Kündigung mit Schwerbehinderung
Hallo,
mich würde mal interessieren, ob man trotz Schwerbehinderung während der Probezeit „ einfach“ gekündigt werden kann. Oder hat man bestimmte Rechte?
Grüßle
antwortenHallo,
mich würde mal interessieren, ob man trotz Schwerbehinderung während der Probezeit „ einfach“ gekündigt werden kann. Oder hat man bestimmte Rechte?
Grüßle
antwortenGrundsätzlich sind bei der Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern hohe Hürden zu nehmen (z. B. Zustimmung des Integrationsamts). Dieser besondere Kündigungsschutz greift jedoch erst nach dem 6-monatigen Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX).
Um deine Frage daher in aller Kürze zu beantworten: Ja, man kann "einfach" gekündigt werden.
Liebe Grüße
Ceterum censeo schrieb am 21.04.2020:
Grundsätzlich sind bei der Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern hohe Hürden zu nehmen (z. B. Zustimmung des Integrationsamts). Dieser besondere Kündigungsschutz greift jedoch erst nach dem 6-monatigen Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX).
Um deine Frage daher in aller Kürze zu beantworten: Ja, man kann "einfach" gekündigt werden.
Liebe Grüße
Richtige Antwort. Kleine Anmerkung: In den ersten 6 Monaten muss das Integrationsamt nur informiert werden.
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Eine hohe Firmentreue sorgt nicht für ein Lohnplus. Bei jedem dritten Deutschen war der Grund für die letzte Gehaltssteigerung ein Jobwechsel. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie mit 1.000 Arbeitnehmern des Personaldienstleisters Robert Half.
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