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SteuerangelegenheitenUmzugskosten

Umzugskosten absetzbar für Arbeitgeber

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WiWi Gast

Umzugskosten absetzbar für Arbeitgeber

Mein zukünftiger Arbeitgeber erstattet mir Umzugkosten i.H.v von Betrag X. Kann er diese steuerlich absetzten im Sinne von "Werbungkosten für Mitarbeiter" oder so irgendwas?

Vielen Dank für Antworten!

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WiWi Gast

Re: Umzugskosten absetzbar für Arbeitgeber

Ja, allerdings nicht als "Werbungskosten", da diese nur für die Überschusseinkunftsarten gelten.

Sind ganz normale Betriebsausgaben.

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WiWi Gast

Re: Umzugskosten absetzbar für Arbeitgeber

ich denke das sind ganz normale Betriebsausgaben für ihn, also kann er die von seiner steuerlichen Bemessungsgrundlage abziehen. Allerdings könnte es sein, dass der Umzugskostenzuschuss als Lohn für dich angesehen wird, so dass dieser zu versteuern wäre. DA bin ich mir aber absolut unsicher.

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WiWi Gast

Re: Umzugskosten absetzbar für Arbeitgeber

Er kann die Kosten als Personalaufwand berücksichtigen, solange sie im vernünftigen Rahmen bleiben. Es gibt in dem Sinne für Unternehmer keine festen "Grenzen", wo der Gesetzgeber sagt, so und so viel Aufwand ist zu viel. Sind die Kosten wirklich angefallen, hat das Unternehmen sie bezahlt und stehen sie der Höhe nach in einem halbwegs nachvollziehbaren Zusammenhang zum Nutzen, sind sie abziehbar. Fälle, in denen Aufwand steuerlich nicht abziehbar ist, betreffen immer nur Sachverhalte, mit der privaten Lebensführung im Zusammenhang stehen (z.B. Geschäftsessen, Unternehmer verlagert private Schulden ins Unternehmen und will dann die Zinsen geltend machen) oder Gewinnverlagerungen ins Ausland durch überhöhten Aufwand im Inland (nicht marktgerechte Verrechnungspreise).

Bei dir sind die erstatteten Betrage bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Ich kann dir aber nicht den genauen Betrag sagen, da die Regelungen so gestaltet sind, dass für bestimmte Sachverhalte bestimmte Beträge abziehbar sind. Z.B. ist auch der Nachhilfelehrer für die Kinder abziehbar oder die doppelten Mietzahlungen in bestimmten Fällen. Es kommt darauf an, für was die Kosten erstattet wurden.

Erstattet dir dein Arbeitgeber nichts, dann kannst du die Umzugskosten trotzdem bei der Einkommensteuererklärung geltend machen.

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WiWi Gast

Re: Umzugskosten absetzbar für Arbeitgeber

sind Betriebsausgaben, die steuerlich absetzbar sind.

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WiWi Gast

Re: Umzugskosten absetzbar für Arbeitgeber

Erstens kann er sie absetzen und zweitens kriegt er die Mehrwertsteuer zum Großteil erstattet, im Gegensatz zu dir.

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WiWi Gast

Re: Umzugskosten absetzbar für Arbeitgeber

der soll dir das als darlehen geben UND DU KANNST ES ABSETZEN...

alternativ: hol es direkt vom Arbeitsamt wieder wenn dir das Geld fehlt

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WiWi Gast

Re: Umzugskosten absetzbar für Arbeitgeber

Vielen Dank für eure Antworten!

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