Um ausbilden zu dürfen braucht man 3 Dinge:
- die persönliche Eignung
- die fachliche Eignung
- die berufs- und arbeitspädagogische Eignung
Die persönliche Eignung hast du, wenn du das 24. Lebensjahr vollendet hast und dir nichts hast zu schulden kommen lassen (Vorstrafen etc.)
Die fachliche Eignung hast du, wenn du eine Ausbildung in dem Bereich gemacht hast, in dem du auch ausbilden möchtest (z.B. im kaufmännischen Bereich). Solltest du ein entsprechendes Studium statt eine Ausbildung absolviert haben, wird das natürlich auch anerkannt.
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung erlangst du NUR, indem du die Ausbildereignungsprüfung ablegst und bestehst. (Du hast sie also nicht durch dein Hochschulstudium erlangt, wie du eingangs geschrieben hast. Durch das Studium hast du lediglich die fachliche Eignung erworben!)
Nun ist es so, dass man bis zum 31.07.2008 auch ohne pädagogische Eignung ausbilden darf, sofern man die persönliche und fachliche Eignung nachweisen kann. Ab 01.08.2008 braucht man aber wieder die pädagogische Eignung dafür! Zumindest war das der Stand im November 2007. Ich weiß nicht, ob das immer noch so ist oder ob die Frist verlängert wurde. Die Befreiung von der pädagogischen Eignung sollte eigentlich nur eine Übergangsregelung sein, um mehr Betriebe dahingehend zu ermuntern mehr auszubilden. Diese Regelung wurde allerdings irgendwann im Jahr 2002 oder 2003 eingeführt als es der Wirtschaft schlechter ging als heute. Daher könnte ich mir gut vorstellen, dass die Frist nicht verlängert wird, um die Wertigkeit der Ausbildereignung wieder zu erhöhen. Ich weiß es aber nicht...
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