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EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 10.09.2023:

Verstehe ich das richtig, dass Nicht-EVG-Mitglieder keine Inflationsausgleichsprämie erhalten werden?

"Fragen zur Inflationsausgleichsprämie

2.850 Euro Inflationsausgleichsprämie (IAP) erhalten in der EVG organisierte Tarifkräfte, die bei der Deutschen Bahn im Bereich Eisenbahn und Bus beschäftigt sind und in EVG-Mehrheitsbetrieben arbeiten. "

Gerechter wäre es.

Hier ein aktuelles Beispiel: Waldkliniken Eisenberg

Der Abschluss gilt nur für Gewerkschaftsmitglieder

Das funktioniert bei neuen Tarifverträgen.

Wenn der Arbeitgeber (wie die DB) aber individualvertraglich die Anwendung der aktuellen und zukünftigen von ihm abgeschlossenen Tarifverträge vereinbart hat, funktioniert das nicht.

Deswegen hat man ja in der Vergangenheit die Konstruktion mit dem Fonds gewählt: der ist rechtlich getrennt vom Arbeitgeber (der ihn nur finanziert). Der darf dann wiederum Nicht-Gewerschaftsmitglieder ausschließen.

Falsch. Es müsste nur in den neuen Verträgen die Bezugsnahme ausgeschlossen werden. Sehr einfach.

Das ändert für die Stammbelegschaft nichts.

Die sucht ja teilweise eh jetzt das Weite. Da hat das DB-Management bzw. die Politik mit dem quasi per List übergestülpten Schlichtungsspruch eine kleine Karawane losgetreten. Die Wirkungen werden auch Außenstehende in ca. 2 Jahren voll begutachten können, wenn das Sytem Bahn dadurch einen erneuten Schub in Richtung Zerfall gemacht hat. Nur dann wird wieder doof und naiv gefragt wieso.

In der Diskussion ging's um den aktuellen Tarifabschluss. Irgendwelche von dir angenommenen zukünftigen Entwicklungen sind irrelevant, wenns darum geht, wer diesen November die Zahlung erhält.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 10.09.2023:

Verstehe ich das richtig, dass Nicht-EVG-Mitglieder keine Inflationsausgleichsprämie erhalten werden?

"Fragen zur Inflationsausgleichsprämie

2.850 Euro Inflationsausgleichsprämie (IAP) erhalten in der EVG organisierte Tarifkräfte, die bei der Deutschen Bahn im Bereich Eisenbahn und Bus beschäftigt sind und in EVG-Mehrheitsbetrieben arbeiten. "

Gerechter wäre es.

Hier ein aktuelles Beispiel: Waldkliniken Eisenberg

Der Abschluss gilt nur für Gewerkschaftsmitglieder

Das funktioniert bei neuen Tarifverträgen.

Wenn der Arbeitgeber (wie die DB) aber individualvertraglich die Anwendung der aktuellen und zukünftigen von ihm abgeschlossenen Tarifverträge vereinbart hat, funktioniert das nicht.

Deswegen hat man ja in der Vergangenheit die Konstruktion mit dem Fonds gewählt: der ist rechtlich getrennt vom Arbeitgeber (der ihn nur finanziert). Der darf dann wiederum Nicht-Gewerschaftsmitglieder ausschließen.

Falsch. Es müsste nur in den neuen Verträgen die Bezugsnahme ausgeschlossen werden. Sehr einfach.

Das ändert für die Stammbelegschaft nichts.

Die sucht ja teilweise eh jetzt das Weite. Da hat das DB-Management bzw. die Politik mit dem quasi per List übergestülpten Schlichtungsspruch eine kleine Karawane losgetreten. Die Wirkungen werden auch Außenstehende in ca. 2 Jahren voll begutachten können, wenn das Sytem Bahn dadurch einen erneuten Schub in Richtung Zerfall gemacht hat. Nur dann wird wieder doof und naiv gefragt wieso.

In der Diskussion ging's um den aktuellen Tarifabschluss. Irgendwelche von dir angenommenen zukünftigen Entwicklungen sind irrelevant, wenns darum geht, wer diesen November die Zahlung erhält.

Teilweise ja, aber es ging ja auch um die Möglichkeit, bei Neuverträgen neue EVG-Knebel installieren zu können. Und Neuverträge wird die DB bald etliche abschließen dürfen, besonders mit Ingenieuren, da ihre bisherigen reißaus nehmen werden.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 01.09.2023:

WiWi Gast schrieb am 01.09.2023:

Ich bin heute mal wieder im Fernverkehr gereist, von Koblenz nach Hamburg mit einem Umstieg in Köln. Was soll ich sagen die Motivation der Zugbegleiter war enorm ;-)
Im ersten Zug wurde kein einziger gesichtet, keine Fahrscheinkontrollen zwischen Koblenz und Köln (auch nicht Zugestiegene), im nächsten dauerte es dann bis nach Bremen bis dann zwei Kollegen auftauchten zu einer Vollkontrolle. Ich scherzte mit der einen Zugbegleiterin ob sie gerade Personalnot haben weil so wenig kontrolliert wird und sie entgegnete zu meiner Überraschung sehr offen, dass das möglicherweise an der Schlichtung liegen könne und die Stimmung bei den ZUBs deswegen sehr schlecht sei, alle demotiviert und enttäuscht.

Das liegt eher daran, dass in dieser Relation heutzutage oft Problembären im Zug sind, die auch nur mit Hilfe der Bundespolizei zum Aussteigen und zur Personalienfeststellung bewegt werden können. Da die Bundespolizei aber selber überlastet ist und für diese "Bagatellen" dann ewig braucht, bis sie kommen kann, wenn überhaupt, lässt man die Kontrolle im Zug lieber. Dann bleibt es friedlich und es gibt auch keine Verspätung dadurch.

Nein, daran liegt es sicher nicht, denn dies ist quasi meine Stammstrecke und ich weiss wie bisher kontrolliert wurde (bis vor wenigen Wochen). Ich war positiv überrascht wie offen die Zugbegleiterin mit mir über den Frust über die Schlichtung sprach nachdem sie meinen Konzernausweis gesehen hatte. Warum sollte sie mich auch diesbzgl anlügen? Heute war ich wieder auf der gleichen Strecke unterwegs und erst nach Dortmund wurde einmal kontrolliert, danach nicht mehr, die Dame neben mir war seit Baden-Baden in dem Zug und sagte sie sei bisher auch noch nicht kontrolliert worden

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Haci schrieb am 02.09.2023:

Ich bin heute mal wieder im Fernverkehr gereist, von Koblenz nach Hamburg mit einem Umstieg in Köln. Was soll ich sagen die Motivation der Zugbegleiter war enorm ;-)
Im ersten Zug wurde kein einziger gesichtet, keine Fahrscheinkontrollen zwischen Koblenz und Köln (auch nicht Zugestiegene), im nächsten dauerte es dann bis nach Bremen bis dann zwei Kollegen auftauchten zu einer Vollkontrolle. Ich scherzte mit der einen Zugbegleiterin ob sie gerade Personalnot haben weil so wenig kontrolliert wird und sie entgegnete zu meiner Überraschung sehr offen, dass das möglicherweise an der Schlichtung liegen könne und die Stimmung bei den ZUBs deswegen sehr schlecht sei, alle demotiviert und enttäuscht.

Dieser Geschichte glaube ich kein einziges Wort. Die Bahn-Foren sind ja aber inzwischen berüchtigt für Märchengeschichten. Schon mal was vom Online-Check-in gehört? Wenn Fahrgäste Check-ins durchführen, sehen das natürlich auch die ZUBs und führen dann eben keine regelmäßigen Kontrollen durch.

Was ist daran jetzt so unglaubwürdig? Ich bin der, der das gepostet hat, lese es erst jetzt weil ich mal wieder in RLP war und heute auf der Heimfahrt ein ähnliches Bild. Inzwischen habe ich mehrere ausgefüllte (benutzte) Freifahrten komplett ohne Zangenabdruck bei einer Fahrt durch die halbe Republik. Bei dem zitierten und von dir als ausgedacht bezeichneten Beispiel waren noch Sommerferien und die Züge rappelvoll. Ich weiss nicht was manche hier immer damit bezwecken wollen andere Eisenbahner als Trolle zu bezeichnen???

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 14.09.2023:

Haci schrieb am 02.09.2023:

Ich bin heute mal wieder im Fernverkehr gereist, von Koblenz nach Hamburg mit einem Umstieg in Köln. Was soll ich sagen die Motivation der Zugbegleiter war enorm ;-)
Im ersten Zug wurde kein einziger gesichtet, keine Fahrscheinkontrollen zwischen Koblenz und Köln (auch nicht Zugestiegene), im nächsten dauerte es dann bis nach Bremen bis dann zwei Kollegen auftauchten zu einer Vollkontrolle. Ich scherzte mit der einen Zugbegleiterin ob sie gerade Personalnot haben weil so wenig kontrolliert wird und sie entgegnete zu meiner Überraschung sehr offen, dass das möglicherweise an der Schlichtung liegen könne und die Stimmung bei den ZUBs deswegen sehr schlecht sei, alle demotiviert und enttäuscht.

Dieser Geschichte glaube ich kein einziges Wort. Die Bahn-Foren sind ja aber inzwischen berüchtigt für Märchengeschichten. Schon mal was vom Online-Check-in gehört? Wenn Fahrgäste Check-ins durchführen, sehen das natürlich auch die ZUBs und führen dann eben keine regelmäßigen Kontrollen durch.

Was ist daran jetzt so unglaubwürdig? Ich bin der, der das gepostet hat, lese es erst jetzt weil ich mal wieder in RLP war und heute auf der Heimfahrt ein ähnliches Bild. Inzwischen habe ich mehrere ausgefüllte (benutzte) Freifahrten komplett ohne Zangenabdruck bei einer Fahrt durch die halbe Republik. Bei dem zitierten und von dir als ausgedacht bezeichneten Beispiel waren noch Sommerferien und die Züge rappelvoll. Ich weiss nicht was manche hier immer damit bezwecken wollen andere Eisenbahner als Trolle zu bezeichnen???

In erster Linie sind Zub für Sicherheit und Service im Zug zuständig. Fahrkartenkontrolle steht ganz unten. Und bei dem tollen EVG-Abschluss ist es klar, dass man nicht mehr wie in der Vergangenheit ständig 110 % bringt, um das schiere aufgehalste Pensum durch Personalunterbesetzung im Zug zu bewältigen. Bei einigen Bundespolizeidirektionen geht zur Zeit noch nicht mal einer ans Telefon, wenn da Zub anrufen. Kann man nur die große Meldekette über den Fahrdienstleiter machen, dann gehen sie dran. Also es ist nicht nur bei der Bahn alles angespannt und demotivierend, auch drumherum.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Die Tarifverhandlungen sind beendet und alle, bis auf die Gruppen 1,3,7 sind glücklich.

/closes

/open GDL Tarifverhandlungen Deutsche Bahn 2023

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Was ist das Ergebnis?

WiWi Gast schrieb am 15.09.2023:

Die Tarifverhandlungen sind beendet und alle, bis auf die Gruppen 1,3,7 sind glücklich.

/closes

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

C'mon, aber die Medien waren wirklich voll davon.

WiWi Gast schrieb am 15.09.2023:

Was ist das Ergebnis?

WiWi Gast schrieb am 15.09.2023:

Die Tarifverhandlungen sind beendet und alle, bis auf die Gruppen 1,3,7 sind glücklich.

/closes

/open GDL Tarifverhandlungen Deutsche Bahn 2023

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 14.09.2023:

Haci schrieb am 02.09.2023:

Ich bin heute mal wieder im Fernverkehr gereist, von Koblenz nach Hamburg mit einem Umstieg in Köln. Was soll ich sagen die Motivation der Zugbegleiter war enorm ;-)
Im ersten Zug wurde kein einziger gesichtet, keine Fahrscheinkontrollen zwischen Koblenz und Köln (auch nicht Zugestiegene), im nächsten dauerte es dann bis nach Bremen bis dann zwei Kollegen auftauchten zu einer Vollkontrolle. Ich scherzte mit der einen Zugbegleiterin ob sie gerade Personalnot haben weil so wenig kontrolliert wird und sie entgegnete zu meiner Überraschung sehr offen, dass das möglicherweise an der Schlichtung liegen könne und die Stimmung bei den ZUBs deswegen sehr schlecht sei, alle demotiviert und enttäuscht.

Dieser Geschichte glaube ich kein einziges Wort. Die Bahn-Foren sind ja aber inzwischen berüchtigt für Märchengeschichten. Schon mal was vom Online-Check-in gehört? Wenn Fahrgäste Check-ins durchführen, sehen das natürlich auch die ZUBs und führen dann eben keine regelmäßigen Kontrollen durch.

Was ist daran jetzt so unglaubwürdig? Ich bin der, der das gepostet hat, lese es erst jetzt weil ich mal wieder in RLP war und heute auf der Heimfahrt ein ähnliches Bild. Inzwischen habe ich mehrere ausgefüllte (benutzte) Freifahrten komplett ohne Zangenabdruck bei einer Fahrt durch die halbe Republik. Bei dem zitierten und von dir als ausgedacht bezeichneten Beispiel waren noch Sommerferien und die Züge rappelvoll. Ich weiss nicht was manche hier immer damit bezwecken wollen andere Eisenbahner als Trolle zu bezeichnen???

In erster Linie sind Zub für Sicherheit und Service im Zug zuständig. Fahrkartenkontrolle steht ganz unten. Und bei dem tollen EVG-Abschluss ist es klar, dass man nicht mehr wie in der Vergangenheit ständig 110 % bringt, um das schiere aufgehalste Pensum durch Personalunterbesetzung im Zug zu bewältigen. Bei einigen Bundespolizeidirektionen geht zur Zeit noch nicht mal einer ans Telefon, wenn da Zub anrufen. Kann man nur die große Meldekette über den Fahrdienstleiter machen, dann gehen sie dran. Also es ist nicht nur bei der Bahn alles angespannt und demotivierend, auch drumherum.

Warum versuchst Du andere Eisenbahner zu belehren, wie die Bahn funktioniert? Oder hast Du meinen Bericht als Beschwerde verstanden? Dann hast Du mich falsch verstanden, denn so war es nicht gemeint. Als Fdl bin ich gut genug im Bilde wie die Lage ist. Mir persönlich ist es völlig egal wie oft Fahrkarten kontrolliert werden, ich hatte dies alles nur berichtet wegen dem Gespräch mit der ZUB und ihrer Aussage zum Frust der ZUB über die Schlichtung. Interessant, was hier aus solch einer kleinen Bemerkung alles gemacht und rein interpretiert wird...

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Warum sollten alle bis auf diese Gruppen glücklich sein?

Bin 602 und alles andere als glücklich mit dem Abschluss. Jetzt gibt es halt nur noch Dienst nach Vorschrift und das absolute Minimum.

WiWi Gast schrieb am 15.09.2023:

Die Tarifverhandlungen sind beendet und alle, bis auf die Gruppen 1,3,7 sind glücklich.

/closes

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 16.09.2023:

Haci schrieb am 02.09.2023:

Ich bin heute mal wieder im Fernverkehr gereist, von Koblenz nach Hamburg mit einem Umstieg in Köln. Was soll ich sagen die Motivation der Zugbegleiter war enorm ;-)
Im ersten Zug wurde kein einziger gesichtet, keine Fahrscheinkontrollen zwischen Koblenz und Köln (auch nicht Zugestiegene), im nächsten dauerte es dann bis nach Bremen bis dann zwei Kollegen auftauchten zu einer Vollkontrolle. Ich scherzte mit der einen Zugbegleiterin ob sie gerade Personalnot haben weil so wenig kontrolliert wird und sie entgegnete zu meiner Überraschung sehr offen, dass das möglicherweise an der Schlichtung liegen könne und die Stimmung bei den ZUBs deswegen sehr schlecht sei, alle demotiviert und enttäuscht.

