrag. Sollte dort auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen sein, gelten diese, insbesondere die verlängerten Fristen, wenn jemand schon länger für seinen Arbeitgeber tätig war. Gilt ein Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis, sind die tarifvertraglichen Fristen entscheidend, aber nur, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind."

Das kann man doch auch hier wieder drehen und wenden wie man will. Du schreibst die Regelung gilt wenn sie von Vorteil ist, im Text wird dann erläutert warum es doch für beide Parteien gilt was mir fehlt ist eine Definition vom Vorteil. Ohne juristische Kenntnisse zu haben würde ich sagen eine lange Kündigungsfrist ist für eine Kündigung durch den AG besser für den AN der bleiben möchte (verbesserter Kündigungsschutz aufgrund langer Betriebszugehörigkeit), während für einen wechselwilligen AN der mit einer Eigenkündigung das Unternehmen verlassen möchte eine kürzere Kündigungsfrist besser ist. Wenn es zum Vorteil des AN ausgelegt werden kann verstehe ich es so, dass die langen Fristen nur für den AG gelten. Wie sehen das die Experten unter euch?

Im BGB §622 Absatz 1 ist denke ich Mal alles dazu gesagt. Zum 15 oder Ende des Monat, jeweils 4 Wochen.
Im Absatz zwei gibt es mehrere Punkte die mir einer Vereinbarung vertraglich angepasst werden können. Diesen gelten aber nur, wenn der Arbeitgeber dich kündigt. Ausschlaggebend ist aber der erste Absatz für den AN.
So zumin mein Verständnis, bin aber auch kein Jurist. :)
Gerne verbessern, wenn was anderes bestehen sollte.
Kann mich aber den oben genannten Post anschließen, das es weiterhin 4 Wochen bleiben.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 13.08.2023:

Als Jurist kann ich dir sagen: einfach mal etwas weiterlesen und dir § 622 Abs. 4 BGB anschauen. Ich habe 5 Jahre als Arbeitsrechtler bei der Bahn gearbeitet. Die verlängerten Kündigungsfristen gelten für beide Seiten.

Längere Kündi­gungs­fris­ten sind für den Ar­beit­neh­mer vor­teil­haft, weil sie sei­nen Ar­beits­platz si­che­rer ma­chen, so der Gedanke. Natürlich setzt die Rechtsprechung dem nach oben Grenzen (gibt z.B. ein Urteil, das eine Kündigungsfrist von drei Jahren den Arbeitnehmer unverhältnismäßig benachteiligt).

Ist zulässig. Steht im Arbeitsvertrag ein Verweis auf den Tarifvertrag, so gilt dieser, wenn er von Vorteil ist:

"In Deinem Arbeits­vertrag steht wahrscheinlich eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche. Sie darf für den Arbeitnehmer nie länger sein als für den Arbeitgeber.

In vielen Arbeitsverträgen wird die Frist entsprechend der Dauer der Be­triebs­zu­ge­hörig­keit verlängert. Eine solche Vereinbarung ist zulässig, wenn sie für beide Seiten gelten soll, also auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer. Das kann dazu führen, dass Du eine sehr lange Kündigungsfrist hast. Die Kündigungsfrist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergibt sich meist aus dem Arbeits­vertrag. Sollte dort auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen sein, gelten diese, insbesondere die verlängerten Fristen, wenn jemand schon länger für seinen Arbeitgeber tätig war. Gilt ein Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis, sind die tarifvertraglichen Fristen entscheidend, aber nur, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind."

Das kann man doch auch hier wieder drehen und wenden wie man will. Du schreibst die Regelung gilt wenn sie von Vorteil ist, im Text wird dann erläutert warum es doch für beide Parteien gilt was mir fehlt ist eine Definition vom Vorteil. Ohne juristische Kenntnisse zu haben würde ich sagen eine lange Kündigungsfrist ist für eine Kündigung durch den AG besser für den AN der bleiben möchte (verbesserter Kündigungsschutz aufgrund langer Betriebszugehörigkeit), während für einen wechselwilligen AN der mit einer Eigenkündigung das Unternehmen verlassen möchte eine kürzere Kündigungsfrist besser ist. Wenn es zum Vorteil des AN ausgelegt werden kann verstehe ich es so, dass die langen Fristen nur für den AG gelten. Wie sehen das die Experten unter euch?

Im BGB §622 Absatz 1 ist denke ich Mal alles dazu gesagt. Zum 15 oder Ende des Monat, jeweils 4 Wochen.
Im Absatz zwei gibt es mehrere Punkte die mir einer Vereinbarung vertraglich angepasst werden können. Diesen gelten aber nur, wenn der Arbeitgeber dich kündigt. Ausschlaggebend ist aber der erste Absatz für den AN.
So zumin mein Verständnis, bin aber auch kein Jurist. :)
Gerne verbessern, wenn was anderes bestehen sollte.
Kann mich aber den oben genannten Post anschließen, das es weiterhin 4 Wochen bleiben.

Danke. Es ist zwischen den ganzen Hobby-Juristen mit ihren Privatinterpretationen erfrischend, endlich mal wen mit Ahnung zu sehen.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

An allen NEIN-SAGER zum Schlichtungsergebnis. Bitte folgende Punkte bedenken, die evtl. bei einer Erzwingungsstreikes folgen:

  • Entgelterhöhung sowie Auszahlungszeitpunkt und Laufzeit wäre ungewiss!
  • Inflationsprämie – Auszahlung ungewiss!
  • Urlaubswahlmodelle wäre abgeschafft!
  • Besondere Teilzeit im Alter wird abgeschafft!
  • Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo Fonds WEG!
  • Betriebsrenten Zuschuss TV weg!
  • Die Beschäftigten der DB-Sicherheit, DB Fahrwegdienste, DB-Dialog und DBServices wurden immer noch den Mindestlohn bekommen.

Weitere Fragen, die auch in Betracht bezogen werden müssen bei einer Ablehnung des Schlichterergebnisses:

  • Welches abzusehende Ergebnis werden mit einem Streik erreicht?
  • Für alle die sich am Streik beteiligen, kommt es zu Arbeitszeit - und Lohnverlusten, für die EVG-Mitglieder wird Streikgeld gezahlt werden, welches aber bei weitem nicht den Lohnverlust ausgleicht!
  • Machen dann die Nicht-EVG-Mitglieder mit?
  • Wird die Bevölkerung in Deutschland uns bei den Forderungen weiterhin unterstützen oder werden wir dann als geldgierige Eisenbahner hingestellt?
    Auch in den Familien und im Bekanntenkreis wird es zu Diskussionen kommen, warum wir denn noch mehr Geld wollen.
antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 13.08.2023:

Als Jurist kann ich dir sagen: einfach mal etwas weiterlesen und dir § 622 Abs. 4 BGB anschauen. Ich habe 5 Jahre als Arbeitsrechtler bei der Bahn gearbeitet. Die verlängerten Kündigungsfristen gelten für beide Seiten.

Längere Kündi­gungs­fris­ten sind für den Ar­beit­neh­mer vor­teil­haft, weil sie sei­nen Ar­beits­platz si­che­rer ma­chen, so der Gedanke. Natürlich setzt die Rechtsprechung dem nach oben Grenzen (gibt z.B. ein Urteil, das eine Kündigungsfrist von drei Jahren den Arbeitnehmer unverhältnismäßig benachteiligt).

Ist zulässig. Steht im Arbeitsvertrag ein Verweis auf den Tarifvertrag, so gilt dieser, wenn er von Vorteil ist:

"In Deinem Arbeits­vertrag steht wahrscheinlich eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche. Sie darf für den Arbeitnehmer nie länger sein als für den Arbeitgeber.

In vielen Arbeitsverträgen wird die Frist entsprechend der Dauer der Be­triebs­zu­ge­hörig­keit verlängert. Eine solche Vereinbarung ist zulässig, wenn sie für beide Seiten gelten soll, also auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer. Das kann dazu führen, dass Du eine sehr lange Kündigungsfrist hast. Die Kündigungsfrist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergibt sich meist aus dem Arbeits­vertrag. Sollte dort auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen sein, gelten diese, insbesondere die verlängerten Fristen, wenn jemand schon länger für seinen Arbeitgeber tätig war. Gilt ein Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis, sind die tarifvertraglichen Fristen entscheidend, aber nur, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind."

Das kann man doch auch hier wieder drehen und wenden wie man will. Du schreibst die Regelung gilt wenn sie von Vorteil ist, im Text wird dann erläutert warum es doch für beide Parteien gilt was mir fehlt ist eine Definition vom Vorteil. Ohne juristische Kenntnisse zu haben würde ich sagen eine lange Kündigungsfrist ist für eine Kündigung durch den AG besser für den AN der bleiben möchte (verbesserter Kündigungsschutz aufgrund langer Betriebszugehörigkeit), während für einen wechselwilligen AN der mit einer Eigenkündigung das Unternehmen verlassen möchte eine kürzere Kündigungsfrist besser ist. Wenn es zum Vorteil des AN ausgelegt werden kann verstehe ich es so, dass die langen Fristen nur für den AG gelten. Wie sehen das die Experten unter euch?

Im BGB §622 Absatz 1 ist denke ich Mal alles dazu gesagt. Zum 15 oder Ende des Monat, jeweils 4 Wochen.
Im Absatz zwei gibt es mehrere Punkte die mir einer Vereinbarung vertraglich angepasst werden können. Diesen gelten aber nur, wenn der Arbeitgeber dich kündigt. Ausschlaggebend ist aber der erste Absatz für den AN.
So zumin mein Verständnis, bin aber auch kein Jurist. :)
Gerne verbessern, wenn was anderes bestehen sollte.
Kann mich aber den oben genannten Post anschließen, das es weiterhin 4 Wochen bleiben.

Das heißt jetzt konkret, dass jeder, der seine Probezeit überstanden hat, ein halbes Jahr Kündigungsfrist hat? Oder ab wieviel Arbeitsjahren?
Ich kann nur jedem empfehlen, dieses Angebot abzulehnen, selbst wenn einige 900 mehr bekommen. Das ist auch ein laden geworden.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Die DB KT hat ja nicht den Funktionsgruppentarif. Das bedeutet, dass die weder jetzt noch in 2 Jahren die strukturellen Anpassungen bekommen ?

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Nein, es soll wohl zukünftig so aussehen:

Betriebszugehörigkeit

  • von weniger als 3 Monaten: 2 Wochen,
  • von mindestens 3 Monaten: 4 Wochen,
  • von mindestens 1 Jahr: 2 Monate,
  • von mindestens 2 Jahren: 3 Monate,
  • von mindestens 5 Jahren: 4 Monate,
  • von mindestens 10 Jahren: 6 Monate

zum Ende eines Kalendermonats.

