Artikel zu Berufsfelder
Studienberufe sind in der Marketingbranche beliebter denn je. Wer außergewöhnlich gut ist, kann vielfältige Aufgaben übernehmen und das Unternehmen oder seine Marken positiv aufladen. Der beste Einstieg gelingt oft über Trainee-Stellen. Dagegen werden junge Akademiker im Bereich Vertrieb und Verkauf häufig für den Direkteinstieg gesucht. Im Zuge des demografischen Wandels und der Digitalisierung ist gleichermaßen das Personalwesen gefragt. Um die richtigen Antworten auf den kommenden Fachkräftemangel zu finden, sind Human Resource Manager erwünscht, die das Unternehmen kurz-, mittel- und langfristig strategisch unterstützen.
Der Weg zum Steuerberater (StB) ist schwer aber die Berufsaussichten sind glänzend. Steuerberater sind in Deutschland gefragt und werden mit einem entsprechend guten Gehalt entlohnt. Noch exklusiver ist die Berufsgruppe der Wirtschaftsprüfer (WP), von denen es nur rund 14.000 Personen in Deutschland gibt. Vor allem im Bereich der Unternehmensberatung gibt es aktuell einige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Ausschau nach jungen Talenten halten und mit attraktiven Gehältern locken. Im Gegensatz zum Beruf der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer finden Absolventen im Öffentlichen Dienst, in Kammern und Verbänden geregelte Arbeitszeiten und eine ausgezeichnete Work-Life-Balance.
Als Fach- und Führungskräfte im Finanz- und Rechnungswesen sowie Controlling können Absolventen der Wirtschaftswissenschaften in viele Branchen eintauchen. In so ziemlich jedem Unternehmen werden Finanzexperten benötigt. Bei Banken und Versicherungen ist der Einstieg als Trainee für Hochschulabsolventen gängig. Auch im Einkauf, in der Logistik und in der Materialwirtschaft sind Wirtschaftswissenschaftler gefragt, die analytisches und logisches Denken mit sich bringen. In allen Branchen ist eins sicher: attraktive Gehälter und gute Aufstiegschancen.
Seit Jahrhunderten beschäftigt diese Frage alle großen Denker.
Der neue kostenlose Vergütungsreport »Wer verdient was? Ausgabe 2003« des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung verzeichnet tarifliche Grundvergütungen von 160 Berufen und Tätigkeiten.
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Auch bei einer unwirksamen Versetzung kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes eine Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Für jeden gefahrenen Kilometer ist nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. So lautet das Urteil vom Bundesarbeitsgericht am 28. November 2019 - 8 AZR 125/18.
Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.
Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.
Der erste Arbeitstag rückt näher und Fragen kommen auf: Werde ich mich integrieren können? Welche Anforderungen kommen auf mich zu? In der Probezeit müssen sich Arbeitnehmer behaupten, aber auch herausfinden, ob die Position im Unternehmen das Richtige ist. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 2 mit interessanten Tipps für den erfolgreichen Start in die Probezeit.
Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.
Die Vereinbarung von Rückzahlungskosten in Verträgen unterliegen einer Angemessenheitskontrolle. Beim vorzeitigem Beenden einer Ausbildung wollen somit viele Arbeitgeber die Ausgaben zurückerstattet bekommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dennoch entschieden, dass diese Rückzahlungsklauseln an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft sind und somit oft als unwirksam gelten.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Bei der Besetzung einer Führungsposition muss die Schwerbehindertenvertretung nicht immer am Besetzungsverfahren beteiligt werden. Es sei denn, dass die Führungsanforderungen auch schwerbehindertenspezifische Aufgaben – wie die Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen - beinhaltet.
In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?
Viele beginnen vor einer Berufsausbildung ein Praktikum im Unternehmen. Kann so ein vorangegangenes Praktikum als Probezeit im Anschluss angerechnet werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu entschieden: Ein vorausgegangenes Praktikum gilt nicht als Probezeit in einer anschließenden Berufsausbildung.