Dieser Geschichte glaube ich kein einziges Wort. Die Bahn-Foren sind ja aber inzwischen berüchtigt für Märchengeschichten. Schon mal was vom Online-Check-in gehört? Wenn Fahrgäste Check-ins durchführen, sehen das natürlich auch die ZUBs und führen dann eben keine regelmäßigen Kontrollen durch.

Was ist daran jetzt so unglaubwürdig? Ich bin der, der das gepostet hat, lese es erst jetzt weil ich mal wieder in RLP war und heute auf der Heimfahrt ein ähnliches Bild. Inzwischen habe ich mehrere ausgefüllte (benutzte) Freifahrten komplett ohne Zangenabdruck bei einer Fahrt durch die halbe Republik. Bei dem zitierten und von dir als ausgedacht bezeichneten Beispiel waren noch Sommerferien und die Züge rappelvoll. Ich weiss nicht was manche hier immer damit bezwecken wollen andere Eisenbahner als Trolle zu bezeichnen???

In erster Linie sind Zub für Sicherheit und Service im Zug zuständig. Fahrkartenkontrolle steht ganz unten. Und bei dem tollen EVG-Abschluss ist es klar, dass man nicht mehr wie in der Vergangenheit ständig 110 % bringt, um das schiere aufgehalste Pensum durch Personalunterbesetzung im Zug zu bewältigen. Bei einigen Bundespolizeidirektionen geht zur Zeit noch nicht mal einer ans Telefon, wenn da Zub anrufen. Kann man nur die große Meldekette über den Fahrdienstleiter machen, dann gehen sie dran. Also es ist nicht nur bei der Bahn alles angespannt und demotivierend, auch drumherum.

Warum versuchst Du andere Eisenbahner zu belehren, wie die Bahn funktioniert? Oder hast Du meinen Bericht als Beschwerde verstanden? Dann hast Du mich falsch verstanden, denn so war es nicht gemeint. Als Fdl bin ich gut genug im Bilde wie die Lage ist. Mir persönlich ist es völlig egal wie oft Fahrkarten kontrolliert werden, ich hatte dies alles nur berichtet wegen dem Gespräch mit der ZUB und ihrer Aussage zum Frust der ZUB über die Schlichtung. Interessant, was hier aus solch einer kleinen Bemerkung alles gemacht und rein interpretiert wird...

Ne, keine Belehrung, wollte dein Geschriebenes nur noch mal mit Hintergrundinfos untermauern, weil es ja der erste Gast nicht glaubte.
Fahrkartenkontrolle ist als Zub so mit das potentiell Stressigste und Gefährlichste, wenn man auf die falschen Fahrgäste trifft. Wer tut sich sowas mehr als notwendig an, wenn er vom Top-AG weder finanziell noch sonst wie Rückendeckung erhält? Und auch die Bundespolizei als Support des Zub chronisch überlastet ist.

Eine Fahrkartenkontrolle ist sowieso immer Ermessenssache der/des Zub. Wenn es der Meinung ist, geht gerade nicht, warum auch immer, dann ist das so. Da kann auch kein Top-AG denen ans Bein pinkeln. Macht er auch nicht mehr, die sind froh, wenn es nicht wegen sowas noch zu zusätzlichen abseits DB-Netz-induzierten Verspätungen und Trouble kommt. Oder noch zu Personalausfall, wenn es eskaliert. Früher konnten die ja noch Fahrkarten im Zug verkaufen, da war das entspannter bei den Kontrollen.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 16.09.2023:

Warum sollten alle bis auf diese Gruppen glücklich sein?

Bin 602 und alles andere als glücklich mit dem Abschluss. Jetzt gibt es halt nur noch Dienst nach Vorschrift und das absolute Minimum.

Die Tarifverhandlungen sind beendet und alle, bis auf die Gruppen 1,3,7 sind glücklich.

/closes

/open GDL Tarifverhandlungen Deutsche Bahn 2023

DB Systelianer sind wohl die größten Verlierer, falls da nicht noch ein agiler EVG-Zusatztarif aus dem Hut gezaubert wird.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 16.09.2023:

Warum sollten alle bis auf diese Gruppen glücklich sein?

Bin 602 und alles andere als glücklich mit dem Abschluss. Jetzt gibt es halt nur noch Dienst nach Vorschrift und das absolute Minimum.

Wir hatten 3,1% + 6,9% + aktuell 5,9% Inflation seit 2020. Ergibt 15,9% Kaufkraftverlust vs.
Lohnsteigerungen für 602 zwischen 7,9 und 6,6%. Also ja, du gehst mit einem heftigen Verlust von mindestens 8% in die Zukunft. Anders ausgedrückt, ist das so als würdest du min. 3h die Woche nicht bezahlt bekommen im Vergleich zu Anfang 2020.

Also ja, vollstes Verständnis wenn MAs damit unzufrieden sind.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 16.09.2023:

Warum sollten alle bis auf diese Gruppen glücklich sein?

Bin 602 und alles andere als glücklich mit dem Abschluss. Jetzt gibt es halt nur noch Dienst nach Vorschrift und das absolute Minimum.

Wir hatten 3,1% + 6,9% + aktuell 5,9% Inflation seit 2020. Ergibt 15,9% Kaufkraftverlust vs.
Lohnsteigerungen für 602 zwischen 7,9 und 6,6%. Also ja, du gehst mit einem heftigen Verlust von mindestens 8% in die Zukunft. Anders ausgedrückt, ist das so als würdest du min. 3h die Woche nicht bezahlt bekommen im Vergleich zu Anfang 2020.

Also ja, vollstes Verständnis wenn MAs damit unzufrieden sind.

Da sich die Inflation auf die relative Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr bezieht, muss man die Werte miteinander multiplizieren, wenn man sie auf das Basisjahr beziehen möchte. Sind also nicht 15,9 % sondern sogar 16,7 % (2020 zu 2023)

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Hallo zusammen,
drei fragen in die Runde:

  1. Ab wann wird denn der neue Tarifvertrag veröffentlicht werden? Erst zum 01.11.2023?

  2. Irgendwo hatte ich gelesen, dass die wöchentliche Arbeitszeit von 39h ggf. freiwillig erhöht werden kann. Gibt es hierzu nähere Infos, welche DB Bereiche das treffen würde?

  3. Mein Chef meinte kürzlich er hätte mich ins Spiel für eine zusätzliche Prämie gebracht, die es scheinbar bei der DBNetzAG gibt (nicht die JAL!). Über die Höhe und weitere Details hat er nichts gesagt, auch nicht wobei es sich hier handeln könnte. Ich bin in der 602.

Jemand eine Idee?

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Ich habe mir nun übrigens meine ganz eigene Lohnerhöhung gegönnt und spare durch den Austritt aus der EVG ab Januar rund 56€/Monat. Die EVG hat die Lohngruppen ab x04 verraten!

Wichtiger Hinweis: Die EVG schreibt selbst, dass sie in der nächsten Tarifrunde die Strukturanpassung (gilt für x05 und darunter) für die Funktionsgruppen 2 und 6 durchsetzen will (wie sie ab März25 bereits die FGr 1,3,5 bekommen). Und erst *danach* soll es eine allgemeine Erhöhung wieder für alle geben. Das heißt, wer x04 und darüber liegt, sollte sich schon mal auf ein mehr als schwaches Ergebnis in der nächsten Tarifrunde einstellen!

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Die Sache ist ja, dass die EVG im Prinzip alle Mitglieder verkauft hat, manche halt komplett.
Dass die Forderung nach den 650€ / 12Monate nicht durchgeht war ja völlig klar und logisch.
Aber während den Verhandlungen bei nach langen Monaten angekommenen 400€ / 27 Monaten den starken Mann zu spielen und mit viel zu lang und viel zu wenig zu kommen (hatten ja auch recht) aber bei 410€ / 25 Monate eine klare Empfehlung auszusprechen ist schon sehr verzweifelt. Dann noch die Inflationsprämie die nie gefordert war und jetzt als Überbrückung missbraucht wird um die Nullrunde von März bis Dezember zu stopfen und dann auch noch diese grausame Aufstückelung der Erhöhung die erst im August nächstes Jahr komplett ist - halbes Jahr vor der nächsten Tarifrunde -
Dass die Busfahrer für das Elend auch noch unbezahlt eine Stunde länger knechten müssen, die Lokführer sich jetzt wieder mal komplett verarscht vorkommen mit ihrem angeblich so "hohem Gehaltsniveau" (von 3.1k Brutto) an das jetzt alle anderen operativen Berufsgruppen angepasst werden sollen und dass selbst die wirklich hohen Gehaltsgruppen ab x03 weniger bekommen nach über einem halben Jahr an Verhandlungen als nach 2 Monaten von der Bahn geboten sind alles zusammen gesehen die allergrößten Frechheiten.

Hoffentlich ziehen die Mitglieder daraus Konsequenzen, insbesondere nach den mehr als schwachen Tarifrunden zuvor, vor allem auch während Corona und den Versprechungen damals für die jetzige Tarifrunde.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 19.09.2023:

Ich habe mir nun übrigens meine ganz eigene Lohnerhöhung gegönnt und spare durch den Austritt aus der EVG ab Januar rund 56€/Monat. Die EVG hat die Lohngruppen ab x04 verraten!

Wichtiger Hinweis: Die EVG schreibt selbst, dass sie in der nächsten Tarifrunde die Strukturanpassung (gilt für x05 und darunter) für die Funktionsgruppen 2 und 6 durchsetzen will (wie sie ab März25 bereits die FGr 1,3,5 bekommen). Und erst *danach* soll es eine allgemeine Erhöhung wieder für alle geben. Das heißt, wer x04 und darüber liegt, sollte sich schon mal auf ein mehr als schwaches Ergebnis in der nächsten Tarifrunde einstellen!

Nein, die EVG hat gesagt, dass die Funktionsgruppen 2 und 6 für x05 und drunter die strukturelle Anpassung in jedem Fall rückwirkend zum März 25 bekommt (also zeitgleich mit der Anpassung der anderen Funktionsgruppen) auch wenn die Verhandlungen wieder bis Ende des Jahres dauern.. dann gibt es halt die rückwirkende Nachzahlung. Dass diese dann "vor" der allgemeinen Erhöhung gilt ist klar, wenn die Lohnanpassung wieder gestückelt ist. In der nächsten Verhandlung wird der Fokus auf den Ingenieuren liegen und dementsprechend auf den höheren Gruppen, wurde auch bereits bestätigt.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 19.09.2023:

Ich habe mir nun übrigens meine ganz eigene Lohnerhöhung gegönnt und spare durch den Austritt aus der EVG ab Januar rund 56€/Monat. Die EVG hat die Lohngruppen ab x04 verraten!

Wichtiger Hinweis: Die EVG schreibt selbst, dass sie in der nächsten Tarifrunde die Strukturanpassung (gilt für x05 und darunter) für die Funktionsgruppen 2 und 6 durchsetzen will (wie sie ab März25 bereits die FGr 1,3,5 bekommen). Und erst *danach* soll es eine allgemeine Erhöhung wieder für alle geben. Das heißt, wer x04 und darüber liegt, sollte sich schon mal auf ein mehr als schwaches Ergebnis in der nächsten Tarifrunde einstellen!

Nein, die EVG hat gesagt, dass die Funktionsgruppen 2 und 6 für x05 und drunter die strukturelle Anpassung in jedem Fall rückwirkend zum März 25 bekommt (also zeitgleich mit der Anpassung der anderen Funktionsgruppen) auch wenn die Verhandlungen wieder bis Ende des Jahres dauern.. dann gibt es halt die rückwirkende Nachzahlung. Dass diese dann "vor" der allgemeinen Erhöhung gilt ist klar, wenn die Lohnanpassung wieder gestückelt ist. In der nächsten Verhandlung wird der Fokus auf den Ingenieuren liegen und dementsprechend auf den höheren Gruppen, wurde auch bereits bestätigt.

Wo kann man diese "Bestätigung" nachlesen?

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Wer immer noch irgendetwas von dem glaubt was die EVG für die Zukunft angeblich in Aussicht stellt, ist sowieso Hoffnungslos verloren.
Als ITler mit fachlicher Führung in der 601, Werdegang Abitur, 6 Jahre Studium, mehrere Jahre Berufserfahrung und jährlich AG-Seitig gezwungenen neue IT Zertifizierungen zu machen, erhalte nun 6% mehr bei 16%+ Inflation - gerechnet auf 3 Jahre.
Das liegt 2% unter dem was die Bahn OHNE jegliche Verhandlungen selbst angeboten hat.

Wenn das so weiter geht, werde ich spätestens 2025 die DB verlassen. Auch für mich wird das Leben immer teurer und bin mit 601 alles andere als wohlhabend und für mein Werdegang jetzt schon am unteren Ende des Gehaltes im Vergleich zum Markt. Noch dazu muss ich für mein Job im endlos überteuertem Raum Frankfurt wohnen. Das passt einfach nicht mehr. Alles nur ein schlechter Witz.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 19.09.2023:

Ich habe mir nun übrigens meine ganz eigene Lohnerhöhung gegönnt und spare durch den Austritt aus der EVG ab Januar rund 56€/Monat. Die EVG hat die Lohngruppen ab x04 verraten!

Wichtiger Hinweis: Die EVG schreibt selbst, dass sie in der nächsten Tarifrunde die Strukturanpassung (gilt für x05 und darunter) für die Funktionsgruppen 2 und 6 durchsetzen will (wie sie ab März25 bereits die FGr 1,3,5 bekommen). Und erst *danach* soll es eine allgemeine Erhöhung wieder für alle geben. Das heißt, wer x04 und darüber liegt, sollte sich schon mal auf ein mehr als schwaches Ergebnis in der nächsten Tarifrunde einstellen!

Nein, die EVG hat gesagt, dass die Funktionsgruppen 2 und 6 für x05 und drunter die strukturelle Anpassung in jedem Fall rückwirkend zum März 25 bekommt (also zeitgleich mit der Anpassung der anderen Funktionsgruppen) auch wenn die Verhandlungen wieder bis Ende des Jahres dauern.. dann gibt es halt die rückwirkende Nachzahlung. Dass diese dann "vor" der allgemeinen Erhöhung gilt ist klar, wenn die Lohnanpassung wieder gestückelt ist. In der nächsten Verhandlung wird der Fokus auf den Ingenieuren liegen und dementsprechend auf den höheren Gruppen, wurde auch bereits bestätigt.

Wo kann man diese "Bestätigung" nachlesen?

Zum Thema mit der rückwirkenden Anpassung der Funktionsgruppen 2 und 6:
https://www.evg-online.org/meldungen/details/news/tarifrunde-2023-abgeschlossen-11-fakten-zum-abschluss-10964/

Punkt 8 letzter Abschnitt. "Der Bundesvorstand hat dies bestätigt und beschlossen, dass die Funktionsgruppen 2 und 6 in der nächsten Tarifrunde ebenfalls angehoben werden sollen, und dies rückwirkend zum 1. April 2025."

Zum Thema mit den Ingenieuren:
https://www.evg-online.org/meldungen/details/news/fachgruppe-ingenieure-evg-tarifverhandlungen-10904/

Hat das Verhandlungsteam beschlossen
"...bedeutet für den Großteil der Belegschaft eine deutliche Verbesserung. Für die anderen große Solidarität. Das war von Anfang an so geplant!