WiWi Gast schrieb am 13.08.2023:

Als Jurist kann ich dir sagen: einfach mal etwas weiterlesen und dir § 622 Abs. 4 BGB anschauen. Ich habe 5 Jahre als Arbeitsrechtler bei der Bahn gearbeitet. Die verlängerten Kündigungsfristen gelten für beide Seiten.

Längere Kündi­gungs­fris­ten sind für den Ar­beit­neh­mer vor­teil­haft, weil sie sei­nen Ar­beits­platz si­che­rer ma­chen, so der Gedanke. Natürlich setzt die Rechtsprechung dem nach oben Grenzen (gibt z.B. ein Urteil, das eine Kündigungsfrist von drei Jahren den Arbeitnehmer unverhältnismäßig benachteiligt).

Ist zulässig. Steht im Arbeitsvertrag ein Verweis auf den Tarifvertrag, so gilt dieser, wenn er von Vorteil ist:

"In Deinem Arbeits­vertrag steht wahrscheinlich eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche. Sie darf für den Arbeitnehmer nie länger sein als für den Arbeitgeber.

In vielen Arbeitsverträgen wird die Frist entsprechend der Dauer der Be­triebs­zu­ge­hörig­keit verlängert. Eine solche Vereinbarung ist zulässig, wenn sie für beide Seiten gelten soll, also auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer. Das kann dazu führen, dass Du eine sehr lange Kündigungsfrist hast. Die Kündigungsfrist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergibt sich meist aus dem Arbeits­vertrag. Sollte dort auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen sein, gelten diese, insbesondere die verlängerten Fristen, wenn jemand schon länger für seinen Arbeitgeber tätig war. Gilt ein Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis, sind die tarifvertraglichen Fristen entscheidend, aber nur, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind."

Das kann man doch auch hier wieder drehen und wenden wie man will. Du schreibst die Regelung gilt wenn sie von Vorteil ist, im Text wird dann erläutert warum es doch für beide Parteien gilt was mir fehlt ist eine Definition vom Vorteil. Ohne juristische Kenntnisse zu haben würde ich sagen eine lange Kündigungsfrist ist für eine Kündigung durch den AG besser für den AN der bleiben möchte (verbesserter Kündigungsschutz aufgrund langer Betriebszugehörigkeit), während für einen wechselwilligen AN der mit einer Eigenkündigung das Unternehmen verlassen möchte eine kürzere Kündigungsfrist besser ist. Wenn es zum Vorteil des AN ausgelegt werden kann verstehe ich es so, dass die langen Fristen nur für den AG gelten. Wie sehen das die Experten unter euch?

Im BGB §622 Absatz 1 ist denke ich Mal alles dazu gesagt. Zum 15 oder Ende des Monat, jeweils 4 Wochen.
Im Absatz zwei gibt es mehrere Punkte die mir einer Vereinbarung vertraglich angepasst werden können. Diesen gelten aber nur, wenn der Arbeitgeber dich kündigt. Ausschlaggebend ist aber der erste Absatz für den AN.
So zumin mein Verständnis, bin aber auch kein Jurist. :)
Gerne verbessern, wenn was anderes bestehen sollte.
Kann mich aber den oben genannten Post anschließen, das es weiterhin 4 Wochen bleiben.

Das heißt jetzt konkret, dass jeder, der seine Probezeit überstanden hat, ein halbes Jahr Kündigungsfrist hat? Oder ab wieviel Arbeitsjahren?
Ich kann nur jedem empfehlen, dieses Angebot abzulehnen, selbst wenn einige 900 mehr bekommen. Das ist auch ein laden geworden.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Bist du von der EVG? Diese Punkte stehen in einem EVG Propagandaschreiben.

WiWi Gast schrieb am 13.08.2023:

An allen NEIN-SAGER zum Schlichtungsergebnis. Bitte folgende Punkte bedenken, die evtl. bei einer Erzwingungsstreikes folgen:

  • Entgelterhöhung sowie Auszahlungszeitpunkt und Laufzeit wäre ungewiss!
  • Inflationsprämie – Auszahlung ungewiss!
  • Urlaubswahlmodelle wäre abgeschafft!
  • Besondere Teilzeit im Alter wird abgeschafft!
  • Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo Fonds WEG!
  • Betriebsrenten Zuschuss TV weg!
  • Die Beschäftigten der DB-Sicherheit, DB Fahrwegdienste, DB-Dialog und DBServices wurden immer noch den Mindestlohn bekommen.

Weitere Fragen, die auch in Betracht bezogen werden müssen bei einer Ablehnung des Schlichterergebnisses:

  • Welches abzusehende Ergebnis werden mit einem Streik erreicht?
  • Für alle die sich am Streik beteiligen, kommt es zu Arbeitszeit - und Lohnverlusten, für die EVG-Mitglieder wird Streikgeld gezahlt werden, welches aber bei weitem nicht den Lohnverlust ausgleicht!
  • Machen dann die Nicht-EVG-Mitglieder mit?
  • Wird die Bevölkerung in Deutschland uns bei den Forderungen weiterhin unterstützen oder werden wir dann als geldgierige Eisenbahner hingestellt?
    Auch in den Familien und im Bekanntenkreis wird es zu Diskussionen kommen, warum wir denn noch mehr Geld wollen.
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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 13.08.2023:

An allen NEIN-SAGER zum Schlichtungsergebnis. Bitte folgende Punkte bedenken, die evtl. bei einer Erzwingungsstreikes folgen:

  • Entgelterhöhung sowie Auszahlungszeitpunkt und Laufzeit wäre ungewiss!
  • Inflationsprämie – Auszahlung ungewiss!
  • Urlaubswahlmodelle wäre abgeschafft!
  • Besondere Teilzeit im Alter wird abgeschafft!
  • Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo Fonds WEG!
  • Betriebsrenten Zuschuss TV weg!
  • Die Beschäftigten der DB-Sicherheit, DB Fahrwegdienste, DB-Dialog und DBServices wurden immer noch den Mindestlohn bekommen.

Weitere Fragen, die auch in Betracht bezogen werden müssen bei einer Ablehnung des Schlichterergebnisses:

  • Welches abzusehende Ergebnis werden mit einem Streik erreicht?
  • Für alle die sich am Streik beteiligen, kommt es zu Arbeitszeit - und Lohnverlusten, für die EVG-Mitglieder wird Streikgeld gezahlt werden, welches aber bei weitem nicht den Lohnverlust ausgleicht!
  • Machen dann die Nicht-EVG-Mitglieder mit?
  • Wird die Bevölkerung in Deutschland uns bei den Forderungen weiterhin unterstützen oder werden wir dann als geldgierige Eisenbahner hingestellt?
    Auch in den Familien und im Bekanntenkreis wird es zu Diskussionen kommen, warum wir denn noch mehr Geld wollen.

Klingt ja 1:1 wie der EVG-Vorstand. Für einen wirkungsvollen Streik reichen schon allein die Fdl. Wenn das Netz mal 10 Tage am Stück quasi komplett dicht ist und die DB die Notbesetzungen nicht gebacken bekommt, winselt das DB-Management auf allen Vieren und der Bund knickt auch ein. Gerade der Güterverkehr inkl. dem umliegenden Auslandsverkehr hat unglaubliches Druckpotenzial. Glaubst du, was innerhalb kürzester Zeit bei Scholz und Habeck los ist, wenn es in Rotterdam, am Brenner und in Maschen Dauerstau gibt?

Dann gibt es ruckzuck 600 Euro auf 24 Monate. Das ist eh der Puffer, den sie für die GDL-Besänftigung eingeplant haben. Und es ist gerechtfertigt, nachdem die Eisenbahner bei Corona als einzige Tarifbeschäftigte massive Lohneinbußen hingenommen haben. Wenn die GDL die Fdl für sich mehrheitlich gewinnen kann, dann, macht sie es eben. Kann sich der EVG-Vorstand überlegen, was ihm lieber ist.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 13.08.2023:

Ich kann nur jedem empfehlen, dieses Angebot abzulehnen, selbst wenn einige 900 mehr bekommen. Das ist auch ein laden geworden.

Gut, dass Du das Beispiel mit den 900 Euro nochmal bringst. Ich habe es hier mehrfach zu erklären versucht was diese strukturellen Änderungen bei den Fdl bewirken, also welche Ungleichheit (analog die anderen betroffenen Tarifgruppen).

Es gibt in der Matrix Gehaltsgruppen / Erfahrungsjahre insgesamt 28 verschiedene Möglichkeiten, wie man als Fdl eingestuft sein kann. Nur 1 von 28 Varianten kommt am Schluß nach der dritten Erhöhung auf insgesamt knapp 900 Euro plus. Dies entspricht rund 30 %. Dagegen bekommen 2 der 28 Varianten gar keine dritte Erhöhung, also insgesamt 410 Euro plus, was etwa 10 % entspricht. Alle anderen Varianten bewegen sich irgendwo dazwischen. Wohlgemerkt: das alles innerhalb ein und derselben Berufsgruppe, einer + 30 und andere nur + 10. Wer das nicht begriffen hat gerne nachfragen.

Es wird in Zukunft also eine Differenz von 20 % Lohnerhöhung in den einzelnen Tarifgruppen geben IM GLEICHEN BERUF. Bessergestellt werden Mitarbeiter, die lange dabei sind und einen leichteren Arbeitsplatz haben, schlechtgestellt werden Mitarbeiter mit unter 10 Jahren Erfahrung auf den komplexen anspruchsvollen Arbeitsplätzen.

Was das für den sozialen Frieden innerhalb der einzelnen Berufsgruppen bedeutet mag sich jeder selbst ausdenken, man macht es sich zu einfach zu sagen mir doch egal ich habe ja die 307 mit Stufe 7. Wer möchte dann noch in 355 mit Stufe 1 oder 2 arbeiten?

Teile und herrsche, mehr fällt mir dazu nicht mehr ein.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 13.08.2023:

Als Jurist kann ich dir sagen: einfach mal etwas weiterlesen und dir § 622 Abs. 4 BGB anschauen. Ich habe 5 Jahre als Arbeitsrechtler bei der Bahn gearbeitet. Die verlängerten Kündigungsfristen gelten für beide Seiten.

Längere Kündi­gungs­fris­ten sind für den Ar­beit­neh­mer vor­teil­haft, weil sie sei­nen Ar­beits­platz si­che­rer ma­chen, so der Gedanke. Natürlich setzt die Rechtsprechung dem nach oben Grenzen (gibt z.B. ein Urteil, das eine Kündigungsfrist von drei Jahren den Arbeitnehmer unverhältnismäßig benachteiligt).

Lieben Dank für die Aufklärung, Herr Jurist. Kannst Du bitte auch was zu den Möglichkeiten eines Sonderkündigungsrechts sagen? Ich meine wenn ich Sch... baue kann mich der AG doch auch fristlos kündigen, gleiches muss doch auch für den AN gelten. In welchen Fällen habe ich als AN ein Sonderkündigungsrecht bzw. eine kürzere Frist?

