Coronavirus: FAQ zum Arbeitsrecht des BAMS
Wer darf wann zuhause bleiben? Besteht die Pflicht zur Arbeit in das Büro zu kommen, wenn die Kollegen husten? Diese und andere Fragen beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in den FAQs zu arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Coronavirus.
Coronavirus: FAQ zum Arbeitsrecht des BAMS
Wer darf wann zuhause bleiben? Besteht die Pflicht zur Arbeit in das Büro zu kommen, wenn die Kollegen husten? Diese und andere Fragen beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in den FAQs zu arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Coronavirus.
Coronavirus - Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht
- Besteht ein Anspruch darauf im Home Office von zuhause zu arbeiten?
- Besteht die Pflicht zur Arbeit in das Büro zu kommen, wenn die Kollegen husten?
- Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen, wenn Kollegen krankheitsbedingt ausfallen?
- Besteht im Falle einer Vorübergehenden Betriebsstörung oder Betriebsschließung ein Anspruch auf Entgeldfortzahlung?
- Kann ein Unternehmen bei Arbeitsausfällen durch das Coronavirus Kurzarbeitsgeld bekommen?
- Was passiert, wenn der Arbeitgeber wegen dem Coronavirus Kurzarbeit angeordnet hat?
- Was passiert, wenn die Schule oder Kita meiner Kinder geschlossen wird und keine Betreuungsmöglichkeit besteht? Muss dann Urlaub genommen werden?
- Was passiert, wenn sich der Arbeitsplatz nicht erreichen lässt, weil keine S-Bahnen, U-Bahnen oder Züge mehr fahren?
- Besteht ein Anspruch auf Entgeldfortzahlung für Arbeitnehmer, die am Coronavirus erkrankt sind?
- Welche Verpflichtungen haben Arbeitgeber zum Schutz der Arbeitnehmer vor dem Coronavirus?
Coronavirus: Arbeitsrechtliche Auswirkungen
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
Weiteres zum Thema Coronavirus-News
Die Corona-Impfpflicht ist am 7. April 2022 im Bundestag gescheitert. Lediglich 296 von 683 Abgeordneten stimmten für den Gesetzentwurf einer Impfpflicht gegen COVID-19. Eine klare Mehrheit von 378 Abgeordneten stimmte bei 9 Enthaltungen dagegen. Bereits im Vorfeld hatten zahlreiche Mediziner und Juristen vor der Impfpflicht und einem deutschen Sonderweg gewarnt. Kritisiert wurden die steigenden Verdachtsfälle schwerer Impfnebenwirkungen und Todesfälle, der fehlende Fremd- und Selbstschutz, die bedingte Zulassung der Impfstoffe und die mangelnde Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht.
Die BKK ProVita warnt in einem Brief vor einer alamierenden Zahl von Impfnebenwirkungen nach der Corona-Impfung. Anhand der Abrechnungsdaten von Ärzten lagen ihr 216.695 codierte Impfnebenwirkungen nach Corona-Impfungen und 7665 zu anderen Impfungen vor. Für die Corona-Impfung wurden demnach 28 Mal mehr Nebenwirkungen gemeldet. Die Betriebskrankenkasse hat Daten von etwa 11 Millionen Versicherten von Januar bis August 2021 ausgewertet. Auf das Gesamtjahr und die Bevölkerung hochgerechnet "sind vermutlich 2,5-3 Millionen Menschen in Deutschland wegen Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung in ärztlicher Behandlung gewesen", schätzt die BKK ProVita. Das seinen circa 4-5 Prozent der geimpften Menschen.
Nach massiven Protesten und drohender Kündigungen aus dem Gesundheitswesen, der Pflege sowie tausender Staatsbediensteten aus Armee, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst nimmt Tschechien die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen und Personen über 60 Jahre zurück. Der tschechische Premierminister Petr Fiala erklärte in einer Pressekonferenz: "Die Impfung gegen Covid-19 wird nicht verpflichtend sein." "Wir finden keine Gründe für eine Impfpflicht und wir wollen die Gräben in der Gesellschaft nicht vertiefen.", erläuterte Fiala die Position der Regierung zur Impfpflicht.
Premierminister Boris Johnson erklärt die Corona-Pandemie für überwunden. "Unsere Wissenschaftler halten es für wahrscheinlich, dass die Omicron-Welle jetzt landesweit ihren Höhepunkt erreicht hat.", sagte er am 19. Januar 2022 vor dem Unterhaus. Die britische Regierung hebt die Maskenpflicht und die Impfnachweiskontrollen auf und will die Zeit des Home-Office beenden. Ebenfalls geplant ist die Aufhebung der Quarantänepflicht, denn diese gäbe es bei einer Grippe auch nicht, erläuterte der Premierminister. Im Gegensatz dazu hat Deutschland weiterhin die härtesten Corona-Maßnahmen der Welt und diskutiert zudem erhebliche Verschärfungen.
"Deutschland kann sich nicht weiter auf einem Paralleluniversum bewegen, auch was die Maßnahmen betrifft", sagte Prof. Klaus Stöhr dem Nachrichtensender WELT in einem Interview am Sonntag. Der Virologe und Epidemiologe Stöhr verwies auf Länder wie Dänemark, Irland und England, welche viele ihrer Corona-Maßnahmen bereits fallengelassen haben. Zuvor hatte der ehemalige Pandemiebeauftragte der WHO im Interview bereits Bedenken gegenüber der Impfpflicht geäußert.
Die COVID-19 Hospitalisierungsrate in Deutschland fiel am 20.12.2021 auf einen Wert von 4,73 und damit auf unter ein Drittel vom Höchstwert 15,75 von vor einem Jahr. Die Hospitalisierungsrate ist definiert als die Anzahl der an das RKI übermittelten hospitalisierten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner innerhalb eines 7-Tage-Zeitraums. Update: Am 7. Januar 2022 fällt die COVID-19 Hospitalisierungsrate auf 3,15 und damit auf ein Fünftel vom Höchstwert 15,75.
Wie viele Experten anderer Länder befürwortet auch Expertenratsmitglied Professor Hendrik Streeck eine eigenverantwortlichere Corona-Politik. Im Chefvisite-Interview mit dem DUP Unternehmer-Magazin fordert der Virologe ein Ende der Massentests von Personen ohne Krankheitssymptomen. Zudem seien Einschränkungen ohne eindeutige wissenschaftliche Basis, wie die 2G-Regel im Einzelhandel, aufzuheben. Streeck sprach sich zudem klar gegen eine allgemeine Impfpflicht aus, weil die Impfung keinen Schutz vor der Ansteckung und Weitergabe des Coronavirus biete.
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