Ingenieur:innen oder „Fach- und Führungskräfte“ kommen in der nächsten Tarifrunde vorrangig zum Zuge."

Man kann ebenfalls schon seine Forderungen für die nächste Verhandlung einbringen.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 19.09.2023:

Ich habe mir nun übrigens meine ganz eigene Lohnerhöhung gegönnt und spare durch den Austritt aus der EVG ab Januar rund 56€/Monat. Die EVG hat die Lohngruppen ab x04 verraten!

Wichtiger Hinweis: Die EVG schreibt selbst, dass sie in der nächsten Tarifrunde die Strukturanpassung (gilt für x05 und darunter) für die Funktionsgruppen 2 und 6 durchsetzen will (wie sie ab März25 bereits die FGr 1,3,5 bekommen). Und erst *danach* soll es eine allgemeine Erhöhung wieder für alle geben. Das heißt, wer x04 und darüber liegt, sollte sich schon mal auf ein mehr als schwaches Ergebnis in der nächsten Tarifrunde einstellen!

Nein, die EVG hat gesagt, dass die Funktionsgruppen 2 und 6 für x05 und drunter die strukturelle Anpassung in jedem Fall rückwirkend zum März 25 bekommt (also zeitgleich mit der Anpassung der anderen Funktionsgruppen) auch wenn die Verhandlungen wieder bis Ende des Jahres dauern.. dann gibt es halt die rückwirkende Nachzahlung. Dass diese dann "vor" der allgemeinen Erhöhung gilt ist klar, wenn die Lohnanpassung wieder gestückelt ist. In der nächsten Verhandlung wird der Fokus auf den Ingenieuren liegen und dementsprechend auf den höheren Gruppen, wurde auch bereits bestätigt.

Wo kann man diese "Bestätigung" nachlesen?

Zum Thema mit der rückwirkenden Anpassung der Funktionsgruppen 2 und 6:
www.evg-online.org/meldungen/details/news/tarifrunde-2023-abgeschlossen-11-fakten-zum-abschluss-10964/

Punkt 8 letzter Abschnitt. "Der Bundesvorstand hat dies bestätigt und beschlossen, dass die Funktionsgruppen 2 und 6 in der nächsten Tarifrunde ebenfalls angehoben werden sollen, und dies rückwirkend zum 1. April 2025."

Zum Thema mit den Ingenieuren:
www.evg-online.org/meldungen/details/news/fachgruppe-ingenieure-evg-tarifverhandlungen-10904/

Hat das Verhandlungsteam beschlossen
"...bedeutet für den Großteil der Belegschaft eine deutliche Verbesserung. Für die anderen große Solidarität. Das war von Anfang an so geplant!

Ingenieur:innen oder „Fach- und Führungskräfte“ kommen in der nächsten Tarifrunde vorrangig zum Zuge."

Man kann ebenfalls schon seine Forderungen für die nächste Verhandlung einbringen.

Das sagen die EVG-Fachgruppen „Ingenieure“ bzw. „Fach- und Führungskräfte“. Als ob die sich nächstes Mal besser durchsetzen können.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 19.09.2023:

Ich habe mir nun übrigens meine ganz eigene Lohnerhöhung gegönnt und spare durch den Austritt aus der EVG ab Januar rund 56€/Monat. Die EVG hat die Lohngruppen ab x04 verraten!

Wichtiger Hinweis: Die EVG schreibt selbst, dass sie in der nächsten Tarifrunde die Strukturanpassung (gilt für x05 und darunter) für die Funktionsgruppen 2 und 6 durchsetzen will (wie sie ab März25 bereits die FGr 1,3,5 bekommen). Und erst *danach* soll es eine allgemeine Erhöhung wieder für alle geben. Das heißt, wer x04 und darüber liegt, sollte sich schon mal auf ein mehr als schwaches Ergebnis in der nächsten Tarifrunde einstellen!

Nein, die EVG hat gesagt, dass die Funktionsgruppen 2 und 6 für x05 und drunter die strukturelle Anpassung in jedem Fall rückwirkend zum März 25 bekommt (also zeitgleich mit der Anpassung der anderen Funktionsgruppen) auch wenn die Verhandlungen wieder bis Ende des Jahres dauern.. dann gibt es halt die rückwirkende Nachzahlung. Dass diese dann "vor" der allgemeinen Erhöhung gilt ist klar, wenn die Lohnanpassung wieder gestückelt ist. In der nächsten Verhandlung wird der Fokus auf den Ingenieuren liegen und dementsprechend auf den höheren Gruppen, wurde auch bereits bestätigt.

Wo kann man diese "Bestätigung" nachlesen?

Zum Thema mit der rückwirkenden Anpassung der Funktionsgruppen 2 und 6:
https://www.evg-online.org/meldungen/details/news/tarifrunde-2023-abgeschlossen-11-fakten-zum-abschluss-10964/

Punkt 8 letzter Abschnitt. "Der Bundesvorstand hat dies bestätigt und beschlossen, dass die Funktionsgruppen 2 und 6 in der nächsten Tarifrunde ebenfalls angehoben werden sollen, und dies rückwirkend zum 1. April 2025."

Zum Thema mit den Ingenieuren:
https://www.evg-online.org/meldungen/details/news/fachgruppe-ingenieure-evg-tarifverhandlungen-10904/

Hat das Verhandlungsteam beschlossen
"...bedeutet für den Großteil der Belegschaft eine deutliche Verbesserung. Für die anderen große Solidarität. Das war von Anfang an so geplant!

Ingenieur:innen oder „Fach- und Führungskräfte“ kommen in der nächsten Tarifrunde vorrangig zum Zuge."

Man kann ebenfalls schon seine Forderungen für die nächste Verhandlung einbringen.

Mit Cosima und dem Lörres wird das bestimmt super klappen!!!

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 19.09.2023:

Ich habe mir nun übrigens meine ganz eigene Lohnerhöhung gegönnt und spare durch den Austritt aus der EVG ab Januar rund 56€/Monat. Die EVG hat die Lohngruppen ab x04 verraten!

Wichtiger Hinweis: Die EVG schreibt selbst, dass sie in der nächsten Tarifrunde die Strukturanpassung (gilt für x05 und darunter) für die Funktionsgruppen 2 und 6 durchsetzen will (wie sie ab März25 bereits die FGr 1,3,5 bekommen). Und erst *danach* soll es eine allgemeine Erhöhung wieder für alle geben. Das heißt, wer x04 und darüber liegt, sollte sich schon mal auf ein mehr als schwaches Ergebnis in der nächsten Tarifrunde einstellen!

Nein, die EVG hat gesagt, dass die Funktionsgruppen 2 und 6 für x05 und drunter die strukturelle Anpassung in jedem Fall rückwirkend zum März 25 bekommt (also zeitgleich mit der Anpassung der anderen Funktionsgruppen) auch wenn die Verhandlungen wieder bis Ende des Jahres dauern.. dann gibt es halt die rückwirkende Nachzahlung. Dass diese dann "vor" der allgemeinen Erhöhung gilt ist klar, wenn die Lohnanpassung wieder gestückelt ist. In der nächsten Verhandlung wird der Fokus auf den Ingenieuren liegen und dementsprechend auf den höheren Gruppen, wurde auch bereits bestätigt.

Wo kann man diese "Bestätigung" nachlesen?

Zum Thema mit der rückwirkenden Anpassung der Funktionsgruppen 2 und 6:
www.evg-online.org/meldungen/details/news/tarifrunde-2023-abgeschlossen-11-fakten-zum-abschluss-10964/

Punkt 8 letzter Abschnitt. "Der Bundesvorstand hat dies bestätigt und beschlossen, dass die Funktionsgruppen 2 und 6 in der nächsten Tarifrunde ebenfalls angehoben werden sollen, und dies rückwirkend zum 1. April 2025."

Zum Thema mit den Ingenieuren:
www.evg-online.org/meldungen/details/news/fachgruppe-ingenieure-evg-tarifverhandlungen-10904/

Hat das Verhandlungsteam beschlossen
"...bedeutet für den Großteil der Belegschaft eine deutliche Verbesserung. Für die anderen große Solidarität. Das war von Anfang an so geplant!

Ingenieur:innen oder „Fach- und Führungskräfte“ kommen in der nächsten Tarifrunde vorrangig zum Zuge."

Man kann ebenfalls schon seine Forderungen für die nächste Verhandlung einbringen.

Mit Verlaub, das ist doch wieder dieses dummdusselige EVG-Gelaber. Schon alleine immer wieder diese rhetorische bzw. dummnaive Frage, was man einbringen soll. Das Gelaber haben die schon im Allgemeinen für alle diese Tarifrunde gemacht - was aus den Vorschlägen/Forderungen der Mitglieder schlussendlich gemacht wurde, sieht man am aktuellen Abschluss. Das sind Nebelkerzen,Vertröstungen und Hinhaltetaktiken der EVG. Das geht von Tarifrunde zu Tarifrunde so in Endlosschleife. Fakt ist, mit dem Restrukturierungsprozess der Entgeltgruppen mindestens über 2 Tarifrunden geht es nur darum, die unteren Entgeltgruppen zusätzlich deutlich anzuhieven. Und das einzig allein der Tatsache geschuldet, weil die DB sonst keinen Facharbeiter mehr dort findet, der für sie ihn Großstädten für weniger Geld arbeitet. Bei Ingenieuren ist die Akquierungssitation für die DB aber noch relativ entspannt.
In Tarifrunden geht es nur um Entgeltgruppen und Ingenieure sind in allerlei Entgeltgruppen verteilt. Da sieht man schon, dass das Geschwätz der EVG-Fachgruppe wachsweich ist.
Ihr sollt in der EVG bleiben und Mitgliedsbeitrag zahlen, darum geht es. Mit WoMo-Zahlungen kann man Ingenieure ja kaum bis nicht ködern und mit dem aktullen Abschluss auch nicht.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 20.09.2023:

WiWi Gast schrieb am 19.09.2023:

Ich habe mir nun übrigens meine ganz eigene Lohnerhöhung gegönnt und spare durch den Austritt aus der EVG ab Januar rund 56€/Monat. Die EVG hat die Lohngruppen ab x04 verraten!

Wichtiger Hinweis: Die EVG schreibt selbst, dass sie in der nächsten Tarifrunde die Strukturanpassung (gilt für x05 und darunter) für die Funktionsgruppen 2 und 6 durchsetzen will (wie sie ab März25 bereits die FGr 1,3,5 bekommen). Und erst *danach* soll es eine allgemeine Erhöhung wieder für alle geben. Das heißt, wer x04 und darüber liegt, sollte sich schon mal auf ein mehr als schwaches Ergebnis in der nächsten Tarifrunde einstellen!

Nein, die EVG hat gesagt, dass die Funktionsgruppen 2 und 6 für x05 und drunter die strukturelle Anpassung in jedem Fall rückwirkend zum März 25 bekommt (also zeitgleich mit der Anpassung der anderen Funktionsgruppen) auch wenn die Verhandlungen wieder bis Ende des Jahres dauern.. dann gibt es halt die rückwirkende Nachzahlung. Dass diese dann "vor" der allgemeinen Erhöhung gilt ist klar, wenn die Lohnanpassung wieder gestückelt ist. In der nächsten Verhandlung wird der Fokus auf den Ingenieuren liegen und dementsprechend auf den höheren Gruppen, wurde auch bereits bestätigt.

Wo kann man diese "Bestätigung" nachlesen?

Zum Thema mit der rückwirkenden Anpassung der Funktionsgruppen 2 und 6:
www.evg-online.org/meldungen/details/news/tarifrunde-2023-abgeschlossen-11-fakten-zum-abschluss-10964/

Punkt 8 letzter Abschnitt. "Der Bundesvorstand hat dies bestätigt und beschlossen, dass die Funktionsgruppen 2 und 6 in der nächsten Tarifrunde ebenfalls angehoben werden sollen, und dies rückwirkend zum 1. April 2025."

Zum Thema mit den Ingenieuren:
www.evg-online.org/meldungen/details/news/fachgruppe-ingenieure-evg-tarifverhandlungen-10904/

Hat das Verhandlungsteam beschlossen
"...bedeutet für den Großteil der Belegschaft eine deutliche Verbesserung. Für die anderen große Solidarität. Das war von Anfang an so geplant!

Ingenieur:innen oder „Fach- und Führungskräfte“ kommen in der nächsten Tarifrunde vorrangig zum Zuge."

Man kann ebenfalls schon seine Forderungen für die nächste Verhandlung einbringen.

Mit Verlaub, das ist doch wieder dieses dummdusselige EVG-Gelaber. Schon alleine immer wieder diese rhetorische bzw. dummnaive Frage, was man einbringen soll. Das Gelaber haben die schon im Allgemeinen für alle diese Tarifrunde gemacht - was aus den Vorschlägen/Forderungen der Mitglieder schlussendlich gemacht wurde, sieht man am aktuellen Abschluss. Das sind Nebelkerzen,Vertröstungen und Hinhaltetaktiken der EVG. Das geht von Tarifrunde zu Tarifrunde so in Endlosschleife. Fakt ist, mit dem Restrukturierungsprozess der Entgeltgruppen mindestens über 2 Tarifrunden geht es nur darum, die unteren Entgeltgruppen zusätzlich deutlich anzuhieven. Und das einzig allein der Tatsache geschuldet, weil die DB sonst keinen Facharbeiter mehr dort findet, der für sie ihn Großstädten für weniger Geld arbeitet. Bei Ingenieuren ist die Akquierungssitation für die DB aber noch relativ entspannt.
In Tarifrunden geht es nur um Entgeltgruppen und Ingenieure sind in allerlei Entgeltgruppen verteilt. Da sieht man schon, dass das Geschwätz der EVG-Fachgruppe wachsweich ist.
Ihr sollt in der EVG bleiben und Mitgliedsbeitrag zahlen, darum geht es. Mit WoMo-Zahlungen kann man Ingenieure ja kaum bis nicht ködern und mit dem aktullen Abschluss auch nicht.

Du sprichst mir aus der Seele. Ohne die GDL hätten wir vor zwei Jahren nicht mal 1,5% mehr bekommen.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Hallo, wird die Inflationsausgleichsprämie mit dem Oktober-Gehalt Ende Oktober ausgezahlt oder erst mit den Zulagen im November?

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Auszahlung wird mit dem Gehalt am 25.10 erfolgen

WiWi Gast schrieb am 23.09.2023:

Hallo, wird die Inflationsausgleichsprämie mit dem Oktober-Gehalt Ende Oktober ausgezahlt oder erst mit den Zulagen im November?

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 23.09.2023:

Hallo, wird die Inflationsausgleichsprämie mit dem Oktober-Gehalt Ende Oktober ausgezahlt oder erst mit den Zulagen im November?

Oktober.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 24.09.2023:

Auszahlung wird mit dem Gehalt am 25.10 erfolgen

Hallo, wird die Inflationsausgleichsprämie mit dem Oktober-Gehalt Ende Oktober ausgezahlt oder erst mit den Zulagen im November?

Danke für die schnelle Antwort :-)

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Ich bin etwas irritiert vom FAQ der EVG zur Inflationsausgleichsprämie. Die EVG schreibt:

  • Ist die Inflationsausgleichspramie steuerfrei?

