Lieber Beitragsschreiber,
vielleicht haben Sie den Punkt nicht verstanden, aber um zum Arbeitsgericht zu rennen, muss erst einmal etwas passiert sein.
Natürlich wird der Arbeitnehmer gekündigt und in der Praxis gab es bei uns und in meiner 25jährigen Erfahrung noch keinen Prozess, bei dem am Ende der Arbeitnehmer geblieben ist.
Ich nehme an, dass Ihre Beispiele nur widerborstig sein soll, denn ich gehe davon aus, dass Sie den Intellekt besitzen, um zu erkennen, dass es weder bei Ihrem Mieter, noch bei Ihrem Handy auf ein besonderes Vertrauensverhältnis ankommt. Bei einem Arbeitsverhältnis ist das aber das A und O und genau der Grund, warum auch Leute für den Diebstahl eines Wurtsbrötchens gehen müssen.
Mit der Klage ist das Vertrauensverhältnis zerüttet. Das werden auch von 100 Richtern 99 so sehen und dem 1 bin ich noch nicht begegnet.
Was Ihre Kündigung betrifft. In jeder Sparte gibt es unfähige Kollegen, aber das wissen Sie als Gekündigter sicher selbst am Besten.
Mir wäre das sicher nicht passiert, denn ich bringe Kündigungen persönlich vorbei und teile das dem Entlassenen natürlich auch persönlich mit. Natürlich mit einem Zeugen. Soviel Reife und Anstand muss schon sein.
Ihr Personaler
Lounge Gast schrieb:
Was ist das denn für eine verquere Logik?
"Und der Arbeitnehmer wird freigestellt? Er wird
natürlich gekündigt. Glauben Sie Unternehmen sind naiv?
Spätestens ab Zeitpunkt der Klageerhebung gilt das Verhältnis
als zerrüttet und die Kündigung als wirksam."
Wenn ich einen Arbeitnehmer los werden will, zahle ich im
einfach kein Gehalt mehr. Wenn er dagegen klagt, gilt das
Verhältnis als zerrüttet und die Kündigung ist wirksam.
Wenn ich einen Mieter aus der Wohnung haben will, stelle ich
ihm die Heizung ab. Wenn der dagegen klagt, gilt das
Verhältnis als zerrüttet und die Kündigung ist wirksam.
Wenn ich aus meinem Handyvertag will, zahle ich einfach meine
Gebühren nicht. Wenn der Anbieter dagegen klagt, gilt das
Verhälntis als zerrüttet und ich kann meinen Handyvertrag
kündigen.
So ganz scheint das nicht zu stimmen.
Die Personaler sind mir auch ganz tolle Helden. Ich hatte mal
ne Probezeitkündigung am letzten Tag mit der Post bekommen.
Ich habe dann einfach gesagt, bei mir ist nie was
eingegangen. Es kam dann zu einem Vergleich vor GEricht mit
Abfindung. Von Beweislast hatten die Personale noch nie was
geändert. Und ein Einschreiben mit Rückschein war denen wohl
auch gänzlich unbekannt.
Wichtig ist, dass der TE jetzt anfängt sich zu bewerben. Wenn
er jetzt ganz schnell nen neuen Job abfindet, erledigt sich
das ja hier vielleicht von alleine.
Ansonsten kann ich nur den Rat geben, zum Anwalt zu gehen. ER
wird ja wohl am besten einschätzen können, wie die Chancen
eine Kündigung sind.
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