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 14.08.2023:

Als Jurist kann ich dir sagen: einfach mal etwas weiterlesen und dir § 622 Abs. 4 BGB anschauen. Ich habe 5 Jahre als Arbeitsrechtler bei der Bahn gearbeitet. Die verlängerten Kündigungsfristen gelten für beide Seiten.

Längere Kündi­gungs­fris­ten sind für den Ar­beit­neh­mer vor­teil­haft, weil sie sei­nen Ar­beits­platz si­che­rer ma­chen, so der Gedanke. Natürlich setzt die Rechtsprechung dem nach oben Grenzen (gibt z.B. ein Urteil, das eine Kündigungsfrist von drei Jahren den Arbeitnehmer unverhältnismäßig benachteiligt).

Lieben Dank für die Aufklärung, Herr Jurist. Kannst Du bitte auch was zu den Möglichkeiten eines Sonderkündigungsrechts sagen? Ich meine wenn ich Sch... baue kann mich der AG doch auch fristlos kündigen, gleiches muss doch auch für den AN gelten. In welchen Fällen habe ich als AN ein Sonderkündigungsrecht bzw. eine kürzere Frist?

In essentiell der gleichen Art von Fällen, nur bauen Arbeitgeber wesentlich seltener Schei*e als Arbeitnehmer.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 13.08.2023:

An allen NEIN-SAGER zum Schlichtungsergebnis. Bitte folgende Punkte bedenken, die evtl. bei einer Erzwingungsstreikes folgen:

  • Entgelterhöhung sowie Auszahlungszeitpunkt und Laufzeit wäre ungewiss!
  • Inflationsprämie – Auszahlung ungewiss!
  • Urlaubswahlmodelle wäre abgeschafft!
  • Besondere Teilzeit im Alter wird abgeschafft!
  • Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo Fonds WEG!
  • Betriebsrenten Zuschuss TV weg!
  • Die Beschäftigten der DB-Sicherheit, DB Fahrwegdienste, DB-Dialog und DBServices wurden immer noch den Mindestlohn bekommen.

Weitere Fragen, die auch in Betracht bezogen werden müssen bei einer Ablehnung des Schlichterergebnisses:

  • Welches abzusehende Ergebnis werden mit einem Streik erreicht?
  • Für alle die sich am Streik beteiligen, kommt es zu Arbeitszeit - und Lohnverlusten, für die EVG-Mitglieder wird Streikgeld gezahlt werden, welches aber bei weitem nicht den Lohnverlust ausgleicht!
  • Machen dann die Nicht-EVG-Mitglieder mit?
  • Wird die Bevölkerung in Deutschland uns bei den Forderungen weiterhin unterstützen oder werden wir dann als geldgierige Eisenbahner hingestellt?
    Auch in den Familien und im Bekanntenkreis wird es zu Diskussionen kommen, warum wir denn noch mehr Geld wollen.

Wenn dieses Angebot angenommen wird bin ich definitiv weg! Und ich werde garantiert nicht der letzte sein!

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 14.08.2023:

Lieben Dank für die Aufklärung, Herr Jurist. Kannst Du bitte auch was zu den Möglichkeiten eines Sonderkündigungsrechts sagen? Ich meine wenn ich Sch... baue kann mich der AG doch auch fristlos kündigen, gleiches muss doch auch für den AN gelten. In welc KIhen Fällen habe ich als AN ein Sonderkündigungsrecht bzw. eine kürzere Frist?

Ich bin zwar nicht der Jurist aber hier ein paar Beispiele:

  • du klaust etwas
  • du beleidigst deinen Chef regelmäßig
  • du schlägst deinen Chef
  • du kommst regelmäßig zu spät zur Arbeit
  • du verweigerst die Arbeit
  • du meldest dich krank, bist es aber nicht

Das müssten alles fristlose Gründe sein - manche allerdings erst nach der dritten Abmahnung. (Krank, Verweigerung, zu spät kommen)

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Auch wenn ich in einem EVG Mehrheitsbetrieb arbeite, hoffe ich sehr, dass die GDL wesentlich mehr aushandeln kann. Dann wachen die hörigen EVG Mitglieder endlich auf und begreifen, dass die EVG immer mit angezogener Handbremse agiert, so hab ich jedenfalls das Gefühl. Bei uns in der Firma fällt auch oft das Wort "Hausgewerkschaft". So langsam glaube ich, dass etwas dran ist. Der letzte Coronaabschluss war eine Frechheit und nun dieser Abschluss.

WiWi Gast schrieb am 13.08.2023:

An allen NEIN-SAGER zum Schlichtungsergebnis. Bitte folgende Punkte bedenken, die evtl. bei einer Erzwingungsstreikes folgen:

  • Entgelterhöhung sowie Auszahlungszeitpunkt und Laufzeit wäre ungewiss!
  • Inflationsprämie – Auszahlung ungewiss!
  • Urlaubswahlmodelle wäre abgeschafft!
  • Besondere Teilzeit im Alter wird abgeschafft!
  • Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo Fonds WEG!
  • Betriebsrenten Zuschuss TV weg!
  • Die Beschäftigten der DB-Sicherheit, DB Fahrwegdienste, DB-Dialog und DBServices wurden immer noch den Mindestlohn bekommen.

Weitere Fragen, die auch in Betracht bezogen werden müssen bei einer Ablehnung des Schlichterergebnisses:

  • Welches abzusehende Ergebnis werden mit einem Streik erreicht?
  • Für alle die sich am Streik beteiligen, kommt es zu Arbeitszeit - und Lohnverlusten, für die EVG-Mitglieder wird Streikgeld gezahlt werden, welches aber bei weitem nicht den Lohnverlust ausgleicht!
  • Machen dann die Nicht-EVG-Mitglieder mit?
  • Wird die Bevölkerung in Deutschland uns bei den Forderungen weiterhin unterstützen oder werden wir dann als geldgierige Eisenbahner hingestellt?
    Auch in den Familien und im Bekanntenkreis wird es zu Diskussionen kommen, warum wir denn noch mehr Geld wollen.

Klingt ja 1:1 wie der EVG-Vorstand. Für einen wirkungsvollen Streik reichen schon allein die Fdl. Wenn das Netz mal 10 Tage am Stück quasi komplett dicht ist und die DB die Notbesetzungen nicht gebacken bekommt, winselt das DB-Management auf allen Vieren und der Bund knickt auch ein. Gerade der Güterverkehr inkl. dem umliegenden Auslandsverkehr hat unglaubliches Druckpotenzial. Glaubst du, was innerhalb kürzester Zeit bei Scholz und Habeck los ist, wenn es in Rotterdam, am Brenner und in Maschen Dauerstau gibt?

Dann gibt es ruckzuck 600 Euro auf 24 Monate. Das ist eh der Puffer, den sie für die GDL-Besänftigung eingeplant haben. Und es ist gerechtfertigt, nachdem die Eisenbahner bei Corona als einzige Tarifbeschäftigte massive Lohneinbußen hingenommen haben. Wenn die GDL die Fdl für sich mehrheitlich gewinnen kann, dann, macht sie es eben. Kann sich der EVG-Vorstand überlegen, was ihm lieber ist.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Hier der "Herr Jurist". Mit dem "Sonderkündigungsrecht" meinst du sicherlich die fristlose Kündigung i.S.d. § 626 BGB. Wie oben schon erwähnt wurde, besteht das Recht zur fristlosen Kündigung nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für den Arbeitnehmer.

Nun wurden u.s. Beispiele genannt, jedoch nur für (wichtige) Gründe, die den Arbeitgeber berechtigen, dem Arbeitnehmer (fristlos) zu kündigen (einige Beispiele berechtigen, wenn überhaupt, lediglich zur ordentlichen Kündigung - und eine Verpflichtung, drei Mal abzumahnen, gibt es auch nicht - erst recht nicht bei einer fristlosen Kündigung, diese kann gerade ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden).

Ich habe deine Frage aber so verstanden, dass du Beispiele für den umgekehrten Fall haben möchtest. Hier einige Beispiele, die den Arbeitnehmer berechtigen können, sein Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen: sexuelle Belästigung oder Mobbing durch den Arbeitgeber, Gewalt durch den Arbeitgeber, Straftaten des Chefs, unpünktliche Lohnzahlungen, usw.

WiWi Gast schrieb am 14.08.2023:

Lieben Dank für die Aufklärung, Herr Jurist. Kannst Du bitte auch was zu den Möglichkeiten eines Sonderkündigungsrechts sagen? Ich meine wenn ich Sch... baue kann mich der AG doch auch fristlos kündigen, gleiches muss doch auch für den AN gelten. In welc KIhen Fällen habe ich als AN ein Sonderkündigungsrecht bzw. eine kürzere Frist?

Ich bin zwar nicht der Jurist aber hier ein paar Beispiele:

  • du klaust etwas
  • du beleidigst deinen Chef regelmäßig
  • du schlägst deinen Chef
  • du kommst regelmäßig zu spät zur Arbeit
  • du verweigerst die Arbeit
  • du meldest dich krank, bist es aber nicht

Das müssten alles fristlose Gründe sein - manche allerdings erst nach der dritten Abmahnung. (Krank, Verweigerung, zu spät kommen)

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 14.08.2023:

Auch wenn ich in einem EVG Mehrheitsbetrieb arbeite, hoffe ich sehr, dass die GDL wesentlich mehr aushandeln kann. Dann wachen die hörigen EVG Mitglieder endlich auf und begreifen, dass die EVG immer mit angezogener Handbremse agiert, so hab ich jedenfalls das Gefühl. Bei uns in der Firma fällt auch oft das Wort "Hausgewerkschaft". So langsam glaube ich, dass etwas dran ist. Der letzte Coronaabschluss war eine Frechheit und nun dieser Abschluss.

Die Geschichte der Hausgewerkschaft geht bis auf die GdED und danach Transnet los. Ab 1994 haben deren Gewerkschaftsfunktionäre mit dem DB-Management zusammengearbeitet und gemeinsam die Gehälter und Arbeitsbedingungen sukzessive verschlechtert. Mit Hansen wurde die ganze Korruption sogar öffentlich bewiesen und dokumentiert, passiert ist aber nix. Weder für Hansen, noch dass die Transnet brutal schrumpfte.

Damals wurde noch massiv geschliffen für den geplanten Börsengang, heute um den deutschen Bundeshaushalt zu entlasten und gleichzeitig das DB-Management großzügig zu vergüten und deren defizitäre DB-Auslandsaktivitäten zu unterhalten.
Seit 1994 hat die GdED/Transnet/EVG nur die Aufgabe gehabt, die Gehälter niedrig zu halten und nicht das Streikrecht auszuüben. Nicht umsonst sieht es bei der DB AG heute so desaströs für die meisten Arbeitnehmer aus, das ist ein in fast 30 Jahren gewachsener Prozess von vormals solide aufgestellten Arbeitsplätzen.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Ja, es ist erschreckend. Aber in EVG Chats will man davon nix lesen. Alles angeblich Unsinn, stimmt doch gar nicht, EVG hat gekämpft etc.

