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Zeiterfassung Tätigkeiten

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WiWi Gast

Zeiterfassung Tätigkeiten

Hallo zusammen,

ich habe eine arbeitsrechtliches Thema:

Bei uns wird Zeiterfassung für Tätigkeiten eingeführt. Jeder notiert in einem Excel-Template, was er wie lange gemacht hat, dazu auch Urlaub und Krankheitstage. Das Ganze dient nicht der Verrechnung an Kunden, wir sind ein rein verwaltender Bereich.

Ich habe mit folgenden Punkten ein Problem dabei:

  • Es wurde niemand gefragt, wir sollen einfach mal machen. Es gibt somit auch keine offizielle Zustimmung (wir haben keinen Betriebsrat, nach meiner Info müssten dann eigentlich die Mitarbeiter individuell zustimmen).
  • Es wurde nicht kommuniziert, wofür die Tätigkeitserfassung überhaupt ist.
  • Die Erfassung erfolgt personenbezogen und wird so auch gesammelt und aufbereitet.
  • Die Weiterverarbeitung (auch der Krankheitstage) erfolgt durch Personen, die weder der eigenen Abteilung, noch dem HR-Bereich angehören.
  • Da das ganze über Excel-Dateien läuft, die an verschiedene Personen weitergereicht werden, ist nicht ausgeschlossen, das die Daten auch noch andere Wege finden als sie sollen.
  • Durch die Blume ist bisher durchgesickert, der Arbeitsaufwand für die gleiche Tätigkeit soll unter den Mitarbeitern verglichen werden. Das wäre eine astreine Leistungskontrolle. "Ausspielen" von Mitarbeitern gegeneinander ist damit Tür und Tor geöffnet ("Der XY schafft es in der halben Zeit, warum du nicht?").

Wie sind die Meinungen hier dazu?
Aus meiner Sicht ist das ganze rechtlich in dieser Form mehr als zweifelhaft.

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WiWi Gast

Re: Zeiterfassung Tätigkeiten

Dies ist auch eine gern genutzte Methode um für einzelne Bereiche und/oder Stellen auszurechnen wie viele Manntage aufgewendet werden müssen... es besteht die Gefahr von Kündigungen.

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WiWi Gast

Re: Zeiterfassung Tätigkeiten

Uff, das ist schon mal ein sehr klares Signal, dass da die ersten Gedanken in Richtung "brauchen wir eigentlich so viele Mitarbeiter?" laufen. Zeiterfassung für den Arbeitstag bei Gleitzeit/zur Fakturierung an Kunden ist ja noch eine Sache in der Gesamtheit, aber aufgabenbezogene Zeiterfassung geht schon Richtung Taylorismus

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WiWi Gast

Re: Zeiterfassung Tätigkeiten

Das mit der genauen Zeiterfassung für Tätigkeiten ist in der Steuerberatung oder für Anwälte absoluter Standard. Oft hat man dann auch eine Vorgabe, wie lange eine Tätigkeit maximal dazern darf. Mensch, ich beneide euch, ihr könnt den ganzen Tag bummeln.

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WiWi Gast

Re: Zeiterfassung Tätigkeiten

Da sieht man mal wie wichtig Betribsräte bzw. Arbeitnehmervertreter sind.
Rechtlich finde ich das auch sehr fragwürdig, kenne mich aber nicht aus.
In unserer Firma ware das auf jeden Fall mitbestimmungsplichitg. Und der BR würde dem so nicht zustimmen (wenn nicht anonym).

Ich würde an drei Möglichkeiten denken:

  • Langfristig anderen Job suchen
  • Daten so eintragen, dass man selbst besser da steht
  • inter eskalieren / BR gründen
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WiWi Gast

Re: Zeiterfassung Tätigkeiten

Die Gefahr eines Mitarbeiterabbaus sehe ich zumindest in meinem Bereich nicht, in anderen Abteilungen wäre das evtl. denkbar. Bei uns ist jeder Mitarbeiter für eine Business Unit zuständig, die Units unterscheiden sich teilweise auch stark. Man kann also weder einen Mitarbeiter einfach so für eine andere Unit einsetzen, noch kein man einen Mitarbeiter einsparen und dessen Aufgaben auf andere verteilen. Teilweise geht es auch um räumlich getrennte Standorte. Das führt dann aber natürlich auch gleichzeitig dazu, dass die Tätigkeiten garnicht wirklich vergleichbar sind. Die eine Unit ist in einem Bereich komplexer, sodass entsprechende Aufgaben länger dauern, dafür ist sie in anderen Bereichen simpler aufgebaut und der Stundenaufwand ist dort geringer.

