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Ab wann zählt die Arbeitszeit in der Wirtschaftsprüfung

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WiWi Gast

Ab wann zählt die Arbeitszeit in der Wirtschaftsprüfung

Hallo @ all,

kann mir jemand verraten, ab wann die Arbeitszeit zählt in der WP? Erst ab Ankunft beim Mandanten oder wird die Anfahrtszeit mit berücksichtigt?

Viele Grüße

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WiWi Gast

Re: Ab wann zählt die Arbeitszeit in der Wirtschaftsprüfung

Es zählt nur das, was du auch aufschreiben darfst. D.h. regelmäßige Anwesenheitszeit in der busy season ca. 12 Stunden. Je nach Budget darfst du dann 8 - 10 davon aufschreiben.
Anfahrt interessiert niemanden.

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WiWi Gast

Re: Ab wann zählt die Arbeitszeit in der Wirtschaftsprüfung

ist doch egal, mehr als 40h/w schreibst du ohnehin nicht auf.

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WiWi Gast

Re: Ab wann zählt die Arbeitszeit in der Wirtschaftsprüfung

das ist von gesellschaft zu gesellschaft verschieden, es gibt keine pauschale antwort darauf

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WiWi Gast

Re: Ab wann zählt die Arbeitszeit in der Wirtschaftsprüfung

geh bloß nicht in die Prüfung...

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WiWi Gast

Re: Ab wann zählt die Arbeitszeit in der Wirtschaftsprüfung

Vielen Dank für eure Antworten.

Vom Stundenlohn her müsste ich wohl versuchen in einem Konzern bei einer 35 Stundenwoche und 6-7 Wochen Urlaub im Jahr unterzukommen. Ich hätte auch Chancen als Team- oder Abteilungsleiter Buchhaltung bei einem Mittelständler.

Ich arbeite jetzt seit 3 Jahren als Industriekaufmann in der Buchhaltung und studiere im 4. Semester International Management. Allerdings möchte ich etwas aus dem Büroalltag raus und hätte ein schönes neues Ziel mit dem WP- und ggf. Steuerberaterexamen.
Was würdet ihr mir empfehlen?

Vielen Dank im Voraus!

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Ein KPMGler

Re: Ab wann zählt die Arbeitszeit in der Wirtschaftsprüfung

Angesichts der wahnsinnigen Anzahl qualifizierter Rückmeldungen hier mal die Info von KPMG:
Reisezeit - 30mins = Arbeitszeit
Mit der Reisezeit darf auch über die 50hrs/Woche hinausgegangen werden, da Reisezeit laut Gesetz KEINE Arbeitszeit ist.

Das gilt natürlich im Grunde nur für Projekte ausserhalb des Heimatstandortes, da bei Projekten am Heimatstandort meistens Reisezeit < 30mins ist.

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WiWi Gast

Re: Ab wann zählt die Arbeitszeit in der Wirtschaftsprüfung

Warum nicht?

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WiWi Gast

Re: Ab wann zählt die Arbeitszeit in der Wirtschaftsprüfung

Hier müssen sich mal wieder die frustrierten äußern, die es nicht geschafft haben, in einer vernünftigen WP-Gesellschaft zu landen. Selbstverständlich wird die Anfahrt auch berücksichtigt. Wie genau, steht in deinem Arbeitsvertrag oder in den Richtlinien deiner Firma. Wenn dir dein Partner sagt, dass du nur 40 Std. aufschreiben darfst, musst du deinen Standounkt auch mal klarstellen. Nach der Probezeit würde ich dem Partner zu verstehen geben, dass ich jede Minute aufschreibe, die ich arbeite.

Ich schreibe seit meinem ersten Tag jede Minute auf und kein einziger Partner hat das bisher kritisiert. Was der Partner tatsächlich abrechnet ist eine andere Sache und auch nicht mein Problem.

PS: Die Präsenzhocker, die täglich bis 21:00 im Büro hocken und nur 40 Std. aufschreiben, haben bisher nicht mehr Karriere gemacht, als ich, sogar im Gegenteil. Mittel- bis langfristig kommt Rückgrat nun mal besser an als charakterschwache Ja-Sager.

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WiWi Gast

Re: Ab wann zählt die Arbeitszeit in der Wirtschaftsprüfung

Reisezeiten müssen unter zwei Aspekten betrachtet werden: 1) im Sinne des ArbZG und 2) im Sinne §611 BGB.

ad 1) wenn Du nicht mit einem Miet-/Dienstwagen anreist, dann sind die Reisezeiten "problemlos", d.h. diese Reisezeiten nicht zur täglichen Höchstarbeitszeit (10 Std.) zählen. Führst Du jedoch ein Fahrzeug oder arbeitest während der Zugfahrt, dann darf die Tagesarbeitszeit 10 Std. nicht überschreiten.

ad 2) in der Regel müssen Reisezeiten auch bezahlt werden und sind auch für die Auslastungsprämie relevant. Hier versuchen manche zu Tricksen. In manchen Arbeitsverträgen gibt es den Passus "... ist anfallende Mehrarbeit abgegolten". Dieser Passus ist aber schon lange von den Gerichten kassiert - gilt nicht, da dem AN nicht transparent dargestellt wird, auf was er sich einlässt. Wenn es keine kollektivvertragliche Regelung gibt, ist also jeder Reisestunde als Mehrarbeit zu kompensieren.

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WiWi Gast

Re: Ab wann zählt die Arbeitszeit in der Wirtschaftsprüfung

Zu meiner Zeit wurden weder die Überstunden noch die Reisezeit aufgeschrieben. Wer das gemacht hat wurde recht schnell von den Projekten entfernt. Ohne Projekt wurde der Druck das Haus selbst zu verlassen dann auch immer höher bzw. wurde es einem eh sehr schnell nahegelegt.

Es freut mich dass es auch Firmen zu geben scheint (obwohl ich nicht glaube, dass jeder Bereich und Partner das so handhabt) die angefallene Arbeit auch entlohnen.

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