Ich bin auch mega enttäuscht von dieser Gewerkschaft. Schon dieser Corona Abschluss war ein massivster Reallohnverlust und nun kommt noch mehr Verlust hinzu. Trotzdem feiert die EVG Führung diesen Abschluss. Und die EVG Schafe, sorry Mitglieder, bleiben der EVG trotzdem treu, da sie glauben, dass es sonst noch weniger gibt, wenn sie für Streik stimmen. Seiler und EVG Spitze haben gefühlt also erreicht, was sie wollten, die Belegschaft ist demoralisiert und würde jedes Angebot annehmen.

WiWi Gast schrieb am 14.08.2023:

Auch wenn ich in einem EVG Mehrheitsbetrieb arbeite, hoffe ich sehr, dass die GDL wesentlich mehr aushandeln kann. Dann wachen die hörigen EVG Mitglieder endlich auf und begreifen, dass die EVG immer mit angezogener Handbremse agiert, so hab ich jedenfalls das Gefühl. Bei uns in der Firma fällt auch oft das Wort "Hausgewerkschaft". So langsam glaube ich, dass etwas dran ist. Der letzte Coronaabschluss war eine Frechheit und nun dieser Abschluss.

Die Geschichte der Hausgewerkschaft geht bis auf die GdED und danach Transnet los. Ab 1994 haben deren Gewerkschaftsfunktionäre mit dem DB-Management zusammengearbeitet und gemeinsam die Gehälter und Arbeitsbedingungen sukzessive verschlechtert. Mit Hansen wurde die ganze Korruption sogar öffentlich bewiesen und dokumentiert, passiert ist aber nix. Weder für Hansen, noch dass die Transnet brutal schrumpfte.

Damals wurde noch massiv geschliffen für den geplanten Börsengang, heute um den deutschen Bundeshaushalt zu entlasten und gleichzeitig das DB-Management großzügig zu vergüten und deren defizitäre DB-Auslandsaktivitäten zu unterhalten.
Seit 1994 hat die GdED/Transnet/EVG nur die Aufgabe gehabt, die Gehälter niedrig zu halten und nicht das Streikrecht auszuüben. Nicht umsonst sieht es bei der DB AG heute so desaströs für die meisten Arbeitnehmer aus, das ist ein in fast 30 Jahren gewachsener Prozess von vormals solide aufgestellten Arbeitsplätzen.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 14.08.2023:

Als Jurist kann ich dir sagen: einfach mal etwas weiterlesen und dir § 622 Abs. 4 BGB anschauen. Ich habe 5 Jahre als Arbeitsrechtler bei der Bahn gearbeitet. Die verlängerten Kündigungsfristen gelten für beide Seiten.

Längere Kündi­gungs­fris­ten sind für den Ar­beit­neh­mer vor­teil­haft, weil sie sei­nen Ar­beits­platz si­che­rer ma­chen, so der Gedanke. Natürlich setzt die Rechtsprechung dem nach oben Grenzen (gibt z.B. ein Urteil, das eine Kündigungsfrist von drei Jahren den Arbeitnehmer unverhältnismäßig benachteiligt).

Lieben Dank für die Aufklärung, Herr Jurist. Kannst Du bitte auch was zu den Möglichkeiten eines Sonderkündigungsrechts sagen? Ich meine wenn ich Sch... baue kann mich der AG doch auch fristlos kündigen, gleiches muss doch auch für den AN gelten. In welchen Fällen habe ich als AN ein Sonderkündigungsrecht bzw. eine kürzere Frist?

In essentiell der gleichen Art von Fällen, nur bauen Arbeitgeber wesentlich seltener Schei*e als Arbeitnehmer.

Mag ja sein, ich suche aber nach Gründen für eine Sonderkündigung durch den AN die in der Person des AN zu finden sind und nicht wegen Fehlverhalten des AGs. Man könnte natürlich sich selbst so verhalten um eine Kündigung zu provozieren, das ist aber nicht mein Weg. Ich dachte eher Fälle wo man schneller raus kann weil man es z.B. gesundheitlich nicht mehr schafft mit dem Schichtdienst, hier muss keine der beiden Parteien Sch... gebaut haben es kommt aber einfach vor dass man als AN Gründe hat warum man schnell weg möchte/muss und da wollte ich wissen welche das sind.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 14.08.2023:

Lieben Dank für die Aufklärung, Herr Jurist. Kannst Du bitte auch was zu den Möglichkeiten eines Sonderkündigungsrechts sagen? Ich meine wenn ich Sch... baue kann mich der AG doch auch fristlos kündigen, gleiches muss doch auch für den AN gelten. In welc KIhen Fällen habe ich als AN ein Sonderkündigungsrecht bzw. eine kürzere Frist?

Ich bin zwar nicht der Jurist aber hier ein paar Beispiele:

  • du klaust etwas
  • du beleidigst deinen Chef regelmäßig
  • du schlägst deinen Chef
  • du kommst regelmäßig zu spät zur Arbeit
  • du verweigerst die Arbeit
  • du meldest dich krank, bist es aber nicht

Das müssten alles fristlose Gründe sein - manche allerdings erst nach der dritten Abmahnung. (Krank, Verweigerung, zu spät kommen)

Das sind Beispiele für eine Sonderkündigung durch den AG, gefragt war nach Gründen für eine Sonderkündigung durch den AN - siehe das was ich gerade zu deinem Vorposter geantwortet habe. Die Lösung kann ja nie im Leben sein selbst durch Fehlverhalten eine Kündigung zu provozieren sondern wie man als AN früher aktiv kündigen kann

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 14.08.2023:

Hier der "Herr Jurist". Mit dem "Sonderkündigungsrecht" meinst du sicherlich die fristlose Kündigung i.S.d. § 626 BGB. Wie oben schon erwähnt wurde, besteht das Recht zur fristlosen Kündigung nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für den Arbeitnehmer.

Nun wurden u.s. Beispiele genannt, jedoch nur für (wichtige) Gründe, die den Arbeitgeber berechtigen, dem Arbeitnehmer (fristlos) zu kündigen (einige Beispiele berechtigen, wenn überhaupt, lediglich zur ordentlichen Kündigung - und eine Verpflichtung, drei Mal abzumahnen, gibt es auch nicht - erst recht nicht bei einer fristlosen Kündigung, diese kann gerade ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden).

Ich habe deine Frage aber so verstanden, dass du Beispiele für den umgekehrten Fall haben möchtest. Hier einige Beispiele, die den Arbeitnehmer berechtigen können, sein Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen: sexuelle Belästigung oder Mobbing durch den Arbeitgeber, Gewalt durch den Arbeitgeber, Straftaten des Chefs, unpünktliche Lohnzahlungen, usw.

Lieben Dank für die Aufklärung, Herr Jurist. Kannst Du bitte auch was zu den Möglichkeiten eines Sonderkündigungsrechts sagen? Ich meine wenn ich Sch... baue kann mich der AG doch auch fristlos kündigen, gleiches muss doch auch für den AN gelten. In welc KIhen Fällen habe ich als AN ein Sonderkündigungsrecht bzw. eine kürzere Frist?

Ich bin zwar nicht der Jurist aber hier ein paar Beispiele:

  • du klaust etwas
  • du beleidigst deinen Chef regelmäßig
  • du schlägst deinen Chef
  • du kommst regelmäßig zu spät zur Arbeit
  • du verweigerst die Arbeit
  • du meldest dich krank, bist es aber nicht

Das müssten alles fristlose Gründe sein - manche allerdings erst nach der dritten Abmahnung. (Krank, Verweigerung, zu spät kommen)

Ja, es ging mehr in die Richtung, dass ich Gründe suche selber kündigen zu können. Aber nicht wegen Fehlverhalten des AG (und auch nicht wegen eigenem Fehlverhalten) sondern wenn man merkt man schafft es gesundheitlich nicht mehr.

6 Monate aushalten geht nicht, AU geht nicht mehr da KK Stress macht, geht um etwas wo man von einem Facharzt zum nächsten rennt und nicht wirklich weiter kommt, man kann nicht mehr und wird schon fast als Simulant behandelt, ist nicht schön.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Hier noch mal der "Herr Jurist". Wenn Du es gesundheitlich nicht mehr schaffst, also regelmäßig und vielleicht auch länger krankgeschrieben bist, gehe ich davon aus, dass Dein Arbeitgeber gar kein Interesse daran hat, Dich weiter zu beschäftigen. Geh einfach auf ihn zu und bitte ihn um einen Aufhebungsvertrag. Dieser kann zu einem beliebigen Zeitpunkt geschlossen werden. Aber Achtung, das zieht einen Rattenschwanz nach sich; regelmäßig wirst Du z.B. eine Sperrfrist vom Arbeitsamt bekommen, da Du freiwillig ein bestehendes Arbeitsverhältnis aufgelöst hast.

Wie gesagt, ich habe jahrelang als Arbeitsrechtler bei der Bahn gearbeitet. Da ist grds. nie jemand gezwungen worden, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu arbeiten. Warum auch? Die Bahn hat kein Interesse an einem unmotivierten Mitarbeiter, der sich im Zweifelsfall auch auf Kosten des Arbeitgebers wochenlang krankschreiben lässt. Dann wird das Arbeitsverhältnis lieber im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst.

WiWi Gast schrieb am 15.08.2023:

Hier der "Herr Jurist". Mit dem "Sonderkündigungsrecht" meinst du sicherlich die fristlose Kündigung i.S.d. § 626 BGB. Wie oben schon erwähnt wurde, besteht das Recht zur fristlosen Kündigung nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für den Arbeitnehmer.

Nun wurden u.s. Beispiele genannt, jedoch nur für (wichtige) Gründe, die den Arbeitgeber berechtigen, dem Arbeitnehmer (fristlos) zu kündigen (einige Beispiele berechtigen, wenn überhaupt, lediglich zur ordentlichen Kündigung - und eine Verpflichtung, drei Mal abzumahnen, gibt es auch nicht - erst recht nicht bei einer fristlosen Kündigung, diese kann gerade ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden).

Ich habe deine Frage aber so verstanden, dass du Beispiele für den umgekehrten Fall haben möchtest. Hier einige Beispiele, die den Arbeitnehmer berechtigen können, sein Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen: sexuelle Belästigung oder Mobbing durch den Arbeitgeber, Gewalt durch den Arbeitgeber, Straftaten des Chefs, unpünktliche Lohnzahlungen, usw.

