WiWi Gast schrieb am 12.01.2019:
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Ich hab mal grob gerechnet und könnte maximal die Fahrt zur Arbeit abrechnen (ca. 35KM einfache Strecke). Hier wird mir sogar eine Nachzahlung angezeigt - Kann das überhaupt sein?
Wie bereits geschrieben - sobald man Werbungskosten oberhalb von 1.000 EUR nachweisen kann, lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung grundsätzlich immer.
Dass man dann trotzdem nachzahlen muss, kann eigentlich nicht sein, es sei denn du hast bereits einen Werbungskostenfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (kurz ElStAM) eingetragen. In dem Fall wärst du aber auch ohnehin zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und kannst es dir nicht mehr aussuchen.
Ich vermute aber mal eher, dass du ggf. in einer Steuertabelle nachgeschaut hast, um zu schauen, wieviel Steuer du zu entrichten hast. In der Steuertabelle ist die Berechnungsgrundlage aber das du versteuernde Einkommen, welches nicht mit dem Bruttogehalt gleichgesetzt werden darf.
Das du zu versteuernde Einkommen ist nämlich nur der Teil deines Bruttoeinkommen, der nach Abzug von Sonderausgaben und Werbungskosten übrig bleibt. Da sowohl die Beiträge zur KV (AN-Anteil) als auch ein prozentualer Anteil deiner RV-Beiträge als Vorsorgeaufwand (=Sonderausgaben) abgezogen werden und noch mind. 1000 EUR Werbungskostenpauschale, ist das zu versteuernde Einkommen einige tausend EUR geringer als das Bruttoeinkommen.
Bei 60.000 EUR Bruttoeinkommen hast du als gesetzlich Versicherter etwa 5.000 EUR KV-Beiträge und 36% deiner RV-Beiträge = ca. 4.000 EUR Vorsorgeaufwand/Sonderausgaben.
Mit den mind. 1000 EUR Werbungskosten ist das versteuernde Einkommen knapp unter 50.000 EUR - in deinem Fall aufgrund der höheren Werbungskosten nochmals darunter.
Es lohnt dann auch alle weiteren Werbungskosten anzusetzen. auch wenn es nur kleine Beträge sind:
- Telefonkosten (pauschal 20% für dienstliche Nutzung)
- Privat gekaufter Computer und Zubehör (ausschließlich dienstliche oder gemischte Benutzung) (Anschaffungskosten oder Abschreibung)
- usw. usw.
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