"Die Inflationsausgleichspramie ist steuer- und auch „beitragsfrei“.
Anders als ansonsten im Steuerrecht üblich,
wird allerdings nicht nur das jeweilige Jahr betrachtet, sondern der gesamte Zeitraum, in dem Zahlungen geleistet wurden. Wenn z. B. eine Kollegin oder ein Kollege schon bei einem anderen Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie erhalten hat und dann zur Bahn gewechselt ist, muss alles oberhalb von insgesamt 3.000 Euro
versteuert und verbeitragt werden. Das gilt auch für mehrere Zahlungen in einem Unternehmen, die in Summe 3.000 Euro übersteigen. Auch hier muss der Betrag oberhalb der Freigrenze versteuert werden"

Es geht mir v.a. um folgenden Teil:

"Wenn z. B. eine Kollegin oder ein Kollege
schon bei einem anderen Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie erhalten hat und dann zur Bahn gewechselt ist, muss alles oberhalb von insgesamt 3.000 Euro versteuert und verbeitragt werden. "

Aber das widerspricht m.E. doch allen anderen geläufigen Aussagen zum Thema, einschließlich dem FAQ des Bundesfinanzministeriums:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

Punkt 8:

"Die Steuerbefreiung im Sinne des § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz kann bis zu dem Betrag von 3.000 Euro in der Regel für jedes Dienstverhältnis, also auch für aufeinander folgende oder nebeneinander bestehende Dienstverhältnisse, gesondert in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch bei mehreren Dienstverhältnissen mit unterschiedlichen Arbeitgebern verbundener Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz. Der Arbeitgeber braucht somit nicht zu prüfen, ob der Arbeitnehmer eine Prämie bereits aus einem anderen Dienstverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber erhalten hat."

Oder verstehe ich das falsch? Ich bin tatsächlich so ein Fall. Ich bin erst in diesem Jahr zur DB gewechselt, habe aber bei meinem letzten AG schon eine IAP erhalten.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Mal ganz dumm gefragt:

Wie will die Personalabrechnung das denn mit- bzw. rausbekommen?

WiWi Gast schrieb am 26.09.2023:

Ich bin etwas irritiert vom FAQ der EVG zur Inflationsausgleichsprämie. Die EVG schreibt:

  • Ist die Inflationsausgleichspramie steuerfrei?

"Die Inflationsausgleichspramie ist steuer- und auch „beitragsfrei“.
Anders als ansonsten im Steuerrecht üblich,
wird allerdings nicht nur das jeweilige Jahr betrachtet, sondern der gesamte Zeitraum, in dem Zahlungen geleistet wurden. Wenn z. B. eine Kollegin oder ein Kollege schon bei einem anderen Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie erhalten hat und dann zur Bahn gewechselt ist, muss alles oberhalb von insgesamt 3.000 Euro
versteuert und verbeitragt werden. Das gilt auch für mehrere Zahlungen in einem Unternehmen, die in Summe 3.000 Euro übersteigen. Auch hier muss der Betrag oberhalb der Freigrenze versteuert werden"

Es geht mir v.a. um folgenden Teil:

"Wenn z. B. eine Kollegin oder ein Kollege
schon bei einem anderen Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie erhalten hat und dann zur Bahn gewechselt ist, muss alles oberhalb von insgesamt 3.000 Euro versteuert und verbeitragt werden. "

Aber das widerspricht m.E. doch allen anderen geläufigen Aussagen zum Thema, einschließlich dem FAQ des Bundesfinanzministeriums:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

Punkt 8:

"Die Steuerbefreiung im Sinne des § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz kann bis zu dem Betrag von 3.000 Euro in der Regel für jedes Dienstverhältnis, also auch für aufeinander folgende oder nebeneinander bestehende Dienstverhältnisse, gesondert in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch bei mehreren Dienstverhältnissen mit unterschiedlichen Arbeitgebern verbundener Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz. Der Arbeitgeber braucht somit nicht zu prüfen, ob der Arbeitnehmer eine Prämie bereits aus einem anderen Dienstverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber erhalten hat."

Oder verstehe ich das falsch? Ich bin tatsächlich so ein Fall. Ich bin erst in diesem Jahr zur DB gewechselt, habe aber bei meinem letzten AG schon eine IAP erhalten.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 26.09.2023:

Ich bin etwas irritiert vom FAQ der EVG zur Inflationsausgleichsprämie. Die EVG schreibt:

  • Ist die Inflationsausgleichspramie steuerfrei?

"Die Inflationsausgleichspramie ist steuer- und auch „beitragsfrei“.
Anders als ansonsten im Steuerrecht üblich,
wird allerdings nicht nur das jeweilige Jahr betrachtet, sondern der gesamte Zeitraum, in dem Zahlungen geleistet wurden. Wenn z. B. eine Kollegin oder ein Kollege schon bei einem anderen Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie erhalten hat und dann zur Bahn gewechselt ist, muss alles oberhalb von insgesamt 3.000 Euro
versteuert und verbeitragt werden. Das gilt auch für mehrere Zahlungen in einem Unternehmen, die in Summe 3.000 Euro übersteigen. Auch hier muss der Betrag oberhalb der Freigrenze versteuert werden"

Es geht mir v.a. um folgenden Teil:

"Wenn z. B. eine Kollegin oder ein Kollege
schon bei einem anderen Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie erhalten hat und dann zur Bahn gewechselt ist, muss alles oberhalb von insgesamt 3.000 Euro versteuert und verbeitragt werden. "

Aber das widerspricht m.E. doch allen anderen geläufigen Aussagen zum Thema, einschließlich dem FAQ des Bundesfinanzministeriums:

www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

Punkt 8:

"Die Steuerbefreiung im Sinne des § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz kann bis zu dem Betrag von 3.000 Euro in der Regel für jedes Dienstverhältnis, also auch für aufeinander folgende oder nebeneinander bestehende Dienstverhältnisse, gesondert in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch bei mehreren Dienstverhältnissen mit unterschiedlichen Arbeitgebern verbundener Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz. Der Arbeitgeber braucht somit nicht zu prüfen, ob der Arbeitnehmer eine Prämie bereits aus einem anderen Dienstverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber erhalten hat."

Oder verstehe ich das falsch? Ich bin tatsächlich so ein Fall. Ich bin erst in diesem Jahr zur DB gewechselt, habe aber bei meinem letzten AG schon eine IAP erhalten.

Wahrscheinlich falsch verstanden, weil steht auch so beim BuMi. Der 3000-Euro-Beitrag ist einmalig und die Kumulation wird vom Staat gemacht und überwacht. Du kannst ihn halt unbegrenzt gestückelt von einem oder zig AGs erhalten. Wenn die insgesamt glorreiche Summe von 3000 Euro erreicht worden ist, wird abgesteuert.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 26.09.2023:

Ich bin etwas irritiert vom FAQ der EVG zur Inflationsausgleichsprämie. Die EVG schreibt:

  • Ist die Inflationsausgleichspramie steuerfrei?

"Die Inflationsausgleichspramie ist steuer- und auch „beitragsfrei“.
Anders als ansonsten im Steuerrecht üblich,
wird allerdings nicht nur das jeweilige Jahr betrachtet, sondern der gesamte Zeitraum, in dem Zahlungen geleistet wurden. Wenn z. B. eine Kollegin oder ein Kollege schon bei einem anderen Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie erhalten hat und dann zur Bahn gewechselt ist, muss alles oberhalb von insgesamt 3.000 Euro
versteuert und verbeitragt werden. Das gilt auch für mehrere Zahlungen in einem Unternehmen, die in Summe 3.000 Euro übersteigen. Auch hier muss der Betrag oberhalb der Freigrenze versteuert werden"

Es geht mir v.a. um folgenden Teil:

"Wenn z. B. eine Kollegin oder ein Kollege
schon bei einem anderen Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie erhalten hat und dann zur Bahn gewechselt ist, muss alles oberhalb von insgesamt 3.000 Euro versteuert und verbeitragt werden. "

Aber das widerspricht m.E. doch allen anderen geläufigen Aussagen zum Thema, einschließlich dem FAQ des Bundesfinanzministeriums:

www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

Punkt 8:

"Die Steuerbefreiung im Sinne des § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz kann bis zu dem Betrag von 3.000 Euro in der Regel für jedes Dienstverhältnis, also auch für aufeinander folgende oder nebeneinander bestehende Dienstverhältnisse, gesondert in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch bei mehreren Dienstverhältnissen mit unterschiedlichen Arbeitgebern verbundener Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz. Der Arbeitgeber braucht somit nicht zu prüfen, ob der Arbeitnehmer eine Prämie bereits aus einem anderen Dienstverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber erhalten hat."

Oder verstehe ich das falsch? Ich bin tatsächlich so ein Fall. Ich bin erst in diesem Jahr zur DB gewechselt, habe aber bei meinem letzten AG schon eine IAP erhalten.

Wahrscheinlich falsch verstanden, weil steht auch so beim BuMi. Der 3000-Euro-Beitrag ist einmalig und die Kumulation wird vom Staat gemacht und überwacht. Du kannst ihn halt unbegrenzt gestückelt von einem oder zig AGs erhalten. Wenn die insgesamt glorreiche Summe von 3000 Euro erreicht worden ist, wird abgesteuert.

Was ist ein BuMi? Falls du damit das BMF meinst: deine Behauptung steht da nicht.

Da wird überhaupt nix überwacht, der Arbeitgeber meldet noch nicht mal personenscharf, wieviel er gezahlt hat.

Jeder Arbeitgeber darf 3000€ zahlen. Auch mehrere dürfen jeweils die volle Summe ausschöpfen.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 26.09.2023:

Ich bin etwas irritiert vom FAQ der EVG zur Inflationsausgleichsprämie. Die EVG schreibt:

  • Ist die Inflationsausgleichspramie steuerfrei?

"Die Inflationsausgleichspramie ist steuer- und auch „beitragsfrei“.
Anders als ansonsten im Steuerrecht üblich,
wird allerdings nicht nur das jeweilige Jahr betrachtet, sondern der gesamte Zeitraum, in dem Zahlungen geleistet wurden. Wenn z. B. eine Kollegin oder ein Kollege schon bei einem anderen Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie erhalten hat und dann zur Bahn gewechselt ist, muss alles oberhalb von insgesamt 3.000 Euro
versteuert und verbeitragt werden. Das gilt auch für mehrere Zahlungen in einem Unternehmen, die in Summe 3.000 Euro übersteigen. Auch hier muss der Betrag oberhalb der Freigrenze versteuert werden"

Es geht mir v.a. um folgenden Teil:

"Wenn z. B. eine Kollegin oder ein Kollege
schon bei einem anderen Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie erhalten hat und dann zur Bahn gewechselt ist, muss alles oberhalb von insgesamt 3.000 Euro versteuert und verbeitragt werden. "

Aber das widerspricht m.E. doch allen anderen geläufigen Aussagen zum Thema, einschließlich dem FAQ des Bundesfinanzministeriums:

www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

Punkt 8:

"Die Steuerbefreiung im Sinne des § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz kann bis zu dem Betrag von 3.000 Euro in der Regel für jedes Dienstverhältnis, also auch für aufeinander folgende oder nebeneinander bestehende Dienstverhältnisse, gesondert in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch bei mehreren Dienstverhältnissen mit unterschiedlichen Arbeitgebern verbundener Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz. Der Arbeitgeber braucht somit nicht zu prüfen, ob der Arbeitnehmer eine Prämie bereits aus einem anderen Dienstverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber erhalten hat."

Oder verstehe ich das falsch? Ich bin tatsächlich so ein Fall. Ich bin erst in diesem Jahr zur DB gewechselt, habe aber bei meinem letzten AG schon eine IAP erhalten.

Wahrscheinlich falsch verstanden, weil steht auch so beim BuMi. Der 3000-Euro-Beitrag ist einmalig und die Kumulation wird vom Staat gemacht und überwacht. Du kannst ihn halt unbegrenzt gestückelt von einem oder zig AGs erhalten. Wenn die insgesamt glorreiche Summe von 3000 Euro erreicht worden ist, wird abgesteuert.

Was ist ein BuMi? Falls du damit das BMF meinst: deine Behauptung steht da nicht.

Da wird überhaupt nix überwacht, der Arbeitgeber meldet noch nicht mal personenscharf, wieviel er gezahlt hat.

Jeder Arbeitgeber darf 3000€ zahlen. Auch mehrere dürfen jeweils die volle Summe ausschöpfen.

Klar dürfen mehrer AG dir als IAP jeweils 3000 Euro zahlen. Es ist aber als Lohnart jeweils speziell fürs Finanzamt deklariert, hat das Individuum schon die 3000 Euro steuerfrei erreicht, wird die normale Besteuerung jedes Euros darüber eingeleitet. Also AG 1 zahlt als IAP 3000 Euro, steuerfrei. AN wechselt zu AG 2, der ihm auch 3000 Euro als IAP zahlt, die aber dann wie ein normaler Lohn besteuert und "sozialversichert" werden (müssen).

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 28.09.2023:

Ich bin etwas irritiert vom FAQ der EVG zur Inflationsausgleichsprämie. Die EVG schreibt:

  • Ist die Inflationsausgleichspramie steuerfrei?

"Die Inflationsausgleichspramie ist steuer- und auch „beitragsfrei“.
Anders als ansonsten im Steuerrecht üblich,
wird allerdings nicht nur das jeweilige Jahr betrachtet, sondern der gesamte Zeitraum, in dem Zahlungen geleistet wurden. Wenn z. B. eine Kollegin oder ein Kollege schon bei einem anderen Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie erhalten hat und dann zur Bahn gewechselt ist, muss alles oberhalb von insgesamt 3.000 Euro
versteuert und verbeitragt werden. Das gilt auch für mehrere Zahlungen in einem Unternehmen, die in Summe 3.000 Euro übersteigen. Auch hier muss der Betrag oberhalb der Freigrenze versteuert werden"

Es geht mir v.a. um folgenden Teil:

"Wenn z. B. eine Kollegin oder ein Kollege
schon bei einem anderen Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie erhalten hat und dann zur Bahn gewechselt ist, muss alles oberhalb von insgesamt 3.000 Euro versteuert und verbeitragt werden. "

Aber das widerspricht m.E. doch allen anderen geläufigen Aussagen zum Thema, einschließlich dem FAQ des Bundesfinanzministeriums:

www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

Punkt 8:

"Die Steuerbefreiung im Sinne des § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz kann bis zu dem Betrag von 3.000 Euro in der Regel für jedes Dienstverhältnis, also auch für aufeinander folgende oder nebeneinander bestehende Dienstverhältnisse, gesondert in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch bei mehreren Dienstverhältnissen mit unterschiedlichen Arbeitgebern verbundener Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz. Der Arbeitgeber braucht somit nicht zu prüfen, ob der Arbeitnehmer eine Prämie bereits aus einem anderen Dienstverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber erhalten hat."

Oder verstehe ich das falsch? Ich bin tatsächlich so ein Fall. Ich bin erst in diesem Jahr zur DB gewechselt, habe aber bei meinem letzten AG schon eine IAP erhalten.

Wahrscheinlich falsch verstanden, weil steht auch so beim BuMi. Der 3000-Euro-Beitrag ist einmalig und die Kumulation wird vom Staat gemacht und überwacht. Du kannst ihn halt unbegrenzt gestückelt von einem oder zig AGs erhalten. Wenn die insgesamt glorreiche Summe von 3000 Euro erreicht worden ist, wird abgesteuert.

Was ist ein BuMi? Falls du damit das BMF meinst: deine Behauptung steht da nicht.

Da wird überhaupt nix überwacht, der Arbeitgeber meldet noch nicht mal personenscharf, wieviel er gezahlt hat.

Jeder Arbeitgeber darf 3000€ zahlen. Auch mehrere dürfen jeweils die volle Summe ausschöpfen.