Lieben Dank für die Aufklärung, Herr Jurist. Kannst Du bitte auch was zu den Möglichkeiten eines Sonderkündigungsrechts sagen? Ich meine wenn ich Sch... baue kann mich der AG doch auch fristlos kündigen, gleiches muss doch auch für den AN gelten. In welc KIhen Fällen habe ich als AN ein Sonderkündigungsrecht bzw. eine kürzere Frist?

Ich bin zwar nicht der Jurist aber hier ein paar Beispiele:

  • du klaust etwas
  • du beleidigst deinen Chef regelmäßig
  • du schlägst deinen Chef
  • du kommst regelmäßig zu spät zur Arbeit
  • du verweigerst die Arbeit
  • du meldest dich krank, bist es aber nicht

Das müssten alles fristlose Gründe sein - manche allerdings erst nach der dritten Abmahnung. (Krank, Verweigerung, zu spät kommen)

Ja, es ging mehr in die Richtung, dass ich Gründe suche selber kündigen zu können. Aber nicht wegen Fehlverhalten des AG (und auch nicht wegen eigenem Fehlverhalten) sondern wenn man merkt man schafft es gesundheitlich nicht mehr.

6 Monate aushalten geht nicht, AU geht nicht mehr da KK Stress macht, geht um etwas wo man von einem Facharzt zum nächsten rennt und nicht wirklich weiter kommt, man kann nicht mehr und wird schon fast als Simulant behandelt, ist nicht schön.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Und du glaubst wirklich dass man das nicht wieder erreichen könnte in einem neuen Angebot???

Anscheinend hätte es wohl gereicht wenn man gesagt hätte "Leute es bleibt wie es ist und dafür sicher wir den Arbeitsplatz..."

WiWi Gast schrieb am 13.08.2023:

An allen NEIN-SAGER zum Schlichtungsergebnis. Bitte folgende Punkte bedenken, die evtl. bei einer Erzwingungsstreikes folgen:

  • Entgelterhöhung sowie Auszahlungszeitpunkt und Laufzeit wäre ungewiss!
  • Inflationsprämie – Auszahlung ungewiss!
  • Urlaubswahlmodelle wäre abgeschafft!
  • Besondere Teilzeit im Alter wird abgeschafft!
  • Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo Fonds WEG!
  • Betriebsrenten Zuschuss TV weg!
  • Die Beschäftigten der DB-Sicherheit, DB Fahrwegdienste, DB-Dialog und DBServices wurden immer noch den Mindestlohn bekommen.

Weitere Fragen, die auch in Betracht bezogen werden müssen bei einer Ablehnung des Schlichterergebnisses:

  • Welches abzusehende Ergebnis werden mit einem Streik erreicht?
  • Für alle die sich am Streik beteiligen, kommt es zu Arbeitszeit - und Lohnverlusten, für die EVG-Mitglieder wird Streikgeld gezahlt werden, welches aber bei weitem nicht den Lohnverlust ausgleicht!
  • Machen dann die Nicht-EVG-Mitglieder mit?
  • Wird die Bevölkerung in Deutschland uns bei den Forderungen weiterhin unterstützen oder werden wir dann als geldgierige Eisenbahner hingestellt?
    Auch in den Familien und im Bekanntenkreis wird es zu Diskussionen kommen, warum wir denn noch mehr Geld wollen.
antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Selbst dann hätte die EVG Führung das vermutlich als Sieg verkauft und der harte EVG Kern hätte auch da mit Ja gestimmt. Da passt aktuell sehr vieles nicht mehr. Der Abschluss ist schwach und aktuell wird eine Angst erzeugt, damit möglichst viele für den Abschluss stimmen. Schon erschreckend.

WiWi Gast schrieb am 15.08.2023:

Und du glaubst wirklich dass man das nicht wieder erreichen könnte in einem neuen Angebot???

Anscheinend hätte es wohl gereicht wenn man gesagt hätte "Leute es bleibt wie es ist und dafür sicher wir den Arbeitsplatz..."

An allen NEIN-SAGER zum Schlichtungsergebnis. Bitte folgende Punkte bedenken, die evtl. bei einer Erzwingungsstreikes folgen:

  • Entgelterhöhung sowie Auszahlungszeitpunkt und Laufzeit wäre ungewiss!
  • Inflationsprämie – Auszahlung ungewiss!
  • Urlaubswahlmodelle wäre abgeschafft!
  • Besondere Teilzeit im Alter wird abgeschafft!
  • Fonds soziale Sicherung und Wo-Mo Fonds WEG!
  • Betriebsrenten Zuschuss TV weg!
  • Die Beschäftigten der DB-Sicherheit, DB Fahrwegdienste, DB-Dialog und DBServices wurden immer noch den Mindestlohn bekommen.

Weitere Fragen, die auch in Betracht bezogen werden müssen bei einer Ablehnung des Schlichterergebnisses:

  • Welches abzusehende Ergebnis werden mit einem Streik erreicht?
  • Für alle die sich am Streik beteiligen, kommt es zu Arbeitszeit - und Lohnverlusten, für die EVG-Mitglieder wird Streikgeld gezahlt werden, welches aber bei weitem nicht den Lohnverlust ausgleicht!
  • Machen dann die Nicht-EVG-Mitglieder mit?
  • Wird die Bevölkerung in Deutschland uns bei den Forderungen weiterhin unterstützen oder werden wir dann als geldgierige Eisenbahner hingestellt?
    Auch in den Familien und im Bekanntenkreis wird es zu Diskussionen kommen, warum wir denn noch mehr Geld wollen.
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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Zahlt der Arbeitgeber überhaupt etwas wenn ich krank geschrieben bin? Ich dachte immer die Kosten hierfür trägt der Krankenversicherung?

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Hallo, wann war nochmal der Stichtag für die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie? Hatte mal was vom 1. Oktober und dann was vom 25. Oktober gehört? Also nicht der Zahltag sondern wann das Arbeitsverhältnis aktiv sein muss, Dankeschön

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 15.08.2023:

Zahlt der Arbeitgeber überhaupt etwas wenn ich krank geschrieben bin? Ich dachte immer die Kosten hierfür trägt der Krankenversicherung?

Das zahlt der Arbeitgeber (für max. 6 Wochen pro Krankheit und nicht am Anfang des Arbeitsverhältnisses).

Nur bei sehr kleinen Arbeitgebern wird das zum Teil mit der Umlage U 1 auf alle verteilt.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Erstes Zwischenergebnis 14 % —> hochgerechnet auf die noch ausstehenden Stimmen liegen wir bei knapp 60% Zustimmung

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 15.08.2023:

Erstes Zwischenergebnis 14 % —> hochgerechnet auf die noch ausstehenden Stimmen liegen wir bei knapp 60% Zustimmung

Hoffentlich bleibt es unter den 25 %, sonst ist diesmal wirklich Game Over für die meisten DBler, gerade die Alleinverdiener mit Familie.
2024 wird schon Energie und Maut deutlich teurer allein durch höhere Steuern.

Mit einem unbefristeten Streik bestünde erstmals in der Historie der DB AG die Chance, die Gehaltsstrukturen nach den diversen Rosskuren seit 1994 wieder auskömmlicher für die Angestellten zu gestalten und das gierige Management endlich mal in die Schranken zu verweisen.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 15.08.2023:

Erstes Zwischenergebnis 14 % —> hochgerechnet auf die noch ausstehenden Stimmen liegen wir bei knapp 60% Zustimmung

Das dieser Schlichtungsvorschlag angenommen wird war ja wohl klar.
Wer immer noch in dieser Gewerkschaft bleibt,dem ist halt nicht mehr zu helfen.Die EVG war und wird immer eine Arbeitgeberfreundliche Schaumschlägervereinigung bleiben.
Enkommensverringerungsgewerkschaft halt

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 15.08.2023:

Erstes Zwischenergebnis 14 % —> hochgerechnet auf die noch ausstehenden Stimmen liegen wir bei knapp 60% Zustimmung

Ok, war zu erwarten, auch wenn ich mit einem engeren ergebnis gerechnet habe. Aber muss man das wohl akzeptieren, das ist Demokratie.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 16.08.2023:

Erstes Zwischenergebnis 14 % —> hochgerechnet auf die noch ausstehenden Stimmen liegen wir bei knapp 60% Zustimmung

Ok, war zu erwarten, auch wenn ich mit einem engeren ergebnis gerechnet habe. Aber muss man das wohl akzeptieren, das ist Demokratie.

Die EVG hat ein seltsames Verständnis von Demokratie wenn eine Zustimmung von 25 % tatsächlich als Mehrheit gewertet wird. Stell dir vor man würde dies bei Wahlen anwenden. Für eine demokratische Zustimmung muss ergo mindestens eine einfache Mehrheit dafür stimmen, ich frage mich was dieser bullshit mit den 25 % soll. Und dann sagen die Mitglieder wollen es so - ja, eine Minderheit will es so und das verkauft man als Erfolg. Armselig

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 16.08.2023:

Erstes Zwischenergebnis 14 % —> hochgerechnet auf die noch ausstehenden Stimmen liegen wir bei knapp 60% Zustimmung

Ok, war zu erwarten, auch wenn ich mit einem engeren ergebnis gerechnet habe. Aber muss man das wohl akzeptieren, das ist Demokratie.

Die EVG hat ein seltsames Verständnis von Demokratie wenn eine Zustimmung von 25 % tatsächlich als Mehrheit gewertet wird. Stell dir vor man würde dies bei Wahlen anwenden. Für eine demokratische Zustimmung muss ergo mindestens eine einfache Mehrheit dafür stimmen, ich frage mich was dieser bullshit mit den 25 % soll. Und dann sagen die Mitglieder wollen es so - ja, eine Minderheit will es so und das verkauft man als Erfolg. Armselig

Das hat sich nicht die EVG ausgedacht. So funktioniert das deutsche Tarifrecht.

Man muss sich das so vorstellen: Eigentlich wird über einen unbefristeten Streik abgestimmt. Dass dafür 75% Zustimmung gefordert sind, klingt schon weniger bescheuert.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 16.08.2023:

Erstes Zwischenergebnis 14 % —> hochgerechnet auf die noch ausstehenden Stimmen liegen wir bei knapp 60% Zustimmung

Ok, war zu erwarten, auch wenn ich mit einem engeren ergebnis gerechnet habe. Aber muss man das wohl akzeptieren, das ist Demokratie.

Die EVG hat ein seltsames Verständnis von Demokratie wenn eine Zustimmung von 25 % tatsächlich als Mehrheit gewertet wird. Stell dir vor man würde dies bei Wahlen anwenden. Für eine demokratische Zustimmung muss ergo mindestens eine einfache Mehrheit dafür stimmen, ich frage mich was dieser bullshit mit den 25 % soll. Und dann sagen die Mitglieder wollen es so - ja, eine Minderheit will es so und das verkauft man als Erfolg. Armselig

Das hat sich nicht die EVG ausgedacht. So funktioniert das deutsche Tarifrecht.

