Da kann ich aus eigener Erfahrung antworten.
Grundsätzlich: Euer Abschluss entscheidet nicht über die Eingruppierung.
Klingt komisch, ist aber so.
Das entscheidende ist immer die Stelle, die ihr besetzt. Wenn dafür ein 5-jähriges Hochschulstudium notwendig ist, dann bekommt der diese Stelle bekleidende auch die entsprechende Eingruppierung. Wenn der Masterabsolvent der slawischen Geschichte mit seinem 1,8-Schnitt allerdings als Aushilfe im Lager eingestellt wird (sorry, das ist eigentlich zu hart, das so zu schreiben), dann bekommt er das Gehalt eines Lageristen und nicht das Gehalt eines Master-absolventen.
Also, wenn ihr nach eurem MBA auf eine Stelle kommt, die ein 5-jähriges Studium erfordert, dann gibt es das Geld. Schreibt das Unternehmen, dass das auch jemand mit Bachelorstudium kann, dann gibt es das Geld halt nicht.
Mit MBA wäre grundsätzlich auch einiges an AT-Stellen mal als Perspektive drin.
Aber der Zusammenhang "Ich habe einen MBA - ich muss jetzt so und so eingruppiert werden" gibt es schlicht nicht.
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