Klar dürfen mehrer AG dir als IAP jeweils 3000 Euro zahlen. Es ist aber als Lohnart jeweils speziell fürs Finanzamt deklariert, hat das Individuum schon die 3000 Euro steuerfrei erreicht, wird die normale Besteuerung jedes Euros darüber eingeleitet. Also AG 1 zahlt als IAP 3000 Euro, steuerfrei. AN wechselt zu AG 2, der ihm auch 3000 Euro als IAP zahlt, die aber dann wie ein normaler Lohn besteuert und "sozialversichert" werden (müssen).

Nur wo steht das? Bisher habe ich nur Quellen gefunden, die das Gegenteil behaupten.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 28.09.2023:

Ich bin etwas irritiert vom FAQ der EVG zur Inflationsausgleichsprämie. Die EVG schreibt:

  • Ist die Inflationsausgleichspramie steuerfrei?

"Die Inflationsausgleichspramie ist steuer- und auch „beitragsfrei“.
Anders als ansonsten im Steuerrecht üblich,
wird allerdings nicht nur das jeweilige Jahr betrachtet, sondern der gesamte Zeitraum, in dem Zahlungen geleistet wurden. Wenn z. B. eine Kollegin oder ein Kollege schon bei einem anderen Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie erhalten hat und dann zur Bahn gewechselt ist, muss alles oberhalb von insgesamt 3.000 Euro
versteuert und verbeitragt werden. Das gilt auch für mehrere Zahlungen in einem Unternehmen, die in Summe 3.000 Euro übersteigen. Auch hier muss der Betrag oberhalb der Freigrenze versteuert werden"

Es geht mir v.a. um folgenden Teil:

"Wenn z. B. eine Kollegin oder ein Kollege
schon bei einem anderen Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie erhalten hat und dann zur Bahn gewechselt ist, muss alles oberhalb von insgesamt 3.000 Euro versteuert und verbeitragt werden. "

Aber das widerspricht m.E. doch allen anderen geläufigen Aussagen zum Thema, einschließlich dem FAQ des Bundesfinanzministeriums:

www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

Punkt 8:

"Die Steuerbefreiung im Sinne des § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz kann bis zu dem Betrag von 3.000 Euro in der Regel für jedes Dienstverhältnis, also auch für aufeinander folgende oder nebeneinander bestehende Dienstverhältnisse, gesondert in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch bei mehreren Dienstverhältnissen mit unterschiedlichen Arbeitgebern verbundener Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz. Der Arbeitgeber braucht somit nicht zu prüfen, ob der Arbeitnehmer eine Prämie bereits aus einem anderen Dienstverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber erhalten hat."

Oder verstehe ich das falsch? Ich bin tatsächlich so ein Fall. Ich bin erst in diesem Jahr zur DB gewechselt, habe aber bei meinem letzten AG schon eine IAP erhalten.

Wahrscheinlich falsch verstanden, weil steht auch so beim BuMi. Der 3000-Euro-Beitrag ist einmalig und die Kumulation wird vom Staat gemacht und überwacht. Du kannst ihn halt unbegrenzt gestückelt von einem oder zig AGs erhalten. Wenn die insgesamt glorreiche Summe von 3000 Euro erreicht worden ist, wird abgesteuert.

Was ist ein BuMi? Falls du damit das BMF meinst: deine Behauptung steht da nicht.

Da wird überhaupt nix überwacht, der Arbeitgeber meldet noch nicht mal personenscharf, wieviel er gezahlt hat.

Jeder Arbeitgeber darf 3000€ zahlen. Auch mehrere dürfen jeweils die volle Summe ausschöpfen.

Klar dürfen mehrer AG dir als IAP jeweils 3000 Euro zahlen. Es ist aber als Lohnart jeweils speziell fürs Finanzamt deklariert, hat das Individuum schon die 3000 Euro steuerfrei erreicht, wird die normale Besteuerung jedes Euros darüber eingeleitet. Also AG 1 zahlt als IAP 3000 Euro, steuerfrei. AN wechselt zu AG 2, der ihm auch 3000 Euro als IAP zahlt, die aber dann wie ein normaler Lohn besteuert und "sozialversichert" werden (müssen).

Punkt 21 im BMF FAQ:

“21. Ist die steuerfreie IAP vom Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen oder vom Arbeitnehmer in der Einkommensteuererklärung anzugeben?

Nein. Die steuerfreie IAP ist weder vom Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen noch vom Arbeitnehmer in der Einkommensteuererklärung anzugeben.“

Wie soll das dann bitte funktionieren?

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 28.09.2023:

Ich bin etwas irritiert vom FAQ der EVG zur Inflationsausgleichsprämie. Die EVG schreibt:

  • Ist die Inflationsausgleichspramie steuerfrei?

"Die Inflationsausgleichspramie ist steuer- und auch „beitragsfrei“.
Anders als ansonsten im Steuerrecht üblich,
wird allerdings nicht nur das jeweilige Jahr betrachtet, sondern der gesamte Zeitraum, in dem Zahlungen geleistet wurden. Wenn z. B. eine Kollegin oder ein Kollege schon bei einem anderen Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie erhalten hat und dann zur Bahn gewechselt ist, muss alles oberhalb von insgesamt 3.000 Euro
versteuert und verbeitragt werden. Das gilt auch für mehrere Zahlungen in einem Unternehmen, die in Summe 3.000 Euro übersteigen. Auch hier muss der Betrag oberhalb der Freigrenze versteuert werden"

Es geht mir v.a. um folgenden Teil:

"Wenn z. B. eine Kollegin oder ein Kollege
schon bei einem anderen Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie erhalten hat und dann zur Bahn gewechselt ist, muss alles oberhalb von insgesamt 3.000 Euro versteuert und verbeitragt werden. "

Aber das widerspricht m.E. doch allen anderen geläufigen Aussagen zum Thema, einschließlich dem FAQ des Bundesfinanzministeriums:

www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

Punkt 8:

"Die Steuerbefreiung im Sinne des § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz kann bis zu dem Betrag von 3.000 Euro in der Regel für jedes Dienstverhältnis, also auch für aufeinander folgende oder nebeneinander bestehende Dienstverhältnisse, gesondert in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch bei mehreren Dienstverhältnissen mit unterschiedlichen Arbeitgebern verbundener Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz. Der Arbeitgeber braucht somit nicht zu prüfen, ob der Arbeitnehmer eine Prämie bereits aus einem anderen Dienstverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber erhalten hat."

Oder verstehe ich das falsch? Ich bin tatsächlich so ein Fall. Ich bin erst in diesem Jahr zur DB gewechselt, habe aber bei meinem letzten AG schon eine IAP erhalten.

Wahrscheinlich falsch verstanden, weil steht auch so beim BuMi. Der 3000-Euro-Beitrag ist einmalig und die Kumulation wird vom Staat gemacht und überwacht. Du kannst ihn halt unbegrenzt gestückelt von einem oder zig AGs erhalten. Wenn die insgesamt glorreiche Summe von 3000 Euro erreicht worden ist, wird abgesteuert.

Was ist ein BuMi? Falls du damit das BMF meinst: deine Behauptung steht da nicht.

Da wird überhaupt nix überwacht, der Arbeitgeber meldet noch nicht mal personenscharf, wieviel er gezahlt hat.

Jeder Arbeitgeber darf 3000€ zahlen. Auch mehrere dürfen jeweils die volle Summe ausschöpfen.

Klar dürfen mehrer AG dir als IAP jeweils 3000 Euro zahlen. Es ist aber als Lohnart jeweils speziell fürs Finanzamt deklariert, hat das Individuum schon die 3000 Euro steuerfrei erreicht, wird die normale Besteuerung jedes Euros darüber eingeleitet. Also AG 1 zahlt als IAP 3000 Euro, steuerfrei. AN wechselt zu AG 2, der ihm auch 3000 Euro als IAP zahlt, die aber dann wie ein normaler Lohn besteuert und "sozialversichert" werden (müssen).

Nein, das stimmt einfach nicht. Wenn mehrere Arbeitgeber 3000€ zahlen, bleibt die Gesamtsumme steuerfrei und abgabenfrei. Steht übrigens explizit vom BMF so formuliert auch in dem Text auf den du antwortest.

Schau dir einfach mal das Muster für die Lohnsteuerbescheinigung 2022 an. Dann wirst du feststellen, dass es diese "Lohnart" in der Meldung des AG überhaupt nicht gibt. Er zeichnet die Zahlung nur selber im Lohnkonto auf (wird nicht gemeldet) und verrechnet sie als Betriebsausausgabe (wird auch nicht gemeldet).

Du behauptest, Gegenteiliges "steht beim BuMi". Wo?

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Hallo zusammen,
ich habe gehört, dass es mit dem neuen Tarifvertrag die Möglichkeit geben soll, bei DB Netz, freiwillig auf 40h hochzugehen. Stimmt das? Und würde das dann im Umkehrschluss auch eine Erhöhung des Gehalts bedeuten?

Hat da jemand Infos darüber?

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 28.09.2023:

Ich bin etwas irritiert vom FAQ der EVG zur Inflationsausgleichsprämie. Die EVG schreibt:

  • Ist die Inflationsausgleichspramie steuerfrei?

"Die Inflationsausgleichspramie ist steuer- und auch „beitragsfrei“.
Anders als ansonsten im Steuerrecht üblich,
wird allerdings nicht nur das jeweilige Jahr betrachtet, sondern der gesamte Zeitraum, in dem Zahlungen geleistet wurden. Wenn z. B. eine Kollegin oder ein Kollege schon bei einem anderen Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie erhalten hat und dann zur Bahn gewechselt ist, muss alles oberhalb von insgesamt 3.000 Euro
versteuert und verbeitragt werden. Das gilt auch für mehrere Zahlungen in einem Unternehmen, die in Summe 3.000 Euro übersteigen. Auch hier muss der Betrag oberhalb der Freigrenze versteuert werden"

Es geht mir v.a. um folgenden Teil:

"Wenn z. B. eine Kollegin oder ein Kollege
schon bei einem anderen Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie erhalten hat und dann zur Bahn gewechselt ist, muss alles oberhalb von insgesamt 3.000 Euro versteuert und verbeitragt werden. "

Aber das widerspricht m.E. doch allen anderen geläufigen Aussagen zum Thema, einschließlich dem FAQ des Bundesfinanzministeriums:

www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

Punkt 8:

"Die Steuerbefreiung im Sinne des § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz kann bis zu dem Betrag von 3.000 Euro in der Regel für jedes Dienstverhältnis, also auch für aufeinander folgende oder nebeneinander bestehende Dienstverhältnisse, gesondert in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch bei mehreren Dienstverhältnissen mit unterschiedlichen Arbeitgebern verbundener Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz. Der Arbeitgeber braucht somit nicht zu prüfen, ob der Arbeitnehmer eine Prämie bereits aus einem anderen Dienstverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber erhalten hat."

Oder verstehe ich das falsch? Ich bin tatsächlich so ein Fall. Ich bin erst in diesem Jahr zur DB gewechselt, habe aber bei meinem letzten AG schon eine IAP erhalten.

Wahrscheinlich falsch verstanden, weil steht auch so beim BuMi. Der 3000-Euro-Beitrag ist einmalig und die Kumulation wird vom Staat gemacht und überwacht. Du kannst ihn halt unbegrenzt gestückelt von einem oder zig AGs erhalten. Wenn die insgesamt glorreiche Summe von 3000 Euro erreicht worden ist, wird abgesteuert.

Was ist ein BuMi? Falls du damit das BMF meinst: deine Behauptung steht da nicht.

Da wird überhaupt nix überwacht, der Arbeitgeber meldet noch nicht mal personenscharf, wieviel er gezahlt hat.

Jeder Arbeitgeber darf 3000€ zahlen. Auch mehrere dürfen jeweils die volle Summe ausschöpfen.

Klar dürfen mehrer AG dir als IAP jeweils 3000 Euro zahlen. Es ist aber als Lohnart jeweils speziell fürs Finanzamt deklariert, hat das Individuum schon die 3000 Euro steuerfrei erreicht, wird die normale Besteuerung jedes Euros darüber eingeleitet. Also AG 1 zahlt als IAP 3000 Euro, steuerfrei. AN wechselt zu AG 2, der ihm auch 3000 Euro als IAP zahlt, die aber dann wie ein normaler Lohn besteuert und "sozialversichert" werden (müssen).

Nein, das stimmt einfach nicht. Wenn mehrere Arbeitgeber 3000€ zahlen, bleibt die Gesamtsumme steuerfrei und abgabenfrei. Steht übrigens explizit vom BMF so formuliert auch in dem Text auf den du antwortest.

Schau dir einfach mal das Muster für die Lohnsteuerbescheinigung 2022 an. Dann wirst du feststellen, dass es diese "Lohnart" in der Meldung des AG überhaupt nicht gibt. Er zeichnet die Zahlung nur selber im Lohnkonto auf (wird nicht gemeldet) und verrechnet sie als Betriebsausausgabe (wird auch nicht gemeldet).

Du behauptest, Gegenteiliges "steht beim BuMi". Wo?

Hast doch 100% recht, und bei der Corona-Prämie war es wohl das gleiche - wer dort Jobhopping betreiben konnte, hat zweimal oder noch mehr steuerfrei abstauben können. Führt zwar den Grundgedanken der Inflationsprämie ad absurdum inkl. Fairness, aber passt ja wie Arsch auf Eimer zu den neuzeitlich politischen Entscheidungen und Verordnungen. Erklärt auch, warum in gewissen Regionalbereichen ein Fünftel der Belegschaft mit Industrieausbildung die Kündigung jetzt zum Oktober eingereicht hat und zu AGs wechseln, die finanzielle Wertschätzung nicht nur in Sonntagsreden kennen. Da können sie noch die DB-Inflationsprämie mitnehmen und dann im neuen Jahr noch ne 2. vom anderen und besseren AG. Derweil reiht sich ein reparaturbedürftiges Schrott-Fzg. nach dem nächsten auf den DB-Abstellanlagen.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Hallo zusammen, laut EVG Homepage sind die neuen (zukünftigen) Endgeldtabellen da. Allerdings bekommt man diese wohl nur, wenn man sich auf der EVG Homepage einloggt. Bedeutet das, dass man sie nur als EVG-Mitglied einsehen kann? Warum verstehe ich nicht. Gibt es jemanden, der die schon hat oder kann jemand weiter helfen, wo man diese bekommen kann? Danke

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Ich bin dieses Jahr das erste Mal im Band der 601. Wird das Entgelt dort auch erhöht um 200/210€?

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 29.09.2023:

Ich bin dieses Jahr das erste Mal im Band der 601. Wird das Entgelt dort auch erhöht um 200/210€?

Ja gilt auch für 601

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 29.09.2023:

Ich bin dieses Jahr das erste Mal im Band der 601. Wird das Entgelt dort auch erhöht um 200/210€?

Logisch.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 29.09.2023:

Ich bin dieses Jahr das erste Mal im Band der 601. Wird das Entgelt dort auch erhöht um 200/210€?

In 601 und nicht selbständig den EVG-Abschluss recherieren und verstehen können? Aber ja, auch die königliche 601 bekommt die pauschale Erhöhung.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 30.09.2023:

Ich bin dieses Jahr das erste Mal im Band der 601. Wird das Entgelt dort auch erhöht um 200/210€?

In 601 und nicht selbständig den EVG-Abschluss recherieren und verstehen können? Aber ja, auch die königliche 601 bekommt die pauschale Erhöhung.

Königlich? Königlich ist die EFB, die ab AT in.d.R. doppelt so hoch ausfällt wie die JAL

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 02.10.2023:

Ich bin dieses Jahr das erste Mal im Band der 601. Wird das Entgelt dort auch erhöht um 200/210€?