Man muss sich das so vorstellen: Eigentlich wird über einen unbefristeten Streik abgestimmt. Dass dafür 75% Zustimmung gefordert sind, klingt schon weniger bescheuert.

"man muss sich das so vorstellen" niemand hat anderen zu sagen was sie zu denken haben sry

Mir ist es egal wer sich das ausgedacht hat, was mir aufstösst ist dass die EVG selbst das als falsch darstellt wenn sie sagt die Mehrheit der Mitglieder sei für die Schlichtung selbst wenn die erforderlichen 25 % dafür stimmen sollten ist es keine Mehrheit dafür. Das ist Fakt

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 16.08.2023:

Erstes Zwischenergebnis 14 % —> hochgerechnet auf die noch ausstehenden Stimmen liegen wir bei knapp 60% Zustimmung

Ok, war zu erwarten, auch wenn ich mit einem engeren ergebnis gerechnet habe. Aber muss man das wohl akzeptieren, das ist Demokratie.

Fragt sich, warum er von "Wir" spricht - redet da etwa ein EVG-Funktionär?
Und warum weiß er schon Zwischenergebnisse, wo doch die Umfrage an einen (unabhängigen) Dienstleister outgesourced ist? Das ist alles bisschen fishy, aber würde sich nahtlos in die EVG-Historie einreihen.

Wobei die Angestellten haben es ja trotzdem noch in der Hand, austreten aus der EVG und dann bei GDL-Streiks als GDL-Mitglied oder auch Nichtmitglied mitstreiken, gerade die Leute in Schaltpositionen und damit endlich eine allgemein ansprechende Entgeltentwicklung für alle im Konzern erkämpfen. Die dann auch in den meisten DB-Betrieben angwendet wird wegen der folgenden GDL-Mehrheiten und bei den paar verbliebenen Blauen wohl ebenfalls, um die EVG nicht vollendens in die Bedeutlungslosigkeit zu stoßen. Also ab November ist die Chance zusammen mit der GDL gekommen, falls die EVG jetzt doch mit dem Management und den 25,1 % den Sack zumachen können sollten.

Schon 50 % Streikbeteiligung aller DB-Netz-Fdl reichen und der Laden würde komplett stehen - vielleicht in manchen Regionen wäre noch temporär ein bisschen Inselverkehr möglich. Das mal 12 Tage lang und gucken was dann passiert im Bundeskanzleramt und im Bahntower :-)

Das TEG ist ja geschaffen worden, um genau dies zu verhindern. Jetzt liegt es an der Belegschaft, diesen Aufschlag endlich zu parieren. Außenstehende verstehen die Bahner eh nicht. Jeder mit genügend Sachverstand weiß, dass in der DB mau vergütet wird und die EVG arbeitgeberfreundlich war, ist und immer sein werden wird. Und da ist dann die GDL, die dies alles nicht ist. Zugleich haben einige DBler enorme Streikmacht, zaudern und zögern aber in die GDL einzutreten. Gleichzeitig müssen sie ihren Familien aber immer mehr finanzielle Einschränkungen wegen der Inflation und der Nichtanpassung ihrer Gehälter im Alltag zumuten und sehen durch die Schichtplangestaltung aufgrund von Personalmangel kaum noch ihre Familien.
Das ist mit Ratio nicht zu erklären.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 16.08.2023:

Schon 50 % Streikbeteiligung aller DB-Netz-Fdl reichen und der Laden würde komplett stehen - vielleicht in manchen Regionen wäre noch temporär ein bisschen Inselverkehr möglich. Das mal 12 Tage lang und gucken was dann passiert im Bundeskanzleramt und im Bahntower :-)

50 % wären ein Traum, sehe ich aber als extrem unwahrscheinlich an. Es genügend aber viel weniger, wichtig ist nicht die Anzahl sondern welche Strecken und Stellwerke bestreikt werden. Es reicht wenn 5 (!) zentrale Stellwerke bestreikt werden und es geht kaum noch was weder im Nord-Süd noch im Ost-West-Verkehr:

mal als Vorschlag Frankfurt/M. Hbf, Mainz Hbf, Fulda, Bebra und Kassel-Wilhelmshöhe

hier sollten die GDL Ortsgruppen verstärkt aktiv werden und die Fdl ansprechen, dann könnt es was werden

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Abgesehen von den späten Erhöhungen und der Einmalzahlung, finde ich die Anhebung der Kündigungsfristen ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit alles andere als gut. Andere Unternehmen werden nicht Monatelang auf jemanden warten.

"Die Kündigungsfristen werden angepasst und betragen nun beiderseits nach einer Betriebszugehörigkeit"

  • von weniger als 3 Monaten -> 2 Wochen
  • von mindestens 3 Monaten -> 4 Wochen
  • von mindestens einem Jahr -> 2 Monate
  • von mindestens 2 Jahren -> 3 Monate
  • von mindestens 5 Jahren -> 4 Monate
  • von mindestens 10 Jahren -> 6 Monate

Werde mit "NEIN" stimmen...

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Demokratie ist es nur bedingt. EVG macht doch massivst Werbung,damit die Empfehlung angenommen wird. Selbst im angeblich so offenen Brief vom EVG Chef werden nur die positiven Dinge dargestellt. Kein Wort über die Nachteile. Und da viele EVG Mitglieder von Finanzen und den langfristigen Auswirkungen vermutlich wenig Interesse haben, da sie einfach nur ihre Arbeit machen wollen, werden sie auf die EVG Spitze hören und zustimmen. Beschäftigt man sich mit den letzten EVG Abschlüssen, dann bleibt für mich als Konsequenz nur ein EVG Austritt!

WiWi Gast schrieb am 16.08.2023:

Erstes Zwischenergebnis 14 % —> hochgerechnet auf die noch ausstehenden Stimmen liegen wir bei knapp 60% Zustimmung

Ok, war zu erwarten, auch wenn ich mit einem engeren ergebnis gerechnet habe. Aber muss man das wohl akzeptieren, das ist Demokratie.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 16.08.2023:

Erstes Zwischenergebnis 14 % —> hochgerechnet auf die noch ausstehenden Stimmen liegen wir bei knapp 60% Zustimmung

Ok, war zu erwarten, auch wenn ich mit einem engeren ergebnis gerechnet habe. Aber muss man das wohl akzeptieren, das ist Demokratie.

Die EVG hat ein seltsames Verständnis von Demokratie wenn eine Zustimmung von 25 % tatsächlich als Mehrheit gewertet wird. Stell dir vor man würde dies bei Wahlen anwenden. Für eine demokratische Zustimmung muss ergo mindestens eine einfache Mehrheit dafür stimmen, ich frage mich was dieser bullshit mit den 25 % soll. Und dann sagen die Mitglieder wollen es so - ja, eine Minderheit will es so und das verkauft man als Erfolg. Armselig

Das hat sich nicht die EVG ausgedacht. So funktioniert das deutsche Tarifrecht.

Man muss sich das so vorstellen: Eigentlich wird über einen unbefristeten Streik abgestimmt. Dass dafür 75% Zustimmung gefordert sind, klingt schon weniger bescheuert.

"man muss sich das so vorstellen" niemand hat anderen zu sagen was sie zu denken haben sry

Mir ist es egal wer sich das ausgedacht hat, was mir aufstösst ist dass die EVG selbst das als falsch darstellt wenn sie sagt die Mehrheit der Mitglieder sei für die Schlichtung selbst wenn die erforderlichen 25 % dafür stimmen sollten ist es keine Mehrheit dafür. Das ist Fakt

Hast du gerade die hypothetische Situation "nur 25-50% stimmen dafür, aber die EVG kommuniziert es sei die Mehrheit" als Fakt benannt. Merkwürdiges Verständnis dieses Begriffs.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 16.08.2023:

Und da viele EVG Mitglieder von Finanzen und den langfristigen Auswirkungen vermutlich wenig Interesse haben, da sie einfach nur ihre Arbeit machen wollen, werden sie auf die EVG Spitze hören und zustimmen. Beschäftigt man sich mit den letzten EVG Abschlüssen, dann bleibt für mich als Konsequenz nur ein EVG Austritt!

Das Gefühl habe ich auch, Gehalt scheint nicht so wichtig zu sein, Treue und blinde Vereinsliebe zur EVG scheint aber über alles zu gehen. Wer die EVG kritisiert und auf ihre Schwachstellen hinweist, ist Persona non grata im Betrieb. In DB-Bayern besonders extrem. Muss man nicht verstehen.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 16.08.2023:

Demokratie ist es nur bedingt. EVG macht doch massivst Werbung,damit die Empfehlung angenommen wird. Selbst im angeblich so offenen Brief vom EVG Chef werden nur die positiven Dinge dargestellt. Kein Wort über die Nachteile. Und da viele EVG Mitglieder von Finanzen und den langfristigen Auswirkungen vermutlich wenig Interesse haben, da sie einfach nur ihre Arbeit machen wollen, werden sie auf die EVG Spitze hören und zustimmen. Beschäftigt man sich mit den letzten EVG Abschlüssen, dann bleibt für mich als Konsequenz nur ein EVG Austritt!

Erstes Zwischenergebnis 14 % —> hochgerechnet auf die noch ausstehenden Stimmen liegen wir bei knapp 60% Zustimmung

Ok, war zu erwarten, auch wenn ich mit einem engeren ergebnis gerechnet habe. Aber muss man das wohl akzeptieren, das ist Demokratie.

Es wird nie zum Streit kommen. Die Bundesregierung und die EVG sowie der Bahnvorstand sitzen alle im gleichen Boot und werden die Wahlergebnisse schon so würfeln, dass die Schlichtung angenommen wird. Wer was anders glaubt, der glaubt auch an den Weihnachstmann.... Die Abstimmung ist nur ein weiteres Mittel um Zeit zu schinden.....

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Die Leute welche von Streik und Co. labern werden nie kapieren, dass es für gewisse Jobs eben nicht mehr Geld gibt. Punkt aus.

Willst du viel Geld und die JAL, dann musst du eben mehr Verantwortung sowie ein größeres Aufgabengebiet übernehmen.....

Selbst wenn die GLDer streiken gibt es nicht mehr. Und wenn ihr euch auf den Kopf stellt...

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 16.08.2023:

Die Leute welche von Streik und Co. labern werden nie kapieren, dass es für gewisse Jobs eben nicht mehr Geld gibt. Punkt aus.

Willst du viel Geld und die JAL, dann musst du eben mehr Verantwortung sowie ein größeres Aufgabengebiet übernehmen.....

Selbst wenn die GLDer streiken gibt es nicht mehr. Und wenn ihr euch auf den Kopf stellt...

