Ausschüttungssperre HGB (selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände)
Hallo zusammen,
Ich habe gelesen, dieses Konzept der Ausschüttungssperre wurde mit dem BilMoG eingeführt, weil die Wertermittlung der aktivierten Entwicklungskosten risikobehaftet ist (also es kann sein, dass eine Firma mehr selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert, weil diese z.B. die FuE-Kosten falsch voneinander trennt).
Was ist dabei das Problem für die Gläübiger? Das Haftungskapital = gezeichnetes Kapital ; ob der Jahresüberschuss fehlerhaft höher ausgewiesen wird, hat damit nichts zu tun oder, Haftungskapital wird durch die höhere Ausschüttung nicht verringert?
Besteht das Risiko, dass nach der Ausschüttung festgestellt wird (vom Prüfer z.B.), dass die Entwicklungskosten für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände falsch aktiviert wurden (also zu viel) und zu viel ausgeschüttet? Was passiert dann?
Grüße!
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