WiWi Gast schrieb am 12.01.2021:
Duale Studenten arbeiten teils 60% Stellen - 24h
Die müssen dann eben normal Krankenkasse zahlen.
WiWi Gast schrieb am 10.01.2021:
Bitte informiere dich über die rechtlichen Grenzen:
- maximal 20 Stunden/ Woche in der Semesterzeit
- max 3 Monate/ 70 Tage in der semesterfreien Zeit
- Maximal Verdienst im Jahr ca. 5600 Euro (mit Bafög) und 9200 Euro (ohne Bafög)
In diesen Grenzen kannst du als Vollzeitstudent (nicht als nebenberuflicher Student), der Vorteile aus seinem Studentenstatus (z.B. Krankenversicherung, Bafög, Semesterticket usw..) zieht, angestellt arbeitet. Für eine selbstständige Tätigkeit gibt es andere Grenzen, die stehen hier aber nicht zur Debatte.
Überziehst du das, gibt es Ärger bis hin zur Zwangsexmatrikulation oder einer Anklage wegen Sozialbetruges.
Ob jetzt Teilzeit (wg. der Steuern und Abgaben) so sinnvoll ist, bezweifele ich. Warum nicht ein 450-Euro oder ein Werkstudenten/Ferienjob? Damit fährt man in der Rege vom netto her besser.
Maximal 9200 ohne Bafög ist mir neu und scheint mir völlig erfunden aus der Luft gegriffen. Und auch mit Bafög darf man mehr als 5600€ verdienen. Zum einen kann man auch hier Werbungskosten geltend machen (wobei 1000€ Pauschbetrag ja bereits inkludiert sind). Ist man aber auch unter deren Berücksichtigung drüber, muss man es melden und das Bafög zurückzahlen. Ist zwar endbehindert geregelt, weil es Studenten Anreize nimmt, praktische Erfahrungen zu sammeln (zwei Praktika in der vorlesungsfreien Zeit und man ist drüber, arbeitet also ab einem gewissen Punkt effektiv ohne Gehalt), aber darum geht es ja nicht.
Auch die 20h/Woche darf man überschreiten. Dann darf man nur nicht mehr studentisch krankenversichert sein. Das wollen außerdem Arbeitgeber in der Regel nicht, weil denen dann auch Vorteile flöten gehen.
"max 3 Monate/ 70 Tage in der semesterfreien Zeit" stimmt auch nicht. Das ist die Definition einer kurzfristigen Beschäftigung und bewirkt nur, ob man Rentenversicherungsbeiträge zahlen muss. Tatsächlich kann man jeden Tag in der vorlesungsfreien Zeit (je nachdem wie die eigene Uni diese halt im akademischen Kalender festgelegt hat) Vollzeit arbeiten und studentisch versichert bleiben.
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