Ach, wieder ein EVGler oder AG-Vertreter hier unterwegs? Ich kenne kaum Berufe bei der Bahn die mehr Verantwortung auf ihren Schultern tragen als Lokführer / Rangierer und Fahrdienstleiter / Weichenwärter! Zum Glück geht es dort den meisten nicht nur ums Geld (so wie dir) sonst würden diese Berufe schon lange nicht mehr ausgeübt, das macht man weil man die Tätigkeit gerne macht. Deswegen heisst es aber nicht dass man über Jahre immer mehr Reallohnverlust hinnehmen muss sowie immer schlechtere Arbeitsbedingungen!

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Für den kleinen Bahnarbeiter bedeutet 410 Euro mehr Lohn zwischen 15 und 20 Prozent mehr Gehalt, dazu die hohe Einmalzahlung. Das ist für die wie Weihnachten und Geburtstag zusammen. Natürlich stimmen die alle dafür.

WiWi Gast schrieb am 16.08.2023:

Erstes Zwischenergebnis 14 % —> hochgerechnet auf die noch ausstehenden Stimmen liegen wir bei knapp 60% Zustimmung

Ok, war zu erwarten, auch wenn ich mit einem engeren ergebnis gerechnet habe. Aber muss man das wohl akzeptieren, das ist Demokratie.

Die EVG hat ein seltsames Verständnis von Demokratie wenn eine Zustimmung von 25 % tatsächlich als Mehrheit gewertet wird. Stell dir vor man würde dies bei Wahlen anwenden. Für eine demokratische Zustimmung muss ergo mindestens eine einfache Mehrheit dafür stimmen, ich frage mich was dieser bullshit mit den 25 % soll. Und dann sagen die Mitglieder wollen es so - ja, eine Minderheit will es so und das verkauft man als Erfolg. Armselig

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 16.08.2023:

Die Leute welche von Streik und Co. labern werden nie kapieren, dass es für gewisse Jobs eben nicht mehr Geld gibt. Punkt aus.

Willst du viel Geld und die JAL, dann musst du eben mehr Verantwortung sowie ein größeres Aufgabengebiet übernehmen.....

Selbst wenn die GLDer streiken gibt es nicht mehr. Und wenn ihr euch auf den Kopf stellt...

Momentan gibt es für alle immer weniger Geld, bedingt durch die Inflation und den daraus resultierenden Reallohnverlust. Ganz egal in welcher Gehaltsklasse man bei der Bahn ist. Für die oberen ist der Verlust sogar noch größer wenn die Schlichtung kommt, durch den Festbetrag bekommen sie prozentual die geringste Steigerung und die gleicht die Verluste durch die Inflation im Leben nicht aus. Niemand möchte von Tarifabschluss zu Tarifabschluss immer weniger verdienen bzw. sich von seinem Lohn immer weniger kaufen können und dafür immer schlechtere Arbeitsbedingungen aufgebrummt bekommen. So ein Kommentar kann nur aus dem DB tower oder von der EVG kommen

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 16.08.2023:

Die Leute welche von Streik und Co. labern werden nie kapieren, dass es für gewisse Jobs eben nicht mehr Geld gibt. Punkt aus.

Willst du viel Geld und die JAL, dann musst du eben mehr Verantwortung sowie ein größeres Aufgabengebiet übernehmen.....

Selbst wenn die GLDer streiken gibt es nicht mehr. Und wenn ihr euch auf den Kopf stellt...

Werden wir sehen. :)
Und dass die Bahn nicht marktgerecht abseits ihrer JALer vergütet, sieht man allein schon am chronischen Personalmangel bei Fahrdienstleitern und Werkstattpersonal, der heute schon zu Zugausfall führt. Die Bahn findet keine geeigneten Leute für die paar Kröten und wenn nichts passiert, fährt spätestens in 2028 maximal noch 2/3 der Züge. Der Rest ist im Ausfall, weil irgendwo wieder die Strecke wegen nichtbesetzten Stellwerken dicht ist oder/und kein einsetzbares Fzg mehr da ist, weil die Werkstatt mit den Fristen nicht hinterkommt. Als Bahnfahrer sollte man sich schon mal mit regelmäßigem Bus-SEV anfreunden und Fahrern, die noch mieser als DBler bezahlt sind, kein Deutsch können, keine Ortskenntnis haben und bestenfalls nach Navi fahren können.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 16.08.2023:

Abgesehen von den späten Erhöhungen und der Einmalzahlung, finde ich die Anhebung der Kündigungsfristen ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit alles andere als gut. Andere Unternehmen werden nicht Monatelang auf jemanden warten.

"Die Kündigungsfristen werden angepasst und betragen nun beiderseits nach einer Betriebszugehörigkeit"

  • von weniger als 3 Monaten -> 2 Wochen
  • von mindestens 3 Monaten -> 4 Wochen
  • von mindestens einem Jahr -> 2 Monate
  • von mindestens 2 Jahren -> 3 Monate
  • von mindestens 5 Jahren -> 4 Monate
  • von mindestens 10 Jahren -> 6 Monate

Werde mit "NEIN" stimmen...

Vergiss nicht, die EVG feiert das sicher noch als Erfolg der sich verbesserter Kündigungsschutz nennt. Es ist nur zu deinem Besten, wie uns netterweise der "Herr Jurist" erklärte.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 16.08.2023:

Abgesehen von den späten Erhöhungen und der Einmalzahlung, finde ich die Anhebung der Kündigungsfristen ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit alles andere als gut. Andere Unternehmen werden nicht Monatelang auf jemanden warten.

"Die Kündigungsfristen werden angepasst und betragen nun beiderseits nach einer Betriebszugehörigkeit"

  • von weniger als 3 Monaten -> 2 Wochen
  • von mindestens 3 Monaten -> 4 Wochen
  • von mindestens einem Jahr -> 2 Monate
  • von mindestens 2 Jahren -> 3 Monate
  • von mindestens 5 Jahren -> 4 Monate
  • von mindestens 10 Jahren -> 6 Monate

Werde mit "NEIN" stimmen...

Stimmt das? Das ist ja unfassbar und führt dazu, dass man es vermeidet, 5 Jahre betriebszugehörig zu sein.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 16.08.2023:

Die Leute welche von Streik und Co. labern werden nie kapieren, dass es für gewisse Jobs eben nicht mehr Geld gibt. Punkt aus.

Willst du viel Geld und die JAL, dann musst du eben mehr Verantwortung sowie ein größeres Aufgabengebiet übernehmen.....

Selbst wenn die GLDer streiken gibt es nicht mehr. Und wenn ihr euch auf den Kopf stellt...

Was bezweckst Du mit diesem Kommentar? Dass sich die verbliebenen Indianer noch mehr ärgern und in Scharen kündigen? Vergiss nicht die DB ist der einzige mir bekannte Konzern, der Boni (JAL) nur an einen Teil der Belegschaft ausschüttet und zwar NICHT an den Teil der sie erwirtschaftet. Ohne die "kleinen" gäbe es auch für Leute wie dich kein hohes Gehalt und erst recht keine JAL, da gäbe es den Laden gar nicht mehr. Vielleicht sollten wir uns wirklich zusammen tun und statt zu streiken geschlossen kündigen. Das wäre in der Tat wirkungsvoller!

PS: Bei Fair Train bin ich schon mit einem Genossenschaftsanteil dabei, wenn das los geht für die Tfs dann wird es spannend

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 17.08.2023:

Für den kleinen Bahnarbeiter bedeutet 410 Euro mehr Lohn zwischen 15 und 20 Prozent mehr Gehalt, dazu die hohe Einmalzahlung. Das ist für die wie Weihnachten und Geburtstag zusammen. Natürlich stimmen die alle dafür.

Nein, zum Glück trifft das nicht zu, "die" finden den Schlichtungsvorschlag auch nicht toll. Woher ich das weiss? Ich bin einer von "denen" und hier haben sich auch schon mehrere Tfs und Werkstattmitarbeiter usw. entsprechend geäussert. Oder ist das wieder nur Stimmungsmache der EVG, dass es ja ein sozialer Abschluss ist der gut für die unteren Gehaltsgruppen ist?

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 17.08.2023:

PS: Bei Fair Train bin ich schon mit einem Genossenschaftsanteil dabei, wenn das los geht für die Tfs dann wird es spannend

Das könnte eine Goldgrube werden, wenn nur 1/4 der DB-Lokführer dort sukezessive hinwechselt. Schon heute bekommen von Personaldienstleistern an die DB ausgeliehene Lokführer bis zum Doppelten brutto mehr im Vergleich zum festangestellten DB-Dödel plus Apartment. Und der Verleiher sieht ja auch noch was,
Geld ist also im DB-Konzern wie Heu da, wenn man nur will. Die DB unterhält ja auch sowas mit ihrem mobilen Einsatzteam, da sind aber die Zulagen genauso niedrig wie als Festangestellter. Gibt dann nur als Ausgleich 1000 Euro brutto mehr plus gestelltes Hotel oder Apartment. Die DB bekommt vom Arbeitsmarkt nix nach, da muss sie den Baum löschen mit Geld. Da könnte Fair Train diesen Trend noch verschärfen.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 17.08.2023:

Die Leute welche von Streik und Co. labern werden nie kapieren, dass es für gewisse Jobs eben nicht mehr Geld gibt. Punkt aus.

Willst du viel Geld und die JAL, dann musst du eben mehr Verantwortung sowie ein größeres Aufgabengebiet übernehmen.....

Selbst wenn die GLDer streiken gibt es nicht mehr. Und wenn ihr euch auf den Kopf stellt...

Was bezweckst Du mit diesem Kommentar? Dass sich die verbliebenen Indianer noch mehr ärgern und in Scharen kündigen? Vergiss nicht die DB ist der einzige mir bekannte Konzern, der Boni (JAL) nur an einen Teil der Belegschaft ausschüttet und zwar NICHT an den Teil der sie erwirtschaftet. Ohne die "kleinen" gäbe es auch für Leute wie dich kein hohes Gehalt und erst recht keine JAL, da gäbe es den Laden gar nicht mehr. Vielleicht sollten wir uns wirklich zusammen tun und statt zu streiken geschlossen kündigen. Das wäre in der Tat wirkungsvoller!

PS: Bei Fair Train bin ich schon mit einem Genossenschaftsanteil dabei, wenn das los geht für die Tfs dann wird es spannend

Ich bin Projektkaufmann und aktuell "nur" in der 603.... Also nichts mit JAL. Aber was soll ein unbefristeter Streik bezwecken? Was hat die EVG bisher bezweckt? Glaubt ihr ernsthaft, es wird noch mehr Geld geben, wenn es zum unbefristeten Streik kommen sollte und die Bahn wird mehr zahlen?

Wer sitzt den am längeren Hebel und kann den Streik länger aussitzen? Die Arbeitnehmer mit dem knappen Streikgeld oder der Arbeitgeber, der genau weiß wie der Arbeitsmarkt aussieht und wie der Hase läuft?

