WiWi Gast schrieb am 30.06.2019:
Angenommen ich bin in der Finanzbranche tätig und verfüge über Informationen, die Kurse beeinflussen werden.
Dann kann ich doch einfach mit nem alten Kollegen aus der Schule oder Studium abmachen, dass dieser jene Finanzprodukte/Aktien/uvm kauft bevor der Kurs steigt oder leerverkauft. Ich mache mit ihm aus, dass der Gewinn auf uns beide aufgeteilt wird (in bar oder in Form von Sachwerten)
Den Spaß nennt man Insiderhandel, aber dazu habe ich Fragen:
- Welche Strafe kann einen erwarten, wenn man vorher noch nie gegen das Gesetz gehandelt hat?
- Wie soll sowas rauskommen? Ich meine, wenn ich Insiderhandel mit mir selbst/meiner Frau/meinen Eltern betreibe, fällt das ja safe auf, aber wenn mir der Kontakt mit dem alten Kollegen nicht nachgewiesen werden kann?
Ist es so einfach oder gibt es etwas, was ich bei meiner Sichtweise außer Acht lasse?
Was du außer Acht lässt ist, dass es auffallen wird, wenn dein Kumpel ungewöhnlich hohe Gewinne mit diesen Geschäften erwirtschaftet.
Wenn er dann auf mögliche Nachfragen seiner Bank oder von Aufsichts-/Strafverfolgungsbehörden wieso er den genau diese Aktien ausgewählt keine plausible Erklärung hat, kann es für deinen Kumpel schon ungemütlich werden.
Wenn einem von der Staatsanwaltschaft oder Polizei die möglichen persönlichen Konsequenzen einer Handlung mit entsprechendem Nachdruck vermittelt werden, dann wird es nicht wenige geben, die versuchen werden die Folgen für sie persönlich durch ein Geständnis zu mildern.
Und du wirst dann nie wieder in der Finanzbranche arbeiten, mal unbesehen der weiteren Strafen die auf dich zukommen.
Da müsste der mögliche Gewinn aus dem Insiderhandel schon sehr hoch sein, um dieses Risiko zu rechtfertigen und je höher der Gewinn, desto eher wird man auf deinen Kumpel aufmerksam und desto genauer schaut man sich die Geschäfte an.....
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