In 601 und nicht selbständig den EVG-Abschluss recherieren und verstehen können? Aber ja, auch die königliche 601 bekommt die pauschale Erhöhung.

Königlich? Königlich ist die EFB, die ab AT in.d.R. doppelt so hoch ausfällt wie die JAL

Könglich für das tarifliche Fußvolk.
Die Funktionsgruppe 4 ist laut Vorstand und EVG ja ebenfalls die Hochlohnreferenz im Konzern für Nichtakademiker. Deshalb werden andere Funktionsgruppen im Konzern jetzt im Laufe der Jahre an diese angeglichen. Fun Fact, die EVG-Funktionsgruppe 4 ist die von der EVG 1:1 übernommene GDL-Tarifstruktur dort mit den Lf-Entgeltgruppen. Da kann man, jedenfalls im Nichtakademikerbereich schon sehen, welche Gewerkschaft was taugt und welche nicht.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 02.10.2023:

Ich bin dieses Jahr das erste Mal im Band der 601. Wird das Entgelt dort auch erhöht um 200/210€?

In 601 und nicht selbständig den EVG-Abschluss recherieren und verstehen können? Aber ja, auch die königliche 601 bekommt die pauschale Erhöhung.

Königlich? Königlich ist die EFB, die ab AT in.d.R. doppelt so hoch ausfällt wie die JAL

Vorletzte Woche gabs die erste EFB Prognose für 2023. Aktuell steht man da bei 13% von möglichen 20%. Einer der Erfolgsfaktoren ist zB Co2 Einsparung. Anders als bei Tarifkräften geht da aber auch die persönliche Leistung mit ein.
Zusätzlich wurde dem AT Bereich für 2024 3% mehr Gehalt in Aussicht gestellt. Was angesichts der Inflation noch mieser ist als der Tarifabschluss. Weiterhin wurde entschieden die 2850€ IAP im Oktober auch an AT und Führungskräfte auszuzahlen.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 02.10.2023:

Ich bin dieses Jahr das erste Mal im Band der 601. Wird das Entgelt dort auch erhöht um 200/210€?

In 601 und nicht selbständig den EVG-Abschluss recherieren und verstehen können? Aber ja, auch die königliche 601 bekommt die pauschale Erhöhung.

Königlich? Königlich ist die EFB, die ab AT in.d.R. doppelt so hoch ausfällt wie die JAL

Vorletzte Woche gabs die erste EFB Prognose für 2023. Aktuell steht man da bei 13% von möglichen 20%. Einer der Erfolgsfaktoren ist zB Co2 Einsparung. Anders als bei Tarifkräften geht da aber auch die persönliche Leistung mit ein.

Also wenn Lokführer und Bus- und Lkw-Fahrer im DB-Konzern es energetisch glühen lassen, gibt es dort weniger Prämie?

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Wie hoch war denn die EFB für 2022?

WiWi Gast schrieb am 02.10.2023:

Ich bin dieses Jahr das erste Mal im Band der 601. Wird das Entgelt dort auch erhöht um 200/210€?

In 601 und nicht selbständig den EVG-Abschluss recherieren und verstehen können? Aber ja, auch die königliche 601 bekommt die pauschale Erhöhung.

Königlich? Königlich ist die EFB, die ab AT in.d.R. doppelt so hoch ausfällt wie die JAL

Vorletzte Woche gabs die erste EFB Prognose für 2023. Aktuell steht man da bei 13% von möglichen 20%. Einer der Erfolgsfaktoren ist zB Co2 Einsparung. Anders als bei Tarifkräften geht da aber auch die persönliche Leistung mit ein.
Zusätzlich wurde dem AT Bereich für 2024 3% mehr Gehalt in Aussicht gestellt. Was angesichts der Inflation noch mieser ist als der Tarifabschluss. Weiterhin wurde entschieden die 2850€ IAP im Oktober auch an AT und Führungskräfte auszuzahlen.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Das heißt die JAL für 2023 wäre dann nur 6,5% ?

WiWi Gast schrieb am 03.10.2023:

Wie hoch war denn die EFB für 2022?

WiWi Gast schrieb am 02.10.2023:

Ich bin dieses Jahr das erste Mal im Band der 601. Wird das Entgelt dort auch erhöht um 200/210€?

In 601 und nicht selbständig den EVG-Abschluss recherieren und verstehen können? Aber ja, auch die königliche 601 bekommt die pauschale Erhöhung.

Königlich? Königlich ist die EFB, die ab AT in.d.R. doppelt so hoch ausfällt wie die JAL

Vorletzte Woche gabs die erste EFB Prognose für 2023. Aktuell steht man da bei 13% von möglichen 20%. Einer der Erfolgsfaktoren ist zB Co2 Einsparung. Anders als bei Tarifkräften geht da aber auch die persönliche Leistung mit ein.
Zusätzlich wurde dem AT Bereich für 2024 3% mehr Gehalt in Aussicht gestellt. Was angesichts der Inflation noch mieser ist als der Tarifabschluss. Weiterhin wurde entschieden die 2850€ IAP im Oktober auch an AT und Führungskräfte auszuzahlen.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 04.10.2023:

Das heißt die JAL für 2023 wäre dann nur 6,5% ?

Wie hoch war denn die EFB für 2022?

Ich bin dieses Jahr das erste Mal im Band der 601. Wird das Entgelt dort auch erhöht um 200/210€?

In 601 und nicht selbständig den EVG-Abschluss recherieren und verstehen können? Aber ja, auch die königliche 601 bekommt die pauschale Erhöhung.

Königlich? Königlich ist die EFB, die ab AT in.d.R. doppelt so hoch ausfällt wie die JAL

Vorletzte Woche gabs die erste EFB Prognose für 2023. Aktuell steht man da bei 13% von möglichen 20%. Einer der Erfolgsfaktoren ist zB Co2 Einsparung. Anders als bei Tarifkräften geht da aber auch die persönliche Leistung mit ein.
Zusätzlich wurde dem AT Bereich für 2024 3% mehr Gehalt in Aussicht gestellt. Was angesichts der Inflation noch mieser ist als der Tarifabschluss. Weiterhin wurde entschieden die 2850€ IAP im Oktober auch an AT und Führungskräfte auszuzahlen.

Das heißt die JAL für 2023 wäre dann nur 6,5% ?

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 29.09.2023:

Hallo zusammen,
ich habe gehört, dass es mit dem neuen Tarifvertrag die Möglichkeit geben soll, bei DB Netz, freiwillig auf 40h hochzugehen. Stimmt das? Und würde das dann im Umkehrschluss auch eine Erhöhung des Gehalts bedeuten?

Hat da jemand Infos darüber?

Leider nein, würde mich auch interessieren

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 04.10.2023:

Hallo zusammen,
ich habe gehört, dass es mit dem neuen Tarifvertrag die Möglichkeit geben soll, bei DB Netz, freiwillig auf 40h hochzugehen. Stimmt das? Und würde das dann im Umkehrschluss auch eine Erhöhung des Gehalts bedeuten?

Hat da jemand Infos darüber?

Leider nein, würde mich auch interessieren

Hat jemand Infos dazu? Hätte das auch gerne gewusst. Und wenn es stimmt, ob das bei anderen Geschäftsfeldern auch geplant ist.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Schei* auf die EVG, ich bin raus. Noch einmal alle Bezüge im ersten Quartal einstecken und weg.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 10.10.2023:

Schei* auf die EVG, ich bin raus. Noch einmal alle Bezüge im ersten Quartal einstecken und weg.

Sieht man auch am aktuellen Zustand, die DB AG ist mMn. ein sinkendes Schiff. So ein beschleunigten Absturz wie in 2022/2023 habe ich in den 20 Jahren bei dem Verein noch nicht gesehen. DB Fernverkehr geht noch einigermaßen, da sie besser vergüten als DB Netz, FZI, Cargo und Regio, so dass die Leute dorthin wandern, wenn sie nicht extern abhauen. Erstgenannte sind damit chronisch unterbesetzt und von der Straße kommt nix mengenmäßig taugliches / fähiges rein, da die Gehälter zu unattraktiv für das Geforderte sind. Toll gemacht, Vorstand und EVG! Beide schweigen sich jetzt darüber trotz schlimmer werdender Zustände, nachdem der Abschluss im Sack ist, totengräbermäßig aus.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 04.10.2023:

Das heißt die JAL für 2023 wäre dann nur 6,5% ?

Prognose JAL vom Sommer liegt bei 13%

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 11.10.2023:

Das heißt die JAL für 2023 wäre dann nur 6,5% ?

Prognose JAL vom Sommer liegt bei 13%

Und wenn sie nicht pleite gegangen sind, so JALlern sie heute noch. SCR.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Wie sieht es mit der IAP aus, wenn ich 1 1/2 Jahre Teilzeit gearbeitet habe und seit Anfang August Vollzeit dabei bin. Da bekomme ich doch auch die volle Prämie oder??

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 13.10.2023:

Wie sieht es mit der IAP aus, wenn ich 1 1/2 Jahre Teilzeit gearbeitet habe und seit Anfang August Vollzeit dabei bin. Da bekomme ich doch auch die volle Prämie oder??

Nein. du hast ja nur Teilzeit gearbeitet.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Die GDL wird der EVG jetzt wohl zeigen, wie es richtig gemacht. Zügige Urabstimmung, damit man noch die Möglichkeit hat, mit unbefristeten Streiks über Weihnachten und Neujahr ordentlich Druck zu erzeugen, falls die DB AG wieder ihre Zeitschinderspielchen durchziehen will.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Nützt uns aber nichts, da keine Klausel zur Übernahme eines besseren Tarifabschlusses einer anderen Gewerkschaft in den EVG-Tarifabschluss vereinabart wurde.

WiWi Gast schrieb am 13.10.2023:

Die GDL wird der EVG jetzt wohl zeigen, wie es richtig gemacht. Zügige Urabstimmung, damit man noch die Möglichkeit hat, mit unbefristeten Streiks über Weihnachten und Neujahr ordentlich Druck zu erzeugen, falls die DB AG wieder ihre Zeitschinderspielchen durchziehen will.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 14.10.2023:

Nützt uns aber nichts, da keine Klausel zur Übernahme eines besseren Tarifabschlusses einer anderen Gewerkschaft in den EVG-Tarifabschluss vereinabart wurde.

Die GDL wird der EVG jetzt wohl zeigen, wie es richtig gemacht. Zügige Urabstimmung, damit man noch die Möglichkeit hat, mit unbefristeten Streiks über Weihnachten und Neujahr ordentlich Druck zu erzeugen, falls die DB AG wieder ihre Zeitschinderspielchen durchziehen will.

Naja, falls die GDL die Stundenreduzierung für Schichtler durchboxen kann, ist das ganz schnell bei der EVG, ansonsten steht die ja oberdämlich da. Deshalb wird die DB wohl auch mauern wie noch nie und es auf viele, lange Streiks hinauslaufen.
Zudem hätten es die DB-Mitarbeiter ja in der Hand; nächstes Mal einfach die GDL-Vertretungen bei den BR-Wahlen ankreuzen und die Zwangsanwendung der ggf. deutlich schlechteren EVG-Verträgen ist damit Geschichte. Man muss nur wollen, dafür muss man halt aber mal aus der Komfortzone und den ausgetrampelten Pfaden raustreten.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 13.10.2023:

Wie sieht es mit der IAP aus, wenn ich 1 1/2 Jahre Teilzeit gearbeitet habe und seit Anfang August Vollzeit dabei bin. Da bekomme ich doch auch die volle Prämie oder??

Nein. du hast ja nur Teilzeit gearbeitet.

Aber ich bin doch seit mehreren Monaten Vollzeit dabei und nicht in der Probezeit o.ä.?

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Du kriegst für die Monate in denen du Teilzeit gearbeitet hast anteilig die Prämie und in denen du Vollzeit gearbeitet hast dir ganze Prämie. Das gilt ab 01.03 bis Oktober.

WiWi Gast schrieb am 15.10.2023:

Wie sieht es mit der IAP aus, wenn ich 1 1/2 Jahre Teilzeit gearbeitet habe und seit Anfang August Vollzeit dabei bin. Da bekomme ich doch auch die volle Prämie oder??

Nein. du hast ja nur Teilzeit gearbeitet.

Aber ich bin doch seit mehreren Monaten Vollzeit dabei und nicht in der Probezeit o.ä.?

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 15.10.2023:

Wie sieht es mit der IAP aus, wenn ich 1 1/2 Jahre Teilzeit gearbeitet habe und seit Anfang August Vollzeit dabei bin. Da bekomme ich doch auch die volle Prämie oder??

Nein. du hast ja nur Teilzeit gearbeitet.

Aber ich bin doch seit mehreren Monaten Vollzeit dabei und nicht in der Probezeit o.ä.?

Ist doch piepegal, du bekommst für August bis November die IAP-Teilmenge voll (pro Monat 310 Euro) und für die Monate März bis August anteilmäßig deiner Teilzeit zur Vollzeit.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 15.10.2023:

Wie sieht es mit der IAP aus, wenn ich 1 1/2 Jahre Teilzeit gearbeitet habe und seit Anfang August Vollzeit dabei bin. Da bekomme ich doch auch die volle Prämie oder??

Nein. du hast ja nur Teilzeit gearbeitet.

Aber ich bin doch seit mehreren Monaten Vollzeit dabei und nicht in der Probezeit o.ä.?

Für die Zeilzeit-Monate gibts anteilig die Prämie, genau wie für die Vollzeit-Monate.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Warum sollst Du besser gestellt als andere, die auch Abzüge oder gar keine IAP bekommen? Denk doch mal mit, es wurde hier mehrmals erklärt wer sie bekommt und wie es berechnet wird. Für deine Monate in TZ bekommst Du sie anteilig zu 50%, genauso wie Du sie für deine Monate in VZ anteilig zu 100% bekommst. Warst Du seit März einen vollen Monat oder länger im Krankengeldbezug gibt es dafür nix.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 16.10.2023:

Warum sollst Du besser gestellt als andere, die auch Abzüge oder gar keine IAP bekommen? Denk doch mal mit, es wurde hier mehrmals erklärt wer sie bekommt und wie es berechnet wird. Für deine Monate in TZ bekommst Du sie anteilig zu 50%, genauso wie Du sie für deine Monate in VZ anteilig zu 100% bekommst. Warst Du seit März einen vollen Monat oder länger im Krankengeldbezug gibt es dafür nix.

Danke für deine überaus nette Antwort. Da ich mir nicht alle Nachrichten durchgelesen habe, war mir das nicht bewusst. Aber jetzt weiß ich es ja.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Ich denke es wurde sehr gut erklärt. Die Tarifverhandlungen der EVG sind jetzt auch abgeschlossen.
Jetzt kommt noch mal eine richtige Gewerkschaft und keine Lachnummer ala EVG. Ich bin gespannt ob diese einen besseren Abschluss erzielen und die EVG noch mal nachverhandelt.

Den richtigen Ton hat der Weselsky ja schon mal. Hoffentlich geht die Urabstimmung auch schnell durch, damit wir den Laden dicht machen können!

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 16.10.2023:

Ich denke es wurde sehr gut erklärt. Die Tarifverhandlungen der EVG sind jetzt auch abgeschlossen.
Jetzt kommt noch mal eine richtige Gewerkschaft und keine Lachnummer ala EVG. Ich bin gespannt ob diese einen besseren Abschluss erzielen und die EVG noch mal nachverhandelt.