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Was bezweckst Du mit diesem Kommentar? Dass sich die verbliebenen Indianer noch mehr ärgern und in Scharen kündigen? Vergiss nicht die DB ist der einzige mir bekannte Konzern, der Boni (JAL) nur an einen Teil der Belegschaft ausschüttet und zwar NICHT an den Teil der sie erwirtschaftet. Ohne die "kleinen" gäbe es auch für Leute wie dich kein hohes Gehalt und erst recht keine JAL, da gäbe es den Laden gar nicht mehr. Vielleicht sollten wir uns wirklich zusammen tun und statt zu streiken geschlossen kündigen. Das wäre in der Tat wirkungsvoller!

PS: Bei Fair Train bin ich schon mit einem Genossenschaftsanteil dabei, wenn das los geht für die Tfs dann wird es spannend

Einige von der Basis würden wohl lieber auch Heute noch eine Dampflok fahren, anstatt zu akzeptieren dass um in der Neuzeit mitspielen zu können, auch immer mehr Belegschaft in IT, Verwaltung etc. erforderlich ist.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 17.08.2023:

Die Leute welche von Streik und Co. labern werden nie kapieren, dass es für gewisse Jobs eben nicht mehr Geld gibt. Punkt aus.

Willst du viel Geld und die JAL, dann musst du eben mehr Verantwortung sowie ein größeres Aufgabengebiet übernehmen.....

Selbst wenn die GLDer streiken gibt es nicht mehr. Und wenn ihr euch auf den Kopf stellt...

Was bezweckst Du mit diesem Kommentar? Dass sich die verbliebenen Indianer noch mehr ärgern und in Scharen kündigen? Vergiss nicht die DB ist der einzige mir bekannte Konzern, der Boni (JAL) nur an einen Teil der Belegschaft ausschüttet und zwar NICHT an den Teil der sie erwirtschaftet. Ohne die "kleinen" gäbe es auch für Leute wie dich kein hohes Gehalt und erst recht keine JAL, da gäbe es den Laden gar nicht mehr. Vielleicht sollten wir uns wirklich zusammen tun und statt zu streiken geschlossen kündigen. Das wäre in der Tat wirkungsvoller!

PS: Bei Fair Train bin ich schon mit einem Genossenschaftsanteil dabei, wenn das los geht für die Tfs dann wird es spannend

Ich bin Projektkaufmann und aktuell "nur" in der 603.... Also nichts mit JAL. Aber was soll ein unbefristeter Streik bezwecken? Was hat die EVG bisher bezweckt? Glaubt ihr ernsthaft, es wird noch mehr Geld geben, wenn es zum unbefristeten Streik kommen sollte und die Bahn wird mehr zahlen?

Wer sitzt den am längeren Hebel und kann den Streik länger aussitzen? Die Arbeitnehmer mit dem knappen Streikgeld oder der Arbeitgeber, der genau weiß wie der Arbeitsmarkt aussieht und wie der Hase läuft?

Der Arbeitgeber sollte schauen, dass ihm der Hasenbraten nicht davonläuft wenn er so weiter macht wie bisher. Die Zeiten ändern sich, die werden sich noch wundern über die folgenden Kündigungen

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 16.08.2023:

Die Leute welche von Streik und Co. labern werden nie kapieren, dass es für gewisse Jobs eben nicht mehr Geld gibt. Punkt aus.

Willst du viel Geld und die JAL, dann musst du eben mehr Verantwortung sowie ein größeres Aufgabengebiet übernehmen.....

Selbst wenn die GLDer streiken gibt es nicht mehr. Und wenn ihr euch auf den Kopf stellt...

Sagen wir mal wie es ist, die Masse der Leute die bei der Bahn wirklich wichtig sind und aktuell am meisten verarscht werden, haben schlicht keine große Perspektive außerhalb der Bahn.

Für Lokführer, Fahrdienstleiter, Leute in Stellwerken, Werkstätten etc. (also klassische operative Jobs an der Schienenfront) gibt es kaum Jobs außerhalb der DB. Die müssten kompett ihren Beruf verlassen und umschulen.

Klar gibt es auch einige kleinere Regionalunternehmen, aber denen geht es noch schlechter als der DB (siehe Abellio Pleite etc.). Außerdem decken die vielleicht 1-2% des Zugsverkehrs ab und haben lange nicht die Aufgabenpalette der DB.

Klar könnten die flächendeckend streiken und den Schienenverkehr mal für ein paar Tage lahmlegen. Dann lehnt sich das Bahn Management zurück und guckt zu, wie die Kunden und Medien auf die Streikenden einhauen.
Hat man bei der letzten großen Streikwelle der GDL (2014/15) gesehen, wie mit jedem Streik der Support für die Streikenden schwand und am Ende sogar die Politik auf Seiten der DB war und das TEG durchgeboxt hat.
Seitdem ist auch die GDL handzahm und die Tariferhöhungen waren genauso schlecht wie bei der EVG.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Jaja, die Kündigungswelle wird hier schon seit nem halben Jahr angekündigt. Im Endeffekt passiert außer Gejammer aber gar nichts. So ist „der Deutsche“ eben. :)

WiWi Gast schrieb am 17.08.2023:

Die Leute welche von Streik und Co. labern werden nie kapieren, dass es für gewisse Jobs eben nicht mehr Geld gibt. Punkt aus.

Willst du viel Geld und die JAL, dann musst du eben mehr Verantwortung sowie ein größeres Aufgabengebiet übernehmen.....

Selbst wenn die GLDer streiken gibt es nicht mehr. Und wenn ihr euch auf den Kopf stellt...

Was bezweckst Du mit diesem Kommentar? Dass sich die verbliebenen Indianer noch mehr ärgern und in Scharen kündigen? Vergiss nicht die DB ist der einzige mir bekannte Konzern, der Boni (JAL) nur an einen Teil der Belegschaft ausschüttet und zwar NICHT an den Teil der sie erwirtschaftet. Ohne die "kleinen" gäbe es auch für Leute wie dich kein hohes Gehalt und erst recht keine JAL, da gäbe es den Laden gar nicht mehr. Vielleicht sollten wir uns wirklich zusammen tun und statt zu streiken geschlossen kündigen. Das wäre in der Tat wirkungsvoller!

PS: Bei Fair Train bin ich schon mit einem Genossenschaftsanteil dabei, wenn das los geht für die Tfs dann wird es spannend

Ich bin Projektkaufmann und aktuell "nur" in der 603.... Also nichts mit JAL. Aber was soll ein unbefristeter Streik bezwecken? Was hat die EVG bisher bezweckt? Glaubt ihr ernsthaft, es wird noch mehr Geld geben, wenn es zum unbefristeten Streik kommen sollte und die Bahn wird mehr zahlen?

Wer sitzt den am längeren Hebel und kann den Streik länger aussitzen? Die Arbeitnehmer mit dem knappen Streikgeld oder der Arbeitgeber, der genau weiß wie der Arbeitsmarkt aussieht und wie der Hase läuft?

Der Arbeitgeber sollte schauen, dass ihm der Hasenbraten nicht davonläuft wenn er so weiter macht wie bisher. Die Zeiten ändern sich, die werden sich noch wundern über die folgenden Kündigungen

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 17.08.2023:

Jaja, die Kündigungswelle wird hier schon seit nem halben Jahr angekündigt. Im Endeffekt passiert außer Gejammer aber gar nichts. So ist „der Deutsche“ eben. :)

Ich bin Projektkaufmann und aktuell "nur" in der 603.... Also nichts mit JAL. Aber was soll ein unbefristeter Streik bezwecken? Was hat die EVG bisher bezweckt? Glaubt ihr ernsthaft, es wird noch mehr Geld geben, wenn es zum unbefristeten Streik kommen sollte und die Bahn wird mehr zahlen?

Wer sitzt den am längeren Hebel und kann den Streik länger aussitzen? Die Arbeitnehmer mit dem knappen Streikgeld oder der Arbeitgeber, der genau weiß wie der Arbeitsmarkt aussieht und wie der Hase läuft?

Der Arbeitgeber sollte schauen, dass ihm der Hasenbraten nicht davonläuft wenn er so weiter macht wie bisher. Die Zeiten ändern sich, die werden sich noch wundern über die folgenden Kündigungen

Also hier im Süden bei der DB KT in Süden ist die Kündigungswelle voll am Rollen.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 17.08.2023:

Jaja, die Kündigungswelle wird hier schon seit nem halben Jahr angekündigt. Im Endeffekt passiert außer Gejammer aber gar nichts. So ist „der Deutsche“ eben. :)

Also hier im Süden bei der DB KT in Süden ist die Kündigungswelle voll am Rollen.

Werden wir sehen wenn die DB nächstes Jahr ihre Zahlen präsentiert.

Das Problem mit "Kündigungswellen" ist, dass die Leute alle groß das Maul aufreißen, dann merken sie, dass das Gras woanders doch nicht grüner ist und bleiben letzendlich doch.

Ich habe das schon so oft in meinem Berufsleben gehört und wenn man dann später mal in die Zahlen guckt sieht an, Personalfluktuation auf dem selben Niveau wie immer...

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 17.08.2023:

Jaja, die Kündigungswelle wird hier schon seit nem halben Jahr angekündigt. Im Endeffekt passiert außer Gejammer aber gar nichts. So ist „der Deutsche“ eben. :)

Also hier im Süden bei der DB KT in Süden ist die Kündigungswelle voll am Rollen.

Werden wir sehen wenn die DB nächstes Jahr ihre Zahlen präsentiert.

Das Problem mit "Kündigungswellen" ist, dass die Leute alle groß das Maul aufreißen, dann merken sie, dass das Gras woanders doch nicht grüner ist und bleiben letzendlich doch.

Muss da schmunzelnd an den IGM-Thread hier im Forum letztes Jahr denken. Da meinten etliche schon VOR dem Tarifabschluss ganz schlau zu sein und kündigen zu müssen, um danach zu IGBCE zu wechseln. Zum Schluss war der IGM-Abschluss dann besser als der von IGBCE.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 17.08.2023:

Seitdem ist auch die GDL handzahm und die Tariferhöhungen waren genauso schlecht wie bei der EVG.

Handzahm ist nur die EVG, ohne GDL hätte es nicht die Corona-Prämie gegeben und die grünen Betriebe haben schon seit März 1,8 % mehr, während die blauen nix haben. Dazu auch bald die besseren Zulagen.

Und der einzige Grund, warum die GDL lange braucht, ist halt, dass die Lokführer durch Privatisierung nicht mehr soviel Druck auf einmal erzeugen können. Viel Druck können die Fdl erzeugen, deshalb will die DB ja, dass diese in der EVG bleiben. Die EVG-Mitgliedschaft packt die Fdl in Bezug auf Streik quasi in ein Beamtenverhältnis, nur ohne deren Vergütung. Sollten noch mehr Fdl zur GDL wechseln, ist es aber vorbei mit Kindergeburtstag und der Verarsche und Hinhaltetaktik bei den Tarifrunden.

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