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WiWi Gast

Re: Zeiterfassung Tätigkeiten

Lounge Gast schrieb:

Aus meiner Sicht ist das ganze rechtlich in dieser Form mehr
als zweifelhaft.

Korrekt! Zulässig ist das in dieser Form m.E. auf keinen Fall.
Wäre eigentlich ein klarer Fall für den Betriebsrat (den man hierbei vorher sowieso beteiligen hätte müssen) um dagegen vorzugehen. Tja, das wird wohl auch ein Grund sein, warum es bei euch keinen Betriebsrat gibt. Wie wer es denn, einfach mal die Initiative zu ergreifen und mit Kollegen einen Betriebsrat zu gründen (die Gewerkschaften sind hier gerne beratend tätig)?
Kenn ich von vielen Arbeitgebern. Heutzutage gilt ja ein Betriebsrat als "out", weil alle seien sich ja einig und man bräuchte das angeblich gar nicht. Wenn's dann um Stellenabbau und andere gegen die Beschäftigten gerichtete Maßnahmen geht, dann steht man dann als Betroffener plötzlich ziemlich blöd dar und als Einzelkämpfer kommt man erfahrungsgemäß nicht weit.

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WiWi Gast

Re: Zeiterfassung Tätigkeiten

Lösung: Mit Kollegen absprechen wie viel Zeit für was eingetragen wird.

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WiWi Gast

Re: Zeiterfassung Tätigkeiten

Definitiv nicht in Ordnung.
Würde das Gespräch mit dem direkten Vorgesetzen suchen. Wenn man da auf taube Ohren stößt dann mal mit den Kollegen klären ob sie auch bereit wären die ganze Sache zu boykottieren.

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WiWi Gast

Re: Zeiterfassung Tätigkeiten

Ist dir schon mal der Gedanke gekommen, dass Steuerberater/Anwälte/Consultants deren Stunden fakturieren und abrechnen und deswegen eben das Standard ist? Ihr Leutchen arbeitet auch nicht nach Werkverträgen sondern dienstleistet oft vor euch hin mit den aufzuschreibenden Stunden

Lounge Gast schrieb:

Das mit der genauen Zeiterfassung für Tätigkeiten ist in der
Steuerberatung oder für Anwälte absoluter Standard. Oft hat
man dann auch eine Vorgabe, wie lange eine Tätigkeit maximal
dazern darf. Mensch, ich beneide euch, ihr könnt den ganzen
Tag bummeln.

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WiWi Gast

Re: Zeiterfassung Tätigkeiten

Warum das rechtlich angreifbar sein soll darf mir mal einer der Zweifler erläutern. Bei jedem Akkord-Job wird die Leistung kontrolliert.
Das gleiche Spiel gab es bei uns vor Jahren auch, weil man Aufgabengebiete identifizieren und auslagern wollte. Ich arbeite in der Materialdisposition. Damals sollte jeder notieren, wie viel Zeit er aufwendet für die Anlage der Artikel im System (Stammdatenpflege) und wie viel für die eigentliche Aufgabe, die Bedarfsplanung. Am Ende vom Lied wurde die Artikelanlage ausgelagert und an eine andere Abteilung abgedrückt, so dass man sich mehr auf seine Kernaufgabe konzentrieren kann. Was rechtlich daran zweifelhaft sein soll ist mir schleierhaft.

Dass es im Fall des TE grottenschlecht kommuniziert wurde ist natürlich offensichtlich. Und natürlich ist "Der XY schafft es in der halben Zeit, warum du nicht?" eine legitime Frage. Die Lösung wäre doch, das XY vielleicht ein Training für die Kollegen macht? So lernen die Kollegen vielleicht Tipps und Tricks, wie sie ihre Arbeit effizienter erledigen können. Work smarter, not harder.

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WiWi Gast

Re: Zeiterfassung Tätigkeiten

Ja, die Daten werden bei uns in der Steuerberatung auch für die Rechnung gebraucht. Aber wenn jede Kanzlei das darf, warum sollte es dann anderswo illegal sein?

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