Den richtigen Ton hat der Weselsky ja schon mal. Hoffentlich geht die Urabstimmung auch schnell durch, damit wir den Laden dicht machen können!

Jetzt liegt es nur noch daran, dass die Mehrheit der DBler dies erkennt, aus der EVG austritt und sich den Streiks anschließt. Je mehr mitmachen, desto schneller kommt es zum Abschluss. Auf die Medienberichte wäre ich auch gespannt. Vielleicht Schlagzeilen wie, die DBler sind jetzt auch abseits der Lokführer alle renitent, nimmersatt und größenwahnsinning geworden.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 16.10.2023:

Jetzt liegt es nur noch daran, dass die Mehrheit der DBler dies erkennt, aus der EVG austritt und sich den Streiks anschließt. Je mehr mitmachen, desto schneller kommt es zum Abschluss. Auf die Medienberichte wäre ich auch gespannt. Vielleicht Schlagzeilen wie, die DBler sind jetzt auch abseits der Lokführer alle renitent, nimmersatt und größenwahnsinning geworden.

Ich würde ja in die GDL eintreten, aber leider vertreten sie die Entgeltgruppen 602+601 nicht.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 17.10.2023:

Jetzt liegt es nur noch daran, dass die Mehrheit der DBler dies erkennt, aus der EVG austritt und sich den Streiks anschließt. Je mehr mitmachen, desto schneller kommt es zum Abschluss. Auf die Medienberichte wäre ich auch gespannt. Vielleicht Schlagzeilen wie, die DBler sind jetzt auch abseits der Lokführer alle renitent, nimmersatt und größenwahnsinning geworden.

Ich würde ja in die GDL eintreten, aber leider vertreten sie die Entgeltgruppen 602+601 nicht.

So gesehen vertreten sie die Ings in der 603 auch nicht. Gut du bekommst auch mehr Lohn etc. aber naja. GDL macht sich halt für die kleinen stark. Problem ist nur, wenn du in der 603 bist und GDL Mehrheitsbetrieb, bringen beide Gewerkschaften für dich nichts!

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 16.10.2023:

Ich denke es wurde sehr gut erklärt. Die Tarifverhandlungen der EVG sind jetzt auch abgeschlossen.
Jetzt kommt noch mal eine richtige Gewerkschaft und keine Lachnummer ala EVG. Ich bin gespannt ob diese einen besseren Abschluss erzielen und die EVG noch mal nachverhandelt.

Den richtigen Ton hat der Weselsky ja schon mal. Hoffentlich geht die Urabstimmung auch schnell durch, damit wir den Laden dicht machen können!

Jetzt liegt es nur noch daran, dass die Mehrheit der DBler dies erkennt, aus der EVG austritt und sich den Streiks anschließt. Je mehr mitmachen, desto schneller kommt es zum Abschluss. Auf die Medienberichte wäre ich auch gespannt. Vielleicht Schlagzeilen wie, die DBler sind jetzt auch abseits der Lokführer alle renitent, nimmersatt und größenwahnsinning geworden.

Wird nicht passieren, ich kenne viele, die damit argumentieren, dass sie ja ihre Brille etc bezahlt bekommen und die ganzen Goodies. Das man dafür aber auch irgendwo zahlt verstehen diese Kollegen leider nicht, die denken das ist alles kostenlos. (Ich weiß ,der Fonds wird von der Db gezahlt blablabla , kommt gleich wieder). Trotzdem unterstützt ihr so eine Sinnlosgewerkschaft und schafft euch eine schlechtere Bezahlung als im TVÖD! Bei den meisten ist halt Hopfen und Malz verloren.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 17.10.2023:

Wird nicht passieren, ich kenne viele, die damit argumentieren, dass sie ja ihre Brille etc bezahlt bekommen und die ganzen Goodies. Das man dafür aber auch irgendwo zahlt verstehen diese Kollegen leider nicht, die denken das ist alles kostenlos. (Ich weiß ,der Fonds wird von der Db gezahlt blablabla , kommt gleich wieder). Trotzdem unterstützt ihr so eine Sinnlosgewerkschaft und schafft euch eine schlechtere Bezahlung als im TVÖD! Bei den meisten ist halt Hopfen und Malz verloren.

Nicht labern, einfach machen! Klar, wenn alle so pessimistisch sind wie Du wird sich nichts ändern. Ich persönlich habe schon wieder jemand "abgeworben", es lohnt sich sehr wohl sich zu engagieren

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 17.10.2023:

Wird nicht passieren, ich kenne viele, die damit argumentieren, dass sie ja ihre Brille etc bezahlt bekommen und die ganzen Goodies. Das man dafür aber auch irgendwo zahlt verstehen diese Kollegen leider nicht, die denken das ist alles kostenlos. (Ich weiß ,der Fonds wird von der Db gezahlt blablabla , kommt gleich wieder). Trotzdem unterstützt ihr so eine Sinnlosgewerkschaft und schafft euch eine schlechtere Bezahlung als im TVÖD! Bei den meisten ist halt Hopfen und Malz verloren.

Nicht labern, einfach machen! Klar, wenn alle so pessimistisch sind wie Du wird sich nichts ändern. Ich persönlich habe schon wieder jemand "abgeworben", es lohnt sich sehr wohl sich zu engagieren

Habe ich seit Jahren versucht, leider nur mit mäßigen Erfolg, dann wird wieder geschrien nach dem nächsten Arschtritt aber verlassen tun diese Personen die EVG nicht.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 18.10.2023:

Wird nicht passieren, ich kenne viele, die damit argumentieren, dass sie ja ihre Brille etc bezahlt bekommen und die ganzen Goodies. Das man dafür aber auch irgendwo zahlt verstehen diese Kollegen leider nicht, die denken das ist alles kostenlos. (Ich weiß ,der Fonds wird von der Db gezahlt blablabla , kommt gleich wieder). Trotzdem unterstützt ihr so eine Sinnlosgewerkschaft und schafft euch eine schlechtere Bezahlung als im TVÖD! Bei den meisten ist halt Hopfen und Malz verloren.

Nicht labern, einfach machen! Klar, wenn alle so pessimistisch sind wie Du wird sich nichts ändern. Ich persönlich habe schon wieder jemand "abgeworben", es lohnt sich sehr wohl sich zu engagieren

Habe ich seit Jahren versucht, leider nur mit mäßigen Erfolg, dann wird wieder geschrien nach dem nächsten Arschtritt aber verlassen tun diese Personen die EVG nicht.

Sture und uneinsichtige Eisenbahner halt. Dann müssen sie halt bibbern, wenn draußen die Preise weiter errhöht werden und mit weinendem Auge auf ihren Kontoauszug gucken. Früher hätte schon das Klappern beim regelmäßigen Einkaufen angefangen, aber da kaum noch mit Bargeld bezahlt wird...

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Mir wurde die Inflationsausgleichsprämie übrigens interessanterweise trotz Wahlmodell 12 Tage Urlaub nicht gekürzt.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Hat schon jemand die neuen Tariftabellen etc vorliegen und kann mir folgende Infos geben:

Wie hoch sind in Zukunft die Zulagen für FGr3, also konkret Nachtzulage, Sonn- und Feiertagszulage sowie Samstagszulage? Und ab welchem Monat kommt die Erhöhung?

Vielen Dank :-)

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 22.10.2023:

Hat schon jemand die neuen Tariftabellen etc vorliegen und kann mir folgende Infos geben:

Wie hoch sind in Zukunft die Zulagen für FGr3, also konkret Nachtzulage, Sonn- und Feiertagszulage sowie Samstagszulage? Und ab welchem Monat kommt die Erhöhung?

Vielen Dank :-)

4% ab Dezember

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 22.10.2023:

Mir wurde die Inflationsausgleichsprämie übrigens interessanterweise trotz Wahlmodell 12 Tage Urlaub nicht gekürzt.

Wieso sollte sie da auch gekürzt werden? Hat doch nichts mit deinem Urlaubsanspruch zu tun.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 22.10.2023:

Hat schon jemand die neuen Tariftabellen etc vorliegen und kann mir folgende Infos geben:

Wie hoch sind in Zukunft die Zulagen für FGr3, also konkret Nachtzulage, Sonn- und Feiertagszulage sowie Samstagszulage? Und ab welchem Monat kommt die Erhöhung?

Vielen Dank :-)

Im Personalportal kannst du die Tarifverträge mittlerweile einsehen.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 22.10.2023:

Hat schon jemand die neuen Tariftabellen etc vorliegen und kann mir folgende Infos geben:

Wie hoch sind in Zukunft die Zulagen für FGr3, also konkret Nachtzulage, Sonn- und Feiertagszulage sowie Samstagszulage? Und ab welchem Monat kommt die Erhöhung?

Vielen Dank :-)

4% ab Dezember

Mit Prozent kann ich nichts anfangen. Wenn Du so nett wärst einfach mal die aktuellen Zulagenhöhen zu nennen würdest Du mir damit sehr helfen. Also z.B. Nacht 3 Euro, Samstag 50 Cent, Sonntag/Feiertag X Euro. Das sind nur drei Zahlen zum reinschreiben für den, der sie vorliegen hat. Leider habe ich momentan auf nichts Zugriff, auch nicht auf das Personalportal

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 22.10.2023:

Mir wurde die Inflationsausgleichsprämie übrigens interessanterweise trotz Wahlmodell 12 Tage Urlaub nicht gekürzt.

Wieso sollte sie da auch gekürzt werden? Hat doch nichts mit deinem Urlaubsanspruch zu tun.

Weil auch alle anderen Entgeltbestandteile entsprechend anteilig gekürzt werden (abgesehen von Zulagen) und diese Kürzung so auch in den FAQs im Planeten kommuniziert wurde. Siehe auch die entsprechende Diskussion hier.

Diese IAP soll ja die "fehlende" Lohnerhöhung März-November ausgleichen, daher wäre das auch stimmig.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 22.10.2023:

Hat schon jemand die neuen Tariftabellen etc vorliegen und kann mir folgende Infos geben:

Wie hoch sind in Zukunft die Zulagen für FGr3, also konkret Nachtzulage, Sonn- und Feiertagszulage sowie Samstagszulage? Und ab welchem Monat kommt die Erhöhung?

Vielen Dank :-)

4% ab Dezember

Mit Prozent kann ich nichts anfangen. Wenn Du so nett wärst einfach mal die aktuellen Zulagenhöhen zu nennen würdest Du mir damit sehr helfen. Also z.B. Nacht 3 Euro, Samstag 50 Cent, Sonntag/Feiertag X Euro. Das sind nur drei Zahlen zum reinschreiben für den, der sie vorliegen hat. Leider habe ich momentan auf nichts Zugriff, auch nicht auf das Personalportal

Die alten Zulagenhöhen sind online öffentlich problemlos zu finden und 4% draufaddieren sollte man noch schaffen.

Sonntags habe ich auch auf nichts anderes Zugriff.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 22.10.2023:

Hat schon jemand die neuen Tariftabellen etc vorliegen und kann mir folgende Infos geben:

Wie hoch sind in Zukunft die Zulagen für FGr3, also konkret Nachtzulage, Sonn- und Feiertagszulage sowie Samstagszulage? Und ab welchem Monat kommt die Erhöhung?

Vielen Dank :-)

4% ab Dezember

Mit Prozent kann ich nichts anfangen. Wenn Du so nett wärst einfach mal die aktuellen Zulagenhöhen zu nennen würdest Du mir damit sehr helfen. Also z.B. Nacht 3 Euro, Samstag 50 Cent, Sonntag/Feiertag X Euro. Das sind nur drei Zahlen zum reinschreiben für den, der sie vorliegen hat. Leider habe ich momentan auf nichts Zugriff, auch nicht auf das Personalportal

Die alten Zulagenhöhen sind online öffentlich problemlos zu finden und 4% draufaddieren sollte man noch schaffen.

Sonntags habe ich auch auf nichts anderes Zugriff.

Zulagen bei der Eisenbahn sind durch ihre lächerliche Winzigkeit eh relativ witzlos. Selbst mit 100 Nachtstunden im Monat und 2 Wochenende durcharbeiten, gibt das ca. 400 Euro netto im Monat. Samstagszulage ist dann der größte Witz. Erst ab 13 Uhr und dann nur bis 20 Uhr und stolze 0,64 Euro pro Stunde. Die Bundesbeamten erhalten ungefähr das Doppelte an Zulagen. Bei der DB lohnt sich finanziell als Nichtbeamter nur noch das JALern. IGMler, die zur Bahn wechseln wollen wegen betrieblichen Gründen oder weil sie Lokführer aus Interesse werden wollen, halten sich bei Vorstellungsgesprächen regelmäßig erstmal an der Tischkante fest, falls sie nach dem Finanziellem fragen. Wobei die DB-Personaler da auch in letzter Zeit gerne bei Nachfrage des IGM-Bewerbers rumdrucksen - die wissen warum.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 23.10.2023:

Zulagen bei der Eisenbahn sind durch ihre lächerliche Winzigkeit eh relativ witzlos. Selbst mit 100 Nachtstunden im Monat und 2 Wochenende durcharbeiten, gibt das ca. 400 Euro netto im Monat. Samstagszulage ist dann der größte Witz. Erst ab 13 Uhr und dann nur bis 20 Uhr und stolze 0,64 Euro pro Stunde. Die Bundesbeamten erhalten ungefähr das Doppelte an Zulagen. Bei der DB lohnt sich finanziell als Nichtbeamter nur noch das JALern. IGMler, die zur Bahn wechseln wollen wegen betrieblichen Gründen oder weil sie Lokführer aus Interesse werden wollen, halten sich bei Vorstellungsgesprächen regelmäßig erstmal an der Tischkante fest, falls sie nach dem Finanziellem fragen. Wobei die DB-Personaler da auch in letzter Zeit gerne bei Nachfrage des IGM-Bewerbers rumdrucksen - die wissen warum.

Jep, da kann ich dir nur zustimmen. Die Zulagen sind ein Witz. Und deswegen würde ich es sehr begrüssen, wenn die Zahlen hier in ihrer kalten Nüchternheit einmal benannt würden. Mit der Beschreibung der Samstagszulage hast Du schon einmal vorgelegt.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 23.10.2023:

Zulagen bei der Eisenbahn sind durch ihre lächerliche Winzigkeit eh relativ witzlos. Selbst mit 100 Nachtstunden im Monat und 2 Wochenende durcharbeiten, gibt das ca. 400 Euro netto im Monat. Samstagszulage ist dann der größte Witz. Erst ab 13 Uhr und dann nur bis 20 Uhr und stolze 0,64 Euro pro Stunde. Die Bundesbeamten erhalten ungefähr das Doppelte an Zulagen. Bei der DB lohnt sich finanziell als Nichtbeamter nur noch das JALern. IGMler, die zur Bahn wechseln wollen wegen betrieblichen Gründen oder weil sie Lokführer aus Interesse werden wollen, halten sich bei Vorstellungsgesprächen regelmäßig erstmal an der Tischkante fest, falls sie nach dem Finanziellem fragen. Wobei die DB-Personaler da auch in letzter Zeit gerne bei Nachfrage des IGM-Bewerbers rumdrucksen - die wissen warum.

Jep, da kann ich dir nur zustimmen. Die Zulagen sind ein Witz. Und deswegen würde ich es sehr begrüssen, wenn die Zahlen hier in ihrer kalten Nüchternheit einmal benannt würden. Mit der Beschreibung der Samstagszulage hast Du schon einmal vorgelegt.

Ich finde es sehr großzügig, dass die DB für einen Samstag überhaupt Zuschläge zahlt. Gibt genug Branchen die den Tag arbeiten und nichts bekommen. Aber Bahner müssen ja immer alles negativ sehen.... Habe selbst zwei in der Familie.....

