WiWi Gast schrieb am 12.02.2019:
Hier bist du nicht ganz auf dem aktuellem Stand. Seit dem neuem Investmentsteuerreformgesetz werden auch Thesaurierer laufend besteuert, sodass aus steuerlicher Sicht die Wahl zwischen ausschüttend und thesaurierend nicht mehr so wichtig ist.
Mir sind die Änderungen aufgrund der Investmentsteuerreform natürlich bekannt.
Mein Punkt war: mit den derzeit verwendeten Basiszinssätzen (2018: 0,87%) braucht man allerdings mehr Depotvolumen, um mit der anhand des Basiszinssatz berechneten Vorabpauschale den vorhandenen Freibetrag auszureizen. Bei einer angenommenen Teilfreistellung von 30% für Aktienfonds beträgt der effektive Zinssatz für die Ermittlung der Vorabpauschale 0,7 x 0,87% = 0,61%. Somit braucht man ein Depotvolumen von 131.500 EUR um den Sparerfreibetrag für Singles (801 EUR) vollständig auszureizen.
Da gängige ausschüttende Produkte auf MSCI World und co. hingegen Ausschüttungsquoten von 1,5 bis 2% aufweisen, braucht man insgesamt logischerweise weniger Depotvolumen, um damit einen zu versteuernden Ertrag von mind. 801 EUR zu erzielen.
Mag natürlich sein, dass in der Zukunft bei insgesamt steigenden Zinssätzen auch der Basiszins höher ist und damit dieser "Vorteil" der Ausschütter wegfällt. Ich kann aber nicht in die Zukunft sehen, sondern nur von der derzeitigen Situation ausgehen.
Was noch beachtet werden sollte:
Die Vorabpauschale kommt nur zur Anwendung, wenn der Anteilspreis des Fonds zum 31.12. des Jahres höher ist als der Schlusskurs zum 31.12. des Vorjahres. Sinkt der Anteilspreis im Jahresvergleich, dann wird auch keine Vorabpauschale fällig und damit verschenkt man bei einem nur aus Thesaurierern bestehenden Depot den kompletten Freibetrag für dieses Jahr. Das passiert zwar hoffentlich nicht ganz so oft, aber letztes Jahr war wohl für die meisten Fonds ein solches Jahr.
Ausschütter schütten hingegen in solchen Jahren trotzdem steuerpflichtige Erträge aus, mit denen man den Freibetrag auch dann sinnvoll ausnutzen kann.
Jetzt klar was ich gemeint habe?
antworten