Klar hast du auch bei kleineren Kanzleien aufgrund von Wegzugsfällen mit dem AStG zu tun oder auch Berührungspunkte mit Transfer-Pricing zwecks ausländischer Betriebsstätte. Es geht doch aber bei den Themen um den Umfang und das Potential langfristiger großer und immer größer werdenden (Wachstum) Projekten und Aufträgen.
Es macht schon einen beträchtlichen Unterschied, ob du auf der einen Seite eine Steuererklärung für eine (vermögende) Privatperson mit Auslandsbezug machst oder auf der anderen Seite Schweizer Private-Equityfonds betreust, wo du allein für die AStG-Bescheinigungen und Einlagekontobescheinigungen so viel abrechnen kannst wie für die gesamte StE der Privatperson. Man kann bei den großen Mandanten doch viel breiter ansetzen und an viel mehr Stellen „melken“.
Das gleiche beim Transfer-Pricing: hier sprechen wir von der vollständigen Übernahme ganzer steuerlicher Konzernfunktionen mit Bezug zu Verrechnungspreisen. Der Verkauf von digitalen Lösungen und Datenbanken, der Aufbau eines langfristigen Großprojekts und damit einhergehendes Wachstum. In kleineren Kanzleien fehlt hierfür die komplette Infrastruktur. Dort arbeiten in aller Regel ja nichtmal Naturwissenschaftler bzw. ITler.
Und ja auch InvStG ist nur Compliance aber wenn du hier einen Mandanten (KVG) an Land ziehst, machst du die Compliance von direkt 100-200 Fonds. Allein dafür könnte man zwei neue Steuerberater und 10 Mitarbeiter einstellen.
Zu deiner ersten Frage: es ist eher so, dass man überall potentielles Geschäft und Wachstum sieht, was man aktuell aber einfach nicht bedienen kann, weil eben qualifizierte Mitarbeiter fehlen.
WiWi Gast schrieb am 17.01.2024:
Lässt sich das anhand der Mitarbeiterzahlen tatsächlich belegen oder ist es eher so ein "gefühltes" Wachstum?
Zu deinen Themen:
Pillar I, Pillar 2, Steueroasenabwehrgesetz => Bei einer kleinen Kanzlei verlegt der vermögende Mandant seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland und es ergeben sich Fragestellungen i. Z. m. dem Außensteuergesetz. Oder du hast eine Privatperson, die in drei Ländern gleichzeitig lebt. Oder ein Mandant erbt von der Tante in Australien. Ist nicht ganz das selbe, aber du siehst, auch kleine Steuerberater haben Fragestellungen mit Auslandsbezug.
ESG => OK das spielt für kleine Betriebe keine Rolle
Verrechnungspreise => Das ist nicht von der Größe abhängig, sondern wenn Betriebsstätten im Ausland oder Tochtergesellschaften im Ausland gibt. Das kannst du bei sagen wir einem 50-Mann-Betrieb auch haben. Einer meiner kleinen Mandanten ist auf 3 Kontinenten aktiv. Natürlich muss da ich eine TP-Dokumentation erstellt werden. Außerdem ist TP ja wohl auch zu 100% Tax Compliance.
InvStG => Auch das ist doch 100% Tax Compliance, oder? Entweder du machst Comliance für so einen ausländischen Fond oder für ein Family Office. Auch kleine Mandanten können schwierigere Fragestellungen im Bereich der Kapitalerträge haben.
Ich glaube, viele haben so typisch Land-Kanzleien vor Augen, wenn sie an kleine Steuerkanzleien denken. In größeren Städten gibt es aber auch kleien Kanzleien, die nicht so 0815-Mandanten haben.
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