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 23.10.2023:

Zulagen bei der Eisenbahn sind durch ihre lächerliche Winzigkeit eh relativ witzlos. Selbst mit 100 Nachtstunden im Monat und 2 Wochenende durcharbeiten, gibt das ca. 400 Euro netto im Monat. Samstagszulage ist dann der größte Witz. Erst ab 13 Uhr und dann nur bis 20 Uhr und stolze 0,64 Euro pro Stunde. Die Bundesbeamten erhalten ungefähr das Doppelte an Zulagen. Bei der DB lohnt sich finanziell als Nichtbeamter nur noch das JALern. IGMler, die zur Bahn wechseln wollen wegen betrieblichen Gründen oder weil sie Lokführer aus Interesse werden wollen, halten sich bei Vorstellungsgesprächen regelmäßig erstmal an der Tischkante fest, falls sie nach dem Finanziellem fragen. Wobei die DB-Personaler da auch in letzter Zeit gerne bei Nachfrage des IGM-Bewerbers rumdrucksen - die wissen warum.

Jep, da kann ich dir nur zustimmen. Die Zulagen sind ein Witz. Und deswegen würde ich es sehr begrüssen, wenn die Zahlen hier in ihrer kalten Nüchternheit einmal benannt würden. Mit der Beschreibung der Samstagszulage hast Du schon einmal vorgelegt.

Ich finde es sehr großzügig, dass die DB für einen Samstag überhaupt Zuschläge zahlt. Gibt genug Branchen die den Tag arbeiten und nichts bekommen. Aber Bahner müssen ja immer alles negativ sehen.... Habe selbst zwei in der Familie.....

Jo, aber die meisten, die samstags arbeiten müssen, haben meist 13 oder 14 Uhr Feierabend. Und bei der DB gibt es ja erst ab 13.00 bis 20 Uhr, also erst dann, wo die kritische Zeit anfängt (Einkaufen, Fußball gucken, Familie) die 64 Cent. Die müssen auch noch versteuert werden.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 23.10.2023:

Zulagen bei der Eisenbahn sind durch ihre lächerliche Winzigkeit eh relativ witzlos. Selbst mit 100 Nachtstunden im Monat und 2 Wochenende durcharbeiten, gibt das ca. 400 Euro netto im Monat. Samstagszulage ist dann der größte Witz. Erst ab 13 Uhr und dann nur bis 20 Uhr und stolze 0,64 Euro pro Stunde. Die Bundesbeamten erhalten ungefähr das Doppelte an Zulagen. Bei der DB lohnt sich finanziell als Nichtbeamter nur noch das JALern. IGMler, die zur Bahn wechseln wollen wegen betrieblichen Gründen oder weil sie Lokführer aus Interesse werden wollen, halten sich bei Vorstellungsgesprächen regelmäßig erstmal an der Tischkante fest, falls sie nach dem Finanziellem fragen. Wobei die DB-Personaler da auch in letzter Zeit gerne bei Nachfrage des IGM-Bewerbers rumdrucksen - die wissen warum.

Jep, da kann ich dir nur zustimmen. Die Zulagen sind ein Witz. Und deswegen würde ich es sehr begrüssen, wenn die Zahlen hier in ihrer kalten Nüchternheit einmal benannt würden. Mit der Beschreibung der Samstagszulage hast Du schon einmal vorgelegt.

Auf diese Zulagentabelle gibt es 4%. Prozentrechnungskenntnisse vorausgesetzt.

https://www.evg-online.org/fileadmin/user_upload/evg_entgelttabellen_Aushaenge_2205_FGr3.pdf

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 23.10.2023:

Zulagen bei der Eisenbahn sind durch ihre lächerliche Winzigkeit eh relativ witzlos. Selbst mit 100 Nachtstunden im Monat und 2 Wochenende durcharbeiten, gibt das ca. 400 Euro netto im Monat. Samstagszulage ist dann der größte Witz. Erst ab 13 Uhr und dann nur bis 20 Uhr und stolze 0,64 Euro pro Stunde. Die Bundesbeamten erhalten ungefähr das Doppelte an Zulagen. Bei der DB lohnt sich finanziell als Nichtbeamter nur noch das JALern. IGMler, die zur Bahn wechseln wollen wegen betrieblichen Gründen oder weil sie Lokführer aus Interesse werden wollen, halten sich bei Vorstellungsgesprächen regelmäßig erstmal an der Tischkante fest, falls sie nach dem Finanziellem fragen. Wobei die DB-Personaler da auch in letzter Zeit gerne bei Nachfrage des IGM-Bewerbers rumdrucksen - die wissen warum.

Jep, da kann ich dir nur zustimmen. Die Zulagen sind ein Witz. Und deswegen würde ich es sehr begrüssen, wenn die Zahlen hier in ihrer kalten Nüchternheit einmal benannt würden. Mit der Beschreibung der Samstagszulage hast Du schon einmal vorgelegt.

Auf diese Zulagentabelle gibt es 4%. Prozentrechnungskenntnisse vorausgesetzt.

https://www.evg-online.org/fileadmin/user_upload/evg_entgelttabellen_Aushaenge_2205_FGr3.pdf

Stimmt nicht ganz, die Samstagszulage wurde nicht um 3 ct erhöht...

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 23.10.2023:

Zulagen bei der Eisenbahn sind durch ihre lächerliche Winzigkeit eh relativ witzlos. Selbst mit 100 Nachtstunden im Monat und 2 Wochenende durcharbeiten, gibt das ca. 400 Euro netto im Monat. Samstagszulage ist dann der größte Witz. Erst ab 13 Uhr und dann nur bis 20 Uhr und stolze 0,64 Euro pro Stunde. Die Bundesbeamten erhalten ungefähr das Doppelte an Zulagen. Bei der DB lohnt sich finanziell als Nichtbeamter nur noch das JALern. IGMler, die zur Bahn wechseln wollen wegen betrieblichen Gründen oder weil sie Lokführer aus Interesse werden wollen, halten sich bei Vorstellungsgesprächen regelmäßig erstmal an der Tischkante fest, falls sie nach dem Finanziellem fragen. Wobei die DB-Personaler da auch in letzter Zeit gerne bei Nachfrage des IGM-Bewerbers rumdrucksen - die wissen warum.

Jep, da kann ich dir nur zustimmen. Die Zulagen sind ein Witz. Und deswegen würde ich es sehr begrüssen, wenn die Zahlen hier in ihrer kalten Nüchternheit einmal benannt würden. Mit der Beschreibung der Samstagszulage hast Du schon einmal vorgelegt.

Auf diese Zulagentabelle gibt es 4%. Prozentrechnungskenntnisse vorausgesetzt.

https://www.evg-online.org/fileadmin/user_upload/evg_entgelttabellen_Aushaenge_2205_FGr3.pdf

In Anbetracht einer durchschnittlichen Geldentwertung von einer 15-20 % seit der vorletzten Tarifrunde bis zum Inkrafttreten der Erhöhungen ab Dezember 2023, kann die EVG richtig stolz auf die von ihr erreichten 4 % auf diese Krümelbeträge sein. Nächstes Jahr gibt es zwar nochmals 4 % drauf, aber in 2024 kommen neue Preistreiber wie signifikant erhöhte CO2-Steuer und Mauterhöhungen, die die Inflation weiter anfachen werden.

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Ab 01. Januar 2024 beträgt die Kündigungsfrist nach einer Betriebszugehörigkeit

  • von weniger als 3 Monaten 2 Wochen,
  • von mindestens 3 Monaten 4 Wochen,
  • von mindestens 1 Jahr 2 Monate,
  • von mindestens 2 Jahren 3 Monate,
  • von mindestens 5 Jahren 4 Monate,
  • von mindestens 10 Jahren 6 Monate

zum Ende eines Kalendermonats.

Just for your infomation! ;-)

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Danke, wurde aber in diesem Thread schon dutzendfach erwähnt und (zumeist kritisch) behandelt.

WiWi Gast schrieb am 25.10.2023:

Ab 01. Januar 2024 beträgt die Kündigungsfrist nach einer Betriebszugehörigkeit

  • von weniger als 3 Monaten 2 Wochen,
  • von mindestens 3 Monaten 4 Wochen,
  • von mindestens 1 Jahr 2 Monate,
  • von mindestens 2 Jahren 3 Monate,
  • von mindestens 5 Jahren 4 Monate,
  • von mindestens 10 Jahren 6 Monate

zum Ende eines Kalendermonats.

Just for your infomation! ;-)

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Die Kohle ist da!! 2850 EUR auch mit 12 Tage zusätzlichem Erholungsurlaub ;-) sweet wipes ;-)

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

Ein kleines Vöglein hat mir ein paar Details zu den Streikplänen der GDL gezwitschert: lasst das Bahnfahren ab November erst mal für eine längere Zeit.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 25.10.2023:

Ein kleines Vöglein hat mir ein paar Details zu den Streikplänen der GDL gezwitschert: lasst das Bahnfahren ab November erst mal für eine längere Zeit.

Naja, mal keine Panik machen. Verhandlungen sind erst am 8. November, die natürlich am gleichen Tag oder bis zum Wochenende scheitern. Warnstreiks dann frühstens ab 15. November. Die dicke unbefristete Streikpackung wird dann aber erst gegen Ende Dezember/Anfang Januar kommen, da wo es dem Fernverkehr besonders wehtut. Spannend wird auch, wieviele Fahrdienstleiter mittlerweile an Bord sind. Reichen ja schon paar, und dann 5 Tage am Stück streiken, dass die Löcher nicht mehr mit Streikvertretungen gestopft werden können und DB Netz die Strecken zumindest abschnittsweise zeitweise stilllegen muss. Das tut dann richtig weh. Und je weher es tut, desto schneller kommt es zu einem Abschluss, der das Wort Abschluss auch wert ist.

antworten
WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 26.10.2023:

Ein kleines Vöglein hat mir ein paar Details zu den Streikplänen der GDL gezwitschert: lasst das Bahnfahren ab November erst mal für eine längere Zeit.

Naja, mal keine Panik machen. Verhandlungen sind erst am 8. November, die natürlich am gleichen Tag oder bis zum Wochenende scheitern. Warnstreiks dann frühstens ab 15. November. Die dicke unbefristete Streikpackung wird dann aber erst gegen Ende Dezember/Anfang Januar kommen, da wo es dem Fernverkehr besonders wehtut. Spannend wird auch, wieviele Fahrdienstleiter mittlerweile an Bord sind. Reichen ja schon paar, und dann 5 Tage am Stück streiken, dass die Löcher nicht mehr mit Streikvertretungen gestopft werden können und DB Netz die Strecken zumindest abschnittsweise zeitweise stilllegen muss. Das tut dann richtig weh. Und je weher es tut, desto schneller kommt es zu einem Abschluss, der das Wort Abschluss auch wert ist.

Es ist auf jeden Fall Bewegung in die Fahrdienstleiter gekommen, lerne gerade durch eine örtliche Einweisung viele neue Kollegen kennen und heute war wieder einer dabei, der von der EVG in die GDL wechseln will. Gerade die neueren Quereinsteiger scheinen da ganz gut drauf zu sein, nicht so angepasst wie die Uralt-Fdl die nichts anderes kennen aus ihrer Laufbahn. Es wird interessant. Selbst ohne diesen Kollegen sind wir jetzt schon zwei GDler und das auf einem einmännig besetzten Stellwerk

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 26.10.2023:

Es ist auf jeden Fall Bewegung in die Fahrdienstleiter gekommen, lerne gerade durch eine örtliche Einweisung viele neue Kollegen kennen und heute war wieder einer dabei, der von der EVG in die GDL wechseln will. Gerade die neueren Quereinsteiger scheinen da ganz gut drauf zu sein, nicht so angepasst wie die Uralt-Fdl die nichts anderes kennen aus ihrer Laufbahn. Es wird interessant. Selbst ohne diesen Kollegen sind wir jetzt schon zwei GDler und das auf einem einmännig besetzten Stellwerk

Meine letzte negative Erfahrung (3h im Zug sitzen wegen Streckensperrung und dann kein Zugführer) hat auch gezeigt, dass die meisten Bahnmitarbeiter selber hart genervt von den Bedingungen bei der Bahn sind.
Der Zugbegleiter hat die ganze Sache vielfach ironisch über die Lautsprecher kommentiert.

Ich glaube neben dem Geld ist das ein ganz großer Faktor, warum sich so viel Wut (und ggf. auch Streiklust) aufgebaut hat.
Die Mitarbeiter besonders an der Front fühlen sich nicht nur unterbezahlt sondern vom System regelrecht verarscht, weil einfach nix funktioniert.

Ein befreundeter Bahner meinte mal zu mir: "Jeden Tag ein neues Armageddon. Die erste Krise kommt Morgens schon, da habe ich nicht mal meinen 1. Kaffee gehabt".

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WiWi Gast

EVG Tarifverhandlung Deutsche Bahn 2023

WiWi Gast schrieb am 26.10.2023:

Ein kleines Vöglein hat mir ein paar Details zu den Streikplänen der GDL gezwitschert: lasst das Bahnfahren ab November erst mal für eine längere Zeit.

Naja, mal keine Panik machen. Verhandlungen sind erst am 8. November, die natürlich am gleichen Tag oder bis zum Wochenende scheitern. Warnstreiks dann frühstens ab 15. November. Die dicke unbefristete Streikpackung wird dann aber erst gegen Ende Dezember/Anfang Januar kommen, da wo es dem Fernverkehr besonders wehtut. Spannend wird auch, wieviele Fahrdienstleiter mittlerweile an Bord sind. Reichen ja schon paar, und dann 5 Tage am Stück streiken, dass die Löcher nicht mehr mit Streikvertretungen gestopft werden können und DB Netz die Strecken zumindest abschnittsweise zeitweise stilllegen muss. Das tut dann richtig weh. Und je weher es tut, desto schneller kommt es zu einem Abschluss, der das Wort Abschluss auch wert ist.

Es ist auf jeden Fall Bewegung in die Fahrdienstleiter gekommen, lerne gerade durch eine örtliche Einweisung viele neue Kollegen kennen und heute war wieder einer dabei, der von der EVG in die GDL wechseln will. Gerade die neueren Quereinsteiger scheinen da ganz gut drauf zu sein, nicht so angepasst wie die Uralt-Fdl die nichts anderes kennen aus ihrer Laufbahn. Es wird interessant. Selbst ohne diesen Kollegen sind wir jetzt schon zwei GDler und das auf einem einmännig besetzten Stellwerk

Das macht Hoffnung. Bei den alten Fdlern ist eh Hopfen und Malz verloren. Das ist wie mit Traditions-SPD-Wählern. Immer SPD, selbst wenn die SPD sich um 180° gedreht hat.

Die alten Fdler sind eh meist Beamte oder haben Altverträge mit persönlicher Zulage. Von den finanziellen Nöten, die die Jüngeren haben, bekommen oder wollen sie nix mitbekommen.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 25.10.2023:

Ab 01. Januar 2024 beträgt die Kündigungsfrist nach einer Betriebszugehörigkeit

  • von weniger als 3 Monaten 2 Wochen,
  • von mindestens 3 Monaten 4 Wochen,
  • von mindestens 1 Jahr 2 Monate,
  • von mindestens 2 Jahren 3 Monate,
  • von mindestens 5 Jahren 4 Monate,
  • von mindestens 10 Jahren 6 Monate

zum Ende eines Kalendermonats.

Just for your infomation! ;-)

Ist damit ein interner Wechsel oder ein externe Wechsel angesprochen?

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