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Arbeitsvertrag & -rechtNebentätigkeit

Muss man einen Nebenjob anmelden?

Darf ein Bürovorsteher nebenberuflich noch putzen gehen oder ein Kassierer im Nebenjob Taxi fahren? Wer einen Nebenjob annehmen möchte, hat einige Vorschriften zu beachten. Diese betreffen nicht nur Höchstarbeitszeiten, sondern auch Ruhezeiten und Lenkzeiten. Einige Gesetzeslagen sind zudem nicht immer leicht und direkt zu durchschauen. Dennoch sind sie einzuhalten, damit arbeitsrechtlich keine Hindernisse entstehen.

Zwei Taxidächer, die warten.

Ab wann ist ein Nebenjob genehmigungspflichtig?
Es gibt tatsächlich Nebentätigkeiten, die nicht pflichtwidrig sind und somit den Arbeitgeber auch nicht berechtigen, rechtliche Schritte vorzunehmen. Eine Abmahnung oder eine fristlose Kündigung sind demzufolge nicht haltbar. Trotzdem ist der Arbeitnehmer angehalten, dem Arbeitgeber die Ausübung der Nebentätigkeit bereits vor Aufnahme mitzuteilen. Das ist vor allem dann wichtig, wenn der Nebenjob mit den Interessen des Arbeitsgebers kollidiert. In diesem Fall hat der Arbeitgeber ein Recht darauf, zu erfahren, welcher Tätigkeit der Arbeitnehmer nebenberuflich nachgeht. Ebenso kann er erfragen, ob

Laut Artikel 12 des Grundgesetzes sind Nebentätigkeitsverbote oder Genehmigungen aufgrund von Berufsfreiheit des Arbeitnehmers nicht zulässig. Das gilt jedoch nicht für einen Nebenjob, bei dem die Leistung im Hauptjob leidet. Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer nicht vorschreiben, einem Nebenjob nicht nachzugehen, wenn er seiner Haupttätigkeit zur vollen Zufriedenheit und ohne Schwierigkeiten nachkommt. Bestehen somit keine Einwände, muss der Arbeitgeber die Nebentätigkeit sogar genehmigen.
 

Welche Nebenjobs sind erlaubt und müssen angemeldet werden?
Arbeitgeber müssen einem Arbeitnehmer einen Job erlauben, der nicht in den Geschäftsbereich der Konkurrenz fällt. Dieser Punkt ist in Paragraph 60 des Handelsgesetzbuchs und in dem sogenannten Wettbewerbsverbot verankert. Dabei kommt es jedoch nicht auf die Tätigkeit des Arbeitnehmers an, sondern eher um die Wettbewerbssituation des Arbeitgebers.

Eine Rechtsanwaltsfachangestellte kann somit nicht im Nebenjob bei einem anderen Anwalt arbeiten. Allerdings kann eine Buchhalterin eines Einzelhandelsbetriebs durchaus einen Nebenjob als Reinigungskraft in einem gesonderten Supermarkt annehmen.
 

Was genau besagt das Wettbewerbsverbot?
Das Gesetz hat in dieser Hinsicht einen guten Maßstab angelegt, wenn es um einfache Tätigkeiten geht. Diese befassen im Grunde eher untergeordnete Unterstützungen eines Konkurrenzbetriebs und schützen somit die Interessen des Hauptarbeitgebers. Somit ist es möglich, dass ein Arbeitnehmer, der bei der Deutschen Post AG arbeitet, im Nebenjob aber als Zeitungszusteller eines anderen Verlages tätig sein kann. Auch Briefdienstleistungen eines Kurierdienstes sind durchaus denkbar.
 

Was ist hinsichtlich der Arbeitszeiten zu bedenken?
Anders sieht es hingegen mit den Arbeitszeiten aus. Die Nebentätigkeit muss zur Hauptarbeitsstelle dazugezählt werden. Beide Arbeitsverhältnisse dürfen dabei die Höchstarbeitszeit, die im Arbeitszeitgesetz festgesetzt ist, nicht überschreiten.

Das Gesetz besagt, dass eine elfstündige Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen einzuhalten ist. Diese kann allerdings vor allem bei Nebenjobs in Diskotheken oder im gastronomischen Bereich schnell überschritten werden. Bemerkt der Hauptarbeitgeber, dass der Nebenjob den Hauptberuf negativ beeinflusst, kann er darauf bestehen, dass die Nebentätigkeit einzuschränken ist.

Tipp:
Auch im Hinblick auf einen Nebenjob im Urlaub ist Vorsicht geboten. Während der Ferien darf ein Arbeitnehmer keine Erwerbstätigkeit leisten, da diese dem Erholungszweck dient. Allerdings kann ein Job an der frischen Luft (Postbote, Erntehelfer etc.). durchaus als Erholung zu einem Bürojob betrachtet werden.
 

Was ist bei einem 450 Euro Minijob zu beachten?
Viele Arbeitnehmer sind an weiteren Einnahmen durch einen 450 Euro-Minijob interessiert, um nebenbei Geld verdienen zu können. Arbeitnehmer können von diesem Angebot durchaus Gebrauch machen. In diesem Rahmen fallen lediglich rentenversicherungspflichtige Beiträge an, von denen er sich jedoch auf Antrag befreien lassen kann. Geht der Arbeitnehmer seiner Hauptbeschäftigung nach, kann er also einen Nebenjob anmelden und somit auch mehr Verdienst für sich verbuchen.

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